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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

23.02.2023 um 12:25
@Lento
Dem kann ich nicht so zustimmen. Mit 21 weiß man, was man will und kann Dinge differenzieren. BT hätte sich auf dieses vergiftete Angebot nicht einlassen müssen.
Darüber hinaus war die Konstellation jetzt nicht so ungewöhnlich, ich kenne Vergleichbares, jedoch enden solche windschiefen Vereinbarungen glücklicherweise normalerweise nicht tödlich.

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23.02.2023 um 12:38
@veicor
Ich glaube das Alter ist nicht das wesentliche. Es lockt das Geld und dadurch wird natürlich schon sehr stark in das Leben eingegriffen.

Der Erblasser hat mit dieser Bedingung nur Vorteile. Der potentielle Erbe u.U. extreme Nachteile. Die Sache mit dem sechsmaligen Besuch im Jahr (obiges Urteil) beim Großvater sind dagegen Peanuts Wie gesagt, die freie Berufswahl ist im Grundgesetz verankert und das wird bei solchen Entscheidungen sehr wichtig und da werden gerade die Vor- und Nachteile der jeweiligen Partei abgwägt.

Auch wenn man älter ist, hat man keinerlei Vorstellung, ob man das Studium überhaupt schaffen kann. Manchmal entscheidet sich das dann auch sehr spät und dann hat man Jahre seinens Lebens vergeudet für NICHTS. Ob man sich dann noch aufraffen kann, ein anderes Studium zu beginnen, steht in den Sternen.


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23.02.2023 um 13:07
Zitat von LentoLento schrieb:Ich glaube das Alter ist nicht das wesentliche. Es lockt das Geld und dadurch wird natürlich schon sehr stark in das Leben eingegriffen.
Und hier kommt noch hinzu, dass BT eben in diesem Umfeld aufgewachsen und sozialisiert wurde. Oben schrieb jemand, der BTs Vater habe in dem Prozess ausgesagt, man habe sich schon Hoffnung auf das Erbe der reichen Tante gemacht.
Schon CBs Ehemann hatte wohl in den Neffen immer seine späteren Erben gesehen, weil er keine eigenen Kinder hatte.
BTs Familie war 1981 aus Ungarn geflohen, indem sie von einer genehmigten Auslandsreise nicht nach Hause zurückkehrten. D.h. sie kamen hier ziemlich mittellos an (halt mit dem, was man für eine Urlaubsreise in den Koffern mitnimmt) und wurden von CB und ihrem sehr vermögenden Ehemann beim Neustart hier finanziell und organisatorisch unterstützt.
Das ist alles im Urteil nachzulesen. Dort steht u.a.:
Damit wuchsen der Angeklagte und sein Bruder, die Vertreter der nächsten Generation, geradezu selbstverständlich in die Rolle als Nachfolger Oskar Böhringer und ihrer Tante hinein.
Der Angeklagte richtete sich in beruflicher und persönlicher Hinsicht schon seit seiner Schulzeit auf die Übernahme der Leitung der Parkgarage zu einem späteren Zeitpunkt ein. Dies war als verlockende Perspektive angelegt.
Ich denke, dass auch BTs Eltern diese Perspektive für ihren Sohn sehr recht war; wir wissen nicht, wie sehr das als Erwartung ihm gegenüber tatsächlich kommuniziert wurde, es wird aber zumindest unterschwellig schon an ihn herangetragen worden sein, es wird aber mit Sicherheit ein Thema in der Familie gewesen sein und sei es nur, in dem man einfach immer wie selbstverständlich angenommen hat, dass das halt der vorgezeichnete Weg für ihn war und ihn nicht aktiv ermutigt hat, eine andere Wahl zu treffen.

Insofern denke ich schon, dass BT weder mit 18 noch mit 21 charakterlich in der Lage gewesen wäre, dem Lockungen des Geldes zu widerstehen und sich stattdessen dafür zu entschließen, einen Beruf, der eher seinen Interessen entsprach zu erlernen, was aber bedeutet hätte, dass er es im leben wahrscheinlich nie zu vergleichbarem finanziellen Reichtum gebracht hätte, wie er hier in Aussicht stand.
Für ihn gab es eben nie eine Alternative zu dem Erbe, und deshalb meinte er, auch einen Anspruch darauf zu haben, selbst, wenn er die Bedingungen der Tante nicht erfüllen konnte und sie dafür ermorden musste - musste wohlgemerkt aus seiner Sicht!


