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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:03
@Heike75
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Holger E. hielt sich zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden im selben Haus wie das Mädchen auf.
bitte, das ist doch eine Nebelkerze. diese Nachricht hätte tagelang die Schlagzeilen bestimmt wenn sie denn wahr wäre.
kopfschüttel...

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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:10
Ich fand eben diesen Zeitungskommentar von heute.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/leserbriefe/politik/fall-peggy-3545739.html

finde darin etwas sehr interessant, warum der Stiefvater nicht als Zeuge vernommen wurde.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:18
@Heike75
Hier gebe ich ausnahmsweise mal lawine recht.
Die Bild ist leider keine seriöse Quelle, gemeint ist wohl eher Zeitraum, nicht Zeitpunkt.

@Friar_Tuck
Danke für den Link.
Auch das LG in Bayreuth hat die Beweisaufnahme jetzt vor der Einvernahme des damaligen türkischen Stiefvater gestoppt. Will man vermeiden, dass sich dieser selbst belastet? Die Spur, die auf eine Verschleppung in die Türkei weist, ist so breit wie eine Autobahn und muss endlich verfolgt werden, notfalls mit Hilfe von Interpol, Scotland Yard oder anderer Einrichtungen.
Mein reden, und das schon lange.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:24
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Holger E. hielt sich zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden im selben Haus wie das Mädchen auf. Dort wohnte 2001 auch sein Bruder Jens B.
Außer dieser Schlagzeile, sind mir in jüngster Zeit noch so einige Dinge aufgefallen, die darauf hindeuten könnten, das die neuen Ermittlungen evt. etwas hervorgebracht haben. Das im WAV die Beweisaufnahme unmittelbar vor der Befragung von S.K. Und E.Ü. beendet war, mutet genauso komisch an wie die Tatsache, das weder J.B. noch H.E. trotz der Ankündigung des Gerichts, angehört wurden.

@lawine
Skepsis gegenüber den Medien ist angebracht und gerechtfertigt. Aber es sind nicht immer nur Nebelkerzen die geworfen werden.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:24
@lawine
@atlasman
sorry - es stand da und weil ich es nicht weiss, muss ich fragen.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:28
@Friar_Tuck
Dank Dir!
Wenn ich die "50.000 Mark" SMS lese, komme ich nie auf eine Imbissbude...
Von daher ist die Sache schon seltsam.

Mal dumm gefragt: War der Stiefvater ein Zeuge der Verteidigung oder ein Zeuge der Anklage... ich ging irgendwie davon aus, dass es ein Zeuge der Verteidigung war...


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:29
@Heike75
hast du richtig abgetippt? ""Holger E. hielt sich zum Zeitpunkt VOR Peggys Verschwinden im selben Haus wie das Mädchen auf."" wäre richtig, Wohl nur ein Buchstabe falsch...aber ein Unterschied der gravierender nicht sein könnte. VOR statt VON Peggys Verschwinden...


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:31
@lawine
Nein, so ist es richtig:
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Holger E. hielt sich zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden im selben Haus wie das Mädchen auf. Dort wohnte 2001 auch sein Bruder Jens B.
Die Bild ist hier wahrscheinlich ungenau.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:32
@lawine
Nein Heike75 hat richtig getippt. Du findest den Text 1 zu 1 unter dem Foto des perversen H.E. Im Artikel....


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:33
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:hast du richtig abgetippt?
Abgetippt? Ich nutze die "Kopierfunktion" (Text makieren, mit rechter Maustaste klicken und "kopieren" wählen"...)

Wärst Du dem Link gefolgt, hätte sich eine solche Frage erübrigt.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:35
sry, ich bin kein BILD Leser @Heike75


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:35
ich habe hier auf den ersten seiten gelesen das am 10.mai 01 im 20.km von lichtenberg
entfernten helmbrechts ein glaubwürdiger zeuge eine kinderleiche gesehen hat die
bei eintreffen der polizei verschwunden war.
bei google hab ich nichts weiter gefunden,weiß jemand ob sich das
aufgeklärt hat ?


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:36
@Xtralarge
danke für den Nachtrag. Ich hatte nicht erwähnt, wo genau der Text im verlinkten Bericht zu finden ist.
Zitat von lawinelawine schrieb:sry, ich bin kein BILD Leser @Heike75
Also ohne groß zu nachzuschauen gleich mal von einer Nebelkerze gesprochen... ok!?


