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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2023 um 19:59
Nach SZ-Informationen geht es beim Vorwurf der Bestechung um eine Flasche Schnaps, die T. dem Wachpersonal der JVA im vorigen Herbst mitgebracht haben soll, als er sich im offenen Vollzug befand. Der Schnaps sei als Gegenleistung gedacht gewesen für eine Kiste Spezi, die Wärter nach einem Fußballspiel den siegreichen Gefangenen spendiert haben sollen.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkhausmord-muenchen-benedikt-t-bestechung-ermittlungen-1.5830417

Ich gebe zu.
Ich finde diesen Vorwurf hinsichtlich der Bestechung lächerlich.
In meinen Augen ist das eher PillePalle.
Aber seis drum.

Seit wann gibt's Schnaps im Knast?

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Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2023 um 20:11
Zitat von dotsdots schrieb:Seit wann gibt's Schnaps im Knast?
Gibt's ja eben nicht, jedenfalls nicht regulär und offiziell. Aber wenn so ein charmanter Typ wie BT ihn vom Freilauf mitbringt und ihn einem Vollzugsbeamten schenkt, wer kann da schon nein sagen...


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2023 um 20:19
Im offenen Vollzug haben Gefangene mehr Freiheiten als im geschlossenen Vollzug:

Die Haftzellen sind nicht verriegelt, und Gefangene können einer Arbeit nachgehen oder Freigang beantragen.
Der offene Vollzug ist eine Stufe der Resozialisierung, in der der Gefangene an der Einübung der Regularien des freien Lebens arbeitet.
Der Gefangene verlässt am Morgen die Haftanstalt, geht zur Arbeit und kehrt nach Beendigung der Tätigkeit umgehend in die Anstalt zurück.
Dort kann er sich an Freizeit-, Sport- und Behandlungsmaßnahmen beteiligen und die meiste Zeit frei bewegen.
Die Wochenenden verbringt der Gefangene bei seiner Familie.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/offener-vollzug

Heisst das BT konnte bereits die Wochenenden usw im Kreise seiner Familie verbracht haben?
Alkohol kann er ja nur als Freigänger besorgt haben.
Also war das am Montag gar nicht das erste aufeinandertreffen mit der Familie außerhalb der Haftanstalt?
Also die perfekte Inszenierung für die Presse?


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30.04.2023 um 20:38
Zitat von dotsdots schrieb:Heisst das BT konnte bereits die Wochenenden usw im Kreise seiner Familie verbracht haben?
Im Bericht steht ja im offenen Vollzug und ja da wird er schon bei seiner Familie gewesen sein.


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30.04.2023 um 20:38
Zitat von dotsdots schrieb:Also war das am Montag gar nicht das erste aufeinandertreffen mit der Familie außerhalb der Haftanstalt?
Also die perfekte Inszenierung für die Presse?
Sieht ganz aus, als sei das tatsächlich nicht der erste Kuss auf die Stirn der gealterten Mutter gewesen....

Ich hatte mich tatsächlich schon ein bisschen gewundert. Normalerweise setzen die vom Gefängnis ja einen ja nicht von heute auf morgen einfach vor die Tür. Sowas ist lange geplant und vorbereitet, u.a. mit begleiteten Ausgang, Freigang und Sozialarbeitern, die einem zur Seite stehen und bei der Suche nach einer Bleibe und einer Stelle helfen. Oft arbeiten die Gefangenen ja auch monatelang schon draußen und müssen nur nachts zurück in die Haftanstalt, damit sie sich an die neue Tagesstruktur und das soziale Umfeld gewöhnen.

Nur bei BT gings angeblich hoppla-di-hopp. Sagt der eine Beamte zum anderen "Mach mal das Tor auf!" und schwups, da steht er plötzlich vor der Tür, Gott sei Dank stehen Mama und Papa da, um ihn abzuholen, sonst hätte er wohlmöglich den ganze Weg zu Fuß nach Hause gehen müssen.
Und der Fotograf von Sky hatte auch ein Mordsglück, dass er genau in dem Moment rein zufällig da vorbei kam und so die Chance hatte, diesen bewegenden Moment, wie BT seine Mutter zum ersten Mal seit 17 Jahren wieder herzen konnte, mit der Kamera festzuhalten.
Schöne Story, schöne Bilder, was will man mehr....!


