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Peggy Knobloch

98.109 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:07
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Aber ein Haftbefehl gegen Manuel S. ist doch problemlos drin. Immerhin wird gegen ihn wegen Mord ermittelt. Mit Verdunklungsgefahr kann man da eigentlich immer argumentieren
Es bedarf keines Haftgrundes bei Mord. Eines dringenden Tatverdachts hingegen schon. Eben den haben die Ermittler in der PK verneint.

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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:11
Zitat von margarethamargaretha schrieb:immerhin äußerte er doch wie schwer ihm das Laufen fällt.
Soso, das Laufen fällt einem schwer, wieviel hat der Mann denn in 2001 so in etwa gewogen?

Und dann soll ein normales agiles Kind ihm nicht einfach entkommen können?

Sobald das Kind zu rennen anfängt, ist der doch wahrscheinlich schon aus der Puste, vom Berg mal ganz abgesehen.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:17
Zitat von DwarfDwarf schrieb: Aber ein Haftbefehl gegen Manuel S. ist doch problemlos drin. Immerhin wird gegen ihn wegen Mord ermittelt. Mit Verdunklungsgefahr kann man da eigentlich immer argumentieren. Denn so lange er auf freiem Fuß ist, könnte er Beweise vernichten (falls es da welche gäbe die er vernichten könnte) oder sich mit Zeugen absprechen.
Er hat mit den Ermittlern kooperiert, er hat in seiner Vernehmung die Verbringung und mehr gestanden. Er hat konkret Beweismittel genannt die derzeit untersucht werden. Was sollte er nun verdunkeln? Den wirklichen Täter weiter schützen wo er selbst und bislang alleine bis zum Hals in der Schei*e sitzt? Die Tatsache das Spuren von ihm bzw. aus seinem Lebensumfeld am Fundort gefunden worden beweisen derzeit doch auch nur das er dort war und nicht das er der Täter war. Dafür bekommen die keinen Haftbefehl.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:19
Was die Ermittler am Ende glauben oder nicht glauben sei dahingestellt. Wenn sich niemand anderer findet, der etwas weiß, dann ist leider egal was jeder über MS denkt, er wäre dann weiterhin ein freier Mann. Die Polizei hat sicher genug aufgefahren und erprobt, nun kann in seinen Aussagen ein Fehler gesucht werden... Vielleicht ist aber auch alles stimmig. Wie gesagt, warum sollte er sich selbst so in Gefahr bringen und so eine unglaubliche Geschichte wie mit dem Bushäuschen erzählen?
Wir kennen übrigens die angegebene Uhrzeit nicht, es wird weiterhin nach den alten Urzeiten gefragt, weil dort die letzte gesicherte und einzig logische Sichtung war. Sollte ms jetzt von abends oder nachts geredet haben, dann ist das Bushäuschen plötzlich gar nicht mehr so komisch und die Polizei lässt sich dies jetzt nicht anmerken um keine falschen Zeugen auf den Plan zu rufen.

Selbst wenn er mehr getan hat als die Verbringung und es dafür Beweise gäbe, dann wäre er jetzt sicher in Haft. Heißt wenn sich keiner findet und auch die Ermittler es nicht schaffen ihn weich zu kochen, dann bleibt der Fall an dieser Stelle hängen. Sie haben nunmal nur das was zu ihm führt und sonst nichts. Dieser Teilerfolg könnte der letzte sein, denn das beweist keinen Mord.

Nehmen wir mal an er hat wirklich UK angegeben. Gegen ihn darf nicht ermittelt werden, die Zeugenaussage kann er auch umgehen. Wie soll man da etwas rausfinden? Selbst wenn die Aussage verpflichtend hingestellt würde, wie soll man verkaufen, dass man ihn nur als Zeugen hören möchte? Dies wäre doch gelogen. Außerdem könnte er zwar erscheinen, aber die Aussage verweigern.

