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Peggy Knobloch

98.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

07.06.2012 um 12:59
das kann man wohl sagen.darum auch das einschalten international.darum auch wie der mitleser
herausgefunden hat nationale und internationaler terrorimus,es ist so.aber dafür werden sich andere
kümmern müssen.übrigens war dieser ra.ehemaliger ddr militärrichter.ohne es ,zum damaligen
zeitpunkt zu wissen, waren wir verbunden.wir durften uns nicht treffen.

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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:04
@aufdecker1955

RA Euler ist glaube ich 33 Jahre alt, wird ihm schwer gefallen sein, mit 10 Jahren DDR Militärrichter gewesen zu sein, selbt wenn er ein Wunderkind gewesen sein sollte.


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:05
ich meine nicht euler.dieser fall stammt aus dem jahre 2001 in sachsen.


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:06
@Themis
Ganz offen - ich erwarte nicht, dass die im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens ausgeräumt werden.

In diesem (schlechten) Artikel der "Welt investigativ" (weiß man auch was man davon halten soll...)
http://investigativ.welt.de/2012/03/24/mord-an-peggy-sitzt-der-falsche-im-gefangnis/

wird wieder kolportiert, das Urteil stütze sich auf 3 Säulen:
“Das Urteil basiert auf drei Säulen: dem Geständnis von Ulvi, einem Gutachten seiner Glaubwürdigkeit und einer Zeugenaussage – und keine dieser Säulen ist heute noch tragfähig“, sagt er.
und weiter (der Knaller überhaupt)
Überhaupt gibt es nur wenige brauchbare Zeugen. Einer ist Peter H., 54. Der Häftling hatte bei der Polizei ausgesagt, Ulvi habe ihm erzählt, wie er Peggy erwürgt habe. Die beiden begegneten sich im Bezirksklinikum Bayreuth, als Ulvi in Untersuchungshaft kam.
Da das so oft erwähnt wird, geh ich davon aus, dass Euler oder die BI das in ähnlicher Form behaupten. Das Problem - es stimmt nicht.

Peter H. mag hundertmal anführen, dass er seinerzeit gelogen hat. Es ändert nichts. Denn seine Aussage wird, entgegen der Behauptung, sie sei eine der tragenden Säulen des Urteils, nur einmal kurz erwähnt. Und das nur, um zu erklären, dass das Gericht Peter H. kein Wort glaubt. Seine Aussage, Ulvi habe ihm den Mord gestanden, hatte für das Urteil gerade KEINE Bedeutung.

Das Gutachten hat Euler bei Prof. Kröber versucht revidieren zu lassen, allerdings erfolglos. Prof. Kröber steht offenbar noch heute dazu. Ob Euler auch Weber und Nedopil angeschrieben hat, weiß ich nicht.

Und wenn das Gutachten steht, steht auch das Geständnis. Da kommt man nicht drumherum. Es sei denn, man hat neue Beweise, dass der gestandene Tatablauf so nicht gewesen sein KANN. Hier reichen einfach Zweifel, die einen abstrakt anderen Ablauf möglich erscheinen lassen, gerade nicht aus. Es müssten Beweise sein, die das Geständnis eindeutig widerlegen.

@aufdecker1955
Wie hieß denn der Anwalt?


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:15
erst einmal zeugen werden bewusst unglaubwürdig gemacht-bzw.oder absolut,wenn es in den kram
passt.gutachten sind egal welcher richtung nur gutachten.ich habe bis her zwei,eins -das erste mit
absoluter sehr guter beobachtungs fähigkeit,und eins ,wo ich nicht einmal mit dem gutachter gesprochen habe ,als vernichtent für mich angesehen werden muss.also vorsicht bei gutachten.
das gericht bestellt meistens die gutachter-und bei so einen urteil ???????


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:15
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Es müssten Beweise sein, die das Geständnis eindeutig widerlegen.
Die Beweise gab es doch schon vor der Verurteilung von Ulvi, als mehrere Zeugen aussagten, dass sie Peggy noch zu einem Zeitpunkt gesehen haben, als sie laut dem von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tathergang bereits hätte tot sein müssen.


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:17
auch tote können vielleicht weiterleben------PEGGY ?????


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:18
@aufdecker1955
Wie hieß dein Anwalt, der ermordet wurde?


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:19
ra.dr.rolf breitenstein


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:40
Zitat von John_Doe_1974John_Doe_1974 schrieb:Die Beweise gab es doch schon vor der Verurteilung von Ulvi, als mehrere Zeugen aussagten, dass sie Peggy noch zu einem Zeitpunkt gesehen haben, als sie laut dem von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tathergang bereits hätte tot sein müssen.
Schauen wir doch mal:

Patrick G. war sich in der Hauptverhandlung nicht mehr sicher, ob er Peggy gesehen hat. Angeblich war er sich am 08.05 sicher, aber bereits am 09.05. schon nicht mehr.
Außerdem will er sie mit dem blau-silbernen Roller gesehen haben und ohne Schulranzen. Wo sind diese Dinge?