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30.04.2023 um 20:56
Zitat von RotiRoti schrieb:BT bedankt sich auch nicht im Interview bei seinen Freunden bzw als er gefragt wurde wer ihn die ganze Zeit begleitet hat im Knast erwähnt er seine Freunde nicht
Undank ist der Welten Lohn. Als langjähriger Unterstützer käme ich nur ja verar...t vor.
Zitat von emzemz schrieb:. Der Freundin ist ein solcher "Hammer" nicht aufgefallen.
Die Freundin war auch nicht zur Inventur da. Ernsthaft, die Wohnung hatte mehrere hundert m2 Wohnfläche, da wird einiges rumgelegen und gestanden haben, wohl auch, weil kurz vorher noch Handwerker da waren. Als wenn jeder Besuch sich jedes Detail merken kann. Letztlich ist es auch egal, ob etwas auf dem Tisch im Flur stand oder lag ( und schwarzer Werkzeuglack kann auch Bestandteil eines Kunstwerkes sein, je nachdem womit der Künstler arbeitet) oder ob etwas auf der Treppe lag oder BT eh schon was passendes dabei hatte, was spontan zweckentfremdet wurde oder ob er es von oben mit runter genommen hat.


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30.04.2023 um 22:45
Zitat von dotsdots schrieb:Ich finde diesen Vorwurf hinsichtlich der Bestechung lächerlich.
In meinen Augen ist das eher PillePalle.
Wenn es so war, wie der Anwalt der SZ gegenüber berichtet hat, dann ist es wirklich PillePalle und auch ich würde da nicht allzu viel erwarten. V.a. meine ich, dass genau wie bei den angeblichen Sex-Affäre, wahrscheinlich der Justizangestellte, der die Flasche Schnaps angenommen hat, deutlich größere Probleme bekommen dürfte als der Inhaftierte.

Allerdings stand in dem Bild-Artikel, dass es um ein in das Gefängnis geschmuggeltes Handy ging. Es war nicht näher spezifiziert, aber ich würde daraus schlussfolgern, dass BT einen Justizangestellten dafür bezahlt haben soll (wie und womit auch immer) dass er ihm ein Handy in das Gefängnis schmuggelt oder drei Augen zu macht, wenn es reingeschmuggelt wird.

Das wäre dann schon eine andere Nummer.

Während die SZ BTs Anwalt Witting als Quelle angibt, heißt es in dem Bild-Artikel nur "nach Bild-Informationen". Da müssen wir wohl abwarten, um welche Vorwürfe es genau geht.


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30.04.2023 um 22:50
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Allerdings stand in dem Bild-Artikel, dass es um ein in das Gefängnis geschmuggeltes Handy ging. Es war nicht näher spezifiziert, aber ich würde daraus schlussfolgern, dass BT einen Justizangestellten dafür bezahlt haben soll (wie und womit auch immer) dass er ihm ein Handy in das Gefängnis schmuggelt oder drei Augen zu macht, wenn es reingeschmuggelt wird.
Eigentlich eher unwahrscheinlich das es sich um ein Handy handelte denn das hat für gewöhnlich zur Folge, dass man automatisch wieder in den geschlossenen Vollzug geht. Ebenso hätte er dafür niemanden bestechen müssen, bei jedem freigang hat er ja für gewöhnlich eins dabei.


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30.04.2023 um 22:53
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:( und schwarzer Werkzeuglack kann auch Bestandteil eines Kunstwerkes sein, je nachdem womit der Künstler arbeitet)
Ist das so? Kennst du dich damit aus?
Ich zitiere mal, was im Urteil, siehe Wiki, hierzu steht:
(f.)
Die Ausführungen von Prof. P. zum Tatwerkzeug wurden ergänzt durch die Angaben des Chemiesachverständigen Dr. F. Dieser führte aus, seine Untersuchungen mit Stereolupe, Ramanspektroskopie und Fourier-Transform-Infrarotspektroskopie hätten ergeben, dass die schwarzen Spuren am Schädelknochen des Opfers und eine schwarze Antragung an einer Tapete vom Tatort einerseits materialgleich seien und es sich dabei andererseits um einen einschichten, schwarzen Lackabrieb handelte, dessen Infrarotspektrum auf einen Werkezuglack hinweise.
Ich hatte mich lediglich auf das von dir ausgeführte Szenario bezogen. Wenn es nun ganz anders gewesen sein könnte, auch gut, ich werde jetzt aber nicht alle Möglichkeiten durchspielen.


