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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 23:20
Der Zeuge R. berichtete glaubhaft, er sei vom Opfer etwa Anfang Mai 2006 beauftragt worden, den Angeklagten nach dem Stand seiner Ausbildung zu befragen. Der Angeklagte habe ihm geantwortet, er sei derzeit als Referendar tätig und würde in Kürze das zweite Staatsexamen ablegen. Diese Auskunft habe er – R. – an das Opfer weitergegeben. Er denke, dass dies auch der letzte Kenntnisstand des Opfers gewesen sei. Die Aussage des Zeugen R. hinsichtlich dieses Vorfalls ist glaubhaft. Der Zeuge R. liess dem Angeklagten gegenüber keinen Belastungseifer erkennen. Es ist kein Grund ersichtlich, warum der Zeuge den geschilderten Sachverhalt erfunden haben soll. Die von Zeugen berichteten Äusserungen des Ange-(S. 64) klagten stimmen inhaltlich überein mit den Angaben der ebenfalls gehörten Umfeldzeugen, die über keinen anderen Kenntnisstand verfügten.
Quelle: Urteil

Und zwei Wochen später ist die Tante plötzlich tot. D
Die für den Angeklagten schwierige persönliche und auch wirtschaftliche Lage ergibt sich aus dem Lebensalter des Angeklagten zur Tatzeit – nämlich 31 Jahre – und dem Umstand, dass er seit dem Verlassen des Gymnasiums keine weiterführende Ausbildung mehr abgeschlossen hatte. Er war nach wie vor lediglich Abiturient und gescheiterter Student. Erwerbstätig war er als Aushilfskraft im Betrieb seiner Tante mit einem relativ geringen Pauschallohn – nämlich ca. 1000 €. Von der Tante war er, wie er selbst glaubhaft einräumte, finanziell völlig abhängig. (S. 65)
Quelle: Urteil

Das spricht dann doch für sich, warum sich die Lage plötzlich so zuspitzte, nachdem sie ihm mit Enterbung gedroht hat und der zeitliche Ablauf ist nicht zu vernachlässigen.

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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 23:40
Zitat von InterestedInterested schrieb:Das spricht dann doch für sich, warum sich die Lage plötzlich so zuspitzte, nachdem sie ihm mit Enterbung gedroht hat und der zeitliche Ablauf ist nicht zu vernachlässigen.
Welchem Zeugen gegenüber hat das Opfer von der geplanten Enterbung BT´s erzählt? Im Urteil habe ich leider nichts dazu gefunden. Oder hab ich das übersehen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 23:49
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Zum Beispiel äusserte der Steuerberater, dass CB über den Studiumabbruch informiert gewesen war
Spielen wir das mal durch: BT belügt über Jahre hinweg die Menschen, die ihm am wichtigsten sind und zu denen er ein exzellentes Verhältnis hat, weil er nicht als Versager dastehen will. Ausgerechnet die pedantische Tante jedoch weiht er ein. Dies obwohl er davon ausgehen musste, dass ihm so nicht nur der endgültige Bruch mit der Tante drohte, sondern auch dass die brisante Information sich wie ein Lauffeuer verbreiten und die redselige Tante sofort jedenfalls seine Mutter - ihre Schwester - informieren würde.

Hanebüchen.


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17.02.2019 um 23:52
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:die scheinbar bei einigen nicht sonderlich beliebt gewesen war
Kannst Du das bitte lassen?!

"Scheinbar" bei einer toten und ermordeten Frau zu behaupten, sollte entweder konkret belegt oder aber unterlassen werden.

Im Ernst: Fehlt es Dir an Anstand?


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 00:12
Das Problem ist seit Jahren hinlänglich bekannt und wird als CSI Effekt bezeichnet. In amerikanischen Crime Shows gibt es innerhalb von Minuten wissenschaftlich fundierte Beweise und der Täter ist überführt. Alles ist 100% klar, Grauzonenen existieren nicht.
Im wahren Leben ist das leider oft nicht so eindeutig aber gerade in den USA bei Geschworenprozessen sind sogenannte Laborbeweise mittlerweile ein Garant für eine Verurteilung. Geschworene haben durch Serien wie CSI den Kriminallabors einen Status der Unfehlbahrkeit zuerkannt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 05:37
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Nein, ich denke das die Polizei nicht selten so handelt, denn ein Zeuge und ein Beschuldigter haben unterschiedliche Rechte. Auch wird ein Beschuldigter viel eher einen Anwalt hinzuholen als ein Zeuge.

