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Der tragische Tod von Tanja Gräff

83.697 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Handy, Aktenzeichen Xy, Schreie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.01.2017 um 23:04
Wer hat denn den Begriff "Alibi" in Verbindung mit den Zeugenbefragungen eingeführt? Gibt es da offizielle Aussagen der Polizei, die diesen Begriff benutzen? Kann das dann mal jemand belegen? Ansonsten halte ich es für reichlich seltsam, dass hier eine Diskussion über Alibis beginnt an deren Beginn eigentlich die Existenz von Alibis für diesen Fall ausgeschlossen wird, da es weder Tatort noch Tatzeit gibt, ja nicht einmal eine Tat wurde nachgewisen.

Ansonsten darf die Polizei natürlich fragen, was sie will. Genau so darf sich aber auch jeder potentielle Zeuge oder Beschuldigter dieser Befragung entziehen. Rechtlich ist das eigentlich ziemlich klar.

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.01.2017 um 23:12
@d.fense
Zitat von d.fensed.fense schrieb:Ok, jetzt kommt eine Einladung zu einer freiwilligen Befragung als potentieller Zeuge.
Unser unbekannter sieht was mit SB so passiert in der Öffentlichkeit, kennt sich aus und schmeißt den Brief weg.
Was nun?
Soweit ich weiß, ist eine Zeugenaussage zu der man eine Vorladung erhält, nicht wirklich freiwillig. Man ist verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen. Genauso wie bei einer Aussage vor Gericht. Selbst wenn sie freiwillig wäre, würde man sich durch Ignoranz verdächtig machen. Natürlich kann man die Aussage verweigern, wenn man sich damit z.B. selbst belasten würde. Aber das alles unter dem Vorbehalt, dass ich kein Jurist bin. Letztenendes führt diese Diskussion aber doch zu nichts.

Es gab viele Aussagen, die gemacht wurden. Die bleiben. Und sie haben bislang zu nichts geführt. Und es gibt sicher noch viele Aussagen, die möglicherweise gemacht werden könnten. Aber soweit sind die Ermittler mutmaßlich (noch) nicht.

Für mich führt eine Diskussion über Alibis zu nichts. Wir brauchen mehr Details, wir wissen immernoch nicht, was passiert ist. Unfall/Tat oder was dazwischen ? So lange brauchen wir uns nicht an Alibis aufzuhängen. Oder seht ihr das anders ?


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07.01.2017 um 23:24
@Slaterator

Ich bin auch keine Juristin, aber soweit ich weiss, muss man eine Zeugenaussage machen, es sei denn, man wuerde sich selbst oder einen engen Verwandten belasten. So weit so gut. Man darf aber auf jeden Fall die Aussage verweigern, wenn man als Verdaechtiger vernommen wird.

T, die beiden Maedel, H und AH wurden als Zeugen vernommen, und wahrscheinlich noch ein paar andere. Ihre Handydaten brauchte man unter anderem dazu herauszufinden, wann sie wo waren, was man dann auch dazu brauchte, herauszufinden, wann TG wo war.

Die anderen 200 maennlichen Bekannten - ich glaube mich an diese Zahl erinnern zu koennen - ob die wohl als Zeugen vernommen wurden? Da frag mal doch besser einen Juristen.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.01.2017 um 23:40
@AnnaKomnene

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man 2-300 Zeugen vernommen hat... Warum auch ?


Ich muß auch anmerken, dass bei einigen Usern die Vokabeln "vernommen" und "Alibi" möglicherweise falsch bewertet werden. Natürlich sollte man einer SoKo gegenüber tunlichst keinen "Quatsch" erzählen. Alles was man von sich gibt, wird protokolliert und abgelegt. Diese Aussagen werden d. den Zeugen unterschrieben. Als Zeuge ist man verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Also ist das schon alles ernst. ABER, das ist nicht mit einem Verhör vergleichbar. Alles geschieht ohne Druck und in freundlicher Atmosphäre. Also nicht mit einem Verhör verwechseln...

