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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2022 um 17:31
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Beide Spuren ( Spur Herrmann und Spur Böhringer) wurden mit dem gleichen Spurensicherungswerkzeug untersucht, dass womöglich auch bei einem anderen Tatort zum Einsatz kam und nicht fachgerecht gereinigt wurde.
Dazu kann ich leider nichts wirklich Konkretes sagen.
Meines Wissens nach wurden aber die Spuren an Schraube und Wasserglas in einem relativen nahen Zeitraum zueinander untersucht.
Zumindest glaube ich das so mal gehört zu haben.
Falls jemand dazu konkrete Infos hat, bitte ich um ein Feedback dazu.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Also müssen wir uns in diesem Fall damit abfinden, dass die Spur ungeklärt bleibt, aber, wie aus beiden Szenarien ersichtlich, deswegen kein Ausschluss der Täterschaft von BT gegeben ist.
Die Sache ist halt auch die, dass diese DNA Spur ja auch nicht die anderen BT belastenden Indizien einfach außer Kraft setzt.
Das lassen die BT Unterstützer nur leider immer allzu gerne unter den Tisch fallen.
Natürlich ist es logisch, dass man sich seitens der Verteidigung auf diese DNA Spur stürzen muss, auch wenn allen Beteiligten im Grunde doch völlig klar ist, dass dies eine absolute Nebelkerze ist.

Gäbe es echte realistische Argumente für ein WAV, dann wären diese in den letzten 15 Jahren bereits gefunden worden.
Das steht mit absoluter Sicherheit fest.

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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2022 um 18:03
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Meines Wissens nach wurden aber die Spuren an Schraube und Wasserglas in einem relativen nahen Zeitraum zueinander untersucht.
Zumindest glaube ich das so mal gehört zu haben.
Falls jemand dazu konkrete Infos hat, bitte ich um ein Feedback dazu.
Die Schraube wurde erst 2007 untersucht bzw. die DNA daran sichergestellt.
26 Jahre nach der Tat im Fall Herrmann.
Ich habe keine Ahnung wo die Schraube in dieser Zeit alles war und wer diese berührt bzw. verunreinigt haben könnte.
Ganz schwieriges Thema in meinen Augen.
Mit neuester Kriminaltechnik war es Experten von der Spurensicherung des Polizeipräsidiums Anfang 2007 gelungen, an der Holzschraube einen genetischen Fingerabdruck sicherzustellen. Bei einer Überprüfung dieser Spur stellte sich einige Monate später zur allgemeinen Überraschung heraus, dass "J73.03.3" identisch ist mit einer Spur aus Böhringers Wohnung. Dort war an einem Glas in einer Geschirrspülmaschine und an einem Kommodengriff dieselbe DNS-Spur gesichert worden.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mordfaelle-ursula-herrmann-und-charlotte-boehringer-das-geheimnis-von-spur-j73-03-3-1.199639


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2022 um 22:49
Oh, ist der Spur-Spur-Treffer mal wieder Thema? Damit hatte ich mich im letzten Jahr näher befasst. Für mich ist die Sache klar.
Nach Aussage einer Sachverständigen ist es unwahrscheinlich, dass die DNA an der Schraube im Erdreich überdauert, also tatsächlich alt und tatbezogen ist. Es ist somit viel eher davon auszugehen, dass sie im Fall Herrmann so frisch ist wie im Fall Böhringer und sich gar nicht an der Schraube befand. Untersucht wurde die DNA an der Schraube 2005, der Entführungsfall passierte 1981, der Mordfall CB ereignete sich 2006.

Hinzu kommt, dass die Schrauben der Kiste früher allesamt spurentechnisch behandelt wurden und eventuell anhaftende DNA, die das Lagern in der Erde überlebte, spätestens dann abgerieben wurde. Dennoch wurden die Schrauben später auf DNA untersucht. Nach dem Waschverfahren kam - Achtung! - ein Wattestäbchen an der Schraube zum Abtupfen zum Einsatz. Es ist für mich ziemlich sicher, dass genau dieses Wattestäbchen die fragliche DNA enthielt und nicht die blankgeputzte Schraube.

