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Peggy Knobloch

98.191 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

03.03.2014 um 13:19
Ah ja, es gab am Samstag einen Artikel in der Frankenpost, der sich kritisch mit dem Wahrsager auseinandersetzt, der kürzlich in verschiedenen Medien verkündete, zu wissen, wo sich Peggys Leiche befindet.
Der Artikel ist nicht online verfügbar, wurde aber als Scan auf FB veröffentlicht.
Darin ist auch enthalten, dass diesen Hinweisen nachgegangen und nichts gefunden wurde.
Die relevanten Passagen:




Frankenpost, 01. März 2014
Die Macht der Seher über das Boulevard
Jürgen Stadter ... "Natürlich nehmen wir erst mal jeden Hinweis ernst."
...
Kürzlich hat ein Mann in einer oberfränkischen und einer südbayerischen Zeitung behauptet, er wisse, wo Peggy Knobloch verscharrt worden sei. Jürgen Stadter, Sprecher des oberfränkischen Polizeipräsidiums in Bayreuth, sagt: "Er war nicht der Erste, der das behauptet."
...
Der frühere Fernseh-Reporter Schneider sagt, Peggy liege in der Sächsischen Saale nahe Lichtenberg. Bis auf wenige Meter genau könne er das Gebiet eingrenzen.
...
Der von Michael Schneider angegebene Ort wurde "natürlich" abgesucht. Neulich, nachdem der Seher noch mal persönlich im Präsidium in Bayreuth war, konnte er den Ort auf "50 bis 100 Meter" genau benennen.
Und nun? Nichts. Keine Spur. Sagt die Polizei. Michael Schneider sagt: "Das Gelände ist sehr unwegsam, nur mit Booten zu erreichen." Außerdem: das Wetter. Schlecht sei es damals gewesen. Es müsse noch mal gesucht werden. Jürgen Stadter sagt: "Die Suche dort ist abgeschlossen."


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 14:00
@traces
@jaska
ich finde eure Fragen und Antworten ungemein hilfreich und bestens verständlich.
Was ich bitte zu bedenken, aber mir liegen dazu leider keine direkten Infos vor:
Es geht mir um die Vernehmungen und ich frage konkret, weil das Geständnis ohne funktionierendes Aufnahmegerät der Aufreger schlechthin ist: wurden sämtliche anderen Vernehmungen aufgezeichnet? Von ministerieller Seite wurde ausgeschlossen, dass UK nach Reid vernommen wurde. Macht man das an Aussagen der Ermittler fest (grrr, die würden das nicht zugeben) oder anhand der aufgezeichneten Vernehmungen. Wenn nämlich NUR beim Geständnis das Tonband nicht aufzeichnete/mitlief, impliziert das für mich, dass es sonst sehr wohl der Fall war.

Es gab meiner Meinung nach auch durchaus die Bemühungen, den UK nicht dermaßen intensiv zu befragen wie man es bei einem völlig normalem TV getan hat. Die Anwälte waren bei vielen Vernehmungen zugegen. Ein Anwalt hat den Ermittlern grünes Licht gegeben, seinen Mandanten auch ohne ihn vernehmen zu dürfen. Dies alles in Gesamtschau spricht für mich gegen eine suggestive Befragung und Anwendung der Reid Methode. Ich glaube daher nicht, dass das Gständnis des UK auf Suggestion beruht.

@LivingElvis oder @hawo könnt ihr zur Klärung beitragen, inwieweit sämtliche Verhöre aufgezeichnet wurden?

wenn dies bekannt wäre, wären die Erklärungen von @traces noch um vieles wertvoller


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 14:17
@lawine
Hier mal ein Zitat aus einer Antwort des Bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeortneten Florian Streibl aus dem Jahr 2012:


