Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.162 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 15:24
@LivingElvis
Ganz im Gegensatz zu dir halte ich den "Welt investigativ"-Artikel für ausgesprochen
objektiv und aussagefähig. Er allein bildet schon eine Basis dafür, nochmals die Zeugen
zu hören, denen seinerzeit wenig oder garkeine Aufmerksamkeit geschenkt wurde, bzw.
die unter Druck gesetzt oder eingeschüchtert wurden.

Es ist zwar schon eine Weile her, aber es gibt Ereignisse, die sich einprägen und die
Jungens von damals werden sich bestimmt erinnern und möglicher Weise befreiter
sprechen, als seinerzeit. Und nicht nur die, sondern auch der erweiterte Familien- und
Bekanntenkreis - eingeschlossen Großeltern - sind nun evtl. bereit, sich offener zu
äußern.

Anzeige
1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 15:32
@ramisha
Der Artikel ist deswegen schlecht, weil er haufenweise Fehler enthält

- Laut Urteil hat Ulvi Peggy erstickt. Der Artikel behauptet, er habe gestanden sie erwürgt zu haben.
- Laut Urteil spielte Peter H. keine Rolle bei der Urteilsfindung. Er gilt als unglaubwürdig. Der Artikel behauptet, Peter H. sei eine der tragenden Säulen des Urteils und einer der wenigen glaubhaften Zeugen.
- Laut Urteil sei das Geständnis quasi eine Kopie der Tatablaufhypothese. Tatsächlich differieren die Hypothese und das Geständnis zumindest was die Art der Tötung angeht.


Was glaubst Du, was in dem Artikel Neues steht, das eine Wiederaufnahme rechtfertigt.


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 15:38
habe den artikel noch nicht gelesen.danke für diesen ratschlag.es ist so,solange die eigendlichen täter
geschützt werden und frei rumlaufen,sind diese zeugen noch immer in gefahr.solange werden sie also nicht die wahrheit sagen. es ist ein kreislauf, welcher sich schwer unterbrechen lässt.ich hoffe, sehr das es einmal sein wird.denn einige täter arbeiten in wirklichkeit,für die jenigen,welche sie
dann später anklagen und verurteilen.aber das wissen sie nicht.


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 15:54
@LivingElvis
Es ist ein Artikel und kein Protokoll, aber ein Artikel, der anklingen lässt, wo Fehler
gemacht wurden und wo Nachholebedarf besteht. Und ein Artikel ist nicht dazu da,
ein Wiederaufnahmeverfahren zu rechtfertigen - er berichtet.

Übrigens, du hältst wohl nichts von einer neuerlichen Befragung damaliger Zeugen?

Von einigen dürfte jetzt kindliche Befangenheit oder Beeinflussbarkeit abgefallen sein
und bei anderen dürfte die Zeit nicht nur Wunden geheilt haben, sondern auch Anlass
zu schonungsloser Offenheit sein. Wenn damit der Wahrheitsfindung gedient wird,
kann das im wahrsten Sinne nur Recht sein.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 16:03
@ramisha
Ein Fehler ist ein Fehler. Wenn der Artikel bei offensichtlichen, leicht recherchierbaren Dingen fehlerhaft ist, dann ist die Frage, wie weit die "Anklingungen" verlässlich recherchiert wurden.
Zitat von ramisharamisha schrieb: Und ein Artikel ist nicht dazu da,
ein Wiederaufnahmeverfahren zu rechtfertigen - er berichtet.
DU schriebst:
Zitat von ramisharamisha schrieb:Er allein bildet schon eine Basis dafür, nochmals die Zeugen
zu hören, denen seinerzeit wenig oder garkeine Aufmerksamkeit geschenkt wurde, bzw.
die unter Druck gesetzt oder eingeschüchtert wurden.
Also, welche Basis soll der Bilden?
Zitat von ramisharamisha schrieb:Übrigens, du hältst wohl nichts von einer neuerlichen Befragung damaliger Zeugen?
Nein, die Erfahrung zeigt, dass die Aussagen mit der Zeit nicht verlässlicher werden.

Außerdem ist das wurscht, was ich davon halte. Eine neue Befragung rechtfertigt kein Wiederaufnahmeverfahren, das können nur neue, erhebliche Beweise. So ist das geregelt, was ich davon halte ist dabei völlig belanglos.
Zitat von ramisharamisha schrieb:Von einigen dürfte jetzt kindliche Befangenheit oder Beeinflussbarkeit abgefallen sein
und bei anderen dürfte die Zeit nicht nur Wunden geheilt haben, sondern auch Anlass
zu schonungsloser Offenheit sein. Wenn damit der Wahrheitsfindung gedient wird,
kann das im wahrsten Sinne nur Recht sein.
Du willst einen heute 23-jährigen befragen, was der als 12-jähriger erlebt hat und versprichst Dir davon eine bessere Aussage?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 16:05
ist richtig. aber dann mussten neue ermittlungen angestellt werden.die liegt aber nicht in den händen
von betroffenen oder zeugen,sondern nur in der sta.,bzw.polizei.es gibt aber eine möglichkeit diese
zu zwingen,nämlich durch beweisse welche man sich selbst beschafft hat,also wie oben beschrieben,
selbstermittlung, um die behörten zu zwingen neue ermittlungen aufnehmen zu müssen.ansonsten macht es keiner.es ist zwar niederschmetternd,aber leider realität.wer will schon für solche fehler
(eventuelle)bezahlen.falls wirklich hier was vergessen worden ist oä.


