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Peggy Knobloch

98.146 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.08.2012 um 23:06
@ramisha hat heute um 17:19 Uhr zu dem Film vom 23.12.2003 folgendes Wichtige angemerkt:
Zitat von ramisharamisha schrieb:"So sagte z.B. Peggys Mutter im Interwiev vom 23.12.01 (Video) aus, dass das Kind verändert war, einnässte und sich bei einem Arztbesuch im APRIL äußerst widerspenstigt zeigte. Dies lässt Rückschlüsse auf gemachte schlechte Erfahrungen zu."
Das ist mir auch aufgefallen und daher jetzt hier mal der diesbezügliche Film und Filmtext vom 23.12.2001, damit jeder nachprüfen kann, ob ich den Text aus dem Film richtig notiert habe:

https://www.youtube.com/watch?v=-zVbeMSd25w

Der Kriminalbeamte sagt in dem Film (ab Minute 4:05): "Es ist richtig, dass hier in Lichtenberg ein 23-jähriger junger Mann sich sexuell an Kindern vergangen hat. Hierunter befindet sich auch Peggy Knobloch. Aber weitere Sachen oder Auskünfte möchte ich also hierzu nicht geben."

Die Sprecherin in dem Film sagt (ab Minute 4:26). Das jener Kinderschänder beteuert, mit dem Verschwinden von Peggy nichts zu tun haben, ist für die Mutter ein schwacher Trost. Jetzt erst kann sie sich Peggys verändertes Verhalten vor dem 7. Mai (2001) erklären. Das Mädchen war schnell aufgebracht, machte wieder ein und genierte sich beim Baden."


Im Film sagt die Mutter (ab Minute 4:45): "Das Extremste war eben halt im April dann, Ende April, mussteich mit den Kindern impfen. Und da hat die so einen Zirkus gemacht, eigentlich bei unseren Hausarzt wo wir die ganzen Jahre schon gewesen sind. Es war eigentlich für Peggy nie ein Problem. Ab sie hat sich von ihm absolut nicht anfassen lassen und nix:"

Falls das stimmt, zeigte Peggy bereits vor der angeblichen oder vermeintlichen Vergewaltigung am 3. Mai 2001 bei dem Arztbesuch im April 2001 gewisse Verhaltensauffälligkeiten.

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Peggy Knobloch

28.08.2012 um 23:09
@Scipper


Korrekt !!!!!


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Peggy Knobloch

28.08.2012 um 23:18
Korrektur: Im Film vom 23.12.2001 sagt die Mutter (ab Minute 4:45): "Das Extremste war eben halt im April dann. Ende April musste ich mit den Kindern zum Impfen. Und da hat die so einen Zirkus gemacht, eigentlich bei unserem Hausarzt, wo wir die ganzen Jahre schon gewesen sind. Es war eigentlich für Peggy nie ein Problem. Aber sie hat sich von ihm absolut nicht anfassen lassen und nix."


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Peggy Knobloch

28.08.2012 um 23:23
@Scipper

Schlussfolgernd gehe ich davon aus , dass das mögliche "schlechte Erlebnis" vor dem 03.5.2001 nichts mit Ulvi K. zu tun hatte, denn dann wäre Peggy , die sich ja vorher nicht mal von dem , am " schlechten Erlebnis" unbeteiligten Hausarzt auch nur anfassen lassen wollte ( zum Impfen ja wohl am Handgelenk und / oder Oberarm ) wohl kaum mehr mit Ulvi K. in sein Zimmer gegangen !


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Peggy Knobloch

28.08.2012 um 23:39
In dem Filmbericht vom 23.12.2001 ist mir diese Besonderheit aufgefallen: Die Sprecherin sprach von einem Kinderschänder, obgleich der Verdächtige (Ulvi) zu dieser Zeit im Dezember 2001 noch gar nicht wegen Kindesmissbrauches und/oder wegen Mordes von dem Landgericht verurteilt worden war.

Laut Wikipedia wurde Ulvi am 30. April 2004 wegen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs an Kindern in einem Aufsehen erregenden Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Also kann doch am 23.12.2001 noch gar nicht genau festgestanden haben, dass er ein "Kinderschänder" ist !!!


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:02
@Uhlenspiegel: stimmt, jetzt wo Du es sagst...
Ich zitiere Ulvis Aussagezusammenfassung aus dem Urteil (ich spare mir seine Worte, weil ich davon Kopfschmerzen bekomme):
"1. An einem nicht mehr näher feststellbaren Tag im oben genannten Zeitraum traf Peggy Knobloch vor der Telefonzelle in Lichtenberg auf den Angeklagten. Beide gingen ein Stück in Richtung des Waldgebietes "Herrmannsruh". Auf dem dortigen Waldweg öffnete der Angeklagte seine Hose, holte sein Glied heraus und manipulierte vor dem Mädchen herum, ohne dass es jedoch zum Samenerguss kam.
2. An einem weiteren, nicht näher feststellbaren Tag in diesem Zeitraum traf der Angeklagte an einem Nachmittag in Lichtenberg Peggy Knobloch. Er fragte sie, ob sie mit ihm zum Schwimmbad des Freizeitzentrums außerhalb des Stadtgebietes von Lichtenberg komme. Unter der Treppe der dortigen Gaststätte öffnete der Angeklagte wiederrum seine Hose, holte seinen Penis heraus und onanierte vor Peggy Knobloch.
3. An einem dritten, gleichfalls nicht mehr feststellbaren Tag in diesem Zeitraum forderte der Angeklagte Peggy KNobloch dazu auf, mit ihm zu einer Teichanlage in der Nähe der Schrebergärten im nördlichen Bereich von Lichtenberg zu kommen. Auf dem dortigen Weg zu den Teichen öffnete der Angeklagte wiederrum seine Hose, holte sein Glied hervor und onanierte vor Peggy, ohne dass es zum Samenerguss kam."