Quelle: http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf (Archiv-Version vom 17.12.2015)
Wie bewertet das Ministerium Vorwürfe des verurteilten Ulvi K., er habe seine Geständnis nur unter Druck und körperlicher Bedrängnis geäußert?
Es ist darauf hinzuweisen, dass Ulvi K. nicht lediglich ein Geständnis abgelegt hat, sondern sich zu der Tat zum Nachteil von Peggy Knobloch in polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen am 2., 23. und 24. Juli 2002 sowie bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung über die Tatrekonstruktion mit Beschuldigtenvernehmung am 2. und 30. Juli 2002 geäußert hat. Hinsichtlich der allgemein erhobenen Vorwürfe von Ulvi K., er sei - bei einer oder mehreren Vernehmungen - unter Druck und körperliche Bedrängnis gesetzt worden, hat die Staatsanwaltschaft Hof im Jahr 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten B. und L. geführt. Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens war der Vorwurf von Ulvi K., er sei von den Polizeibeamten schmerzhaft an der Schulter angefasst worden. Zu diesen Vorwürfen wurde Ulvi K. damals auch als Zeuge im Beisein eines Zeugenbeistandes richterlich vernommen. Ulvi K. vermochte in dieser Vernehmung weder einen "Druck" noch eine "körperliche Bedrängnis" noch den von ihm behaupteten schmerzhaften Griff an der Schulter schlüssig darzulegen. Er gab lediglich an, er sei von einem der Beamten einmal "an der Schulter gedrückt worden". Ebenso konnte er die Frage, warum er dies erst zwei Jahre nach der Hauptverhandlung erstmals geschildert habe, nicht beantworten.

...

Wie bewertet das Ministerium den Umstand, dass der Anwalt des damaligen Beschuldigten vor dem Geständnis nach Hause geschickt wurde und das Bandgerät vor Ablegen des Geständnisses kaputt ging?
Ulvi K. hat den Mord an Peggy Knobloch zunächst gegenüber den Ermittlungsbeamten im Anschluss an eine Beschuldigtenvernehmung am 2. Juli 2002 in den Diensträumen der Polizeidirektion Bayreuth erstmalig gestanden. Hierüber wurde ein Gedächtnisprotokoll erstellt. Noch am selben Tag erfolgten zwei Bild- und Tonaufzeichnungen mit dem erneuten Geständnis des Beschuldigten. In der Folgezeit wiederholte bzw. konkretisierte Ulvi K. - auch im Beisein seines Verteidigers - mehrfach sein Geständnis (vgl. Antwort zur Frage 3 a). Es ergaben sich keine Hinweise auf das Unterlassen von Tonaufzeichnungen aufgrund eines beschädigten Tonbandgerätes. Der Ablauf der Vernehmung vom 2. Juli 2002, also auch der Umstand, dass das Aufnahmegerät defekt gewesen sein könnte, wurde bereits von der erkennenden Schwurgerichtskammer im Rahmen der Beweiswürdigung gewürdigt. Eine Tonbandaufnahme über das erste Geständnis wurde nach Aktenlage nicht erstellt. Aus der Akte ergibt sich ebenso nicht, dass der Verteidiger des Ulvi K. bei einer der oben genannten Vernehmungen "nach Hause geschickt" oder in sonstiger Weise von der Teilnahme an der Vernehmung abgehalten wurde.
Das Gericht kam dazu, dass kein Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben des Ulvi K., die nach den Angaben des Glaubwürdigkeitsgutachters Dr. K. auch einem realen Erfahrungshintergrund entsprachen, bestehe. Dementsprechend hat das Gericht die Angaben des Ulvi K. im Urteil auch verwertet (vgl. Antwort zur Frage 3 a).
Eine weitere Anfrage hierzu:

http://florian-streibl.de/new/images/anfragen/2013/frage282.pdf
Ulvi Kulac hat sich zum Mord an „Peggy“ in polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen am 2., 23. und 24. Juli 2002 sowie bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung über die Tatrekonstruktion mit Beschuldigtenvernehmung am 2. und 30. Juli 2002 geäußert. Eine strukturierte Vernehmung nach „REID“ oder der „RPM-Methode“ wurde nicht durchgeführt.
In ihrem Urteil vom 30. April 2004 geht die Große Jugendkammer des Landgerichts Hof sehr ausführlich auf die Vernehmungen und mögliche Verwertungsverbote ein. Nach eingehender Prüfung kommt das Gericht zum Entschluss, dass die Aussagen des Angeklagten als Geständnis verwertet werden konnten, da diese in rechtmäßiger Weise zustande gekommen seien. Nach gerichtlicher Bewertung lagen keine Verwertungsverbote vor.
Die Vernehmung von geistig behinderten Beschuldigten richtet sich -ebenso wie die Vernehmung anderer Beschuldigter- nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) und den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Darüber hinausgehende Handlungsanweisungen bestehen nicht.
Die geistige Behinderung des Ulvi Kulac war sowohl in der Bevölkerung in und um Lichtenberg als auch in seinem gesamten sozialen Umfeld allgemein bekannt. Nicht zuletzt hatten auch die Ermittlungsbehörden, Polizei und Justiz, Kenntnis von diesem Umstand.
Mit der geistigen Behinderung des Verurteilten setzte sich das sachverständig beratene Gericht in seinem 132 Seiten umfassenden Urteil sehr ausführlich auseinander. Das Gericht würdigte dabei sowohl die Stellungnahmen der psychiatrischen Gutachter als auch eine Vielzahl von Zeugenaussagen. Einen Schwerpunkt der Urteilsgründe nimmt zudem die ausführliche Würdigung des vom Verurteilten im Ermittlungsverfahren abgelegten Geständnisses ein. Dieses war nach Überzeugung des Gerichts glaubhaft und von Täterwissen getragen. Hinsichtlich der allgemein erhobenen Vorwürfe von Ulvi Kulac, er sei bei einer oder mehreren Vernehmungen unter Druck und körperliche Bedrängnis gesetzt worden, hat die Staatsanwalt schaft Hof im Jahr 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte geführt und nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Diese Entscheidung wurde sowohl durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als auch durch den Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen überprüft und nicht beanstandet.
Grüße


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 14:54
@jaska
danke, dies ist mir bereits bekannt. mir gehts um Vernnehmungen im Vorfeld des Geständnisses, denn auch in denen hätte eine Suggestion erfolgen können. Wie liefen die Vernehmungen vorher ab?? weißt du dazu etwas?


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 14:59
@traces
unstrittig lief am vormittag während der geständnislosen Vernehmung ein Band mit bzw war der Anwalt sogar zugegen. Dann wird die Vernehmung unterbrochen/beendet,
UK entscheidet sich kurz vor der Fahrt zurück in die Klinik doch zu einer Aussage.

Würde man annehmen, in dieser Vernehmung sei "Etwas" geschehen, reichte eine einmalige suggestive Vernehmung für das Geständnis, das Nachstellen vor Ort, die mehrfachen Wiederholungen und die konstante Erinnerung daran aus??

(ehrlich gesagt, ist mir das alles vom psychologischen Ablauf her schwer und manches nicht vorstellbar)


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 15:01
@lawine
Ach so, sorry.
Über diese Vernehmungen zuvor ist mir nichts bekannt außer, dass seitens der BI von unzähligen zermürbenden Vernehmungen gesprochen wird.


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 15:07
dass die Vernehmungen im Vorfeld als zermürbend, belastend, anstrengend , unangenehm erlebt wurden ist sicher für jeden nachvollziehbar. Deswegen meine Frage an @traces ob eine einzige suggestive Vernehmung am Nachmittag des Geständnisses bereits aureichen würde. Besonders lang hat diese, wenn ich es richtig erinnere, nicht gedauert.


wenn also im Vorfeld rein gar nichts in Richtung Reid und Suggestion passiert ist, warum dann am Nachmittag nach einer bereits stattgefundenen Vernehmung und seitens der Ermittler SPONTAN und UNGEPLANT?