Ich halte es weiterhin für nicht ausgeschlossen, dass hauptsächlich gegen MS wegen Mordes ermittelt wird, weil alles andere verjährt ist und man sonst gar nicht mehr weiter käme. (eine Leiche kann auch wegen Totschlag oder ähnliches verschafft werden)
Damit meine ich kein Geschiebe von Gesetzen, klar ist es möglich den Verdacht gegen ihn zu hegen. Aber ich denke, selbst wenn ihm die Ermittler glauben würden, dann müssten sie trotzdem am Vorwurf festhalten um überhaupt weiter ermitteln zu können, da man vielleicht an niemanden sonst herankommt der damit zu tun hat.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:20
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Aber ein Haftbefehl gegen Manuel S. ist doch problemlos drin. Immerhin wird gegen ihn wegen Mord ermittelt. Mit Verdunklungsgefahr kann man da eigentlich immer argumentieren.
Voraussetzung für einen Haftbefehl ist ein dringender Haftbefehl. Der ist in diesem Fall nicht gegeben.
Da langt die Verdunklungsgefahr halt nicht.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:22
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Es bedarf keines Haftgrundes bei Mord.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht was du damit meinst. Es gibt bedarf keines Haftgrundes bei Mord?
Momentan reden wir von einem Verdächtigen und nicht von einem Mörder.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Eines dringenden Tatverdachts hingen schon. Eben den haben die Ermittler in der PK verneint.
Es wird ein dringender Tatverdacht + ein Haftgrund benötigt um einen Tatverdächtigen in Untersuchungshaft zu nehmen.
Ein dringender Tatverdacht besteht natürlich sehr wohl gegen Manuel S. Überlege doch mal selbst: Es wird wegen Mord gegen ihn ermittelt. Wenn er nicht dringend tatverdächtig wäre, dann könnte ja gegen ihn überhaupt nicht ermittelt werden.
Es ist höchstens der Haftgrund an dem die Inhaftierung scheitert.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:26
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Ein dringender Tatverdacht besteht natürlich sehr wohl gegen Manuel S.
Nö. Wann ist ein dringender Tatverdacht gegeben, wenn Beweise vorliegen, die höchstwahrscheinlich zu einer Verurteilung führen werden. Da gibt es aber keine, die genannt worden wären.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:29
Zitat von DrosselpartDrosselpart schrieb:Soso, das Laufen fällt einem schwer, wieviel hat der Mann denn in 2001 so in etwa gewogen?

Und dann soll ein normales agiles Kind ihm nicht einfach entkommen können?

Sobald das Kind zu rennen anfängt, ist der doch wahrscheinlich schon aus der Puste, vom Berg mal ganz abgesehen.
Kröber: Wissen Sie, dass Sie bei der Rekonstruktion da erst mal 'ne Zigarette geraucht haben?
Kulac: Bei den Filmaufnahmen?
Kröber:Ja.
Kulac: Ja.
Kröber: Da haben Sie sich da ans Geländer gestellt und geraucht.
Kulac: Ja. Da war ich fertig. Halt kaputt.
Kröber: Wodurch?
Kulac: Als wir da runter sind, die Treppen, und da musst' ich mich erst mal hinsetzen, weil ich an die Knie, halt an die Beine gezittert hab'.
Kröber: Weil das so anstrengend war?
Kulac: Ja.
Kröber: Auf dem rutschigen Boden?
Kulac: Nicht so rutschig war das.
Kröber: Doch. Konnte man sehen auf den Videoaufnahmen, dass Sie da ein bisschen abgerutscht sind. Oder was war so anstrengend?
Kulac: Halt das Laufen halt, weil es doch warm war.
Kröber: Da haben Sie gesagt, da hab' ich jetzt hier erst mal eine geraucht.
Kulac: Da wollt' ich erst mal, hab' ich erst mal eine Pause gemacht. Weil ich gezittert hab '.
Kröber:  Ah ja, haben Sie deswegen erzählt, hier habe ich eine geraucht, und jetzt rauchen wir hier erst mal eine? (Band II, 590
http://web.archive.org/web/20111102154558/http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

Irgendwo auf dieser Seite ist auch die Größe und das Gewicht vermerkt, ich fand es jetzt auf die Schnelle nicht.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:31
Zitat von emzemz schrieb:Wenn, dann konnten die Spuren einer Örtlichkeit zugeordnet werden. Also einem Garten (Pollen) und evtl. einem Haus (Farbpartikel)
Da endet aber leider die Ermittlung noch nicht, sondern es wird angenommen, das die Pollen und die Farbpartikel NICHT nach Rodacherbrunn gelaufen oder geflogen sind.😀


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:36
Zitat von emzemz schrieb:Nö. Wann ist ein dringender Tatverdacht gegeben, wenn Beweise vorliegen, die höchstwahrscheinlich zu einer Verurteilung führen werden. Da gibt es aber keine, die genannt worden wären.
Nein das stimmt nicht. Für einen dringenden Tatverdacht müssen keine Beweise vorliegen. Es ist ja zuerst mal nur ein Verdacht. Es muss dann ermittelt werden und im Rahmen dieser Ermittlungen werden dann vielleicht Beweise gefunden. Oder eben auch nicht.

Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Er ist Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten (§ 112 Abs. 1 StPO ).
https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/D/dringender_Tatverdacht/index.php


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:36
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Wie gesagt, warum sollte er sich selbst so in Gefahr bringen und so eine unglaubliche Geschichte wie mit dem Bushäuschen erzählen?
Also eine Erklärung musste er denen schon liefern wie "seine"Spuren an den Fundort von Peggy kamen. Sonst würde er vermutlich bereits in UHaft sitzen. Dass die Geschichte unglaubwürdig klingt,ja, vielleicht hatte er keine bessere Idee, wie er UK anders zeitlich einbinden hätte können, ohne sich noch mehr zu belasten.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:36
Zitat von DrosselpartDrosselpart schrieb:Da endet aber leider die Ermittlung noch nicht, sondern es wird angenommen, das die Pollen und die Farbpartikel NICHT nach Rodacherbrunn gelaufen oder geflogen sind.😀
Ja, er hat doch gestanden das er das Mädchen dorthin gebracht hat und die Ermittler haben auch gesagt das sie gegen ihn ermitteln :troll:

Vielleicht hörst Du Dir die Pressekonferenz nochmal an?
Youtube: FALL PEGGY KNOBLOCH: Ermittler äußern sich zum mysteriösen Verbrechen
FALL PEGGY KNOBLOCH: Ermittler äußern sich zum mysteriösen Verbrechen
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hier noch das Wesentliche schriftlich:
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/285640
Die Ermittler sind davon überzeugt, den Mann, der das leblose Mädchen in den Wald gebracht hat, identifiziert zu haben und damit in dem Fall einen wesentlichen Schritt weiter gekommen zu sein. Allerdings sind die Geschehnisse vor der Verbringung noch nicht endgültig geklärt und machen weitere Ermittlungen notwendig.



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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:38
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Es wird ein dringender Tatverdacht + ein Haftgrund benötigt um einen Tatverdächtigen in Untersuchungshaft zu nehmen.
Genau so. Dringender Tatverdacht + Haftgrund. Nur eben nicht bei Mord (und einigen anderen, ähnlichen schweren Verbrechen. Guckst Du § 112 Abs. 3 StPO:

Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

Die Anforderungen an einen dringenden Tatverdacht sind recht hoch: Wikipdeia: Er liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.

Einfach "nur" Beschuldigter zu sein, reicht da nicht.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:41
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ja, er hat doch gestanden das er das Mädchen dorthin gebracht hat und die Ermittler haben auch gesagt das sie gegen ihn ermitteln :troll:

Vielleicht hörst Du Dir die Pressekonferenz nochmal an?
Ich glaube alles.
Du hast meinen Smiley übersehen...


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:42
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Nein das stimmt nicht. Für einen dringenden Tatverdacht müssen keine Beweise vorliegen. Es ist ja zuerst mal nur ein Verdacht. Es muss dann ermittelt werden und im Rahmen dieser Ermittlungen werden dann vielleicht Beweise gefunden. Oder eben auch nicht.
Warum liegt dann im vorliegenden Fall kein dringender Tatverdacht vor?
Zumindest wird das in der PK so gesagt.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:44
Zitat von emzemz schrieb:Warum liegt dann im vorliegenden Fall kein dringender Tatverdacht vor?
Zumindest wird das in der PK so gesagt.
Die PK ist wirklich hoch interessant und die Medienvertreter verstehen das auch nicht, wir sind also mit unserem Unverständnis nicht ganz alleine:

https://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-pressekonferenz-der-ermittler-am-freitag-21-09-2018/


Vielleicht gehört das zu den juristischen Feinheiten, die man einfach hinzunehmen hat.
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem gesamten bisherigen Ermittlungsergebnis ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.
https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/d/dringender-tatverdacht/ (Archiv-Version vom 26.06.2017)


Also besteht KEIN HOHER WAHRSCHEINLICHKEITSGRAD dafür, daß Manuel S., dessen Klarname übrigens in der PK genannt wird, als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.

Jurisitische Feinheit. Ich verstehe es nicht.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:46
Zitat von DwarfDwarf schrieb: Für einen dringenden Tatverdacht müssen keine Beweise vorliegen.
Öhm.. na, ja. Der "dringende Tatverdacht" spielt nur dann eine Rolle, wenn es um U-Haft geht. Wenn ein Staatsanwalt gegen einen Beschuldigten einen Haftbefeh beantragt, dann sollte er schon etwas in der Hand haben, wenn er den Richter davon überzeugen will, einen Haftbefehl zu erlassen.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:48
Zitat von ChristlChristl schrieb:Die PK ist wirklich hoch interessant und die Medienvertreter verstehen das auch nicht, wir sind also mit unserem Unverständnis nicht ganz alleine:
So richtig nachgehakt, haben die Medienvertreter nicht.
Was für Fragen wurden denn gestellt?


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:49
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:So richtig nachgehakt, haben die Medienvertreter nicht.
Was für Fragen wurden denn gestellt?
Warum hörst du dir die PK nicht einfach selbst an?

Sind nur 20 Minuten und 48 Sekunden.

Wirklich interessant, die Mimik und Rhetorik und vor allem inklusive Nennung des Klarnamens des Manuel S.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 19:50
Zitat von ChristlChristl schrieb:Vielleicht gehört das zu den juristischen Feinheiten, die man einfach hinzunehmen hat.
Dass die Ermittler in einer Pressekonferenz lügen, wenn sie sagen, es läge kein hinreichender Tatverdacht vor?
Das würde ich jetzt nicht annehmen. Also entweder liegt der vor oder nicht.


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