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23.02.2023 um 14:52
@cododerdritte
Genau, diese viel zu frühe Ausrichtung und - wie Du sagst - auch das Fehlen von Alternativen ist sicher ein Problem gewesen, das dazu geführt hat.

Jura studieren ist ja leicht gesagt, aber die Tante wird davon überhaupt keinen Überblick gehabt haben, was das bedeutet. Ich persönlich interessiere mich auch sehr für Recht, aber sind doch nur sehr kleine Inseln. Beim Studium ist nach mehreren Jahren eine große Hürde zu überwinden, das erste Staatsexamen und da wird - innerhalb eines kurzen Zeitraum - ein Riesen-Wissen verlangt. Ich hatte es da bei meinem Studium weitaus einfacher, weil das Wissen über einen großen Zeitraum abgefragt wurde.

Ich in mir fast sicher, hätte ich dieses Studium versucht, dieser Riesen-Berg, den ich da vor mir gesehen hätte, hätte möglicherweise bewirkt, dass ich alles andere gemacht hätte, nur nicht den Berg angehen (ich kenne mich). Hätte ich eine Nebentätigkeit, ich hätte mich vielelicht in die geflüchtet.

Ich gebe Dir auch Recht, ein volles Jura-Studium für diese Tätigkeit wäre sicher nicht notwendig gewesen, wahrscheinlich hätte der das nicht abgeschlossene Studium selber schon gereicht.

Das Problem von ihm war jedoch, dass er das nicht seiner Tante beichten konnte und sich damit immer weiter in die Sachgasse manövriert. dass er auch gleichzeitig der Umgebung dies nicht mitteilen konnte sehe ich ehrlich gesagt nur als Folge. Wenn er es der Umgebung gesagt hätte, hätte es doch über kurz oder lang dann doch die Tante mitbekommen.

Ich finde es auch sehr gut im Urteil beschrieben, wie es zu der Tat kam und ja, gewisse Punkte daraus kennt man auch von einem selber.


Auch diese Angst vor dem Antreten einer Prüfung, ich hatte es bei meinem Studium bei nur einem Fach gemacht, aber man muss sich wahnsinnig zusammen reißen, wenn man nicht zum "Wiederholungstäter" werden will. Bei der nächsten Mal ist es doch selten besser, und ich musste mich wirklich zwingen, die jetzt anzutreten und nicht erneut aufzuschieben. Und bei mir betraf es nur ein einzelnes Fach. Ich denke, die meisten werden in so einer Situation gesteckt haben.

Ja in diesem Fall ist einfach viel zusammen gekommen, wo es dann immer schlimmer und schlimmer wurde und endete dann in der Katastrophe. Niemand hat das vorhersehen können.


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23.02.2023 um 14:55
@Lento

Du beziehst dich auf ein Urteil, bei dem ein Passus in einem Testament für sittenwidrig erklärt wurde.

Um welchen Passus, welche Anforderung handelt es sich in den von CB verfassten Testamenten, die du für sittenwidrig erachtest?
Es wäre sicherlich hilfreich, könnte man sie nachlesen.

Andernfalls würde ich behaupten, die Bedingung eines abgeschlossenen Jurastudiums findet sich in keinem Testament.

Das würde dann aber bedeuten, dass dein Vergleich der Testamente einfach unseriös ist.
Eine lediglich mündlich geäußerte Bedingung, die nicht schriftlich festgehalten wurde, hat keinerlei rechtliche Relevanz.


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23.02.2023 um 15:25
@emz
Ich denke, diese Frage hat sich aus dem Zusammenhang ergeben.

Und was man nicht vergessen darf, es gibt auch mündliche Verträge. Und ein solcher Vertrag kann auch dann zusammen kommen, wenn man jemanden sagt, ich setze Dich als Erbe ein unter der Voraussetzung, dass Du meinem Berufswunsch nachkommst und derjenige dann dem auch nachkommt. Das Problem ist natürlich im Zweifel, ob man den mündlichen Vertrag dann auch beweisen kann. Hier im Thread ging es mehr oder weniger genau um die Frage, ob ein solcher Vertrag sittenwidrig ist.

Ein solcher mündlicher Vertrag könnte dann eben auch sittenwidrig sein und wäre – falls man ihn beweisen kann – der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.

