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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

01.05.2023 um 12:39
Zitat von RotiRoti schrieb:..oder es ist besonders schlau, da jetzt wieder alle sagen: oh armer BT jetzt hacken sie wieder auf ihm rum...wenn das nicht so schlimm ist dann hat er die CB bestimmt auch nicht ermordet...
Ja, so in etwa kann es laufen. Die nett gemeinte Geste bläst die böse Justiz gleich wieder zur Bestechung auf. Das ganze dann noch in Verbindung mit "Sport und Spiel", also einem Bereich, in dem es locker zugehen soll und nicht alles super ernst und streng ist.

Und der arme BT, der eigentlich einfach nur großzügig und nett sein wollte, wird ganz schnell wieder Opfer dieser bösen Justiz, die ihm eh schon ständig versucht eine Bein zu stellen:
Aber ich weiß mittlerweile, dass kurz vor knapp noch alles umgedreht werden kann, dass ich nicht davor gefeit bin, dass mir noch ein Ei ins Nest gelegt wird. Die Staatsjuristen, die ich kenne, denen ist nichts zu blöd.
Aber der Staat war nicht da. Im Gegenteil: Er tritt mir immer noch hinterher.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/parkhaus-mord-an-charlotte-boehringer-benedikt-toth-gefaengnis-ist-ein-absolutes-totenhaus-art-897195

Alles Intrigen, faule Eier, die ihm ins Nest gelegt werden sollen und reine Nachtreterei....!

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01.05.2023 um 13:11
Zitat von RotiRoti schrieb:Obwohl ich auch kein gutes Haar am BT lassen möchte, finde ich das jetzt auch bisserl übertrieben, dass die Medien das jetzt reißereisch veröffentlichen...oder es ist besonders schlau, da jetzt wieder alle sagen: oh armer BT jetzt hacken sie wieder auf ihm rum...wenn das nicht so schlimm ist dann hat er die CB bestimmt auch nicht ermordet..
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Alles Intrigen, faule Eier, die ihm ins Nest gelegt werden sollen und reine Nachtreterei....!
Ich denke, dass es wirklich kontraproduktiv ist, wenn jetzt jede Kleinigkeit von der Presse aufgeblasen wird. Denn dadurch gibt man BT und seinen Unterstützern erst die Möglichkeit in dieses Horn zu blasen und sich wieder als zu unrecht Verfolgter darzustellen.


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01.05.2023 um 14:26
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:der Staat war nicht da
Oh doch er war da. Er hat dich für einen brutalen Mord an deiner Tante in den Knast gesteckt, wo du lebenslang hingehört, aber leider viel zu früh wieder rausgelassen.
Du hast deine Tante mit dutzenden Schlägen auf den Kopf blutrünstig gekillt. Da war der Staat genau da wo er sein sollte.


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01.05.2023 um 15:19
Zitat von dotsdots schrieb:... im vorigen Herbst mitgebracht haben soll, als er sich im offenen Vollzug befand.
Jetzt fällt es mir erst auf, er ist schon seit vergangenem Herbst im offenen Vollzug.
Das macht das Begrüßungszeremoniell ja gleich noch viel amüsanter. :D


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01.05.2023 um 15:25
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und der arme BT, der eigentlich einfach nur großzügig und nett sein wollte, wird ganz schnell wieder Opfer dieser bösen Justiz, die ihm eh schon ständig versucht eine Bein zu stellen:
Aber ich weiß mittlerweile, dass kurz vor knapp noch alles umgedreht werden kann, dass ich nicht davor gefeit bin, dass mir noch ein Ei ins Nest gelegt wird. Die Staatsjuristen, die ich kenne, denen ist nichts zu blöd.
Aber der Staat war nicht da. Im Gegenteil: Er tritt mir immer noch hinterher.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/parkhaus-mord-an-charlotte-boehringer-benedikt-toth-gefaengnis-ist-ein-absolutes-totenhaus-art-897195