Da es sich nun auch noch um die gleiche DNA wie im Mordfall Böhriger 2006 handelt, ist der Zusammenhang noch wahrscheinlicher über das Spurensicherungsmaterial herzustellen. Die Umstände des "Heilbronner Phantoms", die mittlerweile geläufig sind und diesbezüglich auch zur Sensibilisierung im Umgang mit diesem Material geführt hat, offenbarten sich erst später.

Hier nochmal ein früherer Beitrag von mir dazu:

Beitrag von Palio (Seite 1.159)

Und ein Abschnitt aus dem Urteil:

IMG-20220109-WA0020Original anzeigen (0,2 MB)

Ich bin mir ganz sicher, dass dies keine Spur zum "wahren Täter" ist, sondern einfach eine Trugspur durch kontaminiertes Material, das bei der kriminaltechnischen Untersuchung verwendet wurde.


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10.01.2022 um 01:18
Zitat von PalioPalio schrieb:Hinzu kommt, dass die Schrauben der Kiste früher allesamt spurentechnisch behandelt wurden und eventuell anhaftende DNA, die das Lagern in der Erde überlebte, spätestens dann abgerieben wurde. Dennoch wurden die Schrauben später auf DNA untersucht. Nach dem Waschverfahren kam - Achtung! - ein Wattestäbchen an der Schraube zum Abtupfen zum Einsatz. Es ist für mich ziemlich sicher, dass genau dieses Wattestäbchen die fragliche DNA enthielt und nicht die blankgeputzte Schraube.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich bin mir ganz sicher, dass dies keine Spur zum "wahren Täter" ist, sondern einfach eine Trugspur durch kontaminiertes Material, das bei der kriminaltechnischen Untersuchung verwendet wurde.
Wäre interessant mal nachzuforschen, wem die DNA zuegeordnet werden kann, also Massentest bei der SpuSi machen z. B.


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10.01.2022 um 09:40
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich bin mir ganz sicher, dass dies keine Spur zum "wahren Täter" ist, sondern einfach eine Trugspur durch kontaminiertes Material, das bei der kriminaltechnischen Untersuchung verwendet wurde.
Sehe ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch so. Ich hatte kürzlich ja auch ausgeführt, dass selbst wenn man diese Spur als eine für die Tat relevante hielte, was man als Gedankenexperiment ja durchaus mal machen kann, bleiben zwei Hände voller Indizien die auf den Verurteilten zeigen, die seitens des Verurteilten bis heute nicht schlüssig erklärt oder widerlegt worden sind. Insbesondere erwähnen möchte ich, dass dabei die eigenen Einlassungen des Angeklagten zu bestimmten Sachverhalten so "fernliegend" (wie es im Urteil heisst) sind, dass er sich damit (natürlich aus seiner Sicht unbeabsichtigt) selbst belastet. Zumindest ist dies mit den verfügbaren öffentlichen Quellen (Urteil, Interviews mit dem Angeklagten oder z.B. seiner Verteidigung etc.) nicht möglich zu erkennen, wie diese selbst belastenden Aussagen anderweitig schlüssig erklärt werden können, als im Urteil entsprechend dargelegt.

Die DNA Spur ist nicht alleine wegen ihrer Existenz schon entlastend, aber sie könnte in einem Alternativszenario ein wesentlicher Baustein für einen Dritttäter sein, wenn sich neben diesen Spuren weitere Tathinweise auf einen Dritten ergeben würden, die diese Spur in Verbindung mit der am Tatort vorgefundenen Spurenlage schlüssig in Einklang zu bringen wären. Dies ist aber bisher nicht so und zudem wären dann zunächst einmal die den Verurteilten belastenden Indizien zu entkräften. Das alleinige vorhanden sein einer DNA Spur entlastet den Angeklagten ja nicht automatisch, genauso wenig übrigens, wie ihn seine DNA am Opfer bzw. Fingerspuren am Testament alleine auch nicht automatisch zum Schuldigen gemacht haben. Es ist die Gesamtheit der Spuren inklusive des Nachttatverhaltens und der eigenen (!) Einlassungen.