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30.04.2023 um 23:17
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wenn es so war, wie der Anwalt der SZ gegenüber berichtet hat, dann ist es wirklich PillePalle und auch ich würde da nicht allzu viel erwarten.
Wenn es so sein sollte, ist das echt ein Witz und wird jetzt aufgebauscht, nach der Entlassung auf Bewährung. Das wäre dann wirklich lächerlich. Allerdings macht die "Begründung" für die Flasche Schnaps nicht wirklich Sinn:
Nach SZ-Informationen geht es beim Vorwurf der Bestechung um eine Flasche Schnaps, die T. dem Wachpersonal der JVA im vorigen Herbst mitgebracht haben soll, als er sich im offenen Vollzug befand. Der Schnaps sei als Gegenleistung gedacht gewesen für eine Kiste Spezi, die Wärter nach einem Fußballspiel den siegreichen Gefangenen spendiert haben sollen.



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30.04.2023 um 23:40
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Allerdings macht die "Begründung" für die Flasche Schnaps nicht wirklich Sinn:
Ich finde schon, das die Begründung Sinn macht.

Es gab wohl ein Fußballspiel, bei dem die Gefangenen gegen die Justizangestellten gespielt haben. Die Gefangenen haben gewonnen, woraufhin die "Wärter" (seltsamer Ausdruck, klingt in meinen Ohren eher nach Zoo...) einen Kiste Spezi spendiert haben.

Im normalen Umgang (also "in Freiheit" !) unter Kumpels oder meinetwegen unter Arbeitskollegen oder im Verein würde man zum nächsten Treffen vielleicht auch irgendwas mitbringen, eben z.B. einen Flasche Schnaps, sozusagen als Gegengeschenk. Weil die Kiste Spezi ja jetzt nicht wirklich ein ausgelobter Gewinn für das gewonnene Spiel, sondern eher wohl eine nette Geste war. Und da revanchiert man sich eben beim nächsten Mal mit eine ähnlichen Geste dafür.

Aber im Verhältnis zwischen Gefangenen und "Wärtern" ist so etwas natürlich problematisch. Wenn die Justizangestellten zusammenlegen und allen am Fußballspiel beteiligten Gefangenen zusammen eine Kiste Spezi schenken ist das denke ich unproblematisch und wahrscheinlich erlaubt. Aber wenn ein einzelner Gefangener den Justizangestellten Geschenke gibt, ist das natürlich hoch problematisch. Was im normalen Leben einfach eine nette Gegengeste wäre, geht da ganz schnell in Richtung sich beliebt machen, sich Vorteile in der Behandlung erhoffen, und dann ist man eben ganz schnell bei Bestechung.

Eine Flasche Schnaps für mehrere Wärter ist jetzt nicht ein Riesengeschenk. Aber er wird prinzipiell und relativ streng verboten sein, dass Gefangene dem Personal Geschenke machen. Denn wo wollte man da die Grenze zeihen, was noch erlaubt ist und was nicht? Der eine bietet dem Wärter mal eine Kippe an, der nächste bringt ihm vom Ausflug einen Flasche Schnaps mit und der dritte schiebt ihm jeden Montag einen Umschlag mit Geld zu....

Selbst wenn es also gar nicht als Bestechungsversuch gemeint war, wird es wahrscheinlich den Anstaltsregeln nach als ein solcher bewertet werden.

Aber auch da sehe ich eher Probleme auf die Justizangestellten zukommen, die das Geschenk angenommen haben, als auf denjenigen, der die Flasche mitgebracht hat.