Doch wie gesagt, ohne weitere Informationen führt diese Diskussion meines Erachtens zu nichts.


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makky ehemaliges Mitglied

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.01.2017 um 23:44
@Svensvenson
Zitat von SvensvensonSvensvenson schrieb:Wenn wir hier nach den Fakten gehen haben wir hier ab 4:13Uhr bis zum auffinden von Tanja gar nichts, auch nach all den Jahren nicht.
Das ist aus heutiger Sicht der springende Punkt.

@Slaterator
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Wir haben eine verschwundene Studentin. Sie gilt als zuverlässig, hat Pläne, Verabredungen usw., es gibt keine Nachricht, kein Lebenszeichen. Logisch, dass ersteinmal ein Verbrechen angenommen wird.
Die Problematik, die ich anhand von @Svensvenson´s Fragestellung gerade sehe ist, dass es im Prinzip schon damals kein Tatgeschehen im üblichen Sinne gab. TG war zwar wie vom Erdboden verschwunden, ein Kapitaldelikt musste zwangsläufig angenommen werden. Es gab aber seitdem nicht eine heiße Spur/Beweis für eben ein mögliches Kapitalverbrechen. Die Schreie an der Kabinenbahn ließ ein Kapitalverbrechen als im Prinzip einzigste Spur erkennen, alle anderen Sichtungen blieben vage.

Wo kein Tatort, auch kein Motiv, kein Täter, der TG als möglicher Begleiter zugeordnet werden konnte. Diese TATSACHE war bereits in kurzer Zeit für die Soko klar.

Dass wie gesagt das Umfeld der TG befragt werden musste, ist das eine. Doch wie hätte die Soko damals einem Begleiter o. dem Unbekannten auf die Spur kommen können? Doch nur dann, wenn wenigstens ein Zeuge ihn mit TG vom FH-Gelände hätte identifizieren können. Da es diesen Zeugen zum Nachteil der Angehörigen + der Ermittler nie gab, hätte jede denkbare Person verdächtigt werden können. Meine Frage ist, ob Alibis überhaupt ihre Berechtigung haben konnten, wenn es gar kein Tatgeschehen im kriminalistischen Sinne gab? "Ich weiß nichts o. ich sage nichts mehr" erhält einen ganz anderen Stellenwert, nämlich einen berechtigten.

Mit diesem Hintergrund MUSSTE die Kripo zB. einen Anfangsverdacht des SB ad acta legen. Es gab u. es gibt bis heute keinen Nachweis für ein Tatgeschehen. Darum geht es, meiner Meinung nach.

Wenn heute der STA die Akte TG vorerst schließen wird, mögen mögliche Spuren eines Anfangsverdachts vorliegen. Der STA kann aber nichts beweisen. Somit das Kapitel TG ohne Zeugenaussage zum Geschehensverlauf vermutlich nie geklärt werden kann. Jetzt erst verstehe ich komplett (na hoffentlich), worum es bei der Ermittlungsarbeit geht.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Darüber hinaus wird klar, dass TG wahrscheinlich/mutmaßlich zeitnah zu ihrem Verschwinden umgekommen ist. Also kann man doch die bereits getroffenen Aussagen erneut sichten und entspr. falls nötig nachhaken.
Das war seit dem Verschwinden der TG bzw. als ich von ihrem Schicksal in XY hörte, bestenfalls so auch klar, bis @Svensvenson SOEBEN mir die Augen geöffnet hat - s.o.). Selbst wenn Spuren zu einer Person führen würden, es wird nie nachweisbar sein, denn es gibt faktisch keine/n TAT-ORT.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Wenn jemand eine falsche Aussage getätigt hat und ihm das später im Rahmen eines Prozesses nachgewiesen wird, hat das entspr. Konsequenzen. Also verstehe ich jetzt die Dramatik nicht.
Wenn es jemals zu einer Offenbahrung kommen sollte, dann wäre eine damals getätigte Falschaussage vermutlich das kleinste Übel für die STA, würde ich meinen.