Paul W. will die Peggy gesehen haben, als er Hausaufgaben machte. In der Hauptverhandlung sagte er, sie solle von einem größeren Jungen oder Mädchen begleitet worden sein. Bei der Polizei war das einmal noch ein kleineres Mädchen und ein anderes Mal war Peggy alleine. Auch benennt der irgendwelche Begleitungen namentlich, ist sich dann aber plötzlich sicher, dass es genau diese Begleitung nicht gewesen sei.

Robert W. will die Peggy gegen 15 -15:30 Uhr gesehen haben, als er zusammen mit Simon Sch. seinen Hund ausgeführt hat. Simon Sch. weiß davon dummerweise nix. Susanne K. bekundete, dass Robert ihr am 07.05 gesagt habe, er habe Peggy an diesem Tag nicht gesehen.

Alexander K. und Jan K. wollen die Peggy in einer Bäckerei gesehen haben. Die Verkäuferin Sabine B. weiß davon nichts. Das Argument, dass die Peggy ja wieder gegangen sein könnte, bevor die Verkäuferin sie gesehen habe, welches Gudrun Rödel noch Jahre nach der Verhandlung kolportiert, wird schon in der Hauptverhandlung weggewischt, weil Sabine B. angibt, dass die Türglocke, die stets ertönt, wenn die Türe geöffnet wird, überall in der Bäckerei gut hörbar ist. Sabine B. hat die Glocke aber nicht gehört. Nach der Version von Gudrun Rödel müsste Sabine B. ein zweimaliges Klingeln nicht vernommen haben oder aber Peggy hat die Bäckerei betreten ohne die Tür zu öffnen.

@aufdecker1955
Es geht nicht darum, ob ich den Gutachten glaube, sondern es geht darum, dass das Gutachten (bzw. die - sind ja 3) als Beweismittel in den Prozess eingebracht wurde und steht. Kröber steht nach wie vor zu seinem Zeugs, was er da fabriziert hat und damit kann man nicht einfach mal so tun, als gäbe es das nicht. Rein rechtlich.


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:43
@LivingElvis
Was ist mit dem Jungen, der mit Peggy an diesem Tage gespielt haben will. Irgendwas mit einer Garage und einem Spielzeugauto, war das Patrick G.?


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 13:46
in solchen fällen hätte man nach gesetz keinen verurteilen dürfen.im zweifelsfall für den angeklagten,es kommt aber darauf an wie das gericht die zeugenaussagen bewerdet.wenn man nicht darf oder will, dann ist es ermessens grundlage des gerichtes.


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 14:17
@LivingElvis

Die Zeugen wussten anfangs genau, was sie gesehen hatten. Erst als sie von den Ermittlern eingeschüchtert und mit Suggestivfragen bedrängt wurden, kamen ihnen Zweifel.

In einem Bericht von spiegel online hieß es am 08.08.2011:
Nach Peggys Verschwinden hatte es viele widersprüchliche Zeugenaussagen gegeben. Etliche Zeugen äußerten sich nun erneut. Sie behaupten heute, sie seien von den Ermittlern enttäuscht gewesen und hätten auch aus Angst keine weiteren Angaben gemacht. Ein Zeuge erklärte schon 2004, Ermittler hätten nach seinem Eindruck versucht, suggestiv auf ihn einzuwirken.



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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 14:34
Zitat von aufdecker1955aufdecker1955 schrieb:in solchen fällen hätte man nach gesetz keinen verurteilen dürfen.im zweifelsfall für den angeklagten,es kommt aber darauf an wie das gericht die zeugenaussagen bewerdet.wenn man nicht darf oder will, dann ist es ermessens grundlage des gerichtes.
Das Gesetz zeig mir mal...
Zitat von ThemisThemis schrieb:Was ist mit dem Jungen, der mit Peggy an diesem Tage gespielt haben will. Irgendwas mit einer Garage und einem Spielzeugauto, war das Patrick G.?
Davon les ich im Urteil nichts.
Zitat von John_Doe_1974John_Doe_1974 schrieb:Die Zeugen wussten anfangs genau, was sie gesehen hatten. Erst als sie von den Ermittlern eingeschüchtert und mit Suggestivfragen bedrängt wurden, kamen ihnen Zweifel.
Mit was willst Du denn den Zeugen "einschüchtern"?