Ich denke, es wäre auch für das praktische Leben sinnvoll, dass man sich dessen bewusst ist, was man vom Gegenüber verlangt und dass man auch ein mögliches Scheitern mitberücksichtigt. Ein entsprechendes Beispiel hattest Du übrigens weiter oben selber in den Raum gestellt. Wenn man da für das Scheitern keinen angemessenen Ausgleich anbietet, wird so etwas wahrscheinlich auf einen sittenwidrigen Vertrag hinaus laufen. Auch wenn man das im ersten Moment als berechtigt ansieht, aber das Gefühl kann täuschen. Daher sollte man sich immer bei solchen in das Leben stark eingreifenden Dingen doch anwaltlich beraten lassen.


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23.02.2023 um 15:35
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und hier kommt noch hinzu, dass BT eben in diesem Umfeld aufgewachsen und sozialisiert wurde
Eben, er und sein bruder waren im Grunde von Kind an Kronprinzen, die ein grosses Erbe zu erwarten hatten. Sie kannten gar keine andere Zukunftsperspektiven.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Oben schrieb jemand, der BTs Vater habe in dem Prozess ausgesagt, man habe sich schon Hoffnung auf das Erbe der reichen Tante gemacht.
Das heisst aber auch, dass es nicht nur darum ging, dass die Söhne das Erbe antreten, sondern eben auch der Rest der Familie vom Geld profitiert. Die Frage ist halt inwieweit man sein Leben darauf ausgerichtet hat zb indem man auf eigene Altersvorsorge verzichtet hat, indem man Schulden gemacht hat, die man sonst nie gemacht hatte. Das heißt aber auch, dass man den Kindern eine ziemliche Verantwortung aufgebürdet hat, nämlich die, für das finanzielle Wohlergehen der ganzen Familie verantwortlich zu sein und nicht nur für sich selbst.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich denke, dass auch BTs Eltern diese Perspektive für ihren Sohn sehr recht war; wir wissen nicht, wie sehr das als Erwartung ihm gegenüber tatsächlich kommuniziert wurde, es wird aber zumindest unterschwellig schon an ihn herangetragen worden sein, es wird aber mit Sicherheit ein Thema in der Familie gewesen sein und sei es nur, in dem man einfach immer wie selbstverständlich angenommen hat, dass das halt der vorgezeichnete Weg für ihn war und ihn nicht aktiv ermutigt hat, eine andere Wahl zu treffen.
Ich persönlich gehe aufgrund der Äußerungen und meines Eindrucks davon aus, dass die Söhne nicht nur nicht aktiv zu etwas anderem ermutigt worden, sondern eher aktiv davon abgehalten wurden, etwas anderes zu tun. Das muss kein aktiver Streit oder zwang sein, aber ein ignorieren von Problemen mit der Tante, ein nicht einschreiten bei Forderungen oder Demütigungen, ein klein reden von Problemen, ein ausreden von eigenen Wünschen, ein stell dich nicht so an, ein denk ans Geld, ein denk auch an uns und die Familie in Ungarn usw. Da alleine wieder raus zu kommen erfordert eine Menge Kraft und auch Unterstützung. Und da kommt es hakt auch auf das Umfeld an und den eigenen Charakter. Der Bruder wirkte auf mich immer eingeschüchtert und passiv, während BT da wohl ein anderer Schlag Mensch war. Wenn man dann noch einen eher oberflächlichen Freundeskreis und Beziehung unterhält, wo keiner so wirklich Interesse am Menschen hat, man sich problemlos belügen lässt und nichts hinterfragt, kann man ganz schnell ziemlich alleine da stehen.

Um diese Konstellation aufzuklären, wäre eine psychologische Beurteilung gut gewesen, wenn BT denn zugestimmt hätte. Aber das ist ja jetzt auch nicht mehr wichtig.


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23.02.2023 um 15:41
Zitat von emzemz schrieb:Andernfalls würde ich behaupten, die Bedingung eines abgeschlossenen Jurastudiums findet sich in keinem Testament.

Das würde dann aber bedeuten, dass dein Vergleich der Testamente einfach unseriös ist.
Eine lediglich mündlich geäußerte Bedingung, die nicht schriftlich festgehalten wurde, hat keinerlei rechtliche Relevanz.
Ich denke, dass es für das Motiv von BT für den Mord auch nicht eine schriftliche Bedingung gebraucht hat. Die Tante wird ihm dass schon sehr deutlich klar gemacht haben. Dazu muss sie nicht mal direkt gesagt haben: "Wenn Du das Studium nicht fertig machst, enterbe ich Dich!" Vielleicht waren es eher so Andeutungen, wie "Ach, mit mir meinen sie alle sie könnten es machen, aber wenn Du erst mal Dein Jurastudium fertig hast und die Garage leitest/Dir die Garage gehört, dann werden sie schon sehen, dass sie das mit Dir nicht machen können. Dann kennst Du Dich rechtlich so gut aus, dass Du das alles durchschauen kannst."