Ergänzen möchte ich anfügen, dass auch der von P. erarbeitete Tathergang mitnichten im Widerspruch zur Verurteilung stehen. Faktisch liefert er für mich schlüssig Indizien, weshalb die Tat anders begangen worden sein könnte als von Gericht angenommen. Aber er liefert faktisch keine objektiven Beweise, weshalb diese Tat nicht vom Verurteilten begangen worden ist. Sein Hinweis auf einen früheren Todeszeitpunkt aufgrund des Mageninhalts ist gegenüberzustellen, dass der Angeklagte ab "spätestens 17:00 Uhr" (Urteil) kein Alibi mehr hatte, die Tante nachweislich bis 18:15 am Leben war (letztes Telefonat) und damit sowohl die Logistik für die Tatausführung als die Tat selbst auch bei einem früheren Todeszeitpunkt zumindest nicht im Widerspruch zu den ermittelten und dem Angeklagten zur Last gelegten Umstände stehen. Exakt steht im Urteil sogar, dass die Verlobte des Angeklagten gegen 16:00 Uhr die gemeinsame Wohnung verließ, in der der Angeklagte alleine zurückblieb. "Spätestens 17:00 Uhr" ist eine vom Gericht zugunsten des Angeklagten angenommene Bewertung, auch diese aber ließe eine Tat um unmittelbar nach 18:15 zu und nicht erst zwangsläufig um 19:00 Uhr. Das Urteil hat 19:00 oder kurz nach 19:00 als letztmöglichen Tatzeitpunkt angeführt, weil der Angeklagte ab 19.34 Uhr zuhause nachweislich einen um 19:00 verpassten Anrufer zurückgerufen hat.


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10.01.2022 um 10:38
Das Gericht , so habe ich es verstanden, ist davon ausgegangen, dass die Tat gegen 19:00 geschah, weil Frau Böhringer in der Vergangenheit regelmäßig zu dieser Uhrzeit die Wohnung verließ um zu Ihrem Stammtisch zu gehen. Da der Täter laut Annahme des Gerichtes bewaffnet vor der Tür lauerte musste das arglose Opfer die Haustür beim Verlassen der Wohnung öffnen und dabei vom Täter überrascht und in die Wohnung zurückgedrängt werden. Die Stammtischuhrzeit und die Gepflogenheiten des Opfers führten somit zu der Annahme, dass Frau Böhringer ausgehfertig gegen 19:00 die Wohnungstür öffnete um die Wohnung Richtung Stammtisch zu verlassen. Das hat alles gut zusammengepasst, nur die spätere Überprüfung der Spurenlage im Flur vor der Treppe passte nicht mehr so eindeutig zu dieser Annahme des Gerichtes.


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10.01.2022 um 10:42
Zitat von meerminmeermin schrieb:Das hat alles gut zusammengepasst, nur die spätere Überprüfung der Spurenlage im Flur vor der Treppe passte nicht mehr so eindeutig zu dieser Annahme des Gerichtes.
Kannst du diese Aussage belegen?
Von welcher Überprüfung der Spurenlange redest du eigentlich?
Beziehst du dich hierbei auf Petermann, der 15 Jahre nach der Tat da irgendwelche Theorien aufstellt?

Kurze Frage noch.
Warum soll man eigentlich, ganz objektiv betrachtet, Petermanns Schlussfolgerungen in irgendeiner Form mehr Glauben schenken, als den Schlussfolgerungen der Ermittlungsbehörden und/oder des Gerichtes??


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.01.2022 um 11:01
Herr Petermann hat unmittelbar nach der Tat aufgenommene Fotos des Tatortes auswerten lassen. Da dürfte sich in 15 Jahren nicht viel verändert haben.


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10.01.2022 um 11:05
Zitat von meerminmeermin schrieb:Herr Petermann hat unmittelbar nach der Tat aufgenommene Fotos des Tatortes auswerten lassen. Da dürfte sich in 15 Jahren nicht viel verändert haben.
Das war aber nicht die Frage.