@Scipper: ja, Ulvi wurde am 06.09. wegen der Übergriffe auf Kinder eingebuchtet. Zu dem Zeitpunkt war er "nur" Kinderschänder und noch kein Mörder.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:07
Wieso sprach die Fernsehsprecherin in dem Film von einem Kinderschänder, obgleich der Fall zu dieser Zeit noch nicht aufgeklärt war und das Gerichtsurteil in diesem Fall erst am 30.04.2004 gefällt wurde?

In jedem modernen Rechtsstaat gilt bis zur Verurteilung des Täters die Unschuldsvermutung. "Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss." (Quelle: Wikipedia).


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:09
Als dass er schon vorher gerichtsanhängig und auch schon in Therapie war?


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:18
Außerdem ist das Wort "Kinderschänder" kein Amtsdeutsch. Die amtliche Bezeichnung lautet Sexualstraftäter. Im übrigen war Ulvi laut Gerichtsurteil aufgrund seiner anerkannten geistigen Behinderung wegen der ihm zur Last gelegten Sexualdelikte schuldunfähig und aus dem Grund erfolgte auch keine Bestrafung wegen dieser Delikte, sondern nur die Einweisung in eine Klinik zwecks Therapie.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:27
Vor einem Schuldspruch durch ein Gericht hat niemand einen Beschuldigten zu beleidigen oder als "Kinderschänder" zu tiulieren, vor allem dann nicht, wenn der Betreffende aufgrund seiner geistigen Behinderung nicht schuldfähig ist und nur zur Therapie in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:29
Stimmt. "Kinderschänder" ist kein Amtsdeutsch, sondern Zeitungsdeutsch. Irgendwie wie "Rabenmutter", oder? Ulvi hat nicht schuldfähig gehandelt, aber interessiert irgendein Wording oder Realität unsere Medien? Siehe die letzte ADR/BR Reportagen und folgenden Zeitungsberichten.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:43
Jede abwertende Ausdrucksweise ist zu unterlassen. Es geht nicht nur um die Ausdrucksweise, sondern darum, dass die Fernsehsprecherin den damals noch nicht rechtskräftig verurteilen Ulvi im Filmbericht vom 23.12.2001 bereits vorab als "Kinderschänder" tituliert hat. Das Urteil in diesem Fall wurde erst am 30. April 2004 gesprochen. Bis dahin hatte er als unschuldig zu gelten. Aufgrund der Unschuldsvermutung.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:44
@hawo: Danke!

@Scipper: Es ist doch vollkommen wurscht, wie das im Amtsdeutsch heisst.Bitte...
Diese Übergriffe sprechen eine eindeutige Sprache und irgendwie bin ich es leid (sorry), wie der Täter hier in Schutz genommen wird.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:48
@Mao1974: ich danke Dir!

@Scipper: Jawoll, bittschön. Salutier. Ich hatte mich kurz gewundert, warum Dein Post nicht rot unterlegt war. Und seine Vorgeschichte seit 1999 hatten wir schon im Forum.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:49
@Mao1974

Und mir ist wurscht was du meinst. Schreib was du für richtig hälst und lass mich in Frieden !


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:50
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Es ist doch vollkommen wurscht, wie das im Amtsdeutsch heisst
Im Amtsdeutsch heisst das gar nichts. Solange einer nicht verurteilt ist, ist er auch nicht mit irgendwelchen unbelegten Namen zu belegen. So einfach ist das.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:52
@Thawra: er war ja. Nach entweder einer Selbstanzeige oder durch die Anzeige seiner Mutter. Bitte erst lesen und dann posten.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:53
@hawo

Auch nach einer Anzeige ist das nicht statthaft. Kennst du den Grundsatz 'Innocent until proven guilty'?


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:54
proven guilty. Sagte sein Therapeut aus 1999.


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Peggy Knobloch

29.08.2012 um 00:54
@Scipper
Sehr freundlich, vielen Dank!
Ich glaub es geht los...

Es ist mir schlicht egal, wie ihr so jemanden betitelt, macht es meinetwegen politisch und rechtlich korrekt. ICH hab ihn im Übrigen garnicht betitelt, ich denk mir meinen Teil dazu. Unglaublich...


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