Ich bin trotzdem der Meinung, dass es für mich erstens legitim ist, das Erbe an eine Bedingung zu knüpfen und zweitens BT zu jeder Zeit alternative Handlungsmöglichkeiten hatte und sich für einen anderen Lebensentwurf hätte entscheiden können. Natürlich mit deutlichen wirtschaftlichen Einbussen, einem deutlich höheren Engagement (nicht nur im Jurastudium wird Leistung verlangt und man empfindet Leistungsdruck, in jeder anderen Ausbildung, jedem anderen Studium und in jedem anderen Job wird erwartet, dass man für den Abschluss bzw. sein Gehalt auch ordentlich abliefert) und deutlich höheren persönlichen Risiken (eben kein gemachtes Nest und sicher nicht von 0 auf Juniorchef/Eigentümer).

Und ich gehe sogar soweit, dass ich der Meinung bin, dass man mit CB hätte reden können. Es wäre sicher kein harmonisches Gespräch gewesen, sie hätte sicher das Testament geändert und hätte auch kein Leben als erfolgloser Schauspieler einfach so finanziell unterstützt. Aber ich denke, dass sie sich mittelfristig durchaus auf einen Kompromiss zum abgeschlossenen Studium, z.B. eine kaufmännische Lehre eingelassen hätte.
Schließlich stand für sie ja auch einiges auf dem Spiel: laut Urteil war es schon der Wille ihres verstorbenen Mannes, dass das Vermögen an ihre Neffen geht, und er war ja nun mal derjenige, von dem das Vermögen kam. Ihre Schwester, der Schwager und der andere Neffe wären sicher auch nicht erfreut darüber gewesen, wenn BT in einem Riesenkrach enterbt worden wär und hätte versucht zu vermitteln, und die waren nun mal ihre einzigen Verwandten in Deutschland. Und ich denke, dass sie auch ein persönliches Interesse daran hatte, dass das Vermögen in der Familie bleibt und nicht an eine gemeinnützigen Verein oder ähnl. geht.

Aber egal, wie dem auch sei, dass sind natürlich Spekulationen. Ich wehre mich nur dagegen, dass hier so getan wird, als habe das Opfer den Täter in eine Zwangslage gebracht, sich sittenwidrig benommen und als sei der arme BT ein Opfer der Übergriffigkeiten seiner reichen Tante gewesen.
Ich kann sogar nachvollziehen, dass er der Meinung war, durchaus 10 Jahre lang nur für seine Tante gelebt zu haben und dass diese das nicht genug würdigt, ihm dadurch aber sein Erbe zusteht. Aber am Ende hat er in meinen Augen den Weg gewählt, mit dem er dachte, dass er mit wenig Aufwand und ohne Leistung an das Vermögen kommen kann.


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23.02.2023 um 16:00
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und ich gehe sogar soweit, dass ich der Meinung bin, dass man mit CB hätte reden können. Es wäre sicher kein harmonisches Gespräch gewesen, sie hätte sicher das Testament geändert und hätte auch kein Leben als erfolgloser Schauspieler einfach so finanziell unterstützt. Aber ich denke, dass sie sich mittelfristig durchaus auf einen Kompromiss zum abgeschlossenen Studium, z.B. eine kaufmännische Lehre eingelassen hätte.
Das glaube ich tatsächlich nicht. Kann gar nicht sagen, warum. Ist halt mein Eindruck. Zu Zeiten von OB schien es diese Vorgaben ala Jurist nicht gegeben zu haben, zumindest wurde nirgendwo erwähnt, dass OB Forderungen an die beiden gestellt hätte. Ich denke, dass hat sich erst durch die Überforderung von CB mit dem plötzlichen Erbe und der eigenen fehlenden Qualifikation und ihrem Misstrauen ergeben. Und im Grunde fehlte da ein regulierendes Eingreifen zb von der Familie, was die Forderungen anging. Die Frage ist ja auch, wäre es bei den vorgeschriebenen Berufen geblieben und der Einmischung in die Beziehung oder wären da immer mehr und immer mehr Forderungen gekommen? Die Möglichkeiten hatte sie ja allem Anschein nach. Da scheint sich im Laufe der Jahre auf beiden Seiten alles immer weiter zugespitzt zu haben.