Damit unterstellst du der Polizei absichtliches unrechtmäßiges Handeln, das finde ich schon heftig.
Nein, dass unterstelle ich nicht. Und sind wir jetzt wieder bei den persönlichen Vorwürfen anstatt auf der Diskussionsebene?
Eins möchte ich noch mal klar stellen.
BT wurde für morgens als Zeuge zur Polizei geladen. Den ganzen Tag angehört und in den frühen Abendstunden erklärte man ihn dann zum Beschuldigten und verhaftete ihn. Das ist Fakt und kein böswillige Unterstellung. Oder meinst du man hat BT aufgrund eines Satzes der letzten 5 Minuten im Verhör verhaftet?
Ein anderer User beschrieb hier die schwimmenden Grenzen dessen und die kamen hier wohl zum Tragen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 06:05
@SistaB
Das ist doch aber nichts Besonderes. Das ist immer ein schmaler Grat. Aber die Vernehmungsbeamten wissen auch genau, dass eine zu späte Belehrung als Verdächtiger vor Gericht große Probleme bringen kann.
Auf der anderen Seite, wird man den Vernommenen auf nicht bei der ersten kleinen Auffälligkeit als Beschuldigten belehren.
Letztlich hat BT in diesem Verhör sogar seine Räuberpistole von der Intrige erzählt. Vermutlich, weil er befürchtete, dass die Beamten es von der Verlobten sowieso erfahren würden. Bei solch einem Märchen gehen bei den Beamten natürlich alle Lampen an. Er hat sich auch hier überlegen gefühlt, war es aber nicht.


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18.02.2019 um 07:14
@Jamegumb
Das wird nicht ganz unüblich sein. Dennoch hat man das hier ausgereizt. Man gab ihm nicht mehr die Chance an eben diesem Tag einen Anwalt hinzuzuziehen. Man verhaftete ihn in letzter Minute. Dafür muss es (gute) Gründe gegeben haben, denn letztlich muss ein Haftrichter zustimmen und wurde er auch nicht mehr aus der Haft entlassen.

BT hat da an seinem Grab schon fleissig mitgeschaufelt (z. B. in dem er nachmittags RA W. wegschickte) und wohl nicht begriff, dass der Grad der Zeugenvernahme irgendwann im Laufe des Tages überschritten wurde.


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18.02.2019 um 07:21
Im Zusammenhang des neuen Wiederaufnahmeantrages sagt RA Witting Folgendes:

"So ist nunmehr bestätigt, dass maßgebliche Feststellungen des Schwurgerichts etwa zu Todeszeitpunkt oder Tatablauf erschreckend oberflächlich getroffen wurden und keineswegs belastbar sind."
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.13-jahre-danach-muenchner-parkhaus-mord-wird-der-fall-jetzt-neu-aufgerollt.8638617b-9bb6-460f-a4e4-651d1d347ceb.html

Würdet Ihr dieser These, was den Tatablauf anbelangt, zustimmen?

Der Tatablauf hat sich nach dem Profiler Petermann bei zwei Komponenten verändert:

1. Der Angriff begann nicht bereits bei der Türe, sondern 2.2 Meter weg von der Türe innerhalb des Flurs.
2. Der Täter hatte ev. keine Handschuhe an, wie man bisher angenommen wurde.

Wie ist Eure Meinung dazu? Ist der bisherige Tatablauf, wie ihn das Gericht angenommen hat, keineswegs belastbar?


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 07:36
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Scheinbar" bei einer toten und ermordeten Frau zu behaupten, sollte entweder konkret belegt oder aber unterlassen werden.
Das wurde hier bereits mehrfach eingestellt. Vielleicht einfach auch mitlesen..
Es geht hier nicht darum das Opfer anzugreifen sondern darzustellen, dass eben auch andere ein mögliches Interesse an ihrem Tod gehabt haben könnten. Nur darum geht es.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 07:51
Was mich noch interessieren würde, BT hat die ganzen Angaben als Zeuge getätigt.
So wie ich das verstanden habe ist erst kurz vor seiner Verhaftung zum Beschuldigten geworden. Kann dann trotzdem alles verwertet werden?

Es muss sich ja niemand selber belasten und hat somit die Möglichkeit zu schweigen. Als Zeuge ist es ja wieder etwas anderes, da möchte man bei der Aufklärung behilflich sein.


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18.02.2019 um 07:53
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Was mich noch interessieren würde, BT hat die ganzen Angaben als Zeuge getätigt.
So wie ich das verstanden habe ist erst kurz vor seiner Verhaftung zum Beschuldigten geworden. Kann dann trotzdem alles verwertet werden?
Wenn Du das Urteil lesen würdest, dann wüsstest Du es. Wird auch im Urteil ausführlich rechtlich begründet. :-)


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18.02.2019 um 07:58
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Falls sie tatsächlich dahinter gekommen ist, dass er sie bestohlen hat, wundert es mich ein wenig, dass darüber, bis auf der GF, niemand informiert wurde.
Meinst du, man hängt einen Diebstahl des eigenen Neffen gerne an die große Glocke?