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01.05.2023 um 00:00
Zitat von dotsdots schrieb:Dass die Familie nicht wahrhaben will/kann, dass BT der Täter ist, ist irgendwie menschlich nachvollziehbar.
Manche Dinge sind so schrecklich, das verdaut man halt nur sehr schwer, oder halt gar nicht.
Die Tat von BT liegt auf jeden Fall in dieser Kategorie.
Ja, es ist wahrscheinlich noch etwas leichter zu verkraften, dass der Sohn unschuldig inhaftiert ist, als dass er ein Mörder ist.
Die Eltern machen einen gebrochenen Eindruck.
Zitat von dotsdots schrieb:Völlig unverständlich sind allerdings "Außenstehende", die im Prinzip ihre eigene Menschlichkeit opfern, um irgendwie so die Fakten zu verdrehen, dass man weiter dabei bleiben kann, dass BT unschuldig ist.
Ist ein weit verbreitetes Phänomen.
Es gibt auch Menschen, die heiraten im Todestrakt sitzende Sexualsadisten.
Warum auch immer.
Kann ich auch nicht nachvollziehen, dass sich manche Aussenstehende dabei so weit aus dem Fenster lehnen.

Männlichen Serienmördern und Sadisten mangelt es tatsächlich nicht an weiblichen Verehrerinnen, auch Peter Madsen hat im Vollzug geheiratet.
Umgekehrt gibt es dieses Phänomen nicht so häufig.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.05.2023 um 00:17
Wie läuft das mit der Bewährung bei Mord, wird derjenige dann schon z. B. wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein erneut inhaftiert?

Die Sache mit der Links- und Rechtshändigkeit verstehe ich persönlich nicht, da ich bei so heftigen Schlägen IMMER beide Hände benutzen würde. Ich habe es ausprobiert, ich bekomme keine richtigen Schläge mit einer Hand hin.


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01.05.2023 um 00:34
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es gab wohl ein Fußballspiel, bei dem die Gefangenen gegen die Justizangestellten gespielt haben. Die Gefangenen haben gewonnen, woraufhin die "Wärter" (seltsamer Ausdruck, klingt in meinen Ohren eher nach Zoo...) einen Kiste Spezi spendiert haben.
So weit, so klar. Völlig unproblematisch.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Im normalen Umgang (also "in Freiheit" !) unter Kumpels oder meinetwegen unter Arbeitskollegen oder im Verein würde man zum nächsten Treffen vielleicht auch irgendwas mitbringen, eben z.B. einen Flasche Schnaps, sozusagen als Gegengeschenk. Weil die Kiste Spezi ja jetzt nicht wirklich ein ausgelobter Gewinn für das gewonnene Spiel, sondern eher wohl eine nette Geste war. Und da revanchiert man sich eben beim nächsten Mal mit eine ähnlichen Geste dafür.
Eben, wie du es sagst, im "normalen" Leben, in Freiheit.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Was im normalen Leben einfach eine nette Gegengeste wäre, geht da ganz schnell in Richtung sich beliebt machen, sich Vorteile in der Behandlung erhoffen, und dann ist man eben ganz schnell bei Bestechung.
Erhoffen kann man sich viel, bei beliebt machen gehe ich auch mit, aber selbst einen Bestechungsversuch sehe ich hier nicht, jedenfalls nicht, wenn es nur eine Gegengeste sein sollte. Dabei wäre ja schon etwas "erbracht" worden (Kiste Spezi), und der Schnaps wäre nur das Danke schön dafür. Das meinte ich mit - die Begründung macht keinen Sinn. Jedenfalls nicht als Begründung für Bestechung.

Es könnte aber natürlich sein, dass die Begründung vorgeschoben ist und es nicht als Gegenleistung gedacht war, sondern um sich Vorteile zu verschaffen. Dann könnte ich durchaus nachvollziehen, dass Bestechung im Raum steht. Und natürlich würde BT nebst Anwalt, das nicht zugeben und käme deshalb mit der fantasievollen Ausrede mit der Gegenleistung um die Ecke.

Aber im Moment, mit den wenigen Infos die darüber bekannt sind (Sowohl bei den "Sex Affären" als jetzt auch bei der angeblichen Bestechung) sehe ich jetzt keine wirklichen Probleme auf BT zukommen. Die Entlassung auf Bewährung wurde dennoch gewährt. Also in der Hinsicht dürfte es, anders als beim Mord an CB, viel Wirbel um nichts geben.