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23.02.2023 um 16:05
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich bin trotzdem der Meinung, dass es für mich erstens legitim ist, das Erbe an eine Bedingung zu knüpfen und zweitens BT zu jeder Zeit alternative Handlungsmöglichkeiten hatte und sich für einen anderen Lebensentwurf hätte entscheiden können.
Ich gebe Dir dann recht, wenn hier auch ein Ausgleich erfolgt wäre, wenn derjenige schweitert.

Du sagst es richtig, derjenige hätte jederzeit aus dieser (ungeschriebenen) Vereinbarung aussteigen können, aber dann wäre schon ein nicht unerheblicher Schaden entstanden. Er hat dann mehrere Jahre seines Lebens geopfert, hätte dadurch Lohnausfälle, Rentenausfälle etc..

Eine solche Vereinbarung muss daher schon einen Nachteilsausgleich beinhalten. Dieser Nachteilsausgleich muss jetzt nicht gleich einem Erbanteil entsprechen, aber einen Gegenwert proportional zum aufgewendeten Zeitraum. Natürlich würde das dann sicher auch Leistungsnachweise von Seiten des potentiellen Erben beinhalten, damit er auch wirklich nicht "auf der faulen Haut" liegt. Nur die reine Finanzierung des Studiums dürfte da deutlich zu wenig sein, denn das ergibt - im Falle des Scheiterns - nicht den geringsten Ersatz für die verlorene Zeit. Ein vernünftiger Ausgleich wäre sicher mindestens in der Höhe eines normalen Gehalts anzusehen (neben den Kosten des Studiums), der dann im Falles des Scheiterns fällig gewesen wäre, ob das aber ausreicht in Angesicht einer Aussicht auf eine hohe Erbschaft ist schon etwas fraglich. Für den vorliegenden Fall lagen übrigens bis zu 9. Semester offenbar alle Leistungsnachweise vor.

Das ist alles nicht so einfach, weil hier Rechte, welche sich aus dem Grundgesetz ergeben gegeneinander ausgewogen werden müssen. Und einfach zu sagen, er hätte jederzeit von dem Vertrag aussteigen können, ist da nicht ausreichend. Wie gesagt, sollte da jemand in eine ähnliche Situation kommen, anwaltliche Beratung wäre dann schon sinnvoll.


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23.02.2023 um 16:24
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Die Frage ist ja auch, wäre es bei den vorgeschriebenen Berufen geblieben und der Einmischung in die Beziehung oder wären da immer mehr und immer mehr Forderungen gekommen?
Da bin ich sicher, dass sie weitere Forderungen gestellt hätte. Vom Arbeiten für ein "kleines Gehalt" ( --> "Du erbst ja später eh alles!") bis in zu einen überdurchschnittlichen Einsatz und Engagement (--> "Wenn das mal Dir gehört, kannst Du auch nicht einfach am Wochenende frei machen ode in Urlaub fahren, wenn hier Not am Mann ist!")

Aber gerade deshalb nützt es eben nichts, sich alle Beine auszureißen und die Forderungen immer zu erfüllen. Desto mehr entsteht auf der anderen Seite das Gefühl - vielleicht nicht mal bewusst - dass weitere Forderungen und Auflagen legitim sind. Im Gegenteil, man muss da meiner Meinung ziemlich früh und ziemlich deutlich Grenzen setzen.

Oft werden die dann sogar akzeptiert, v.a. wenn es früh passiert und die Anforderungen dementsprechend noch nicht so hoch sind. Aber es besteht natürlich aus das Risiko, dass derjenige dann tatsächlich den Hintern rumwirft, den Rest des Lebens beleidigt ist, das Erbe dem Tierschutzverein vermacht oder einem windigen Heiratsschwindler, der bereit ist, für ein paar Millionen ein paar Jahre nach der Pfeife des Erblassers zu tanzen.

