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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

19.11.2022 um 23:36
Noch so ein "Experte", der sich zum Fall äußert: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/hans-ritt-ueber-fall-boehringer-ich-werde-das-sehr-genau-verfolgen-art-859328
Er habe das "Gefühl", dass BT unschuldig sei. Zum Glück haben Ermittlungsbehörden und das Schwurgericht faktenbasiert gearbeitet.

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Mordfall Charlotte Böhringer

19.11.2022 um 23:55
Jetzt war @kegelschnitt viel schneller als ich. :-)

Ich wollte gerade schreiben:
Heute erschien unter anderem in der AZ ein Interview mit der Überschrift
„Ich werde das sehr genau verfolgen“
Angeteasert wurde es wie folgt:
„Der CSU-Abgeordnete Hans Ritt über den Fall Charlotte Böhringer, dem dritten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und warum ein Anliegen zur persönlichen Sache wird“

Quelle: “Ich werde das sehr genau verfolgen“

Für mich neu im Hinblick auf das dritte Wiederaufnahmeverfahren war diese Aussage von Herrn Ritt:
“…Herr Toth war ja nicht der einzige Begünstigte. Es gab auch andere. Und wenn laut Ermittlungen Frau Böhringer am Tag ihrer Ermordung noch darüber nachgedacht hat, am Testament etwas zum Nachteil eines anderen Erben zu verändern, dann frage ich schon, warum nicht gründlicher in diese Richtung überlegt wurde. Zumal es ja jetzt so scheint, als ob ein Verwandter dieses Erben im Prozess 2008 falsch ausgesagt hat und sich das Alibi dieses Verwandten deswegen als nichtig herausstellen könnte. Ein Grund, warum der Rechtsanwalt von Bence Toth jetzt ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt hat - das dritte!“
Wo bitte wurde ermittelt, dass „Frau Böhringer am Tag ihrer Ermordung noch darüber nachgedacht hat, am Testament etwas zum Nachteil eines anderen Erben zu verändern“?


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20.11.2022 um 00:15
Habe ich da was verschlafen?
Zumal es ja jetzt so scheint, als ob ein Verwandter dieses Erben im Prozess 2008 falsch ausgesagt hat und sich das Alibi dieses Verwandten deswegen als nichtig herausstellen könnte.
Da hat also einer geerbt.
Derjenige brauchte ein Alibi.
Das bekam er von einem Verwandten.

Hat da jemand Namen dazu?


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.11.2022 um 00:17
Ah, okay, ich bin beim auf zweifelhaft.org veröffentlichten Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19. Juli 2022 fündig geworden:
Ein Saunabesuch, der Fragen aufwirft

Offenbar wollte Charlotte Böhringer das Mietshaus veräußern, mit dem Vermächtnisnehmer R. im aktuell gültigen Testament bedacht gewesen war.
Deswegen wollte sie wohl also noch telefonisch die Hausverwaltung in Würzburg erreichen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.11.2022 um 00:27
Ich verstehe die Aussage in dem zitierten Abschnitt nicht so ganz....

Es gibt also noch einen anderen Erben und dessen Verwandter hat im Prozess im Jahr 2008, also dem ersten Prozess gegen BT, etwas falsch ausgesagt. Und damit soll das Alibi dieses Verwandten nichtig sein.

Aber geht es tatsächlich um das Alibi des Verwandten oder meint er das Alibi, das der Verwandte dem Erben gegeben hat? Wer steht ohne Alibi da: der Erbe oder dessen Verwandter?

Klar weiß man nicht, was an der ganzen Geschichte dran ist, aber ich denke das ist wieder so eine Luftnummer und Nebelkerze. Niemand ist verdächtig, nur weil er kein Alibi hat. Kein Mensch ist verpflichtet, der Polizei nachzuweisen, wann er sich wo aufgehalten hat und Zeugen dafür zu benennen. Ein Alibi zu haben, wird in der Regel entlastend gewertet, aber umgekehrt kann es nicht belastend im Sinne eines Tatverdachts gewertet werden, wenn man kein Alibi hat.

Und dieser Zeuge sagt nur, er habe mitbekommen, wie Saunabesucher gegen 16.15 Uhr telefoniert haben, danach habe er ihn nicht mehr gesehen. Das heißt aber ja nicht, dass der Saunabesucher dann die Sauna verlassen hat.