Alles Intrigen, faule Eier, die ihm ins Nest gelegt werden sollen und reine Nachtreterei....!
Naja genau diese Worte würden die meisten wählen die die Situation Knast kennen. Das hat nichts mit dem armen bt zu tun.
Zitat von emzemz schrieb:Jetzt fällt es mir erst auf, er ist schon seit vergangenem Herbst im offenen Vollzug.
Das macht das Begrüßungszeremoniell ja gleich noch viel amüsanter. :D
Nein ist es nicht. Es ist nun mal die erste Begegnung in Freiheit. Es fällt von jedem erst einmal eine riesige last ab.


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01.05.2023 um 15:31
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Nein ist es nicht. Es ist nun mal die erste Begegnung in Freiheit. Es fällt von jedem erst einmal eine riesige last ab.
Also wenn du es schon so genau nimmst, diese Freiheit ist erst mal auch nur auf Bewährung.


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01.05.2023 um 15:35
@emz
Ich gehe mal eher davon aus, dass er unter Führungsaufsicht steht. Wenn man es genau nimmt. Abgesehen davon ist jede Entlassung aus einer lebenslangen Haftstrafe eine vorzeitige Entlassung.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.05.2023 um 15:47
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Ich gehe mal eher davon aus, dass er unter Führungsaufsicht steht.
Das kannst du doch bestimmt erklären, wieso du davon ausgehst.
So wie ich gelesen habe, soll er doch eine gute Sozialprognose haben, was braucht's da eine Führungsaufsicht.


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01.05.2023 um 15:49
Zitat von emzemz schrieb:Das kannst du doch bestimmt erklären, wieso du davon ausgehst.
So wie ich gelesen habe, soll er doch eine gute Sozialprognose haben, was braucht's da eine Führungsaufsicht.
Weil das eigentlich ein standardmäßiges Vorgehen ist bei langen Haftstrafen.


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01.05.2023 um 16:06
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Weil das eigentlich ein standardmäßiges Vorgehen ist bei langen Haftstrafen.
Hast du da ein bisschen was zum Nachlesen?
Gute Sozialprognose, keine Wiederholungsgefahr - trotzdem Standard?


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01.05.2023 um 16:59
@emz
Nein, bei so etwas lese ich für gewöhnlich nicht nach, da spreche ich aus Erfahrung.


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01.05.2023 um 21:47
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Nein, bei so etwas lese ich für gewöhnlich nicht nach, da spreche ich aus Erfahrung.
Mag sein, nür mir fehlt diese Erfahrung, also möchte ich gerne Belege hierzu nachlesen.


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02.05.2023 um 10:01
GUTEN MORGEN in die Runde
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Muss MAN ja auch nicht. Noch nicht einmal der Staatsanwalt muss etwas beweisen. Es zählt einzig und allein die Überzeugung des zuständigen Richtergremiums nach Würdigung aller be- und entlastenden Beweise und Indizien. @emz hat Dir sogar die entsprechende Stelle in der StPO verlinkt.
Dann sollte man aber auch in Kauf nehmen, daß Zweifel geäußert werden. Das ist das Recht der Verteidigung, Zweifel zu äußern. Und Anträge zu stellen. Und meiner Meinung nach, ist ja die Grundlage eines Verfahrens der konkrete Tatvorwurf. Da sollte schon Gewissheit bestehen, wie sich etwas abgespielt hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.05.2023 um 11:23
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Dann sollte man aber auch in Kauf nehmen, daß Zweifel geäußert werden. Das ist das Recht der Verteidigung, Zweifel zu äußern. Und Anträge zu stellen. Und meiner Meinung nach, ist ja die Grundlage eines Verfahrens der konkrete Tatvorwurf. Da sollte schon Gewissheit bestehen, wie sich etwas abgespielt hat.
Deine Meinung sei Dir natürlich unbenommen.

