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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:04
@Tussinelda

Du siehst es so - ich seh es nicht so. So what? Wollen wir das jetzt wieder 2 Seiten diskutieren? :D
Meine Güte....

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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:13
@Frau.N.Zimmer
Du reagierst immer auf irgendetwas und dann schreibst Du, Du willst es nicht mehr diskutieren, verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz......wenn es Dir doch sowieso egal ist, dann schreib nix, aber nur Deine Sicht mitteilen und dann keinen Bock mehr haben ist in einer Diskussion etwas befremdlich, wie ich finde.....insbesondere, wenn man sagt, es gehe die Fantasie mit jemandem durch......


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:17
@Frau.N.Zimmer
Die Drohung war im Jan. 2002, also zeitlich vor der Urlaubsreise.
Man merkt, dass Du Dich nicht gut in den Fall eingearbeitet hast. Das kommt davon, wenn man den Fall nur mit Rödel und Ulvi Scheuklappen betrachtet und zum millionstentmal ausschließlich über die längst erwiesenen Missbrauchstaten von Ulvi diskutiert.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:18
@Tussinelda


Oh der Ursprung interessiert mich schon noch! Nur Deine Kommentare zu meiner Meinung interessieren mich weniger :) Kannst Du Andersdenkende nicht einfach akzeptieren? Ich muss doch auch mit Deiner etwas anderen Einstellung zu Kinderschändern leben. :)


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:23
@Schimpanski
offensichtl hat EÜ der SK ncihts angetan, oder?
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:weil E.Ü. zuvor S.K. noch androhte sie durch einen Auftragskiller töten zu lassen.
hast du in der sms was von Auftragskiller gelesen? ich nicht!!


er kann mit südlichem Temperament eine derartige sms verfasst haben und SK gedroht haben, ohne jemals die Absicht gehegt zu haben, es in die Tat umzusetzen/umsetzen zu lassen. Einen AUFTRAG hat er damit nicht gegeben. dazu hätte er wohl die sms an einen Anderen schicken müssen. oder isehst du das anders?
wir wissen aber keineswegs, wie er es wirklich gemeint hat. es ist die Entscheidung der SK gewesen, mit dem Mann in dessen Heimat Urlaub zu machen.


dass SK nach der TRennung von ihm bei einer vermuteten Entführung von P in die Türkei den EÜ nicht angezeigt hätte, müsstest du mir sowieso noch erklären. Die Frau sucht bis heute nach Antworten, was mit ihrem Kind passiert ist!


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:24
@Schimpanski

Kommst Du eigentlich vorbei um Stunk zu machen? :D Da steht NICHTS von Auftragskiller! Der Ton macht die Musik ;)


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:34
@Tussinelda
Wer Behauptungen aufstellt, der sollte sie belegen. Hast Du bereits nach einem Beleg gefragt und wurde er Dir verweigert? Konnte ich nicht finden. Ich bin kein Kindermädchen, sondern werde mich darum kümmern, wenn Du um einen Beleg gebeten hast und er Dir verweigert wurde


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:36
Im übrigen - wenn man schon auf den Aussagen im wav rumreitet - gehen die ermittler bezügl dieser SMS davon aus, dass es sich bei diesem Geldbetrag um den Erlös eines Imbissstandes handelte. Man hätte ja EÜ Fragen können, leider hat man das nicht. Bei einer so angeblich offenkundigen "morddrohung" würde man meinen, dass diese wohl Folgen gehabt hätte... Ich seh die SMS jedenfalls klar als emotionsgeladenen Streit unter expartnern. Aber macht aus der Mücke nur wieder n Nilpferd...


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:43
@der_wicht

Gilt das auch wenn zum zwanzigsten Mal nach dem gleichen Beleg gefragt wird? Oder kann man dem einzelnen User auch zumuten die Suchfunktion zu nutzen?

Ich verstehe auch nicht warum das den ganzen Thread aufhalten muss. Wir haben doch die PN-Funktion. Man kann doch auch per PN fragen wo das steht? Wenn denn schon geschrieben wurde - es steht bereits im Thread. So machen das sehr viele User.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:56
@Frau.N.Zimmer
Wenn die Belege schon erbracht wurden, dann kann man z.B. die Seite verlinken. Derjenige, der den Beleg gelesen hat, wird ihn meist schneller und leichter finden.
Die Antwort "nutze die Suchfunktion" kommt genauso gut, wie "such doch bei Google". Aber ja, es ist ein Unterschied, wenn der Beleg schon erbracht wurde. Dann wäre es eben "freundlich" und zuvorkommend.

