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Mordfall Charlotte Böhringer

29.662 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 11:44
Zitat von watnuwatnu schrieb:Um zu verschleiern, dass er der Täter ist. Die Auswahl an linkshändigen TäterInnen, die ein Motiv gehabt hätten, wäre kleiner gewesen.
Klar, das kann man schon auch anders erklären, aber es ist zumindest Mal irgendwie ein Indiz. Denk ja auch nicht jeder Täter daran dir falsche Hand zu verwenden. In der Gesamtschau fällt es auch nicht ins Gewicht. Aber hier kann ich anders als beim Alkohol und mehr als bei dem Mann zumindest erkennen, warum das überhaupt relevant sein soll.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 11:52
Zitat von DieHappyDieHappy schrieb:Das mit dem Wein ist doch total dünn. Wenn eine 0,75l Flasche geöffnet und 2 Gläser eingeschüttet werden, sind noch ca. 0.5l drin.
Wobei nicht belegt werden kann, wann denn diese Flasche tatsächlich geöffnet worden ist. Wo findet sich der ultimative Beweis, dass die Flasche, aus der BT ihrer Freundin Wein einschenkte, noch ungeöffnet war, also den kompletten Inhalt aufwies? Oder war aus dieser Flasche zuvor schon mal ausgeschenkt worden? Stand die Flasche seit Tagen offen herum, bemängelte die Freundin deshalb den Geschmack? Wo war der Korken, war der im Müll? Wann war der Müll letztmalig geleert worden? Man könnte das Spiel ewig weitertreiben.

Die Argumente für ein Wiederaufnahmeverfahren werden auch immer dünner und dümmer. Was erwartet uns beim vierten Wiederaufnahmeantrag :D ?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 12:15
@emz
Zumal der Wein für mich nichts darüber aussagt, ob Bt der Täter war oder nicht. Anders ausgedrückt , der Wein hat mit der Tat oder dem Tatgeschehen mal garnichts zutun. Warum hängt man sich daran jetzt so auf

Ich würde gerne mal die anderen Indizien , die ich (wir) hier mehrfach angesprochen haben und die den BT sehr sehr schuldig aussehen lassen, mal besprochen und plausibel erklärt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 12:23
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wozu ich auch die verschwundenen Zeitungen vor der Tür zähle, an die wohl nicht alle Außenstehenden TäterInnen gedacht hätten bzw. sich nicht getraut hätten, diese morgens im Parkhaus abzuhängen und evtl. in der Nähe gesehen zu werden.
Ein sehr guter und richtiger Hinweis! Ein alternativer Täter hätte sich mit den wertlosen Zeitungen an der Tür doch gar nicht aufgehalten
und falls er doch einen "Geistesblitz" in diese Richtung gehabt haben sollte, wäre es doch für ihn viel einfacher gewesen die Tüte mit seiner Handschuhhand einfach hinter das nächstbeste geparkte Auto zu werfen. Der Effekt des späteren Auffindens der Leiche wäre damit auch gegeben, ohne vielleicht mit Gegenständen an denen eine Tatrelevanz haftet erkannt zu werden. Ein Täter Bence hätte aufgrund seiner Funktion und persönlichem Bezug zum Opfer, mehrere Erklärungsansätze bei Sichtung spinnen können (hat er ja schlußendlich auch versucht) und er wusste, anders als ein mutmaßlicher Alternativtäter, sehr wohl um die alarmierende Signalwirkung einer dort um diese Uhrzeit völlig unüblich befindlichen Tüte an der Klinke. Ihm allein war klar, als er trotz Hausverbotes, abgenommenen Schlüssels, ihm vor die Nase gesetzten neuen Geschäftsführers, in völlig unpassender "Dienstkleidung" eine ansonsten völlig unpassende Dampfstrahlhandlung ausführte, was die an der Türklinke baumelnden Zeitungen einer telefonisch nicht zu erreichenden Ch. B. zu diesem Zeitpunkt auslösen würden. So handelt nur der Täter! Und der narzisstische Täter hält die Polizei für so dumm und legt daher die Zeitungen in seinen Altpapierkorb, exakt auch in der Aufteilung wie es das Warenwirtschaftssystem der Parkgarage ausweist. So viele Zufälle? Daran mag vielleicht eine junge blonde Dame mit Mikrofon glauben, welche die Berufsbezeichnung "Journalistin" allerdings völlig zu Unrecht trägt.
Direkt groteske Züge nehmen dann die diesbezüglichen Erklärungsversuche vom gutbezahlten Trenchcoat-Petermann an wenn er schwafelt, die Zeitungen wären nur dann belastend für Bence gewesen, wenn auch die dazugehörige Tüte bei ihm gefunden worden wäre.
Dieser Typ soll wirklich mal Mordermittler gewesen sein? Man stelle sich nur einmal diese fiktive Szene aus seiner Bremer Amtszeit vor:
Petermännchen rückt mit gezückter Dienstmarke einem mutmaßlichen Bankräuber auf die Bude, findet in der 60 qm Mehrfamlienbehausung unter der Matratze einen sechsstelligen Geldbetrag und zieht wieder von dannen, nur weil er den passenden Jutesack vom Tatort mit dem Aufdruck Stadtsparkasse Bremen nicht findet und der Täter steif und fest behauptet, er habe das Geld beim Toto gewonnen (Erklärung von Bence zu einem Teilbetrag der 500 Euro Scheine) wisse nur nicht mehr wo und wann. Gehts noch?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 12:26
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Zumal der Wein für mich nichts darüber aussagt, ob Bt der Täter war oder nicht. Anders ausgedrückt , der Wein hat mit der Tat oder dem Tatgeschehen mal garnichts zutun. Warum hängt man sich daran jetzt so auf
Es geht doch nur noch darum, das Urteil in Frage zu stellen, um so ein Wiederaufnahmeverfahren in Gang zu setzen.
Ob es dazu reicht, bloß weil man einer Freundin eine Lüge bezüglich ihres Alkoholkonsums anhängen kann - die Hoffnung stirbt zuletzt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 13:08
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Sollte der Angriff vom Treppenhaus aus stattfinden, muss man sich nochmal überlegen, welche Argumente dazu führen, dass ein Linkshänder mit Rechts zu schlägt.

