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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 00:05
Ganz plump gesagt - der Täter wusste wo er suchen musste und ist deshalb sofort ins Büro gegangen

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08.08.2013 um 00:08
@tayo
Danach sieht es aus. Was wurde in diesem Büro aufbewahrt? Ich meine ausser den Testamenten?


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08.08.2013 um 00:17
@meermin

Man sollte nicht annehmen "ausser den Testamenten" - denn nur darauf kam es ihm an


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08.08.2013 um 00:22
@tayo
Zitat von tayotayo schrieb:denn nur darauf kam es ihm an
Das ist aber auch nur eine Annahme.

Es kann dem Täter auch auf etwas ganz anderes angekommen sein. Daher wäre schon zu fragen welche Gegenstände im Büro aufbewahrt wurden und welche Dokumente.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 00:25
@meermin

Wenn es nicht um das Testament ging, was könnte er Deiner Meinung nach im Büro gesucht haben


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08.08.2013 um 00:28
@tayo
Wenn es nicht um das Testament ging, was ist Deine Meinung, was er im Büro gesucht haben könnte
Keine Ahnung. Daher die Frage, was sich denn alles in dem Büro befand, welche Dokumente, welche Aktenordner, welche Fotos , Memory Sticks etc.. . Gab es einen Safe im Büro?


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08.08.2013 um 00:38
Ok, Du hast auch keine Ahnung - aber das Testament willst Du ausschliessen


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08.08.2013 um 06:25
@Scipper
Man merkt, dass du dich nicht auskennst. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Wenn jemand "enterbt" wurde, kann er dennoch einen gesetzlichen Erbanspruch haben.
Lustig ist, das der Begriff 'Enterbung' gar nicht von mir war, den hab ich bloß aufgegriffen.

@traCe
@Scipper

Man merkt, dass du nicht richtig gelesen hast.
seh ich genau so


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 06:46
@LIncoln_rhyME
Zitat von LIncoln_rhyMELIncoln_rhyME schrieb:Macht es überhaupt Sinn Geld zu stehlen, wenn er seine Tante tötete?
Ich meine damit die 500 EUR-Schein. Warum sollte er die stehlen in dem Wissen "morgen" über ein viel größeres Vermögen zu besitzen.
So ein bisschen Überbrückungsgeld bis das Erbe kommt, ist bestimmt nicht schlecht ;-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 06:48
Zitat von ScipperScipper schrieb:Die drei Geldentnahmen des Bence aus dem Parkautomaten der Firma scheinen seine Tante nicht erzürnt zu haben, weil sie diesen Bence wie ihr eigenes Kind und ihren Sohn betrachtet
Aso - und Eltern sind nicht erzürnt wenn sie von ihren Kindern bestohlen werden???


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08.08.2013 um 06:53
Starker Narzisst -> leicht kränkbar - Wahrscheinlichkeit für impulsive Handlungen sehr hoch; geringe
Abhängigkeit von situativen Bedingungen
schwacher Narzisst -> unterscheidet sich kaum von "uns" ;-); - Wahrscheinlichkeit für impulsive
Handlungen eher gering; hohe Abhängigkeit von situativen Bedingungen
und so wie ich dich verstanden habe, wäre BT eher ein schwacher Narzisst und damit die Wahrscheinlichkeit für impulsive Handlungen eher gering?
Das Verhalten von BT im Gerichtssaal spricht aber doch eher für eine mangelde Impulskontrolle?


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 06:58
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:Das Verhalten von BT im Gerichtssaal spricht aber doch eher für eine mangelde Impulskontrolle?
Ich nehm mal eine wahrscheinliche Antwort vorweg:

Ungarisches Temperament :-D


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 07:07
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Ich nehm mal eine wahrscheinliche Antwort vorweg:

Ungarisches Temperament :-D
jetzt wo du es sagst, da hätte ich auch selbst drauf kommen können ;-)

Auf jeden Fall muss man daraus schließen: er war's niemals nicht


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 07:47
@maudlin
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:Das Verhalten von BT im Gerichtssaal spricht aber doch eher für eine mangelde Impulskontrolle?
Das Verhalten vor Gericht spricht für jemanden, der sich in einer verzweifelten Lage sieht. Ich schreibe jetzt nur aus der Perspektive von B. T.: wenn man sich zu unrecht des Mordes angeklagt sieht und eine lebenslange Haftstrafe droht, lässt sich wohl kaum von einer "leichten" Bedrohung sprechen.