Ich möchte jetzt auch keine Grundsatzdiskussion dazu führen. Steht der Beleg offensichtlich bereits im Thread, dann muss sich schon auch mal der Nachfragende bemühen, wenn auch nicht erwartet werden kann, dass jemand über 2700 Seiten durchblättert und sucht. Daher eben die zuvorkommendere Variante im Sinne der Beteiligten und des Friedens im Thread


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 10:59
@Hörteissenior
Zitat von HörteisseniorHörteissenior schrieb:Ich lehne mich möglicherweise zu weit aus dem Fenster, aber da könnte § 140.2.StGB zutreffen.
Wäre natürlich einer der Juristen gefragt.
Würde mal ganz laienhaft sagen, das reicht nicht, ...

http://dejure.org/gesetze/StGB/140.html
§ 140 StGB - Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine ... rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, ..., nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,
1. ...
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
... denn es gab offensichtlich nie eine Anklage/ein Urteil nach § 176 Abs. 3.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:00
@der_wicht

Zum Glück wird es ja auch (meistens) so gehandhabt, dass man weiterhilft :) Ich hatte jetzt eben nur die Befürchtung, Du musst künftig hier wohnen :)


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:15
@Frau.N.Zimmer
welche andere Sicht auf Kinderschänder meinst Du? Kannst Du so eine Aussage, die ja impliziert, dass ich Kinderschänder anders sehe als die meisten hier, irgendwie belegen?


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:23
@Erdmännchen

Wenn deiner Meinung nach oder der Meinung deines Umfeldes die Bezeichnung "Kinderschänder" als Beleidigung aufgefasst wird.............dann tut es mir leid.
Wie ich bereits schrieb, handelt es sich hierbei nicht um einen Fachterminus, der im juristischen Bereich Verwendung findet, sondern einen Begriff, der in der Umgangssprache gebraucht wird.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:38
was haben wir denn jetzt an Neuigkeiten? Nichts, im Grunde geht es nur um GR und die BI und das dies zu nichts führt, wissen wir ja alle zu Genüge. Vielleicht sollten wir davon mal abkommen.

@Blondi23
und für die Opfer als Schuldzuweisung empfunden werden kann, das sollte man vielleicht auch bedenken


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:43
Kleine Info, da man mich gebeten hatte, etwas zu bestätigen:

Der User @Erdmännchen hat wohl hier im Thread geschrieben:
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Ich habe da aber eben auch einen "Aktenschnipsel" (der mir sehr nach einem Abschnitt aus dem Urteil aussah) in Erinnerung, der sinngemäß besagte, dass das Gericht nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen konnte, dass eine Kraftentfaltung stattfand, die das Kind als Zwang empfand.
Der User möchte den Aktenschnipsel zwar nicht einstellen, jedoch wurde mir gezeigt, dass der so existiert und auch exakt den angegebenen Inhalt besitzt.


Allerdings dazu auch:

Ich kenne mich mit diesem Fall hier absolut nicht aus und weiss also nicht, auf welchem Stand die Dinge sind oder welchen Bedeutungsgehalt das besitzt.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:44
@Tussinelda

Wie meinst du das jetzt?


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:47
@Kc
Dankeschön Kc.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:47
@Blondi23
Das Wort „Kinderschändung“ nimmt Bezug auf das Konzept der Schande, als Gegenkonzept zur Ehre. Das kindliche Opfer sexueller Gewalt wird somit im Wortsinne mit Schande überzogen, mit der es fortan leben muss, verliert seine Ehre.[10] Die Verwendung des Wortes kann somit, auch durch das Opfer, als Schuldzuweisung verstanden werden.[9][11]

Ursula Enders, Leiterin des Vereins Zartbitter Köln, und der Verein Regenbogenwald lehnen diese Form der Bezeichnung aufgrund dieser Zuweisung von Schande an das Opfer ab.
Wikipedia: Kinderschänder


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:47
@Kc

Das ist ja schön, dafür hat sich der user @Erdmännchen mit dem "Schnipsel" aber sehr weit aus dem Fenster gelehnt und hier rigoros etwas in Frage gestellt - genau beruhend auf seinem tollen Schnipsel. Dazu noch einen Umstand negiert, der zum besagten Diskussionzeitpunkt im Fokus stand.


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