Aber tatsächlich gelingt es Ermittlern, Staatsanwaltschaft und Gerichten höchst selten, einen Tatablauf genau nachzuvollziehen. Selbst bei einem Geständnis des Angeklagten bleibt immer noch die Möglichkeit, dass er lügt. Und selbst wenn es Videoaufzeichnungen, z.B. durch Überwachungskameras, der Tat gibt, fehlt z.B. der Ton und v.a. auch das Vor und Nach der Tat.

Es ist auch nicht der Sinn eines Prozesses, die "Wahrheit" herauszufinden, sondern Recht zu sprechen. Und dafür ist eine 100 % Aufklärung aller mit der Tat in Zusammenhang stehenden Umstände nicht notwendig und meist ja auch gar nicht möglich.

Das mag unbefriedigend sein, ist aber eben Realität und absoluter Alltag. Der Prozess gegen BT stellt diesbezüglich also anders, als des von den Unterstützern immer wieder dargestellt wird, überhaupt keine Ausnahme dar. Und schon gar nicht kann die Tatsache, dass nicht alle Tatumstände vollständig geklärt werde konnten, als BT entlastendes Argument oder als Hinweis dafür, dass das Urteil gegen ihn ungerechtfertigt oder gar falsch ist, herangezogen werden.

Für die Frage, ob BT der Täter war und ob er einen Mord an seiner Tante begangen hat, ist es völlig unerheblich, ob er sie gleich an der Tür oder erst im hinteren Teil des Flurs zum ersten Mal geschlagen hat. Auch ob er vorher mit ihr sauren Wein getrunken und sie dann im Flur von hinten angefallen hat oder ob vor der Tür auf sie gelauert und sie beim Verlassen der Wohnung überfallen hat, ist für diese Fragen völlig egal.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.05.2023 um 11:34
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Dann sollte man aber auch in Kauf nehmen, daß Zweifel geäußert werden
Bitte nenne konkret doch mal einen einzigen dieser Zweifel.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.05.2023 um 12:36
1: Tatmotiv »
2: Angehörige sind als Täter ausgeschlossen »
3: Kein Motiv anderer »
4: Kein Alibi »
5: Bargeld »
6: Zeitungen »
7: Spuren im Büro »
8: Spuren auf dem Sakko »
9: Nachtatverhalten »
10: Kenntnis der Gewohnheiten »
11: Schockzustand, Erkältung »
12: Schuhspuren »
13: Spur-Spur-Treffer »
14: Linkshändigkeit »
Quelle: https://zweifelhaft.org/fehlerhaft.php

Hier nochmal eine kurze Übersicht der Indizien.
Zunächst einmal muss uns bewusst sein, dass Indizien in diesem Fall nicht gleich Indizien sind.

Indiz Nr. 4 zum Beispiel.
Die Widerlegung diesen einen Indizes könnte den gesamten Fall zum Einsturz bringen, hätte BT ein Alibi gehabt, dann wären ALLE anderen Indizien hinfällig gewesen.
Nun gilt dieser Sachverhalt aber tatsächlich ausschließlich für Indiz Nr. 4.
Die Widerlegung (dazu später mehr) ALLER anderen Indizien, besitzt diese „Kraft“ nicht.
Des Weiteren erschließt sich mir aus dem sog. Indizienring nicht – und ja, hier kritisiere auch ich das Urteil- was der Spur-Spur-Treffer dort verloren hat.
Es ist ein Fakt, dass dieser Spur-Spur-Treffer BT NICHT belastet.
Auch das Indiz der "Händigkeit", sehe ich auf wackeligen Füßen. Scheinbar ist die Tat, soweit man das beurteilen kann, mit rechts durchgeführt worden. BT ist Linkshänder.
Also überzeugt mich auch dieses Indiz nicht.
Auch Indiz 2 „Kein Motiv anderer“ kann man so pauschal nicht BT anlasten.
Da man das niemals zu 100% beurteilen kann.