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 16:09
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Außerdem ist das wurscht, was ich davon halte. Eine neue Befragung rechtfertigt kein Wiederaufnahmeverfahren, das können nur neue, erhebliche Beweise. So ist das geregelt, was ich davon halte ist dabei völlig belanglos.
Selbstverständlich können sich durch eine neue Befragung Gründe für eine Wiederaufnahme ergeben.

Da zitiere ich doch mal § 359 StPO:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

.
.
.
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
.
.
.



melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 16:11
stimmt aber das müsstest du beweissen können und da geht es los.


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 16:16
@LivingElvis
Vor allem verspreche ich mir von einem 23jährigen eine unbefangenere Aussage,
als von einem eingeschüchterten 12jährigen.


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 16:30
@John_Doe_1974
Und wo haben wir das hier?

Hier geht´s um die neuerliche Befragung irgendwelcher Jungs, die Peggy noch lebend gesehen haben sollen. Da haut´s Dich bei der Prüfung schon bei "zuungunsten des Verurteilten" raus.

Außerdem behaupten die je gar nichts anderes, als sie schon ausgesagt haben. Die Aussagen sind halt als nicht zutreffend gewertet worden. Es gibt gar keinen Hinweis, dass die irgendwas anderes aussagen würden.

Außerdem schrieb ich:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Eine neue Befragung rechtfertigt kein Wiederaufnahmeverfahren, das können nur neue, erhebliche Beweise. So ist das geregelt, was ich davon halte ist dabei völlig belanglos.
Die neuerliche Befragung rechtfertigt kein Wiederaufnahmeverfahren. Ein zuungunsten des Verurteilten getätigte Falschaussage natürlich schon, weil ein Beweismittel nachweislich falsch ist.

Im Fall von Peter H. kannst Du das aber auch schon wieder ausschließen, weil die Aussage kein Milligramm Gewicht hatte.
Zitat von ramisharamisha schrieb:Vor allem verspreche ich mir von einem 23jährigen eine unbefangenere Aussage,
als von einem eingeschüchterten 12jährigen.
Und WER genau behauptet nochmal, dass der 12-jährige, neben dem auch noch die Mama oder der Papa saß, von der Polizei eingeschüchtert wurde?

Erinnerungen eine 23-jährigen an irgendwas vor 11 Jahren...da muss man ja nur marginale Kenntnisse der Wahrnehmungspsychologie haben, um zu wissen, wie viel Gehalt sowas hat...

Es geht auch gar nicht darum, dass die irgendwie ihre Aussage im Grundtenor geändert hätten, wie es bei einer Einschüchterung wahrscheinlich gewesen wäre, sondern es geht darum, dass die Aussagen in Details so differieren und die Zeugen keine Erklärung für diese Differenz liefern konnten. Da hätt ja ein "Die Polizei wollt das ich das so sage, Herr Richter." genügt. Was der Erziehungsberechtigte hätte bestätigen können, weil er ja daneben saß.

Außerdem find ich das total nett von den "Einschüchterern", dass die auch jedesmal noch brav die unliebsame Aussage protokollieren und danach erst einschüchtern, so dass dann irgendwann später die Kinder so eingeschüchtert sind, dass die Jahre später vor Gericht dann die eingeschüchterte Version bringen.

Zu Rudolf Rupp lese ich mich noch ein. Die Knarren-Story hat aber bislang, wie es scheint, exclusiv der Spiegel gebracht.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 16:35
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Zu Rudolf Rupp lese ich mich noch ein. Die Knarren-Story hat aber bislang, wie es scheint, exclusiv der Spiegel gebracht.
Es gibt einen Bericht von Spiegel TV, wo der betroffene das direkt und unmissverständlich aussagt. Und für mich persönlich auch total glaubwürdig.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wie-die-polizei-im-fall-rudi-rupp-die-verdaechtigen-unter-druck-setzte-a-822276.html


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 16:38
@John_Doe_1974
Ich guck grad die Reportage. Da müsste es drin sein.


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 17:18
@John_Doe_1974
So....also leider sagt der Schrotthändler in der Reportage gerade nicht, dass ihm die Waffe an den Kopf gehalten wurde. Das erzählt der Sprecher aus dem Off.