Du hattest geschrieben:
Zitat von meerminmeermin schrieb:. Das hat alles gut zusammengepasst, nur die spätere Überprüfung der Spurenlage im Flur vor der Treppe passte nicht mehr so eindeutig zu dieser Annahme des Gerichtes.
und ich habe dafür einen Beleg von dir verlangt:
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Kannst du diese Aussage belegen?
Von welcher Überprüfung der Spurenlange redest du eigentlich?
Beziehst du dich hierbei auf Petermann, der 15 Jahre nach der Tat da irgendwelche Theorien aufstellt?
Du hast eine Behauptung aufgestellt, für die ich gerne einen Nachweis haben möchte.


Im Übrigen sollte man wohl denjenigen Personen mehr vertrauen, die seinerseits, den tatsächlichen Tatort untersucht haben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.01.2022 um 11:51
Zitat von frankysinatrafrankysinatra schrieb am 06.01.2022:Ich würde mich wirklich freuen, wenn Bence und seine Unterstützer weiterhin seine angeblich sicher erwiesene Unschuld als Monstranz herumtragen. Denn das sorgt bei dem Urteil "Lebenslang und Schwere der Schuld" dafür, dass Bence mangels Einsicht und Reue von der Strafvollstreckungskammer nicht nach 20, wohl auch nicht nach 30 oder vielleicht sogar nicht nach 40 Jahren in Freiheit entlassen wird - die Strafvollstreckungskammern in Bayern sind für ihre knochentrockene Handschrift bekannt.
Imho ist das kein Grund, ihn länger einsitzen zu lassen.

Wenn mich nicht alles täuscht, hat das hier mal ein Jurist (User) erörtert.
Zitat von frankysinatrafrankysinatra schrieb am 06.01.2022:Insoweit leisten Bence und seine Unterstützer einen sehr guten, wertvollen und willkommenen Beitrag unser Land sicherer zu machen. Danke dafür.
Ich würde jetzt wirklich nicht so weit gehen, Bence Allgemeingefährlichkeit zu unterstellen.


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10.01.2022 um 12:52
Könnte jemand den Überblick über den Verfahrensgang ins wiki stellen, der schon mehr als 25 Beiträge geschrieben hat?

Verfahrensgang:
LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06 (Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes)
BGH, 28.04.2009 - 1 StR 171/09 (Revision verworfen)
BVerfG, 23.11.2009 - 2 BvR 1188/09 (Nichtzulassung der Beschwerde)
EGMR, 16.01.2014 - 27306/10 (Beschwerde unzulässig)
LG Augsburg, 05.12.2014 - 8 Ks 401 Js 143338/12 (1. Wiederaufnahmeantrag als unzulässig zurückgewiesen)
OLG München, 21.07.2015 - 3 Ws 367/15 (Zurückweisung)
BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvR 1566/15 (Nichtzulassung der Beschwerde)
LG Augsburg, 28.05.20 - Az.? (2. Wiederaufnahmeantrag zurückgewiesen)
OLG München, 21.07.2021 - 3 Ws 721/20 (Zurückweisung)

Quellen:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-augsburg-gericht-parkhaus-mord-wird-nicht-wieder-aufgerollt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200528-99-221860
https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/muenchner-parkhaus-mord-prozess-wird-nicht-neu-aufgerollt-art-746769
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20M%FCnchen%20I&Datum=2008-08-12&Aktenzeichen=1%20Ks%20128%20Js%2010979/06


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10.01.2022 um 13:47
Zitat von meerminmeermin schrieb:Das Gericht , so habe ich es verstanden, ist davon ausgegangen, dass die Tat gegen 19:00 geschah, weil Frau Böhringer in der Vergangenheit regelmäßig zu dieser Uhrzeit die Wohnung verließ um zu Ihrem Stammtisch zu gehen.
Hi @meermin
im Urteil des LG München I vom 12.08.2008 ist auf Seite 70ff ausgeführt: die Tatzeit wurde festgelegt zw. 18:15 (Ende eines Telefonats) und vor 19:10, hier hatte der Bruder des Verurteilten vergeblich versucht, die Tante tel. zu erreichen.