@AnnaKomnene
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Die absolut wichtigste Frage ist weiterhin, ob sich der Beschuldigte zur Tatzeit am Tatort aufgehalten haben koennte.
Wie oben hoffentlich einleuchtend beschrieben, gibt es faktisch keinen Tatort u. somit kann es keinen Beschuldigten geben! Es käme einem Falschverdacht gleich. Und deshalb kann die Kripo niemanden Beschuldigen, weil es keine nachgewiesene Tat gibt. Gesetzt den Fall, es hätte ein Zeuge TG mit einer Person Richtung Felsen aufbrechen sehen. Ein möglicher Verdächtigter hätte zum Parkplatz/Weißhaus gehen können, während TG ohne ihn weiter zum Felsen gegangen wäre. Das hätte bspw. seine Zeugenaussage liefern können. Und dann?
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Mehrere Zeugen haben im Fernsehen gesagt, dass ihre Alibis ueberprueft wurden. Also wurde das definitiv gemacht.
Ist das aber rechtlich richtig gewesen? Warum mussten diese Zeugen ein handfestes Alibi liefern? Zu was denn? Weil TG verschwand? Was haben sie damit zu tun, waren 2 Freunde der TG gar nicht auf dem Fest. Und CS sah TG um 1 Uhr nachts ein letztes Mal. Warum hätte er es überhaupt beweisen müssen? Wo kein Kläger, auch kein Beklagter.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Wenn sich jemand weigert, dann droht immer ein richterlicher Beschluss, und dann kriegen sie die Daten sowieso.
Aber doch nur dann, wenn es ein Tatgeschehen gibt o. dürfen Handydaten auch ohne Grund gefilzt werden? Es ist in der Tat eine heikle Situation, wenn ich es mir so recht überlege. Die Kripo würde sich eines Falschverdachts für schuldig machen. Die Kripo konnte demnach die Handyortungen nur mit Zustimmung der Betroffenen durchführen, oder?
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:soweit ich weiss, muss man eine Zeugenaussage machen, es sei denn, man wuerde sich selbst oder einen engen Verwandten belasten.
Das ist so richtig, ja.

@Funkmaster
Zitat von FunkmasterFunkmaster schrieb:Ansonsten darf die Polizei natürlich fragen, was sie will. Genau so darf sich aber auch jeder potentielle Zeuge oder Beschuldigter dieser Befragung entziehen. Rechtlich ist das eigentlich ziemlich klar.
Normalerweise wäre es auch klar. Im Falle TG war allerdings immer die Rede von einem Kapitaldelikt. Und nach dem Auffinden hat sich die Mutmaßung seitens der Ermittler dahingehend auch nicht verabschiedet. So suchten auch wir nach der Nadel im Heuhaufen. Die Frage ist gerade, ob das rechtlich eigentlich so richtig war, Zeugen ein Alibi abzufordern?


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08.01.2017 um 00:08
07.12.2014
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Rheinland-Pfalz-und-Nachbarn-Mutter-der-vor-sieben-Jahren-verschwundenen-Studentin-Tanja-Graeff-Geben-Sie-meiner-Tochter-ihre-Wuerde-zurueck;art806,4075986
Böhm hat sich die Akten angeschaut und ist dabei nach eigenen Angaben auf einige "nicht nachvollziehbare und völlig inakzeptable Nachlässigkeiten" gestoßen. Er habe der Trierer Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr einen detaillierten Bericht mit sämtlichen Kritikpunkten vorgelegt, passiert sei daraufhin allerdings nichts. Inzwischen dürfe er nur noch unter Aufsicht in die Akten schauen, Kopien von wichtigen Schriftstücken dürfe er sich keine mehr machen, nur noch Notizen. "Ich habe kein Vertrauen mehr in die Trierer Polizei", sagt inzwischen auch Tanjas Mutter.
Ein Beweis vielleicht für oben Gesagtes. - Bis Ende 2014 wurden Spuren nicht nachgegangen u. es scheint sich abermals gerade zu wiederholen. Was ist dran an den Spuren, die nicht verfolgt würden? Der RA müsste ja wissen, ob es rechtlich überhaupt erlaubt ist, etwaigen Verdachtsspuren zu folgen o. nicht. Welche rechtlichen Konsequenzen hat es zur Folge, wenn sich herausstellen würde, dass einem Falschverdacht gefolgt wurde`? Denn wie gesagt, die Kripo hat keinen Nachweis für einen Tatort. Darf die Kripo möglicherweise diesen offenen Spuren gar nicht folgen, weil sie den Datenschutz verletzen würden???