Und das in dem SZ-Artikel genannte Motiv halte ich auch für mehr als konstruiert. Wenn ihm in m Testament ein Haus zugesprochen wird, und Charlotte Böhringer das Haus verkaufen wollte, hätte sie ja das Testament ändern können, und ihn darin anders bedenken können. Ein Motiv wäre gewesen, wenn bekannt war, dass sie vorgehabt habe, ihn zu enterben, aber dass sie das Haus verkaufen will, dass er erben soll, heißt ja nicht, dass er leer ausgeht.


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20.11.2022 um 01:26
Am 16. August 2022 auf Seite 1.261 zitierte @Tonycolombo die Erläuterung von zweifelhaft.org, die unsere involvierten Personen hier recht gut skizzieren dürfte:
Beitrag von Tonycolombo (Seite 1.261)
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und das in dem SZ-Artikel genannte Motiv halte ich auch für mehr als konstruiert. Wenn ihm in m Testament ein Haus zugesprochen wird, und Charlotte Böhringer das Haus verkaufen wollte, hätte sie ja das Testament ändern können, und ihn darin anders bedenken können. Ein Motiv wäre gewesen, wenn bekannt war, dass sie vorgehabt habe, ihn zu enterben, aber dass sie das Haus verkaufen will, dass er erben soll, heißt ja nicht, dass er leer ausgeht.
@cododerdritte, Du hast grundsätzlich schon Recht, aber da R. im Testament „nur“ als Vermächtnisnehmer bedacht war, bedeutet das, dass er zunächst nur einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand hat, also hier konkret auf das Mietshaus.
Sein Anspruch wäre also mit Verkauf des Objektes erstmal hinfällig geworden, ohne dass Charlotte Böhringer ein neues Testament aufsetzen hätte müssen.
(Liebe Fachleute, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das Geld, das Charlotte Böhringer aus dem Verkauf des Hauses erzielt hätte, wäre ihm demnach nicht zugestanden.)

Natürlich hätte Charlotte Böhringer nach dem Verkauf des Hauses ein neues Testament aufsetzen können, in dem sie R. anderweitig bedenken hätte können.
Aber durch die reine Veräußerung der Immobilie ohne weitere Handlung von Charlotte Böhringer darüber hinaus wäre er in der Tat leer ausgegangen.


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20.11.2022 um 01:44
Zitat von HeddaHedda schrieb:Du hast grundsätzlich schon Recht, aber da R. im Testament „nur“ als Vermächtnisnehmer bedacht war, bedeutet das, dass er zunächst nur einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand hat, also hier konkret auf das Mietshaus.
Sein Anspruch wäre also mit Verkauf des Objektes erstmal hinfällig geworden, ohne dass Charlotte Böhringer ein neues Testament aufsetzen hätte müssen.
Zitat von HeddaHedda schrieb:Natürlich hätte Charlotte Böhringer nach dem Verkauf des Hauses ein neues Testament aufsetzen können, in dem sie R. anderweitig bedenken hätte können.
Aber durch die reine Veräußerung der Immobilie ohne weitere Handlung von Charlotte Böhringer darüber hinaus wäre er in der Tat leer ausgegangen.
Ja, er wäre leer ausgegangen, wenn Charlotte Böhringer zwischen dem Verkauf und dem Verfassen eines neuen Testamentes plötzlich verstorben wäre, was natürlich theoretisch möglich, aber bei einer 59jährigen, gesunden Frau aber nicht sehr wahrscheinlich gewesen wäre.

Ich würde den Umstand tatsächlich als entlastend für BT ansehen, wenn bekannt geworden wäre, dass Charlotte Böhringer sich über diesen Erben geärgert hätte und/oder mit ihm in Streit geraten wäre, weshalb sie sich entschlossen hatte, das Haus, das er erben sollt, zu verkaufen, so dass er leer ausgeht, wenn die irgendwann stirbt, ihn also sozusagen zu enterben.