Nicht nur die Sache mit der Händigkeit ist damit vollkommen Kokolores sondern auch das von damaligen Tatgericht angenommene Tatgeschehen völlig auf den Kopf gestellt:

In Verfolgung seiner Tötungsabsicht begab sich der Angeklagte am 15.05.06 zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich noch vor 19.00 Uhr, zum Eingang der Wohnung seiner Tante, die sich im 4. Stock der Parkgarage im Anwesen Baaderstrasse 6 in München befindet. Er wusste aufgrund der Kenntnis ihrer Gewohnheiten, dass Charlotte Böhringer um etwa 19.00 Uhr ihre Wohnung verlassen würde, um, was sie montags regelmässig zu tun pflegte, einen Stammtisch in der Gaststätte … aufzusuchen. Er wartete mit Handschuhen an den Händen und einem teils scharfkantigen Gegenstände, vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss, um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen, um sie zu töten. Dabei kam es ihm darauf an, seine ausgehbereite völlig ahnungslose Tante, die mit keinerlei Angriff auf ihr Leben rechnete. Überraschend beim Öffnen der Türe zu attackieren, um von vorneherein jede Gegenwehr von ihrer Seite zu unterbinden. Dabei musste er schnell und effektiv vorgehen, da er sich das Risiko eines Scheiterns der Tötung im Hinblick auf seine Beziehung zum Opfer nicht leisten konnte. (S. 16)

Da die Wohnungstür sich aus seiner Sicht nach links öffnete, nahm er – obwohl er Linkshänder ist – im Hinblick auf diese örtliche Gegebenheit das Werkzeug zum Zuschlagen in die rechte Hand, um ein mögliches sofortiges Zudrücken der Türe durch das Opfer durch den Einsatz seiner linken Hand im Sinne eines Abblockens zu verhindern und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu könne. Als C.B. ahnungslos die Wohnungstüre öffnete, begann der Angeklagte sofort auf den Kopf seines völlig überraschten Opfers einzuschlagen, um es zu töten. Der Geschädigte gelang es im Hinblick auf den überraschenden Angriff weder, sich zu wehren noch zu flüchten. Nach den ersten Schlägen wich sich zurück. Der Angeklagte schlug weiter mit dem Werkzeug, das er in der rechten Hand führte, wobei er möglicherweise zeitweise die linke Hand unterstützend zu Hilfe nahm, mindestens 24 Mal gegen den Kopf des Opfers, wobei er die letzten vier bis fünf Schläge ausschliesslich mit der rechten Hand von oben nach unten und von aussen nach innen führte. C.B. verstarb unmittelbar nach der Tat an zentraler Lähmung bei schweren Schädel-Hirnverletzungen in Verbindung mit massivem Blutverlust nach aussen.