EDIT: Der RA hat demnach seit JAHREN auf Spuren hingewiesen, denen nicht gefolgt wurden? Normalerweise ist das nicht normal; im Falle TG aber ein weiteres Schicksal aus rechtlichen Gründen?


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08.01.2017 um 00:20
@makky
Zitat von makkymakky schrieb: TG war zwar wie vom Erdboden verschwunden, ein Kapitaldelikt musste zwangsläufig angenommen werden. Es gab aber seitdem nicht eine heiße Spur/Beweis für eben ein mögliches Kapitalverbrechen.
Zitat von makkymakky schrieb:Wo kein Tatort, auch kein Motiv, kein Täter, der TG als möglicher Begleiter zugeordnet werden konnte.
Zitat von makkymakky schrieb:Meine Frage ist, ob Alibis überhaupt ihre Berechtigung haben konnten, wenn es gar kein Tatgeschehen im kriminalistischen Sinne gab?
Zitat von makkymakky schrieb:Mit diesem Hintergrund MUSSTE die Kripo zB. einen Anfangsverdacht des SB ad acta legen. Es gab u. es gibt bis heute keinen Nachweis für ein Tatgeschehen. Darum geht es, meiner Meinung nach.
Ok, anhand dieses Zusammenhanges verstehe ich Deine "Problematik". Also ich sehe das persönlich eher wie folgt:

Natürlich gibt es ohne Zeugen welche ein möglicherweise strafbares Handeln beobachtet haben, ohne Leiche und ohne entsprechende Spuren ersteinmal kein Verbrechen im kriminalistischen Sinn. Aber es gab genügend Anhaltspunkte, ein solches zunächst anzunehmen.

Die Befragungen und sog. Zeugenvernehmungen haben dann keinen Verhörcharakter. Sie sind aber dennoch rechtswirksam und ernst. Wie ich im vorangegangenen Beispiel erläutert habe, sind Zeugen zur Wahrheit verpflichtet. Hätte sich also ein Zeuge in Widersprüche verstrickt, die ihn als Täter oder dringend Tatverdächtigen qualifizieren, kann auch ohne Leiche und Tatort weiter ermittelt werden, Druck ausgeübt werden und anhand der Aussagen entsprechende Prüfungen vorgenommen werden. Es existieren -meine ich- Fälle, in denen Mörder auch ohne Leiche und Tatort des Mordes verurteilt wurden. Aus verschiedenen Gründen/Indizien etc... Müßte ich jetzt noch genau recherchieren, spare ich mir aber. Wer will, kann das gerne tun.

Mit dem Fund der sterblichen Überreste war klar, dass TG nicht untergetaucht ist, und so wie es aussieht wohl auch nicht freiwillig aus dem Leben geschieden ist. Es ist zwar richtig, dass keinesfalls zwingend ein Verbrechen vorliegt, jedoch ist es genausowenig auszuschließen. Also bleiben die Ermittlungen offen. Wenn auch möglicherweise als cold case, da die entscheidende Spur/Hinweis/Aussage usw. noch nicht existiert.
Zitat von makkymakky schrieb:Wenn heute der STA die Akte TG vorerst schließen wird, mögen mögliche Spuren eines Anfangsverdachts vorliegen. Der STA kann aber nichts beweisen. Somit das Kapitel TG ohne Zeugenaussage zum Geschehensverlauf vermutlich nie geklärt werden kann. Jetzt erst verstehe ich komplett (na hoffentlich), worum es bei der Ermittlungsarbeit geht.
Aber das wird Dir doch hoffentlich nicht erst jetzt klar ?! Ohne Beweise oder zumindest eine klare Indizienkette, kommt es normalerweise auch nicht zu einer Verurteilung.
Zitat von makkymakky schrieb:Wie oben hoffentlich einleuchtend beschrieben, gibt es faktisch keinen Tatort u. somit kann es keinen Beschuldigten geben! Es käme einem Falschverdacht gleich. Und deshalb kann die Kripo niemanden Beschuldigen, weil es keine nachgewiesene Tat gibt.
Nicht ganz richtig, wie ich persönlich meine. Ich denke das es ohne Tatort sehr wohl einen Beschuldigten geben kann. Spätestens seit Leiche und mutmaßlicher Tatort (zumindest der Absturzort) klar sind, ist das kein Problem. Und alle Zeugenaussagen behalten ja ihre Relevanz.