Von einer Auseinandersetzung oder einem Streit oder dem Vorhaben, diese Person zu enterben ist aber nichts bekannt. Es wird nur angeführt, dass sie das Haus verkaufen wollte, woraus BT's Verteidigung eine Motiv für diese Person konstruiert, Charlotte Böhringer noch schnell umzubringen, bevor sie den Hausverkauf realisieren kann. Das ist für mich alles an den Haaren herbeigezogen. Wenn diese Person im Testament mit dem Haus bedacht wurde, CB das Haus aber verkaufen wollte, muss man doch erst mal annehmen, dass sie diese Person dann eben anderweitig bedenken wird. Sie hätte doch kaum gesagt: "Lieber XY, wie standen uns ja immer sehr nahe, weshalb ich Dich in meinem Testament bedacht habe und Dir darin das Mietshaus in der ABC-Straße vermache. Jetzt hab ich das Haus leider verkauft, Pech für Dich, dann gehst Du eben leer aus....!"

Ich finde das wie gesagt sehr konstruiert und es greift, wenn überhaupt, nur den einen Satz in der Urteilsbegründung an, in dem es heißt, BT habe als einziger eine Motiv für den Mord gehabt. Alle anderen ihn belastenden Indizien bleiben ja bestehen. Es kann ja theoretisch 100 Personen mit Motiv geben, aber nicht jeder, der eine Motiv für so eine Tat hat, hat auch die Gelegenheit und die Unverfrorenheit und Gefühlskälte dazu. Und alle Indizien weisen halt trotzdem noch auf BT als Täter und nicht diese Person hin.


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20.11.2022 um 02:00
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es wird nur angeführt, dass sie das Haus verkaufen wollte, woraus BT's Verteidigung eine Motiv für diese Person konstruiert, Charlotte Böhringer noch schnell umzubringen, bevor sie den Hausverkauf realisieren kann. Das ist für mich alles an den Haaren herbeigezogen.
Vor allem wäre es ja auch wesentlich leichter gewesen, das Testament zu ändern und den besagten Erben einfach rauszunehmen als das Haus zu verkaufen. Und eine solche Änderung lässt sich vor allem viel kurzfristiger durchführen als ein Verkauf. Und zwar so schnell, dass man mit einem Mord womöglich nicht mehr "hinterherkommt".


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20.11.2022 um 02:27
@cododerdritte, ich gehe mit Deinen Ausführungen absolut d'accord.
Vor allem finde ich in diesem Zusammenhang noch erwähnenswert, dass auf zweifelhaft.org argumentiert wird, dass das Vorhaben der Veräußerung der Immobilie im Freundeskreis angeblich schon Wochen zuvor bekannt gewesen war.
Man kann meines Erachtens einerseits dann schon auch annehmen, dass auch die von Dir angesprochenen möglichen Streitfälle oder Auseinandersetzungen mit Konsequenz einer Enterbung des Vermächtnisnehmers R. als Ursache für den geplanten Verkauf in diesen Kreisen auch thematisiert worden wären.

Andererseits hätte der Verkauf innerhalb dieser angesprochenen Zeitspanne mehrerer Wochen ja bereits längst stattgefunden haben können.
Hätte der Hausarzt, der hier von der Verteidigung als „neuer“ Verdächtiger präsentiert wird, wirklich ausschließen können, dass die Veräußerung noch nicht realisiert wurde?

Spielen wir diese konstruierte Geschichte doch rein hypothetisch einmal durch:
Unter der Annahme, der Hausarzt hätte Charlotte Böhringer am Tattag besucht und wäre mit ihr wegen des Verkaufes des Hauses und der Enterbung in Streit geraten wäre, wage ich sogar zu behaupten, dass ihm Charlotte Böhringer zur Selbstverteidigung vielleicht sogar als Notlüge an den Kopf geworfen hätte: „Es ist egal, das Haus ist doch eh schon längst verkauft.“
Alleine dadurch hätte sich sein Motiv in Luft aufgelöst.


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20.11.2022 um 12:57
Zitat von HeddaHedda schrieb:Andererseits hätte der Verkauf innerhalb dieser angesprochenen Zeitspanne mehrerer Wochen ja bereits längst stattgefunden haben können.
Hätte der Hausarzt, der hier von der Verteidigung als „neuer“ Verdächtiger präsentiert wird, wirklich ausschließen können, dass die Veräußerung noch nicht realisiert wurde?
Und hinzu kommt aus meiner Sicht noch, dass das Testament von Charlotte Böhringer bei ihr selber gar nicht so ein großes Thema war, wie es jetzt im Nachhinein erscheint.
Die Frau war 59 Jahre alt und prinzipiell gesund. Ich kann mir vorstellen, dass sie unmittelbar nach dem Tod ihres Mannes ein Testament verfasst hat, weil sie die Besitzverhältnisse da halt geändert haben und man, wenn der Partner gerade gestorben ist, bewusst ist, dass man das rechtzeitig regeln sollte. Bei so schwer reichen Menschen ist es sicher auch üblicher, sich da etwas aufwendigere Überlegungen zu machen, einfach, weil es um viel Geld geht. Gerade auch, wenn man keine eigenen Kinder hat, also prinzipiell erst mal niemand da ist, von dem man normalerweise möchte, dass er das Vermögen weiter erhält.