Schriftliche Urteilsbegründung im Prozess des Mordfalles Charlotte Böhringer, Seite 16/17

Das LG München schreibt also selbst in seinem schriftlichen Urteil der Angriff auf Charlotte Böhringer habe unmittelbar nach Öffnen der Wohnungstüre begonnen, das ist unmissverständlich. Doch gerade diese unterstellte Herangehensweise wird durch die neuen Gutachten widerlegt welche eindeutig aufzeigen das der Angriff auf Charlotte Böhringer aus der Wohnung kommend stattfand, von innen nach außen! Damit scheidet jedoch Benedikt Toth als Täter aus denn der soll ja - laut EIGENER Darstellung durch das Tatgericht - vor der Wohnungstüre gewartet haben. Die offizielle Version wird auch schon dadurch massiv in Zweifel gezogen das keinerlei Spuren an der Wohnungstüre bzw. unmittelbaren Bereich dahinter zu finden sind was bei einem sofortigen Angriff aber zu erwarten gewesen wäre. Diesen Widerspruch konnte trotz offensichtlicher FALSCHBEHAUPTUNG seitens der Anti-Toth-Fraktion...

Zitat von GrillageGrillage schrieb am 12.01.2025:Im Gegenteil, das ist dann absolut naheliegend, dass eben auch an der Innenseite der Wohnungstür Blutspritzer zu finden sind, bei dem brutalen Gemetzel, mit dem BT da auf seine Tante eingedroschen hat.

... bis heute KEINER von ihnen, trotz Beweispflicht und mehrfacher Aufforderung, belegen! Ein derartiges Verhalten spricht für sich selbst :palm:


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 15:22
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Ein sehr guter und richtiger Hinweis! Ein alternativer Täter hätte sich mit den wertlosen Zeitungen an der Tür doch gar nicht aufgehalten
Es kommt darauf an, wer diese alternative Täter gewesen wäre. Ein Insider oder ein Täter von außen, möglicherweise ein gedungener Täter. Jeder Insider, nicht nur BT, hätte sich überlegt, wie er die Tat verschleiern und den Auffindezeitpunkt nach hinten verschieben kann.

Allerdings fragt man sich natürlich, ob die Tatsache, dass sich die Zeitschriften nicht mehr an der Tür der Wohnung von CB befanden, tatsächlich aus Tätersicht einen erfolgversprechenden Vorteil bedeuteten. BT hatte seine Einflussmöglichkeit durch die Fahrt nach Augsburg zeitweise aus der Hand gegeben und musste damit rechnen, dass sich weder sein Bruder noch einer der Geschäftsführer durch die fehlenden Zeitschriften beruhigen lassen, falls CB stundenlang telefonisch nicht zu erreichen ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 17:38
Zitat von MauserMauser schrieb:sowohl dieser Thread als auch seine mittlerweile 1441 Seiten und eine allgemeine Diskussion über den Mordfall Böhringer vollkommen überflüssig
Endlich hast du es verstanden. Dieser Thread ist deshalb so aufgebläht, weil Leute wie du ständig Nebelkerzen zünden und dann nicht auf die berechtigten Nachfragen antworten. Stattdessen wird einfach eine wilde Spekulation in den Raum gestellt und die User arbeiten sich dann daran ab.
Zitat von MauserMauser schrieb:widerlegt welche eindeutig aufzeigen
Diese "Gutachten" widerlegen gar nix, schon gar nicht beweisen sie die Nichtäterschaft vom Mörder. Nebelkerzen eben. Ein alternatives Tatgeschehen entlastet ihn nichtmal in irgendeiner Weise.
Zitat von MauserMauser schrieb:was bei einem sofortigen Angriff aber zu erwarten gewesen wäre
Nö. Benedikt Toth hat Charlote Böhringer einfach in die Wohnung gestoßen und dort wie von Sinnen auf sein Tante eingeschlagen, bis sie tot war
Zitat von MauserMauser schrieb:Beweispflicht
Das Gericht ist in einem ellenlangen und sehr aufwendigen Prozess seiner Beweispflicht nachgekommen und hat das in einem sehr gut ausgearbeiteten Urteil niedergeschrieben. Wen der Angriff erst 50 cm hinter der Tür stattgefunden haben sollte erfordert dies zu absolut keinem Grund ein Wiederaufnahmeverfahren. Das ist doch alles Kokolores.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 19:07
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb am 26.05.2025:Es geht um die Weinflasche. Nach dem Tod Böhringers fand die SpuSi die Weinflsche mit einem geringeren Inhalt, als er laut Freundin vorhanden war, als die Böhringer verlies. Die festgestellte Alkoholisierung Böhringers spricht gegen ein Konsum durch diese.