Konkret zum Tattag ist im Urteil auf Seite 71 zu lesen:

"Dr. Zeuge Dr. R. berichtet glaubhaft, er sei am mit dem Opfer am 15.06.2006 in der Zeit zwischen 19:00 und 19:30 Uhr zum Stammtisch in der Gaststätte (Name geschwärzt) verabredet."

Weiter ermittelt die Staatsanwaltschaft, dass der kürzeste Fußweg von der Wohnung des Opfers zur Gasttätte 7 Minuten dauert.

Unterstellen wir mal das Opfer hat sich unmittelbar nach dem Ende des letzten Telefonats (18:15) ausgehfertig gemacht, wäre ein potentieller Aufbruch auch vor 19:00 Uhr möglich und denkbar, wenn man zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Treffpunkt erscheinen will. Ein Aufbruch nach 19:10 kann aufgrund der o.g. Darlegung als unwahrscheinlich gelten.

Zur Rekonstruktion des Herrn P.: was ich darlegen wollte ist, dass selbst wenn diese Rekonstruktion des Tathergangs grds. plausibel erscheint, ändert dies nichts zwangsläufig am Täter.

Tatzeit: Herr P. gab zudem seinerseits im Podcast "Rechtsmedizin, Dichtung und Wahrheit", veröffentlicht am 17.09.2021 (ab 34:40 Minuten) den Hinweis, dass die Tatzeit "passend gemacht worden sei" zum verfügbaren Zeitfenster des Angeklagten. Wie er das konkret meint bleibt unklar, also er selbst nennt keine von ihm ermittelte Tatzeit. Die Tatzeit wird aber keineswegs vom Gericht "passend gemacht", das ist nach meiner Informationslage eine nicht haltbare Behauptung, das Gericht stützt sich dabei auf objektiv ermittelbare Fakten: die Zeugenaussagen des letzten Anrufers (Anruf gegen 18:15 beendet) und die des Bruders des Angeklagten (Nichterreichbarkeit des Opfers um 19:10). Wenn man diese Zeugenaussagen in Zweifel zöge, Menschen können sich irren, so bleibt aber immer noch ein sehr großes Zeitfenster für den Mord, das in Einklang gebracht werden könnte mit der zeitlichen Disposition des Angeklagten. Dieser hat ab 16:00 kein Alibi vorzuweisen und hat erst nachweislich um 19:34 einen Telefonanruf getätigt in seiner Wohnung. Die Fahrtstrecke mit dem Fahrrad beträgt zw. seiner Wohnung und der des Opfers 15 Minuten, damit wäre in dieser Rechnung eine späteste Tatausführung bis ca. 19:15 Uhr möglich, wenn man weitere 5 Minuten Verweildauer am Tatort unterstellt. Aber das ist rein theoretisch, ich denke schon, dass die Zeiteingrenzungen, die die Staatsanwaltschaft auf Basis der Zeugenaussagen mittels der Telefonanrufe gemacht hat, eine Berechtigung hat. Aber selbst wenn man diese anzweifelt, bleibt wie gesagt theoretisch für den Verurteilten bis 19:15 Uhr Zeit, um die Tat auszuführen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2022 um 19:41
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich bin mir ganz sicher, dass dies keine Spur zum "wahren Täter" ist, sondern einfach eine Trugspur durch kontaminiertes Material, das bei der kriminaltechnischen Untersuchung verwendet wurde.
Dies sehe ich in der Tat auch so. Zumal sich wirklich im Zusammenhang mit dem "Phantom" gezeigt hat, wie schnell eine solche Spur-Legende entstehen kann. Aus meiner Sicht ist dieser Spur-Spur-Treffer einfach der Strohhalm, an den sich BT plus Familie klammern, weil es sonst keine vernünftigen, objektiven Hinweise auf einen Alternativtäter gibt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.01.2022 um 17:49
Warum hat man die Schrauben eigentlich untersucht, wenn man daran voraussichtlich eh kein brauchbares Material mehr finden konnte? Ansonsten stimme ich aber zu, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die DNA zu einem bisher unbekannten Täter gehört. Trotzdem fände ich es interessant zu wissen, zu wem sie gehört, einfach auch, um das aus der Welt zu schaffen.