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass sie das Testament gegenüber den Neffen ein paar mal erwähnt hat, nach dem Motto: "Ihr werden ja mal mein Vermögen erben, jetzt benehmt Euch auch entsprechend und zeigt mir Eure Dankbarkeit (= Unterwürfigkeit), sonst enterbe ich Euch." Vielleicht auch nur in dem akuten Streit mit BT, der sie beklaut hatte und dessen Freundin ihr nicht gefallen hat und von der sie vielleicht fand, dass diese nicht durch Heirat mit BT an das Familienvermögen kommen sollte.

Ich glaube aber nicht, dass sie ständig rumgerannt ist und allen möglichen Leuten in ihrem erweiterten Freundeskreis (der ja recht groß war) angedroht hat, sie zu enterben oder ihnen gegenüber angedeutet hat, sie aus Dankbarkeit, Freundschaft oder was weiß ich, mit diesem oder jenem Vermögenswert in ihrem Testament zu bedenken.
Wie gesagt, sie war eine nicht sehr alte und gesunde Frau, die eher als lebenslustig und aktiv beschrieben wird. Sie hat bestimmt nicht ständig an ihren Tot, ihr Testament und daran gedacht, wer was einmal erben soll.

Es war sicher schon eine Absprache zwischen dem Arzt und CB, dass dessen Sohn das Haus bekommen sollte. Aber es wird kein dauerhaftes Thema gewesen sein. Und wenn vorher schon wochenlang davon die Rede war, dass das Haus verkauft werden soll, hatte der Arzt genug Gelegenheit, mal vorsichtig nachzufragen, was denn dann mit dem Erbe seines Sohnes ist.

Und dann kommt für mich hinzu: nicht für jeden ist die Erwähnung oder Nicht-Erwähnung in einem Testament ein Mordmotiv. Selbst wenn es um Millionenwerte geht. Die meisten Menschen würden sich freuen, von einem entfernteren Verwandten oder Freund etwas wertvolles zu erben, aber sie würden diesen Erblasser nicht mal eben umbringen, wenn dieser sich umentscheiden würde.
Das das hier so selbstverständlich als Motiv eines anderen Menschen für den Mord an CB aufgeführt wird, zeigt für mich vor allem, wie BT und die ganze Familie denkt. Für die ist Erbschaft ein zentrales Thema, von dem sie sich offenbar ohne weiteres vorstellen können, dass jemand dafür zum Mörder wird.
Mag sein, dass sich das jetzt so entwickelt hat, weil es durch die Verurteilung von BT als Mörder mit diesem Motiv natürlich eine zentrale Rolle in ihrem Leben spielt. Trotzdem zeigt es meinen Augen schon, wie bedeutend das Thema für die Neffen war und dass es durchaus zu BTs Denkmöglichkeiten gehört, dass jemand für ein Erbe mordet und das eben durchaus nicht eine von Staatsanwaltschaft und Richter an den Haaren herbeigezogene Räuberpistole ist, die ihm angedichtet wurde.


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20.11.2022 um 14:03
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wie gesagt, sie war eine nicht sehr alte und gesunde Frau, die eher als lebenslustig und aktiv beschrieben wird. Sie hat bestimmt nicht ständig an ihren Tot, ihr Testament und daran gedacht, wer was einmal erben soll.
Ein guter Gedanke. Wobei ich es etwas enger fassen würde: Sie hat vielleicht immer mal wieder von ihrem Testament gesprochen um damit, wie Du es auch beschreibst, "Wohlverhalten" einzufordern ("Wenn Du nicht.... dann werde ich Dich enterben!") - wie ernst das im Einzelfall dann jeweils gemeint war, ist wieder eine ganz andere Frage. Bei manchen Gelegenheiten war es das vielleicht, aber bei anderen mag es eben auch mehr scherzhaft gemeint gewesen sein.