Bleiben also von 14 aufgeführten Indizien, meiner Meinung nach, noch 11 Indizien übrig.
Wie ich bereits oben aufgeführt haben, kann überhaupt nur die Widerlegung von alleine Indiz Nr. 4 für sich alleine betrachtet, den Indizienring zum Einsturz bringen. Da BT allerdings nachweislich kein Alibi hat, entfällt diese Option.
Welche „Kraft“ besitzt nun aber die Wiederlegung von irgendwelchen anderen Indizien? Oder gehen wir noch einen Schritt weiter.
Lassen sich die anderen Indizien überhaupt widerlegen?
Ganz schwer zu beantworten.

Beispiel Zeitungen:
Bei BT wurden nachweislich im Altpapier Zeitungen gefunden, die am Morgen nach dem Mord an der Tante, an deren Wohnungstür gehängt worden waren.

Die Unterstützer sagen dazu folgendes:
Benedikt Toth, der ein begeisterter Zeitungsleser ist, sagt dazu Folgendes: Er habe regelmäßig verschiedene Tageszeitungen vom Tankstellenshop des Parkhauses mitgenommen. Manchmal bezahlte er dafür, manchmal nicht; zahlte er nicht dafür, legte er die gelesenen Zeitungen zu den Remittenten, die innerhalb einer Woche zurück an den Pressegrossisten gingen. Am Morgen des sogenannten Auffindungstages zahlte er für diese Zeitungen nicht und nahm sie zum Lesen mit nach Hause.
Noch bevor er sie zu den Remittenten legen konnte, stellte die Polizei diese Zeitungen bei ihm sicher und ging davon aus, es handele sich dabei um die Zeitungen von Charlotte Böhringers Wohnungstür. Die Tüte, in die jene Zeitungen verpackt worden waren, fand man allerdings nicht.
Wären es tatsächlich jene Zeitungen von Charlotte Böhringers Tür gewesen - hätte man darauf dann nicht die Fingerabdrücke des Angestellten P. finden müssen? Hatte er doch die Zeitungen gefaltet und verpackt. Auf den Zeitungen fanden sich jedoch weder daktyloskopische noch humanbiologische Spuren des Angestellten P..

Tatsächlich ist nach Auswertung der Liefer- und Remissionsscheine des Pressegrossisten sowie des Kassenjournals der Tankstelle für den 16.05.2006 jedenfalls der Verbleib eines Exemplars der Bildzeitung ungeklärt. Die Bildzeitung, die Frau Böhringer an ihre Wohnungstüre verbracht worden war, wurde im Kassenjournal gebucht. Demnach lässt sich die These des Gerichts, Benedikt Toth habe die Zeitungen entwendet, nur dann erklären, wenn man davon ausgeht, dass ein Unbekannter ein Exemplar der Bildzeitung aus dem Tankstellen-Shop entwendet hat.
Quelle: https://zweifelhaft.org/fehlerhaft.php

Das Urteil führt dazu folgendes aus:
Am Morgen des Auffindetages der Leiche wurden von der Wohnungstüre des Opfers eine Bild-Zeitung, eine Abendzeitung und eine Süddeutsche Zeitung entwendet. Genau diese Kombination von Zeitungen mit den Stadtteilausgaben der AZ und der SZ für den Tatort wurde in der Wohnung des Angeklagten nicht vertrieben. Eine „Ausleihe“ dieser Zeitungen durch den Angeklagten im Tankstellenshop fand nicht statt.
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Das Urteil führt dazu noch im Detail mehr aus, aber ich möchte den Rahmen nicht sprengen.
Worauf ich hinaus will ist, dass die "Theorien" der Unterstützer, faktisch nicht mit dem Urteil in Einklang zu bringen sind.