Und da klingt es für mich so, dass der Schrotthändler die Waffe-an-den-Kopf-halten-Geschichte im Prozess erzählt hat und deswegen ein Verfahren bekommen hat. (Die sagen zwar wegen Falschaussage, aber wahrscheinlicher wäre es, dass es sich um Falsche Verdächtigung/ Vortäuschen einer Straftat gehandelt hat) Das wäre nachvollziehbar.

Nicht nachvollziehbar wäre es, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hätte. Die 3 Beamten hätten ja mit ihrer Unterschrift (das glaube ich dem Schrotthändler) bestätigt, dass die Aussage wie vorliegend gemacht wurde. Einer Waffe hätte es also gar nicht bedurft.

Der Fall ist aber an sich sehr interessant und zeigt Zweierlei:
- Wie gefährlich Vernehmungen sind. Gerade für die Beamten. Nicht weil man da ne Verschwörung abzieht, sondern weil man sich schnell in was reingesteigert hat und dann selektiv wahrnimmt. Insbesondere bei geistig Minderbemittelten, wie den Rupps oder Ulvi.
- Dass wir endlich eine zweite Tatsacheninstanz in Fällen schwerster Verbrechen brauchen. Es kann nicht sein, dass solche Dinge wie im Film von nem Wiederaufnahmeantrag abhängen.

Es ist schon zynisch, wie berufsblind dieser Richter und der Oberstaatsanwalt geworden sind. Das hat aber -wie ich hier mehrfach schrieb- imo mehr mit Bequemlichkeit, Überheblichkeit und Schlamperei zu tun, als mit bösen Verschwörungstheorien. Da führt eins zum anderen. Das Schlimme - alle diese Mängel wären relativ leicht zu beheben.

Der Fall Rupp ist interessant. Wir sollten da nen Thread zu aufmachen. Oder gibts schon einen?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 17:23
habe sie gerade gelesen,jetzt musst du dir noch vorstellen,das von aussen druck kommt.aber darum geht es nicht,es geht darum, ist vor der vernehmung auf irgend einen zeugen druck ausgeübt worden,
so das er in der zeugen aussage(wo ja bekannt war, man würde diesen zeugen befragen),beeinflusst worden ist,dh. er vorher schon unter druck geraten,und man durch beeinflussung eine falsche aussage bekam.ich habe aber auch erlebt,das zeugen zur falschen aussage gezwungen worden
sind,bei ihrer vernehmung.diese haben dann allerdings sofoft,an das gericht und sta geschrieben,das sie zur aussage genötigt worden sind.dh.allebeide versionen sind möglich,es gibt noch eine dritte,das aus eigenen motiven eine solche gemacht wird.keiner kann es beweissen-- und damit hinfällig.ausser,der zeuge gesteht freiwillig eine falschaussage gemacht zu haben, wenn so etwas vorliegen würde,müsste alles neu aufgerollt werden.wenn dieses gericht es würdigt.


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 17:37
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:
So....also leider sagt der Schrotthändler in der Reportage gerade nicht, dass ihm die Waffe an den Kopf gehalten wurde. Das erzählt der Sprecher aus dem Off.
@LivingElvis

Schau dir den Film an, dann weißt du, wie sich der Schrotthändler ausdrückte (ab Minute 08:00):

https://www.youtube.com/watch?v=GD7-ZMAmfa4 (Video: Justizskandal im Fall Rudi Rupp - Teil 2)


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 17:40
@LivingElvis

Weitaus interessanter ist meines Erachtens allerdings, was der Professor in dem Filmbericht sagt.


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 17:55
Der Richter sagt in dem Film (ab Minute 10:06) meines Erachtens ein paar sehr gute Sätze: "Also ich möchte sicherlich nie jemanden zu Unrecht verurteilen. Aber auf der anderen Seite müssen wir halt doch sehen, dass wir mit allen menschlichen Schwächen auch behaftet sind und deswegen auch Irrtümern unterliegen können." (Quelle: SpiegelTV-Filmbericht über den Fall Rudi Rupp).


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 18:03
womit ich diesen richter beipflichte,bloss es gigt einen haken-den einen zerstört es das leben,den anderen passiert kaum etwas.aussage drei gegen einen. kommentar,wem glaubt man mehr,siehe
oben.


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 18:04
womit ich diesen richter beipflichte,bloss es gigt einen haken-den einen zerstört es das leben,den anderen passiert kaum etwas.aussage drei gegen einen. kommentar,wem glaubt man mehr,siehe
oben.


melden

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 18:05
womit ich diesen richter beipflichte,bloss es gibt einen haken-den einen zerstört es das leben,den anderen passiert kaum etwas.aussage drei gegen einen. kommentar,wem glaubt man mehr,siehe
oben.


Anzeige

melden