Wie ernst es dann jeweils vom Angesprochenen genommen wurde, ist wieder eine andere Frage.

Aber es ist eben doch bezeichnend, dass das Testament doch irgendwie ein Thema gewesen zu sein scheint, wenn die Neffen (oder zumindest BT) ihre Studien- und Berufswahl danach ausrichten sollten, mussten oder auch nur wollten.

Und das, ich schrieb es weiter oben schon mal, vor dem auch von Dir angesprochenen Hintergrund, dass die Tante ja erst 59 war. Bei der heutigen Lebenserwartung sind da locker noch 30 Jahre drin, bis der Erbfall wirklich eintritt.

Und wer weiß, was in dieser Zeit sonst noch passiert? Das kann damit anfangen, dass CB einen neuen Partner kennenlernt und der auch bedacht werden soll oder es endet damit, dass die Neffen bei der Eröffnung des Testaments erfahren, dass sie alles dem Tierschutzverein vermacht hat und die beiden allenfalls die goldene Uhr und die silbernen Manschettenknöpfe von Onkel Oscar als Andenken bekommen und sich dann irgendwo auf dem freien Arbeitsmarkt einen neuen Job suchen dürfen.


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20.11.2022 um 14:25
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Und wer weiß, was in dieser Zeit sonst noch passiert? Das kann damit anfangen, dass CB einen neuen Partner kennen lernt und der auch bedacht werden soll oder es endet damit, dass die Neffen bei der Eröffnung des Testaments erfahren, dass sie alles dem Tierschutzverein vermacht hat und die beiden allenfalls die goldene Uhr und die silbernen Manschettenknöpfe von Onkel Oscar als Andenken bekommen und sich dann irgendwo auf dem freien Arbeitsmarkt einen neuen Job suchen dürfen.
Ja genau. Deshalb würden sich in meinen Augen die wenigsten Leute auf so einen Deal einlassen: die Tante Ende 60, kann also noch 30 Jahre leben; man selber Anfang 30 und setzt sein ganzes Leben auf die Karte Erbe. Dementsprechend hoch ist das Risiko, dass man als Jahrzehnte buckelt und dann im mittleren bis fortgeschrittenen Alter doch mit gar nichts (außer der erwähnten goldenen Uhr) da steht.
Es würden wahrscheinlich viele durchaus versuchen, der Gewinn ist attraktiv, aber nach den ersten Schwierigkeiten und Konflikten würden die meisten erkenne, dass das doch ein sehr unsicherer Deal ist und man sich lieber anderweitig umschaut (Berufsausbildung, selber Karriere machen).

Mit Anfang 30 ist man ja nicht mal besonders tief in den Deal verstrickt, da stehen einem noch viele Möglichkeiten offen. Aber für BT kam diese Lösung offenbar nicht in Frage.

Und genau deshalb geht man offenbar jetzt davon aus, dass andere das genauso sehen. Man geht sogar soweit zu behaupten, dass es für einen Arzt in einer ähnlich gelagerten Situation eine durchaus nahe liegende Lösung des Problems wäre, einen gute Freundin umzubringen, um damit das Erbe seines Sohnes zu sichern.

Die meisten Menschen würden sich sicher in den A... beißen, wenn sie erfahren würden, dass die gute Bekannte ihres Vaters das einem als Erbe versprochene, wertvolle Haus gerade anderweitig verkaufen will und sie dadurch vielleicht leer ausgehen würden. Sie würden sich auch lange darüber ärgern, aber die aller, allerwenigsten würden losziehen, um die diese Bekannte gerade noch rechtzeitig vor dem Verkauf umzubringen. Dazu gehört meiner Meinung nach mehr als ein Motiv in der hier beschriebenen Art, nämlich ein entsprechend verbogener und skrupelloser Charakter. Und den haben Gott sei Dank nicht so viele Menschen, sonst wären die Straßen hier mit Erblassern gepflastert und die Gefängnisse voll mit verkappten Erben...


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20.11.2022 um 14:51
Dem letzten Kommentaren ist nichts mehr hinzuzufügen. Genau so ist es. Aber einem einzelnen Herren hat es doch dazu bewogen bevor noch Entscheidendes passiert mal die “ Notbremse“ zu ziehen.
Aber deswegen kann man nicht von sich selbst auf andere schließen und verdächtigen.
Und sollte Fr.Böhringer tatsächlich daran gedacht haben das Testament zum Nachteil des anderen Erben zu verändern, heißt das ja noch lange nicht das dieser das wusste und nun schnellstens Fr. Böhringer um die Ecke bringen wollte.
Es gibt nur einen der ein Motiv hatte und das war nun mal Bence T.