Das ist mit den "situativen Bedingunge gemeint"; während einer extrem leicht kränkbarer Mensch auch bei nicht nachvollziehbaren Anlässen hoch geht, braucht's dafür ansonsten einen entsprechend äußeren Anlass (Hinweisreiz), der stark genug ist, das entsprechende Verhalten auszulösen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 07:51
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:So ein bisschen Überbrückungsgeld bis das Erbe kommt, ist bestimmt nicht schlecht ;-)
Naja, am Hungertuch werden er und FS wohl nicht genagt ahben ;)
Sie hat ja auch noch einen TSCHOPP

Ich finds zumindest unnötig...

P.S.: Spinnt die Zitierfunktion nur bei mir?


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 07:57
@Scipper
da mich ja nicht auskenne, habe ich auch mal Wikipedia bemüht ;-)
Pflichtteilsentziehung

Der Erblasser kann aus bestimmten Gründen dem an sich Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen. Die Pflichtteilsentziehung muss nach § 2336 BGB durch Verfügung von Todes wegen, also durch Testament oder Erbvertrag, erfolgen. Der Grund der Entziehung muss bei Errichtung bestehen und in der letztwilligen Verfügung angegeben werden, und zwar zumindest der Kernsachverhalt,[2] über den ein Gericht erforderlichenfalls Beweis erheben kann. Die Beweislast trägt derjenige, der sich auf die Entziehung beruft, also regelmäßig der vom Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommene Erbe.

Der Erblasser kann gemäß § 2333 BGB einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen, wenn dieser

1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet;
2. sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblassers oder des Ehegatten, von dem er selbst abstammt, schuldig gemacht hat;
3. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht;
4. die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht verletzt oder
5. wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.
Quelle: Wikipedia, Pflichtteil(Deutschland)
Eine Entziehung des Pflichteils durch CB wäre also durchaus möglich gewesen. Der Diebstahl an den Parkautomaten wäre sicher unter 3. gut aufgehoben gewesen. Vielleicht hatte CB ja deshalb einen Termin mit ihrem Anwalt.

Es bestand für BT also sowohl die Gefahr der Entziehung des Pflichteils, also auch Verlust der Aussicht auf den GeFü-Posten und aufgrund der Rauswurfes sogar der Verlust des Minijobs in der Parkgarage.
Das sind, wenn man auch noch plant eine Familie zu gründen, sicher keine rosigen Aussichten...

Ob die Tante wirklich verziehen hätte, ist nur Spekulation und das BT wirklich mit einer Versöhnung rechnete ebenso. Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass die Gesamtsituation einen erheblichen Druck bei BT erzeugt hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 08:04
Eine endgültige Enterbung und damit ein Bruch mit den familiären Bindungen und Traditionen wäre aus meiner Sicht hier nicht sehr wahrscheinlich, wenn natürlich nicht undenkbar.
Das hatte ich geschrieben und es ist damit eigentlich klar, dass die Traditionen nur einen Baustein darstellen sollen. Insgesamt ist meine Hypothese, dass ein endgültiger Beziehungsabbruch und/oder eine Enterbung nicht in das GESAMTBILD des Verhaltens von Ch. B. gepasst hätte. Hinweise darauf liefern auch folgende Verhaltensweisen:

- Festhalten an B. T. trotz ungewollter Partnerschaft
- Festhalten an B. T. trotz Ausflugs in die Welt der Thespis-Jüngern
- Nichtverfolgung des Anlageberaters trotz Verlusts von 200.000 DM
- Freundschaftliches Verhältnis und Diskretion nach Ende der Beziehung zu ihrem Geliebten
- Festhalten an dem Geschäftsführer R. Hier vermute ich auch, dass R. noch von ihrem Mann eingestellt worden ist, und Ch. B. deshalb an ihm festhielt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 08:05
Zitat von LIncoln_rhyMELIncoln_rhyME schrieb:Naja, am Hungertuch werden er und FS wohl nicht genagt ahben ;)
Sie hat ja auch noch einen TSCHOPP
und vermutlich tatsächlich als Beamtin ;-)

aber für die paar Monate wollte er bestimmt vermeiden, dass FS noch hinter die Studien-, Job- und Promotionslügen kommt.

Da fällt mich noch was ein... Schreibt man als Jurist eigentlich keine Abschlussarbeit, die man dann auch noch binden lassen muss? Bei mir war das jedenfalls damals so (naturwissenschaftlicher Studiengang). Und dann liegen ja diese gedruckten Werke zuhause rum und man beglückt auch noch andere damit ;-)
Wenn sowas fehlt, muss das doch auffallen...


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08.08.2013 um 08:05
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:Ob die Tante wirklich verziehen hätte, ist nur Spekulation und das BT wirklich mit einer Versöhnung rechnete ebenso. Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass die Gesamtsituation einen erheblichen Druck bei BT erzeugt hat.
Dass die Tante vor hatte B. T. zu enterben oder dass B. T. dies befürchtete ist aber ebenso nur eine Spekulation ;-)


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08.08.2013 um 08:07
@tayo
Zitat von tayotayo schrieb:Als Mörder würde ich das betreffende Glas mit den Tatwerkzeugen entsorgen und nicht in der Tatwohnung lassen
Würde das für B. T. nicht aber auch gelten, der ja die eine oder andere Spur im Bureau hinterlassen haben soll?


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08.08.2013 um 08:07
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Das Verhalten vor Gericht spricht für jemanden, der sich in einer verzweifelten Lage sieht. Ich schreibe jetzt nur aus der Perspektive von B. T.: wenn man sich zu unrecht des Mordes angeklagt sieht und eine lebenslange Haftstrafe droht, lässt sich wohl kaum von einer "leichten" Bedrohung sprechen.
und wenn man zurecht angeklagt ist, ist die Bedrohung vermutlich noch größer..


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.08.2013 um 08:08
@d.b.cooper

Nein, ich weiß leider nicht, was der Gefü R. hätte bekommen sollen. Ich glaub aber, dass der einen schlechten Verdächtigen abgeben würde: zu alt und zu krank ;-)


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08.08.2013 um 08:08
@maudlin

von mir aus auch so. Für eine gute Impulskontrolle spricht im Übrigen auchd er Hungerstreik.


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08.08.2013 um 08:11
@LIncoln_rhyME
Zitat von LIncoln_rhyMELIncoln_rhyME schrieb:Macht es überhaupt Sinn Geld zu stehlen, wenn er seine Tante tötete?
Ich meine damit die 500 EUR-Schein. Warum sollte er die stehlen in dem Wissen "morgen" über ein viel größeres Vermögen zu besitzen.
Nein, das ergibt natürlich überhaupt keinen Sinn. Außer, Film-Zitat: "Man ist schwachsinnig von Geburt oder ausgesprochen dämlich!"

Wenn schon Raubmord vortäuschen, dann aber richtig: man hätte die Schweizer Franken mitnehmen können, die da rumflogen, den Schmuck und den Safe. Der Schlüssel steckte schließlich.


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08.08.2013 um 08:12
@maudlin
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:Es bestand für BT also sowohl die Gefahr der Entziehung des Pflichteils, also auch Verlust der Aussicht auf den GeFü-Posten und aufgrund der Rauswurfes sogar der Verlust des Minijobs in der Parkgarage.
Das sind, wenn man auch noch plant eine Familie zu gründen, sicher keine rosigen Aussichten...
Na, den Rechtsstreit hätte er nach seinem jahrelangem Engagement für die Parkgarage aber doch wohl gewonnen ...


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