Aber für mich ist das Leben nun mal so. In der Regel kann man nicht alles haben, tatsächlich muss man für seinen Lebensunterhalt arbeiten und nur die wenigsten schaffen es, aus eigener Kraft ein großes Vermögen aufzubauen. Mit einer Entscheidung für etwas entscheidet man sich in der Regel auch gegen etwas anderes. Man muss die Optionen abwägen, überlegen ob einem Risiko oder Sicherheit wichtig sind, ob man sich lieber durch das ungeliebte Jurastudium beißt, sich 20 Jahre rumkommandieren lässt und dafür Millionenerbe wird oder ob man doch lieber einen Beruf sucht, der einem besser liegt, bei dem man aber wahrscheinlich nicht reicht wird.

Es heißt hier immer so schön, dass BT doch ganz andere Neigungen hatte und so gerne Schauspieler geworden wäre. Tatsächlich hat er die Aufnahmeprüfung für diese Ausbildung aber nicht bestanden. Es gibt viele junge Leute, die gerne Schauspieler werden wollen, viele versuchen mehrere Jahre an mehreren Schulen aufgenommen zu werden, und selbst von denen die die Aufnahme schaffen, können nur wenige tatsächlich ihren Lebensunterhalt damit verdienen.
Ob BT, wenn es CB nie gegeben hätte, tatsächlich ein erfolgreicher Schauspieler geworden wäre, wage ich zu bezweifeln. Wahrscheinlich wäre er heute ein ziemlich durchschnittlicher Angestellter mit einem 9 to 5-Job. Sicher besser, als ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder, aber die Alternative zum Millionenerbe wäre eben nicht automatisch die glorreiche Schauspielkarriere gewesen, nur weil er mit Anfang 20 dachte, dass das "seinen Neigungen" besser entspräche.
Zitat von LentoLento schrieb:Du sagst es richtig, derjenige hätte jederzeit aus dieser (ungeschriebenen) Vereinbarung aussteigen können, aber dann wäre schon ein nicht unerheblicher Schaden entstanden. Er hat dann mehrere Jahre seines Lebens geopfert, hätte dadurch Lohnausfälle, Rentenausfälle etc..
Das Problem wären hier glaube ich aber die konträren Ansichten gewesen. BT hätte durchaus nachvollziehbar argumentieren können, dass er die besten 10 Jahre seinen Lebens (zumindest die Jahre, die andere menschen für eine Ausbildung und die ersten Karriereschritte nutzen) für CB verschwendet hat, weil er ein Studium absolvieren musste, was ihm keinen Spaß gemacht hat und was er ohen Abschluss abbrechen musste und dass er für einen (wahrscheinlich unterdurchschnittlich) geringen Stundenlohn in der Garage gearbeitet hat, immer da war, wenn gepfiffen wurde.

CB würde aber wahrscheinlich - und das in meinen Augen auch durchaus nachvollziehbar - argumentieren, dass sie ihn und seine Familie immer finanziell unterstützt habe, ihm einen sicheren, angenehmen und flexiblen Studentenjob geboten habe, nur das beste für ihn wolle, nähmlich ein abgeschlossenes Jurastudium und er ja eben nichts auf die Reihe bekommen hat und jetzt, trotz ihrer Förderung, ohne Abschluss dastehe, wofür er immerhin insgesamt fast 10 Jahre gebraucht hat.


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23.02.2023 um 16:59
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Im Gegenteil, man muss da meiner Meinung ziemlich früh und ziemlich deutlich Grenzen setzen.
In Anbetracht dessen, dass beide Söhne ja schon als Kinder zu Erben bestimmt wurden, wäre es warscheinlich Aufgabe der Eltern gewesen rechtzeitig Einhalt zu gebieten. Man müsste halt genau wissen, ab wann diese Voraussetzungen fürs Erbe gesetzt wurden. Direkt nach OB tot, als beide noch Kinder/ Jugendliche waren? Oder kam das alles erst sehr viel später und entwickelte sich im Laufe der Zeit.
Zitat von LentoLento schrieb:aber dann wäre schon ein nicht unerheblicher Schaden entstanden. Er hat dann mehrere Jahre seines Lebens geopfert, hätte dadurch Lohnausfälle, Rentenausfälle etc..
Zitat von LentoLento schrieb:Eine solche Vereinbarung muss daher schon einen Nachteilsausgleich beinhalten.
Finde ich tatsächlich schwierig. Mal abgesehen davon hätte es ja auch sein können, dass BT erkrankt oder verunfallt wäre und das Studium nicht hätte fortgesetzt werden können. Kann ja jedem jederzeit geschehen. Wäre er dann unverschuldet als Erbe gestrichen worden trotz der bis dahin gehenden Mühen?
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das Problem wären hier glaube ich aber die konträren Ansichten gewesen.
Die Frage ist, was hätte sich beweisen lassen, wenn fast alle wichtigen Zeugen aus der Familie kommen und hinterm Geld her sind.