Gericht sagt, Böhringer hat Teile weggekippt.
Ich halte es für wesentlich naheliegender, dass die Freundin, mit der Charlotte Böhringer Wein getrunken hat, damals nicht ganz ehrlich bzgl. ihres eigenen Konsums gewesen ist...letztendlich ist das aber natürlich auch reine Spekulation.

Fakt ist, dass es sich bei dem Glas mit der fremden DNA nicht um ein Weinglas, sondern um ein Wasserglas handelte.

Der ominöse Besucher von Frau Böhringer hätte dann also Wein aus einem Wasserglas getrunken...wie wahrscheinlich ist das?
Zitat von MauserMauser schrieb am 26.05.2025:Denn es besteht nun mal der starke Verdacht das er völlig zu Unrecht als Bauernopfer verurteilt wurde weil nicht sein durfte das aufgrund der Prominenz des Opfers als auch der zeitlichen , die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland stand kurz vor der Tür und München war einer der zentralen Austragungsorte, dieser Mordfall unaufgeklärt und somit unabgeschlossen bleibt!
Manche Leute machen wirklich vor gar nichts Halt, um ihre absurden Theorien zu verbreiten.
Zitat von MauserMauser schrieb am 26.05.2025:Einige aus der Anti-Toth-Fraktion reagieren wie üblich hier ziemlich theatralisch gerade so als ob man ihnen den Lolli geklaut hätte und verhalten sich wie als ob sie von dem Mordfall persönlich betroffen wären dabei müssten sie ja – wenn sie doch angeblich soooooooooooooo sicher sind das die Gerichte & Co. sowieso alles ablehnen werden – doch eigentlich ganz entspannt bleiben… Tja offensichtlich wird das Fracksausen auch bei der ATF immer größer was keine Überraschung darstellt winkt doch in weiter Ferne bereits das Probations- gefolgt vom Wiederaufnahmeverfahren und schlussendlich der, berechtigte und endgültige, Freispruch von und für Benedikt Toth :fuyeah: :D :fuyeah:
Leg mal ne andere Platte auf, es wird langsam langweilig.


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01.06.2025 um 21:31
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Ein alternatives Tatgeschehen entlastet ihn nichtmal in irgendeiner Weise
Frage an die Juristen: wenn BT der Täter war, er aber nicht mehr heimtückisch vor der Tür gewartet hat, sondern impulsiv aufgrund eines Streits seine Tante getötet hätte, wäre es dann Totschlag oder immer noch Mord? Immer noch besondere Schwere der Schuld? Wäre eine Wiederaufnahme dann auch möglich, weil ein anderer Tatbestand vorliegt?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2025 um 22:18
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:wäre es dann Totschlag oder immer noch Mord? Immer noch besondere Schwere der Schuld? Wäre eine Wiederaufnahme dann auch möglich, weil ein anderer Tatbestand vorliegt?
Immer noch Mord, aber "nur" aus Habgier. Besondere Schwere der Schuld vielleicht nicht mehr (wird oft nur bei zwei Mord-Merkmalen angenommen). Ich denke die Wiederaufnahme müsste dann schon wegen des etwas anderen Tatbestand durchgeführt werden und wäre dann wohl auch nicht auf diese Frage beschränkt (hatte die Frage auch schon gestellt).