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:37
ja @Heike75 soviel Medienkompetenz habe ich. wenn eine so einschlagende Nachricht nirgends erwähnt wird außér bei der BILD stimmt die Nachricht nicht.

wennEuler das gesagt hätte, wäre es eine Nachricht, die ernstzunehmen ist und einem Polizeisprecher hätte ich sie geglaubt.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:38
@Xtralarge

Auf Deine Bitte werde ich gerne eingehen , aber bitte Dich , mir etwas Zeit zu geben, da ich heute Besuch habe und es extrem unhöflich finde, den Besuch sitzen zu lassen um hier etwas zu schreiben, das nicht mit ein paar Zeilen erledigt ist.
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:mutet genauso komisch an wie die Tatsache, das weder J.B. noch H.E. trotz der Ankündigung des Gerichts, angehört wurden.
Sowohl J.B. als auch H.E. haben von ihrem Aussagerecht Gebrauch gemacht, das ihnen als Tatverdächtigen zusteht. Somit konnten sie nicht gehört werden.
Die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts ist nicht als "verdächtig" zu bewerten, sondern die logische Konsequenz , angeraten von Anwälten.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:41
ergänzend: sowohl Richter als auch STA fanden die Zeugeneinvernahme von SK, EÜ, EH und JB entbehrlich für das Verfahren UK.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:44
@BicMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Auf Deine Bitte werde ich gerne eingehen , aber bitte Dich , mir etwas Zeit zu geben,
Super! Überhaupt kein Problem. Ich freue mich darauf...


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:45
@lawine

Korrekt . Und somit wären sie auch ohne diese Inanspruchnahme nicht gehört worden.
Der Verzicht des Gerichts ergab sich aus der Bewertung, dass auch ohne Anhörung der angedachten Zeugen bereits genügend Entlastungspunkte für den Angeklagten gegeben waren , allem voran, das neu bewertete Gutachten Kröbers durch eben diesen selbst.


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 21:50
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Sowohl J.B. als auch H.E. haben von ihrem Aussagerecht Gebrauch gemacht, das ihnen als Tatverdächtigen zusteht. Somit konnten sie nicht gehört werden.
Klar, Du meinst Aussageverweigerunngsrecht.
Das war mir noch nicht bekannt. Gibt es dafür auch eine Quellenangabe?


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Peggy Knobloch

11.05.2014 um 22:02
@Tom_Ripley
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Ich denke es hängt davon ab wie die Staatsanwaltschaft plädieren wird.
Wird sie auf schuldig plädieren und Ulvi Kulac wird freigesprochen, dann wird sie sicher
Revision ankündigen. Unter Umstanden nach Vorliegen des Urteils diese dann absagen.
Plädiert sie auch auf Freispruch und Ulvi Kulac wird freigesprochen dann macht eine
Revision wenig Sinn, ist aber in dieser Konstellation in anderen Verfahren auch schon
vorgekommen.
Wird Ulvi Kulac erneut verurteilt wäre es an seinem Anwalt die Aufgabe Revision
einzulegen.
Das schließe ich aus.

Der vorsitzende Richter hat ganz klar die aktuelle Sicht des Gerichts aufgezeigt.

Es wäre nun an der StA gewesen, neue Beweismittel - beispielsweise eine erneute Befragung Kröbers oder ein neues Gutachten - anzubieten, um das Gericht noch umzustimmen.

Dies ist jedoch nicht erfolgt. Somit kann die StA keine Einsprüche mehr geltend machen, was den Verfahrensfehler "rechtliches Gehör" betrifft. Selbst bzgl. der freien Beweiswürdigung - die ein hohes Gut hier in D ist - kann hier die StA kaum etwas machen, denn sie hat alle Gelegenheiten nicht ausgenutzt, die Sichtweise des Gerichts noch zu korrigieren.

Eine Revision hat daher keine Aussicht auf Erfolg, es sei denn dem Gericht unterlaufen bei der Urteilsbegründung gröbste Fehler, was eher auszuschließen ist. Natürlich 100%ig sicher kann man nie sein.


Dieser Fall ist mit dem Fall Weimar auch nicht zu vergleichen. Im Fall Weimar hat höchstwahrscheinlich dem vorsitzenden Richter das Urteil nicht gepasst, was im vorliegenden Fall gerade nicht vorliegt. Daher hat er in der Urteilsbegründung reingebracht, dass der Urteilsspruch quasi nur "subjektiv" begründet sei. Das hat dann natürlich zur Zurückverweisung durch den BGH geführt.

Der Fall Weimar ist daher nicht unbedingt ein Beispiel für die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands. Hier zeigt sich, dass letztendlich der vorsitrtzende Richter viel zu viel Macht hat. Die Mehrheitsentscheidung kann der vorsitzende Richter aushebeln, indem er bewusst Fehler in die Urteilsbegründunvg rein bringt, wie es vermutlich im Fall Weimar erfolgt ist. Für mich hat jedenfalls dieser Schuldspruch dadurch ein arges Geschmäckle bekommen.


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