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23.02.2023 um 17:10
@cododerdritte

Ja, das wären eine mögliche Argumentation der Parteien.

Aber was sagt das Gericht im Streitfall? Genau das wäre das entscheidende.

Aus dem Urteil allein geht schon etwas mehr hervor, dass es Das Opfer schon das Studium gewünscht hatte, es hätte ihr einiges persönlich gebracht. Und ja, er mag angeblich nichts auf die Reihe bekommen haben, aber es kann eben durchaus sein, dass es gerade weil er für das Jura-Studium nicht geeigent war und weil es eben ihr Wunsch/Forderung? war. Und nicht auf die Reihe bekommen, immerhin hat er die notwendigen Scheine bis zum 9. Semester gehabt. Und die Leistung von CB gegenüber der Familie spielen hier bei dieser Frage keine Rolle.

Ich denke, dass der Richter da auch schon aufhorchen würde, wenn sie sagen würde "nämlich ein abgeschlossenes Jurastudium". Bei einem Zivilgericht sind natürlich die Beweisanforderungen für den Kläger recht hoch. Aber wie immer auch hier macht sich das Gericht ein Bild vom Ganzen und die eigene Bemerkung - ich will ja nur das Beste, ein Jura-Studium - und in dem Zusammenhang, dass ihr das sehr nützlich für die Firma erschien kann das schon eine zu hohe Einflussnahme hindeuten und zu einer teilweisen Stattgabe der Klage führen.

Wie gesagt, ein solches Zuivilverfahren ist recht umfangreich, es werden Schriftsätze ausgetauscht etc. Mit ein paar so wenigen Zeilen ist es nicht getan. Möglicherweise erfolgen auch Zeugenbefragungen, denn nicht alle Gespäche werden unter 4 Augen erfolgt sein, gerade nicht in einem so familären Rahmen.

Ich denke, wir werden das hier nicht entscheiden können, aber eine solche Klage könnte schon erfolgreich gewesen sein.

Ich hatte mich mit meinen Äußerungen auf die deutlich vereinfachten fiktiven Fälle bezogen. Wenn man einen realen Fall sich ansieht, ist das im Rahmen eines solchen Forums nicht zu entscheiden, nicht umsonst gibt es dafür Gerichte.

Ich denke, wir sind hier aber doch recht abgeglitten vom Thema. Ich habe mich auch nur eingemischt, weil mir gerade dieses Thema - die Abwägung der versciedner Grundrechte - einfach interssiert, was dann zu möglichen Sittenwidrigkeit führen kann .

Den Fall finde ich auch menschlich interessant, aber rein rechtlich gesehen eher ein Fall, der leicht zu entscheiden war, was nicht bedeutet, dass man ihn rasch über die Bühne bringen konnte.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Finde ich tatsächlich schwierig. Mal abgesehen davon hätte es ja auch sein können, dass BT erkrankt oder verunfallt wäre und das Studium nicht hätte fortgesetzt werden können. Kann ja jedem jederzeit geschehen. Wäre er dann unverschuldet als Erbe gestrichen worden trotz der bis dahin gehenden Mühen?
Genau, man sieht, eine scheinbar einfache Sache wirft - wenn man genauer versucht sie rechtlich zu durchleuten - viele Fragen auf, die man nicht so einfach lösen kann. Aber das ist im Recht häufig so. Nicht umsonst ist Laien eine Rechtsberatung untersagt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.02.2023 um 17:15
Zitat von LentoLento schrieb:Und was man nicht vergessen darf, es gibt auch mündliche Verträge.
Es gibt aber keine mündlichen Testamente...und die Sittenwidrigkeit eines Testaments kann höchstwahrscheinlich nur dann gegeben sein, wenn jemand in seinem Testament das Erbe als Bedingung mit einem wie auch immer gearteten Wohlverhalten des Erben verknüpft.