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 13:32
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Allerdings fragt man sich natürlich, ob die Tatsache, dass sich die Zeitschriften nicht mehr an der Tür der Wohnung von CB befanden, tatsächlich aus Tätersicht einen erfolgversprechenden Vorteil bedeuteten.
Da bin nicht nur ich anderer Meinung. Aus dem Urteil:
Aufgrund der besonderen Umstände am Auffindetag, dem 16.05.06, hätte aber das Hängenlassen der Zeitungen die Auffindung der Leiche geradezu beschleunigt. Nur die Wegnahme der Zeitungen verzögerte die Auffindung der Leiche um relevante Zeit.
Zumal BT während seiner ersten Zeugenvernehmung selbst sagte (Hervorh. durch mich):
Er sei erst am Dienstag (16.05.06) gegen 09.00 Uhr in die Parkgarage gekommen. Er habe dort erfahren, dass Herr P. ein Mitarbeiter seiner Tante, bereits vor seinem Eintreffen in der Garage vergeblich versucht habe, die Tante telefonisch zu erreichen. Auch er versuchte mehrmals erfolglos, mit seiner Tante telefonisch Kontakt aufzunehmen. Dies sei aber kein Alarmzeichen für ihn gewesen, da die Zeitungen, die jeden und auch diesen Morgen der Tante an die Türe gehängt worden seien, entfernt gewesen seien
Quelle: Urteil im Wiki
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Petermann an wenn er schwafelt, die Zeitungen wären nur dann belastend für Bence gewesen, wenn auch die dazugehörige Tüte bei ihm gefunden worden wäre.
Ja, dass die Tüte fehlte, kann man auch umgekehrt einordnen: Hätte BT am 16.05. Zeitungen aus dem Tankstellen-Shop mitgenommen und wieder zurückbringen wollen, wäre es naheliegender gewesen, dass er sie wieder in die Tüte packt, anstatt sie zum Altpapier zu legen. Ich denke, er rechnete nicht damit, dass schon 3 Tage nach dem Mord bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird. Vermutlich entsorgte er die Tüte, weil sie in der Wohnung (z. B. der Verlobten) evtl. eher aufgefallen wäre als die Zeitungen auf dem Altpapier-Stapel.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:BT hatte seine Einflussmöglichkeit durch die Fahrt nach Augsburg zeitweise aus der Hand gegeben und musste damit rechnen, dass sich weder sein Bruder noch einer der Geschäftsführer durch die fehlenden Zeitschriften beruhigen lassen, falls CB stundenlang telefonisch nicht zu erreichen ist.
Da BT als Verwandter und als angeblicher Vertreter der Geschäftsleitung im doppelten Sinn verantwortlich war und die Mitarbeiter beruhigte, konnte er m. E. davon ausgehen, dass diese zunächst keine weiteren Schritte unternehmen.

M. T. erschien gem. dem Urteil erst um 15.30 Uhr in der Tankstelle und B. T. konnte ihn noch bis zum Abend davon abhalten, in der Wohnung nach der Tante zu schauen:
Die Zeugin T. führt glaubhaft aus, sie habe von der Verlobten des Angeklagten erfahren, der Angeklagte habe noch am Abend des 16.05.06 vor der Auffindung der Leiche zu seinem Bruder am Telefon gesagt, er, der Bruder, solle „doch mal locker“ bleiben. Die Tante sei öfters verreist.
- - - -
Zitat von FreewingFreewing schrieb:falls er doch einen "Geistesblitz" in diese Richtung gehabt haben sollte, wäre es doch für ihn viel einfacher gewesen die Tüte mit seiner Handschuhhand einfach hinter das nächstbeste geparkte Auto zu werfen.
Das könnte sogar BTs eigenes Auto gewesen sein:
Die [Putzfrau] Zeugin V. ergänzte, sie habe, als sie an der Wohnungstüre des Opfers vergeblich geläutet habe, die Zeitungstüte dort nicht mehr vorgefunden und dies auch P. und dem Angeklagten gesagt, der im Shop gewesen sei.
(3.)
Der Angeklagte räumte glaubhaft ein, dass sein PKW Golf im Parkhaus geparkt gewesen sei. Die Zeugen P. und S. ergänzten diese Aussage des Angeklagten glaubhaft um da Detail, dass der Wagen des Angeklagten im 4. Parkdeck gestanden habe.
[…]
. Es habe sich ergeben, dass ab dem Zeitpunkt, an dem der Zeuge S. die Zeitungen letztmals bemerkt habe, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Zeugin V. (S. 133) das Fehlen der Zeitungen festgestellt habe, etwa 10 Minuten vergangen seien.
(5.)
Eine Gesamtschau dieser Umstände ergibt, dass der Angeklagte die Gelegenheit hatte, die Zeitungen von der Wohnungstür des Opfers wegzunehmen.
Quelle: Urteil im Wiki