@AnnaKomnene
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Mehr als 200 maennlcihe Bekannte von TG sind ueberprueft und vernommen worden.
Hui. Ok, hatte ich nicht auf dem Schirm.


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makky ehemaliges Mitglied

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08.01.2017 um 00:26
@Slaterator
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Ich denke das es ohne Tatort sehr wohl einen Beschuldigten geben kann.
Hast du ein Beispiel für diesen Zusammenhang? ...Gute Nacht!


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 00:31
@makky

Puhhh. Warte. Also jetzt direkt greifbar, habe ich jetzt keines. Aber wenn ziemlich klar ist, dass ein Mensch gewaltsam um sein Leben gebracht wurde, kann ein Tatverdacht existieren. Nur kein entsprechender Beweis.

Also kurz und gut: Ohne Zeugen, ohne Leiche, ohne Spuren und ohne Geständnis gibt es auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Beweise. Deswegen kann man aber doch einen Tatverdächtigen haben. Sobald es dann Beweise gibt, wird entsprechend gehandelt.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 00:35
@Slaterator
@makky
Den Fall Doland?
Letztlich unschuldig aber damals gab es ja scheinbar keine Probleme mit dem unbekannten Tatort.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 00:37
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Ich denke das es ohne Tatort sehr wohl einen Beschuldigten geben kann.
@Slaterator

Damit liegst Du auch richtig. Hypothetisches Beispiel - eine Leiche wird irgendwo in der Pampa gefunden, sie ist zerstückelt. Am Fundort gibt es kein Blut, also ist klar, das kann nicht der Tatort sein. Dennoch finden sich an der Leiche Fasern, DNA Spuren in Form von Hautschuppen, Sperma... irgendwas, das einer Person zugeordnet werden kann. Bei dieser Person findet sich dann im Schuppen auch noch eine Axt, mit dem Blut des Opfers, ansonsten aber keine weiteren Blutspuren. Damit ist die Person, der die Spuren und die Axt zugeordnet werden, automatisch ein TV, auch wenn dieser schweigt und keine Aussagen zum Ablauf oder dem genauen Tatort macht.


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08.01.2017 um 00:38
@d.fense
Ja klar, ein gutes Beispiel, danke, wenngleich nicht vergleichbar. Vll. schauen wir nach Beispielen vermisster Personen. Ich habe schon einige Male nach einem ähnlichen Fall gesucht; es gibt bislang vermutlich keinen vergleichbaren Fall, den die Kripo sich zu nutze machen könnte. - Okay, bis dahin. @Slaterator Ich antworte morgen.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 00:43
Zitat von d.fensed.fense schrieb:Den Fall Doland?
Morde ohne Leichen sind immer schwierig zu würdigen.

Ich würde hier als Beispiel auch Christian Bogner anführen.

Er wurde verdächtigt, zwei Leute umgebracht zu haben (die nie wieder aufgetaucht sind), um deren Identität anzunehmen. Einmal freigesprochen, einmal verurteilt.


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08.01.2017 um 00:47
@Photographer73

Ja klar. Oder wenn eine Frau plötzlich verschwindet, der Ehemann sich komisch verhält und ggf. ein lückenhaftes/kein Alibi hat. Dann ist er TV, weil von einer Tat ausgegangen werden muß, die Beweise nur (noch) nicht ausreichen. Nur ein weiteres Beispiel. Also ein Verdacht ist ja nicht strafbar. Beweise od. Indizien entscheiden.