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 15:21
Zitat von lawinelawine schrieb:wenn also im Vorfeld rein gar nichts in Richtung Reid und Suggestion passiert ist, warum dann am Nachmittag nach einer bereits stattgefundenen Vernehmung und seitens der Ermittler SPONTAN und UNGEPLANT?
die einzige, ironische Antwort die ich für mich darauf geben kann wäre mit den Worten Ulvis: weil die Ermittler endlich ihre Ruhe haben wollten.


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 16:31
Jedoch in der Sächsischen Elbe würde sich der Ballast Schulranzen ins Gegenteil verkehren ...
nicht wahr?!


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 17:09
er müsste zuerst dahin gelangen und wäre immer noch Ballast


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:01
Laut Bild.de hatte Holger E. für den Tag von Peggys Verschwinden kein Alibi und wurde ausgerechnet am 7. Mai 2001 am Steuer eines Opels gesehen.

Die Sächsische Saale liegt direkt auf der Route Lichtenberg - Halle.

Und als "Ballast" im doppeldeutigen Sinn meinte ich, dass das Gewicht eines Schulranzens durchaus
als Ballast genutzt werden könnte; wer selber schulpflichtige Kinder hat, wird wissen, wie schwer
diese Dinger sein können.


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:02
@kavinsky

Der Ranzen ist nur schwer, wenn er vollgepackt ist. Was soll denn deiner Meinung nach darin gewesen sein? Also außer Bücher. Und: wenn neben Büchern weitere Dinge enthalten sein sollen, hätten die noch Platz oder sind die eher klein?


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:04
Ach liebe Blondi23 ich glaube, ihr versteht mich nicht.


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:05
@kavinsky

Dann erklär es uns doch. =)
Dafür sind wir doch in diesem Forum, oder nicht?


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:10
Na, ich versuch´s mal.

Vielleicht habe ich ja zuviel Phantasie, aber kennst du den Film "Nobody Knows - Die Kofferkinder" ?
Also, was ich meine ist: in einen größeren Koffer würde doch alles reinpassen, was verschwinden
müsste, oder, was meinst du? Und wenn es dann auf dem Grund der Saale liegt ...


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:13
@kavinsky

Nein, den Film kenne ich nicht.
Eben warst du bei einem Ranzen, jetzt bei einem größeren Koffer. Nur zum Verständnis: auf was bezieht deine Vorstellung sich? Zwischen Ranzen und Koffer ist ja nun einmal ein Unterschied. Diese Ranzen der Grundschüler sind ja in Fächer eingeteilt, da haben größere Gegenstände nicht so viel Platz. In einen größeren Koffer passt hingegen mehr, da dies ja auch dem Sinn eines Koffers entspricht.

Was konkret soll denn in dem Ranzen sein? Die Leiche Peggys?


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:14
@Blondi23

In einen größeren Koffer würde sowohl als auch passen.


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:16
@kavinsky

Ja.......wo wir wieder bei der Mülldeponie wären, irgendwie.

Aber du sprachst doch eben von Ranzen. Wo kommt denn jetzt der Koffer her?


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:16
@jaska

Ok, hast recht, das mit dem Schlüssel scheint geklärt, seltsam nur, daß er so wenig Beachtung fand in den Suchmeldungen...
Ich hab das grad nochmal durchdacht, weil es in einem ev. Fluchtszenario eine Rolle spielen könnte. Ev. eine Erklärung dafür, daß Peggy nicht ihr Wohnhaus aufsuchte, sondern den Gartenweg nahm. So einen Schlüssel aus dem Ranzen zu kramen dauert ja etwas. Andererseits gab es die Aussage, die Haustür wäre nur aufzudrücken gewesen und nur die Wohnungstür verschlossen. Dann bliebe der Fluchtweg rätselhafter...


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Peggy Knobloch

03.03.2014 um 18:20
@Blondi23

Was weiß ich, wo der herkam. Die Sache war ja mit großer Wahrscheinlichkeit geplant.


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