Dass es halt keinen richtigen möglichen Alternativtäter gibt, deutet für mich am meisten darauf hin, dass hier wohl doch der Richtige sitzt. Wobei ich nicht glaube, dass er für die Allgemeinheit gefährlich ist, wobei das natürlich Gutachter feststellen müssen.


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19.01.2022 um 13:34
Hier befindet sich zu der ganzen DNA-Frage eine ganz gute Übersicht, finde ich:

https://kleineanfragen.de/bayern/17/12767-dna-spuren-ungeklaerter-mordfaelle.txt

Hier sieht man dann auch, wo in der Öffentlichkeit auch ein falsches Bild kolportiert wird.


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19.01.2022 um 17:36
@Philippe
Danke - der Link auf kleineanfragen.de ist echt interessant- nicht nur auf den Charlotte Böhringer-Fall bezogen - schade dass er abgeschaltet wurde.


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20.01.2022 um 10:51
Die Bemühungen der Ermittlungsbehörden, die DNA ggfls. zuzuordnen werden in der Öffentlichkeit leider selten dargestellt. Ich denke, es steht im Interesse aller (auch der Gerichte und Ermittlungsbehörden), es herauszufinden, wenn ein möglicher bisher nicht zur Rechenschaft gezogener Täter in zwei Mordfällen in Betracht kommt. Insoweit verstehe ich nicht, warum BT hier eine Verschwörung gegen sich wittert.

Zudem halte ich es tatsächlich für unwahrscheinlich aus den genannten Gründen, dass es sich bei der DNA an der Schraube um Täter-DNA handelt. Und wie es sich aus der "Kleinen Anfrage" ergibt, konnte eben nur ausgeschlossen werden, dass die Verunreinigung in der Rechtsmedizin München erfolgt sein könnte. Eine Verunreinigung könnte aber bei gut 100 anderen Möglichkeiten entstanden sein. Ich denke, es ist ein Fall wie beim genannten "Phantom". Das ist jedenfalls die realistischste Annahme.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2022 um 11:13
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Insoweit verstehe ich nicht, warum BT hier eine Verschwörung gegen sich wittert.
Das verstehe ich persönlich schon.

Eine Verschwörung dürfte wohl BT sowie auch seinem Unterstützerkreis "angenehmer" erscheinen, als die triste unschöne Wahrheit.
Vielleicht schläft man so einfach besser.
Die Tatsache, dass nach all diesen Jahren, diese Nebelkerze überhaupt noch gezündet wird, zeigt ja wo die Reise hingeht.

Wie ich bereits sagte.
Für BT ist es letztendlich einfach "besser" wenn diese Spur eben nicht aufgeklärt wird.
Was wäre denn eigentlich, wenn die Spur "geknackt" wird und man feststellt, dass der Verursacher rein gar nichts mit dem Fall Herrmann und Toth zu tun hat?
Dann würden sich vielleicht auch einige Unterstützer noch abwenden, weil kein Strohhalm mehr da ist, an dem man sich klammern kann.
Auch BT würde vielleicht so SEINEN "Strohhalm" verlieren.
Vielleicht hilft ihm eine unkonkrete "Hoffnung" mehr damit, sein Schicksal zu ertragen, anstatt sich der völligen Hoffnungslosigkeit preiszugeben.
Ja es mag eine falsche Hoffnung sein.
Aber es ist dennoch HOFFNUNG.
Egal wie groß der Unterstützerkreis draußen auch sein mag. Nachts in seiner Zelle ist er mehr oder weniger alleine.
Echte Freunde gibt's im Knast nicht.
Da brauchst du zumindest in dir irgendetwas das dich "weiter machen" lässt.
BT schaut auf ein verpfuschtes Leben zurück und hat ein verpfuschtes Leben vor sich.
Jeder Strohhalm ist da wichtig.
Völlig legitim in meinen Augen.
Eine Lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schuldschwere ist kein Kindergeburtstag oder eine Strafe die man mal so auf einer Arschbacke absitzt.
Da ist jeder "Krümel" Hoffnung überlebenswichtig.