@d.fense
@jerry142

Morde ohne Leiche sind ja (jetzt) auch nicht (mehr) wirklich relevant. Wir haben ja in diesem Fall inzwischen die sterblichen Überreste. Nur ob es Mord war, ist eben nicht sicher. Trotzdem kann die SoKo Personen verdächtigen, irgendetwas mit der Sache zu tun zu haben und vernehmen. Und sie kann deren Aussagen ggf. auch gegen sie verwenden. Das ist kein Problem. Deshalb bin ich dafür, den Szenarienhorizont mal um unbekannte Personen zu erweitern.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 00:52
@Slaterator
@d.fense

Aus dem Ausland faellt mir da auf Anhieb Elisa Claps ein. Sie hatten weder eine Leiche noch einen Tatort am Anfang, der Tatverdaechtige wurde aber vor Gericht gestellt. Damals reichte es dann aber doch nur zu einer Verurteilung wegen Meineid. Man konnte ihm nachweisen, dass er der letzte war, der sie lebend gesehen hat, und dass er bei seinem Alibi gelogen hat. Er hatte auch Abwehrverletzungen.


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08.01.2017 um 00:56
@Slaterator
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Deshalb bin ich dafür, den Szenarienhorizont ,mal um unbekannte Personen zu erweitern.
Das wird aber je nach Phantasie eine ausufernde Tätigkeit.

Wie sollte das am besten durchstruktiert werden? Nach Motiv? Und anschließend nach in Frage kommenden Personen oder Personenkreise?


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 01:03
@jerry142

Nein, nein, so meine ich das nicht. Wir können und dürfen nicht mit Personen/Personenkreisen konkret spekulieren. Es geht vielmehr darum, dass bisher oft versucht wurde, die üblichen Verdächtigen in das Szenario einzubinden. Das müßte man nun nicht. Man wird dadurch in Zeiten/Orten/Abläufen wesentlich flexibler. Aber das ist kein Konstrukt für eine lebendige Diskussion. Es sollte vielmehr den Blick auf die Möglichkeiten erweitern. Den möglicherweise festgefahrenen auf die Verdächtigen fixierten Blick lösen. Das ist alles.

@AnnaKomnene

Ja. Also es gibt wohl eine ganze Menge an Beispielen. Danke !


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08.01.2017 um 01:32
@makky

Evtl. OT, aber trotzdem:
Zitat von makkymakky schrieb:Vll. schauen wir nach Beispielen vermisster Personen. Ich habe schon einige Male nach einem ähnlichen Fall gesucht; es gibt bislang vermutlich keinen vergleichbaren Fall, den die Kripo sich zu nutze machen könnte.
Andrea Lohagen, 1993 vermisst, sieben Jahre später zufällig in der Nähe gefunden, Todesursache konnte nach meiner Erinnerung nicht ermittelt werden...nach dem Tod des einen Täters haben dessen Freunde Angaben gemacht.

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Mord-nach-23-Jahren-aufgeklaert-Taeter-tot

Ein anderer Fall, der vergleichbar oder vergleichbarer wäre, kommt mir ansonsten auf die Schnelle nicht in den Sinn, aber die Lösung des Falles hätte ich auch nicht unbedingt erwartet.


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08.01.2017 um 01:52
@jerry142

...Aber wie geschrieben: TG ist inzwischen gefunden, der Absturzort höchstwahrscheinlich der Tatort, wenn man jetzt nur von der Tötung an sich ausgeht. Lt Prof. Urban sieht es ja danach aus. Also bringen die Fallbeispiele ja nicht wirklich etwas. Es geht ja vielmehr darum, dass die SoKo jederzeit Ermittlungen gegen Personen durchführen kann. Wenn dann im Zuge dessen Beweise und/oder Indizien vorliegen, die a) eine strafbare Handlung und b) einen/mehrere strafbare Personen nahelegen, kommt es zum Prozess.


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