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Peggy Knobloch
01.10.2018 um 19:07Es bedarf keines Haftgrundes bei Mord. Eines dringenden Tatverdachts hingegen schon. Eben den haben die Ermittler in der PK verneint.Dwarf schrieb:Aber ein Haftbefehl gegen Manuel S. ist doch problemlos drin. Immerhin wird gegen ihn wegen Mord ermittelt. Mit Verdunklungsgefahr kann man da eigentlich immer argumentieren