ACHTUNG PERSÖNLICHE MEINUNG.
Ich denke, wenn BT gewollt hätte, dann hätte er in den fast 16 Jahren mit seinen sehr guten Verteidigern und dem Millionenvermögen des Bruders längst diese Spur "lösen" können.

Witting halte ich für schlau und kompetent genug, dass wenn er wirklich davon überzeugt wäre, dass diese Spur "das Ruder rum reißen kann", er Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt hätte um da Klarheit zu schaffen.

Diese Spur hatte und hat nur einen einzigen Sinn.
Sie soll Zweifel am Urteil wecken.
Dafür taugt sie (für manche Menschen).
Ansonsten ist sie völlig nutzlos.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2022 um 12:31
@MisterEko: Das stimmt schon. BT ist ja auch in Lebenslügen geübt. Dann ist das jetzt die nächste. Übrigens kann es gut sein, dass er sich die Geschichte schon so oft eingeredet und erzählt hat, dass er sie selbst mittlerweile glaubt. Er wäre da nicht der erste Täter, der seinen Selbstbetrug glaubt.
Auch wenn die Dame nichts mit einem Mord zu tun hat, aber ich muss da immer an Anna Anderson denken, die Zeit ihres Lebens behauptete, sie sei die Großfürstin Anastasia Romanowa - obwohl es später eindeutig per DNA-Abgleich bewiesen wurde, dass sie es nicht war. Sie hatte es auch geschafft, einen Kreis von Unterstützern um sich zu scharen und ihre Version so überzeugend zu spielen, dass trotz vorhandener Zweifel viele ihr immer noch glaubten. Das kommt mir immer bei solchen Konstellationen in den Sinn.

Meiner Wahrnehmung nach hat sich aber auch teilweise das Wording von Witting geändert. In späteren Interviews fällt mir oft auf, dass er immer wieder sagt: "Das Urteil hätte so nicht ergehen dürfen." Das heißt für mich, er stützt sich auf Rechtsgründe. Ich denke nicht, dass er tief drinnen von der Unschuld BTs überzeugt ist. Das muss er ja auch nicht. Ein Verteidiger muss einen guten Job machen, nicht an die Unschuld seines Mandanten glauben. Petermann äußert sich ähnlich, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2022 um 12:46
@Philippe
Ich denke da immer eher an "des Kaisers neue Kleider".
Man hat sich irgendwo auf die "Weltsicht" festgelegt das BT unschuldig ist.
Davon weicht man dann einfach nicht mehr ab. Egal was die Fakten auch sagen mögen.
Diejenigen die einfach die Unschuld nicht "sehen" können sind halt dann auch zu "dumm".

Gut möglich das BT sich selbst mittlerweile auch für unschuldig hält.
Oder, vielleicht denkt er auch, "Hey ich war es zwar, aber ich habe doch mittlerweile nach 16 Jahren in Haft meine Schuld verbüßt".
Man darf nicht vergessen, dass BT ja schon fast 16 Jahre nicht mehr in Freiheit lebt.
Unvorstellbar wie lange sich das für ihn aus seiner eigenen Sicht anfüllen muss.
Vielleicht hat er die Tat auch bewusst oder unbewusst "verdrängt".
So oft in Verhandlungen, Interviews, gegenüber Unterstützern, Zellengenossen, Mithäftlingen, Verteidigern, Freunden und Familie seine Unschuldsversion erzählt und wiederholt, dass er mittlerweile selbst daran glaubt.

Aus Tätersicht mag das auch alles irgendwo in einem krassen Missverhältnis stehen.
Die Tat an sich, hat vielleicht ein paar Minuten gedauert. Dafür verliert er Jahrzehnte.
Ich habe dafür keine Beweise, aber ich könnte mir vorstellen das ein Täter so denken könnte.

Objektiv gesehen gibt es im Falle Toth einfach KEINEN echten Zweifel.


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