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23.02.2023 um 17:24
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, diese Frage hat sich aus dem Zusammenhang ergeben.
Sicher, die Frage hat sich für mich durch den Zusammenhang ergeben, den du meinst beim Vergleich der Testamente feststellen zu können.
Und was man nicht vergessen darf, es gibt auch mündliche Verträge. Und ein solcher Vertrag kann auch dann zusammen kommen, wenn man jemanden sagt, ich setze Dich als Erbe ein unter der Voraussetzung, dass Du meinem Berufswunsch nachkommst und derjenige dann dem auch nachkommt. Das Problem ist natürlich im Zweifel, ob man den mündlichen Vertrag dann auch beweisen kann. Hier im Thread ging es mehr oder weniger genau um die Frage, ob ein solcher Vertrag sittenwidrig ist.
In manchen Bereichen gibt es mündliche Verträge. Aber das gilt nicht für Testamente. Hier sind bestimmte Formalien einzuhalten und die Bedingungen sind schriftlich zu formulieren.

(Ausnahme mündliches Testament wäre https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/notarielles-und-muendliches-testament hier nachzulesen)
Ein solcher mündlicher Vertrag könnte dann eben auch sittenwidrig sein und wäre – falls man ihn beweisen kann – der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.
Aber da es keinen gültigen, mündlichen Vertrag zu einem Testament gibt, kann dieser auch nicht sittenwidrig sein.

Was allerdings auf einem völlig anderen Blatt steht, ist, dass BT natürlich damit rechnen musste, CB könnte einfach ein neues Testament ohne ihn als Erben verfassen. Er hatte sie beklaut, sie hatten sich wieder heftig gezofft, sie hatte ihn rausgeschmissen, ihm die Schlüssel abgenommen und nun würde sie auch noch erfahren, wie dreist er sie wegen des Studiums belogen hatte.


Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:... ein denk ans Geld, ein denk auch an uns und die Familie in Ungarn usw.
Die Eltern in Ungarn hätte sich ohne die beiden Neffen aber finanziell erheblich besser gestellt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.02.2023 um 17:25
@Cassandra71

Nein das nicht, aber wir hatte es hier z.B. um ein in Aussicht gestellte Praxisübernahme. Es ging da auch um mündlich abgesprochene Bedingungen. Und da kann es dann duchaus auch ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein. Und dann gibt es sogar die konkludente Annahme eines Vertrage, sprich die Annahme des Vertrages durch Handlung. Vertragsrecht ist sicher zu Komplex um es hier im Thread zu diskutieren.

Die Beweisfrage ist natürlich eine andere und ob es im konkreten Fall dann ein mündlicher Vertrag war, das entscheidet ein Gericht.


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23.02.2023 um 17:31
Zitat von emzemz schrieb:Die Eltern in Ungarn hätte sich ohne die beiden Neffen aber finanziell erheblich besser gestellt.
Meinetwegen auch Cousin, Cousine, Grosstante oder wer da finanziell noch so alles profitiert haben könnte oder sich Hoffnungen gemacht hat.


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23.02.2023 um 17:39
Zitat von emzemz schrieb:In manchen Bereichen gibt es mündliche Verträge. Aber das gilt nicht für Testamente. Hier sind bestimmte Formalien einzuhalten und die Bedingungen sind schriftlich zu formulieren.
Das ist alles nicht so einfach. Durch einen mündlichen Vertrag kann durchaus eine Forderung zustande kommen, die ein Erbe dann aus dem ihm zugefallenden Anteil zu bedienen hat. Denn der Erbe übernimmt bei einer Annahme auch die Pflichten aus dem Erbe. Er muss es daher natürlich auch nicht annehmen.


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23.02.2023 um 17:47
@Lento
Das ist erneut Blödsinn, den du erzählst. Wenn ein gültiges schriftliches Testament vorliegt, kann man sich auf mündliche Absprachen ein Ei pellen.


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23.02.2023 um 17:52
@veicor
Wie gesagt, es gibt einfach auch mündliche Vertäge, wenn die nachweisbar sind (und das ist natürlich meistens das Problem), dann müssen die einfach aus dem Erbe bedient werden. Eine mündlcihe Absprache ist in Wirklichkeit rechtlich ein solcher mündlciher Vertrag. Was soll es anderes eigentlich sein? Und Verträge sind - wenn sie nachweisbar sind - zu halten.

Man geht im täglichen Leben in Wirklichkeit sehr häufig solche mündlichen Verträge ein, ohne das man sich dem bewusst ist. Schon das Ausleihen von 10€ an den Kollegen, mit dem Versprechen die am nächsten Tag wieder zu bringen ist ein solcher.


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