Sie muss ja zumindest ihre Mitarbeiter angewiesen haben, das Büro abzuschließen, weil sie nicht wollte, dass der Bence sich alleine dort aufhält...und das wird seinen Grund gehabt haben.
Lichtenberg schrieb (Beitrag gelöscht):In dem kurzen Artikel finden sich gleich zwei offensichtliche Fehler:
Ich hab auch noch was entdeckt:

Das Erbe wäre ganz sicher nicht ans Finanzamt, sondern an den Staat gefallen.

Und ich wundere mich über die Behauptung, dass eine Entscheidung im Sommer fallen wird - woher wissen die das?

Solche schlecht recherchierten Medienberichte sind wirklich eine Zumutung. :(


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 08:07
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Sie muss ja zumindest ihre Mitarbeiter angewiesen haben, das Büro abzuschließen, weil sie nicht wollte, dass der Bence sich alleine dort aufhält...und das wird seinen Grund gehabt haben.
Lichtenberg schrieb:
Das ist so auch von den Mitarbeitern bestätigt worden?
Ich weiß, es steht im Urteil... Das ist aber recht umfangreich und nicht an einem Tag gelesen.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Meinst du, man hängt einen Diebstahl des eigenen Neffen gerne an die große Glocke?
Zumindest hätte ich den Anwalt darüber informiert und nachgefragt wie am besten weiter verfahren werden soll.
Auch ein Neffe hat keine Narrenfreiheit und kann tun und walten wie ihm beliebt.
Denn immerhin ist er ja weiterhin zur Parkgarage gegangen und hat sich somit an das Verbot auch nicht gehalten. Da wäre ich schon recht ungehalten geworden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 08:14
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Der Tatablauf hat sich nach dem Profiler Petermann bei zwei Komponenten verändert:

1. Der Angriff begann nicht bereits bei der Türe, sondern 2.2 Meter weg von der Türe innerhalb des Flurs.
Klar, das hätte die Verteidigung natürlich gerne so, denn der Bence ist ja Linkshänder und hat lt. Tatablauf des Gerichts mit der rechten Hand zugeschlagen, weil er mit der linken Hand die Tür offenhalten musste.

Ich weiß nicht, ob so ganz grundsätzlich schon mal darüber nachgedacht wurde, dass er die rechte Hand benutzt haben könnte, um von sich als Linkshänder abzulenken?

Ansonsten kann ich mir zu der neuen Theorie bzgl. Angriffsort und Handschuhe kein Urteil bilden, ich bin kein Spurensachverständiger.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 08:18
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Das ist so auch von den Mitarbeitern bestätigt worden?
Ich weiß, es steht im Urteil... Das ist aber recht umfangreich und nicht an einem Tag gelesen.
Für dich gerne noch mal:
Zitat von InterestedInterested schrieb:Der Umstand, dass der Angeklagte für die Tante im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Betriebs nicht mehr unentbehrlich war, wurde deutlich und auch dem Angeklagten vom Opfer plakativ deutlich gemacht, indem sie seine Befugnisse im Betrieb beschnitt. So durfte der Angeklagte, entsprechend den glaubhaften Angaben des Zeugen W. ab seiner – W.‘s – Aufnahme der Tätigkeit in der Parkgarage die Parkkassenautomaten nicht mehr entleeren. Hierzu seien nur er und der Zeuge R. befugt gewesen. Zudem musste der Angeklagte die Büroschlüssel abgeben. Dieser Umstand wird übereinstimmend glaubhaft bestätigt von den Zeugen W., E., R. und T. Die Zeugin L. führte in diesem Zusammenhang glaubhaft und ohne jeglichen Belastungseifer, sowie um korrekte Erinnerung bemüht, aus, Herr R. habe ihr etwa im April 2006 im Auftrag des Opfers ausgerichtet, sie solle bei ihrem Dienstschluss immer die Bürotüren absperren. Zur Begründung sei angegeben worden, das Opfer wolle nicht mehr, dass sich der Angeklagte alleine im Büro aufhalte. (S. 68)
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Zumindest hätte ich den Anwalt darüber informiert und nachgefragt wie am besten weiter verfahren werden soll.
Was du in einer solchen Situation gemacht hättest, ist aber gar nicht relevant.


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