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 14:35
ich kenn dieses proplem aus eigenen ermessen,da geht man noch einen schritt weiter.das opfer gezwungen werden,gegen den anzeige zu erstatten,welcher sie aus ihrer situation befreien will.
dieses mittels androhung von folter und mord.was auch wirklich dann praktiziert wird.nicht von den ermittlern der polizei,sondern von den eigendlichen tätern.sogenannte täter stehen nicht dahinter,sondern sie haben selbst angst.das übrige vollziehen dann, die unter druck stehenden ermittler,ohne zu wissen was sie damit anrichten,und damit weltweite entführungen erstmöglich machen.


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 14:36
@aufdecker1955
Jetzt wirds ganz wild....


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 14:45
ich beziehe mich nicht darauf das ermittler die schuld haben ,denn sie können die hintergründe ja nicht.diese werden ja in einigen fällen auch verscheissert.die bedeudet,sie stochern auch im dunklen
herum,zb . wieder sachsen wie sollen ermittler richtig ermitteln,wenn man ihnen beweisserhebliche taten oder vorkommnisse verschweigt.das muss zwangsläufig zur katastropfe führen.und wenn
gleichzeitig akten usw.verschinden.wenn man falsche informationen bekommt kann nichts anderes
dabei raus kommen.


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 14:48
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Mit was willst Du denn den Zeugen "einschüchtern"?
Willst du mich auf den Arm nehmen?

Die meisten Zeugen, die Peggy noch gesehen haben wollen, waren zu dem Zeitpunkt noch Kinder oder Jugendliche. Für einen erfarenen Ermittler ist es kein Problem, einen Teenager in die Richtung zu bringen, in der er ihn haben will.

Bei der Geschichte mit Rudolf Rupp sagte der Schrotthändler aus, der beschuldigt wurde dass er das Auto verschwinden ließ, dass ihm im Verhör eine Waffe an den Kopf gehalten wurde. So wurde er gezwungen, seine Aussage zu unterschreiben. Als das Auto aus der Donau gezogen wurde und die erzwungene Aussage somit hinfällig war, wurde der Mann übrigens wegen Falschaussage angeklagt. Aber das nur nebenbei.


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 14:59
ich war nicht dabei,ich weiss es nicht. fakt ist, das wenn man alle akten über solche fälle zur verfügung hätte,würde man das augenmerk auf vielleicht andere vorkommnisse richten können.aber das solche akten unterverschluss gehalten werden,ist das eigendliche problem.wie soll man etwas
wissen, über das geschwiegen werden muss und wird .dieses auf anweissung,wer zuwieder handelt,wird entlassen.es gibt darüber noch nicht öffendliche vorgänge.


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Peggy Knobloch

07.06.2012 um 14:59
Zitat von John_Doe_1974John_Doe_1974 schrieb:Die meisten Zeugen, die Peggy noch gesehen haben wollen, waren zu dem Zeitpunkt noch Kinder oder Jugendliche. Für einen erfarenen Ermittler ist es kein Problem, einen Teenager in die Richtung zu bringen, in der er ihn haben will.
Kinder werden nicht vernommen, die werden nur angehört. Da haben die Eltern ein Anwesenheitsrecht.

Bei Jugendlichen sind die gesetzlichen Vertreter zu informieren (vor der Vernehmung) und die haben die auch nach der Vernehmung abzuholen.

Dann MUSS niemand bei der Polizei eine Aussage machen. Wenn einem das zu doof wird, geht man halt. Das wissen auch die Ermittler, weshalb die sich mit so Krams gern mal zurückhalten.

Und zu guter Letzt sagen die ja dann in der Hauptverhandlung auch noch mal aus. Da ist dann kein böser Ermittler dabei.
Zitat von John_Doe_1974John_Doe_1974 schrieb:Bei der Geschichte mit Rudolf Rupp sagte der Schrotthändler aus, der beschuldigt wurde dass er das Auto verschwinden ließ, dass ihm im Verhör eine Waffe an den Kopf gehalten wurde. So wurde er gezwungen, seine Aussage zu unterschreiben. Als das Auto aus der Donau gezogen wurde und die erzwungene Aussage somit hinfällig war, wurde der Mann übrigens wegen Falschaussage angeklagt. Aber das nur nebenbei.
Ich kenne den Fall nicht. Ich kanns mir aber nicht vorstellen.
Viel öfter sind aber Fälle, in denen Zeugen schlicht "beleidigt" sind, weil denen die Story nicht einfach dankend abgenommen wurde.

Aussageerpressung nach § 343 StGB ist ein Verbrechenstatbestand, sprich mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe, was automatisch den Verlust der Beamtenrechte nach sich zieht. (Und da sind wir bei Erpressungen noch ganz ohne Waffen, sondern n einfaches Inaussichtstellen eines Übels) Du meinst also wirklich, dass ein Beamter der Kripo seine gesamte berufliche Karriere, ja sogar seine gesamte Existenz, aufs Spiel setzt, damit ein Fall "geklärt" wird. Für was?

Mag so Fälle geben, aber das sind absolute Einzelfälle.


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