Peggy Knobloch
16.09.2013 um 17:26Anzeige
Blondi23 schrieb:Wieso sprichst du mich an? Ich habe das Thema nicht angeschnitten, ich habe nur auf Scippers Paragraphen Bezug genommen.Und ich habe nur auf den Beitrag von @Waidmann reagiert, indem ich im StGB nachschaute. Und im übrigen hat ein anderer mit dem Thema "Verjährung" angefangen. @Waidmann hat keine Schuld. Wer damit anfing sollte feststellbar sein, sofern man damit nicht überfordert ist alles heutige nachzulesen.
Scipper schrieb:Bist du jetzt hier die neue Diskussionsleiterin, weil Themis vielleicht keine Zeit dafür hat?Ich kann mich beherrschen; werdet ihr euch doch erst mal einig, wer hier mit wem spricht!
Ja er hat meine Tochter missbraucht und dafür wir er nicht zur Verantwortung gezogen, weil die Tat verjährt ist und glaubt mir, dafür hasse ich die Justiz. Aber ich kann es nicht ändern.Das bedeutet es wurde nicht verhandelt.
Frau.N.Zimmer schrieb:Die Richter verurteilten den Mann neben sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener auch wegen des Beischlafs zwischen VerwandtenAlso ich meine, laut der Aussage wurde er verurteilt wegen Beischlafs mit Verwandten,
Frau.N.Zimmer schrieb:Die Richter verurteilten den Mann neben sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener auch wegen des Beischlafs zwischen Verwandten.Das bezieht sich auf die Tochter des Hallensers. Dafür wurde er zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt. Das kann man alles in Zeitungsberichten nachlesen. Das hat nichts mit der Nichte zu tun. Denn das ist angeblich verjährt, weil bereits 10 Jahre vergangen sind. Man scheint hier nicht durchzublicken.
Frau.N.Zimmer schrieb:Eine Schweinerei den Mißbrauch eines Kleinkindes als "Beischlaf" zu bezeichnen! Deswegen kam ich durcheinander. Wie man DAS so ausdrücken?Das ist Juristendeutsch: Beischlaf zwischen Verwandten.