Fakt bleibt.
Die Zeitungen waren in seinem Besitz.
Nun hat sich BT diese angeblich „ausgeliehen“ (ein anderes Wort, fällt mir für die Aktivitäten in seiner Story nicht ein).
Warum lagen die Zeitungen dann im Altpapier?
Auch ein interessantes Detail, dass auf "FehlerHAFT" nicht erwähnt wird, dass man die Zeitungen im Altpapier gefunden hat.
Warum lässt man so ein Detail denn weg?

Noch dazu kommt.
Wie lange lassen sich eigentlich Fingerabdrücke auf Papier nachweisen, die vom Angestellten P. hätten kommen sollen?
Außerdem kann BT auch die Zeitungen, zumindest die Außenflächen abgewischt haben, wer weiß das schon.
Um Spuren musste er sich ja keine Sorgen machen, da Zeitungen aus seinem Besitz, ja natürlich seine eigenen Spuren aufweisen.


D.h. entkräftet wurde hinsichtlich dieses Indizes überhaupt nichts.
Und bei allen anderen Indizien verhält es sich im Prinzip ja genauso.
Ich will nur nicht jetzt jedes einzelne Indiz durchkauen, da das den Rahmen sprengt.

Es wurde bis zum heutigen Tage, noch keines der BT tatsächlich belastenden Indizien, entkräftet.
Das hat noch kein Unterstützer geschafft.
Nicht ein einziges, geschweige denn alle.

Also was genau ist die konkrete Kritik am Urteil?
Ich kann das aufrichtig nicht verstehen, was genau man überhaupt kritisiert.

Es muss doch jedem klar sein, dass BT sowohl Motiv wie auch Gelegenheit hatte um die Tat durchzuführen.
Wenn nicht, dann muss es doch zumindest einen einzigen unumstößlichen Fakt geben, der aufzeigt, dass BT gar nicht der Täter sein kann.
Wie gesagt, nur die Wiederlegung von Indiz Nr. 4 hat diese "Kraft".
Wie kann man überhaupt als Unterstützer tatsächlich ausschließen, dass BT die Tat begangen hat, und wie kommt man um Gottes willen darauf, dass dieses Urteil "so" nicht hätte ergehen dürfen?
Ich verstehe es einfach nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.05.2023 um 13:30
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Dann sollte man aber auch in Kauf nehmen, daß Zweifel geäußert werden. Das ist das Recht der Verteidigung, Zweifel zu äußern. Und Anträge zu stellen.
Nimmt man doch auch in Kauf, all die Anträge, nunmehr den dritten WAA, und wenn's ein vierter Antrag wird, bestimmt auch den noch. Die Verteidigung hat alle Rechte, aber wir dürfen sie auch ein bisschen belächeln, bei der Durchsetzung derselben, oder?
Und meiner Meinung nach, ist ja die Grundlage eines Verfahrens der konkrete Tatvorwurf. Da sollte schon Gewissheit bestehen, wie sich etwas abgespielt hat.
Das ist genau der Ansatz von Verteidiger Witting: "So hätte er nie verurteilt werden dürfen". Was einzig auf den skizzierten Tatablauf abzielt, die Schuldfrage aber völlig außen vor bleibt.

Würde man nur verurteilen, wenn Gewissheit besteht, wie sich etwas abgespielt hat, würden unzählige Täter freigesprochen werden. Ich denke hier beispielsweise an den Fall aus Regensburg, wo ein Krankenpfleger seine diversen Sexualopfer betäubte, bevor er sich an ihnen verging. Folglich konnten die sich im Nachhinein an nichts Konkretes erinnern. Seine Verlobte hat er schließlich getötet, aber wie der genaue Tatverlauf aussah, das wurde nicht lückenlos festgestellt. Dennoch wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

PS: Interessant, auch hier haben wir einen Täter, in den sein Umfeld Erwartungen in ein abgeschlossenes Studium (Medizin) gesetzt hatte, der gescheitert war und eine Scheinwelt aufgebaut hatte.