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01.05.2023 um 10:29
GUTEN MORGEN in die Runde
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Wie die Schläge geführt wurden, ist aber nicht die einzige offene Frage zum Tathergang. Die gesamte Indizienkette ist fraglich, wenn es so ist, wie der Profiler hier feststellt. Ist es so, daß die ersten Schläge in der Wohnung geführt wurden, lässt das die Annahme zu, daß der Täter hinaus wollte. Laut der Deutung der Indizienkette wollte der Täter aber hinein.
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Damit kann man aber auch nicht den Nachweis erbringen, daß der Mann nicht der Täter ist. Das spricht erst einmal nur dafür, daß die Theorie hinkt. Aber es muß ja die Täterschaft nachgewiesen werden, nicht die Nichttäterschaft. Nimmt man nun aber an, es gab einen Täter, der einen Diebstahl begehen wollte, vom Opfer überrascht wurde und es tötete, ist der Mann mit seinen Geldbeträgen, jemand der in diese Theorie passt. Bei einer anderen Stellung des Opfers, kann der Täter ja dann sogar Linkshänder gewesen sein.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Danke für diesen Beitrag, der sehr schön zeigt, wie die BT-Unterstützer jeden Diskussionsverlauf in die eine ihnen passende Richtung drücken, um dann gleich da anzukommen, wo sie hinwollen: zu der Schlussfolgerung, dass ALLE Indizien Quatsch sind und BT natürlich ein Justizopfer ist
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und Schwups, meint wieder jemand, auf den Zug aufspringen zu müssen. Man führt die Aussagen eines Profilers an (das gibt Reputation!), schon ist man von dem Indiz der Händigkeit bei Zweifeln hinsichtlich des Angriffsorts, der vom Gericht angenommen wurde (hinten im Flur, statt an der Tür), dann bei der Stoßrichtug des Täters (er wollte hinaus, nicht hinein) und von daher ist es nicht mal mehr ein Atemzug bzw. ein Satz zu "Die gesamte Indizienkette ist fraglich...".
Auf was für einen Zug springe ich denn auf? Ich sehe hier nur, daß man gar nichts beweisen kann.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:i der Stoßrichtug des Täters (er wollte hinaus, nicht hinein)
Wo ist denn bewiesen, daß der Täter das Opfer stieß? Er kann auch das Opfer zurück gerissen haben und beim Fall des Opfers, nach hinten, zu geschlagen haben?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.05.2023 um 10:47
Zitat von dotsdots schrieb:Heisst das BT konnte bereits die Wochenenden usw im Kreise seiner Familie verbracht haben?
Also war das am Montag gar nicht das erste aufeinandertreffen mit der Familie außerhalb der Haftanstalt?
Also die perfekte Inszenierung für die Presse?
Dass ein Häftling nicht nach 17 Jahren von heute auf morgen entlassen wird, da sollte eigentlich klar sein, dass das einer gewissen Vorbereitung auf die Freiheit bedarf. Ob er Hafturlaub bekam, begleitet und auch unbegleitet, oder ob er im offenen Vollzug war und außer der JVA einer Beschäftigung nachging - wir wissen es nicht. Aber was wir als gesichert annehmen dürfen, ist, dass er auf seine Freilassung vorbereitet wurde, indem er die Haftanstalt auch schon vor seiner Entlassung auf Bewährung verlassen durfte. Ob er bei seinen Freigängen auch seine Eltern besuchte - letztendlich wissen wir es nicht, auch wenn es anzunehmen ist.

Was mich ein wenig erstaunt, dass da nie ein Wort an die Medien darüber gelangt ist, wo man ihn schon mal gesehen hat. Schließlich sagt er ja über sich selbst, er sei bekannt wie ein bunter Hund.


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01.05.2023 um 11:26
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Die gesamte Indizienkette ist fraglich, wenn es so ist, wie der Profiler hier feststellt.
Scheint nur nicht schlüssig zu sein, was der Ex-Profiler festgestellt hat. Deshalb wurde es als neuer Beweis nicht zugelassen.
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb: Ich sehe hier nur, daß man gar nichts beweisen kann.
Das magst du so sehen.
Ein Blick in die StPO § 261 könnte dir hier aber durchaus weiterhelfen.