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20.11.2022 um 21:29
Zitat von emzemz schrieb:Da hat also einer geerbt.
Als testamentarische Erben eingesetzt waren meines Wissens nur Bence und Mate. Es gab einen Vermächtnisnehmer R. (nicht zu verwechseln mit dem Geschäftsführer R. ;)), der wohl das Patenkind von Charlotte Böhringer gewesen ist.


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20.11.2022 um 21:43
@Cassandra71
Mal zum Verständnis und zur Differenzierung: Was ist der Unterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer?
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Und sollte Fr.Böhringer tatsächlich daran gedacht haben das Testament zum Nachteil des anderen Erben zu verändern, heißt das ja noch lange nicht das dieser das wusste und nun schnellstens Fr. Böhringer um die Ecke bringen wollte.
Genau. Und selbst wenn es ein Motiv wäre, wäre das auch nicht gleich ein Indiz für die Täterschaft. Ein Motiv allein macht noch keine Tat. Da müssen dann doch noch sehr viele Umstände ebenfalls auf den Arztsohn zutreffen, um von seiner Täterschaft ausgehen zu können. Neben der Gelegenheit zur Tat bräuchte es auch noch ähnliche Indizien wie bei BT. Denn die Zeitungen fehlen trotzdem, die Tatwaffe auch und die Fingerabdrücke und DNA-Spuren am Sacko sollten dem Arztsohn dann auch zuzuordnen sein. Aber Fehlanzeige. Diese Spezifika treffen eben nur auf BT zu.


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21.11.2022 um 01:32
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Mal zum Verständnis und zur Differenzierung: Was ist der Unterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer?
Erbe ist der Rechtsnachfolger des Erblassers. Er tritt direkt mit dem Tod des Erblassers entweder ganz (Alleinerbe) oder teilweise (mit anderen, also Miterbe) in dessen Rechte ein, übernimmt z.B. dessen Eigentum am Parkhaus.

Ein Vermächtnisnehmer dagegen erwirbt durch das Testament mit dem Tod des Erblassers lediglich einen Anspruch gegen den Erben auf einen bestimmten Teil des Nachlasses. Bence und Mate wären z.B. durch das Testament verpflichtet worden, dem R. als Vermächtnis ein bestimmtes Grundstück zu übertragen.


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21.11.2022 um 19:18
Wenn ich das richtig verstehe, hat R. aber nichts überlasen bekommen, oder? War er dann gar nicht bedacht worden? Ich weiß, dass hatten wir hier schon mal, erinnere mich aber nicht an den Ausgang der Diskussion damals.
Die entscheidende Frage ist ja auch: wusste R., wenn er bedacht war, dass er bedacht ist?


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21.11.2022 um 21:42
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Die entscheidende Frage ist ja auch: wusste R., wenn er bedacht war, dass er bedacht ist?
Man könnte die Frage sogar noch weiter spinnen: Vermutete R. womöglich, dass er bedacht ist, egal ob er nun bedacht war oder nicht?


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21.11.2022 um 22:18
@Cpt.Germanica
Genau, und nur wenn er dachte, er sei bedacht und eine kurzfristige Änderung im Testament (die durch den Verkauf des Hauses den Passus obsolet machen würde), die anzustehen schien, wovon er ebenso wissen musste und wonach er danach schlechter gestellt wäre als vorher, würde überhaupt erst ein Motiv plausibel erscheinen lassen. Ich denke das kann man als fernliegend betrachten. Denn, selbst wenn, müsste dann ja dem R. klipp und klar mitgeteilt worden sein, dass er statt der vorherigen Überlassungen nun gar nichts mehr, auch keine finanzielle Zahlung etc. bzw. durch andere Regelungen im Testament, die beim Lebensalter des Opfers auch noch zu einem viel späteren Zeitpunkt gemacht werden hätten können, aus dem Nachlass des Opfers zu erwarteten hätte. Auch das halte ich für fernliegend.


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22.11.2022 um 09:28
@EdgarH

War es nicht auch so, dass R. ein Alibi hatte?


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