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02.05.2023 um 14:00
Zitat von dotsdots schrieb:Des Weiteren erschließt sich mir aus dem sog. Indizienring nicht – und ja, hier kritisiere auch ich das Urteil- was der Spur-Spur-Treffer dort verloren hat.
Es ist ein Fakt, dass dieser Spur-Spur-Treffer BT NICHT belastet.
Soweit ich das überblicke, ist der Begriff "Indizienring" überhaupt erst im ersten Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung ins Spiel gebracht worden. Im Urteil gg. BT, das ja bis heute Bestand hat, wird dieses Wort nicht benutzt.

Ich denke, dass man dieses Wort eingeführt hat, weil es eben irgendwie eine nette Methapher ist, die Assoziationen von einem angeklagten, der durch einen Ring quasi umzingelt ist weckt. Gleichzeitig bricht ein Ring eben, wenn er an einer Stelle "gesprengt" wird auf, ist dann nicht mehr geschlossen, sondern offen.

In meinen Augen gibt dieses schöne Wortbild die Urteilsbegründung aber - unbewusst oder mit Absicht, das sei dahingestellt - sehr unzureichend wieder.

Das Urteil führt die Indizien auf, die auf BT als Mörder seiner Tante hinweisen. Das Gericht kommt nach Würdigung aller in dem Prozess vorgelegten be- und entlastenden Indizien zu dem zweifelsfreien Überzeugung, dass BT der Mörder seiner Tante ist. Dazu ist es aber eben nicht notwendig, dass ein geschlossener Indizienring besteht, es muss auch nicht jedes Indiz 100 % sicher sein (dann wäre es ja auch kein Indiz mehr, sondern eine Beweis).
Aber gleichzeitig zählen die Indizien eben in ihrer Gesamtheit und die Frage ist eben: wie wahrscheinlich ist es, dass alles auf BT als Täter hindeutet und er trotzdem nicht der Täter ist.

Dass der sog. Indizienring aus 14 Indizien besteht und dass z.B. der Spur-Spur-Treffer ein element dieses Ringes ist, ist einfach nicht korrekt. Das ist eine Erfindung der Unterstützer, weil es sich eben so schöner bildlich darstellen lässt und man irgendwie impliziert, selbst die angeblich entlastenden Indizien habe man BT auch noch zum Nachteil angelastet.

Tatsächlich steht im Urteil:
Die in der Tatwohnung festgestellten und nicht zuordenbaren Schuhspuren und die dort festgestellten nicht zuordenbaren DNA-Spuren deuten nicht auf den oder die mit dem Angeklagten nicht identischen Spurenverursacher als den oder die Täter hin. Dies gilt insbesondere für den so genannten Spur/Spur-.Treffer mit dem Verfahren „Ursula Hermann“.
und
Die Denkmöglichkeit, dass die Tat von einem anderen Täter insbesondere im Zusammenhang mit dem Fall „Hermann“ begangen wurde, erachtet die Kammer vor dem gesamten Indizienhintergrund als so fern liegend, dass sie ausgeschlossen werden konnte.
Es wird weiter hinten im Urteil auch sehr ausführlich begründet, warum man hier einen Zusammenhang ausschließt.

Dieser Spur-Spur-Treffer ist also gerade nicht Teil des von den Unterstützern viel zitierten "Indizienrings, aber er wurde vom Gericht auch nicht als entlastendes Indiz zu Gunsten von BT gewertet.


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02.05.2023 um 14:03
Ich zitiere Mal Thomas Darnstädt, bekannter Jurist (unter anderem Spiegel), der in der einen Doku zum Fall Toth sagte, der Spur Spur Treffer zum Fall UH bringt den Indizienring förmlich zum Platzen. Genauso ist es, eröffnet er doch die Möglichkeit eines alternativen Täters, den das Gericht jedoch kategorisch ausschloss und es lieber so darstellte, als wenn kontaminierte Spuren bei der bayerischen Polizei an der Tagesordnung wären. Über sowas kann man einfach nur den Kopf schütteln.


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