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01.05.2023 um 11:38
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Ich sehe hier nur, daß man gar nichts beweisen kann.
Muss MAN ja auch nicht. Noch nicht einmal der Staatsanwalt muss etwas beweisen. Es zählt einzig und allein die Überzeugung des zuständigen Richtergremiums nach Würdigung aller be- und entlastenden Beweise und Indizien. @emz hat Dir sogar die entsprechende Stelle in der StPO verlinkt.

Ist das Gericht nach Würdigung der vorgebrachten Indizien von der Schuld des Angeklagten überzeugt, wird der Angeklagte schuldig gesprochen.

Hier wird immer so hoch gehangen, dass es sich um einen "reinen Indizienprozess" handelt, so als wäre das eine Prozess zweiter Klasse. Dabei ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass in einem Prozess nur Indizien gegen einen Angeklagten sprechen, aber keine Beweise für seine Schuld vorliegen.

BT hat das offenbar nicht gewusst, deshalb hat ihn der Schuldspruch so kalt erwischt. Er war sich sicher, frei gesprochen zu werden, weil er in dem gesamten Prozess keinen einzigen Beweis gegen sich gehört hatte und dachte, höhnisches Lachen oder "Gschmarrn"-Zwischenrufe würden vollkommen reichen, um die vorgetragenen Indizien zu entkräften.
Tatsächlich kann man an jedem einzelnen Indiz rumdiskutieren und sich alternative Szenarien dazu überlegen. Angesichts der INSGESAMT erdrückenden Indizienlage ist es für die Schuldfrage eben völlig egal, wie die Schläge ausgeführt wurden und ob er erst Angriff direkt an der Wohnungstür oder im Flur erfolgte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.05.2023 um 12:09
Zitat von emzemz schrieb:Was mich ein wenig erstaunt, dass da nie ein Wort an die Medien darüber gelangt ist, wo man ihn schon mal gesehen hat. Schließlich sagt er ja über sich selbst, er sei bekannt wie ein bunter Hund.
Ja genau, das ist eben mein Problem damit.

Ich kann mir schon vorstellen, warum man darüber nichts gehört hat.
Das Narrativ ist ja BT sitzt unschuldig im Knast und die bösartige Justiz lässt ihn nicht aus ihren Fängen.
Da passt es halt nicht ins Bild, wenn BT bereits Freigänger ist (denn nur so, kann er ja Schnaps gekauft haben), vielleicht die Wochenenden schon im Kreise der Familie verbringt und das Verhältnis mit den JVA-Beamten scheinbar so "locker" ist, dass die einem eine Kiste Spezi spendieren und man im Gegenzug den Beamten eine Flasche Schnaps spendiert.
Ich war gestern schon sehr erstaunt, als ich das mit dem Spezi gelesen habe.
Zumindest zuletzt, scheint seine Haft, ja dann wohl doch nicht so knallhart gewesen sein.
Wie passt das ins Narrativ des Justizopfers?

Schon erstaunlich, wenn man bedenkt, wie aktiv die Unterstützer ansonsten jede noch so kleine "Neuigkeit" aufblasen.
Wenn der Münchner Ex-Ob ihn im Knast besucht, dann steht das sofort online auf der Seite.
Wenn BT aber bereits Freigang hat usw, dann hält man das nicht für erwähnenswert?
Für mich passt das nicht.
Und es geht mal wieder alles in die gleiche Richtung.

Was passt, das lässt man zu.
Was nicht passt, das wird unter den Tisch fallen gelassen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.05.2023 um 12:27
Zitat von dotsdots schrieb:gebe zu.
Ich finde diesen Vorwurf hinsichtlich der Bestechung lächerlich.
In meinen Augen ist das eher PillePalle.
Aber seis drum.
Obwohl ich auch kein gutes Haar am BT lassen möchte, finde ich das jetzt auch bisserl übertrieben, dass die Medien das jetzt reißereisch veröffentlichen...oder es ist besonders schlau, da jetzt wieder alle sagen: oh armer BT jetzt hacken sie wieder auf ihm rum...wenn das nicht so schlimm ist dann hat er die CB bestimmt auch nicht ermordet... kann mich gerade irgendwie nicht so richtig gut ausdrücken, versteht ihr was ich meine?


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