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 16:55
Zitat von watnuwatnu schrieb:Dies sei aber kein Alarmzeichen für ihn gewesen, da die Zeitungen, die jeden und auch diesen Morgen der Tante an die Türe gehängt worden seien, entfernt gewesen seien
Quelle: Urteil im Wiki
Für mich halt nach wie vor unverständlich, dass die fehlenden Zeitungen ohne zusätzliches Lebenszeichen dazu geeignet sind, das Umfeld von CB zu beruhigen. Die Zeitschriften könnten auch von jedem Kunden des Parkhauses, der im obersten Stockwerk geparkt hatte und ein paar Euro sparen wollte, entfernt worden sein. Kameraüberwachung gab es schließlich keine, ansonsten gäbe es den Thread in dieser Form ja nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 17:26
@Fridolin31

Du weißt aber schon, wer auf dem obersten Deck geparkt hat? Das waren ausschließlich Dauerparker und nur die liefen auf dem Weg zu ihrem Auto bzw. nach dem Abstellen desselben an der Tür von BTs Wohnung vorbei. Jeder andere Kunde, der sich vielleicht bis oben verirrt hätte, würde wieder nach unten fahren, ohne die Zeitungen gesehen zu haben.

Wenn das über Jahre hinweg all morgentlich so funktioniert hat, ohne dass jemals Zeitungen abhanden kamen, da darf man getrost beruhigt sein, finde ich jedenfalls.


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gestern um 17:59
@emz
genau so sehe ich das auch. Und da CB auch einen speziellen Ruf hatte, wussten die Mitarbeiter dann auch das sie da war oder konnten davon ausgehen. Ich nehme an das sie CB gegenüber sehr vorsichtig waren, da sie ja sehr aufbrausend sein konnte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 20:18
Ergänzung aus dem Urteil im Wiki zu euren Posts, @Fridolin31 @emz und @quaerere1 . Nur Einer wusste von Diebstählen zu berichten, ratet mal, wer:
(1.)
Nach den übereinstimmenden Angaben der über den regelmässigen Zeitungsbezug des Opfers informierten Zeugen kam ein Zeitungsdiebstahl, wenn überhaupt, nur äusserst selten vor.
(a.)
Der Zeuge R. führte glaubhaft aus, soweit er wisse, seien die Zeitungen von der Wohnungstüre des Opfers niemals weggekommen.
(b.)
Der Zeuge E. der Fahrer des Opfers, bestätigte glaubhaft auch er habe in all den Jahren niemals erfahren, dass die Zeitungen einmal gestohlen worden seien. Frau Böhringer habe nie etwas von einem Zeitungsdiebstahl erzählt. Er sei sich sicher, dass sie dies, wenn es vorgekommen wäre, lautstark kundgetan hätte. Lediglich am Tag der Auffindung der Leiche seien die Zeitungen, wie er gehört habe, nicht mehr an der Türe gewesen.
(c.)
Der Zeuge S., ein Angestellter der Garage, führte glaubhaft aus, dass er niemals mitbekommen habe, dass die Zeitungen des Opfers jemals gestohlen worden seien. (S. 135)
(d.)
Der Zeuge M.T. gab hingegen an, es sei „mal vorgekommen“, dass die Zeitungen nicht mehr da gewesen seien. Er wisse aber nicht, wann und wie oft.

(2.)
Gegen einen Diebstahl durch eine Fremdperson sprechen zudem folgende Umstände: [...]



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