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Peggy Knobloch

98.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.01.2013 um 19:00
Ok, vielleicht können wir wieder zum Thema zurückkehren?
Es ging ja um die "neuen Entwicklungen", die (dank Hopingfortruth) im Zeitungsartikel nachzulesen sind.

Wie lest Ihr eigentlich den Artikel aus der Frankenpost? War der Autor selbst anwesend in der Verhandlung oder berichtet er aus zweiter Hand?
Ich habe den Eindruck, dass letzteres zutrifft. Leider. Denn die vielen indirekten Reden geben streng genommen nur die Meinung einer Dritten Partei wider und nicht erwiesene Fakten. Und dementsprechend hilft er uns nicht so wirklich weiter.


Soweit ich das herauslese hatte dieses Verfahren wegen Beleidigung seitens des Angeklagten den Sinn, die Glaubwürdigkeit eines Ermittlers zu zerstören und seitens des Klägers, weitere Beleidigungen zu unterbinden.
Während ich letzteres noch verstehen kann, versuche ich vergeblich, ersteres in einen schlüssigen Zusammenhang mit einer möglichen Wiederaufnahme zu bringen. Selbst wenn die Glaubwürdigkeit erschüttert wäre (was sie nicht ist), so träfe das ja nur auf einen einzigen Ermittler zu und müsste für alle Beteiligten wiederholt werden, um der Argumentation folgen zu können. Denn nur wenn alle Unterzeichner des ersten Geständnisses falsches Zeugnis abgelegt hätten könnte dieses angezweifelt werden. Blieben noch die vielen weiteren Geständnisse gegenüber vielen weiteren Personen, was macht man damit?

Deshalb nochmals meine Fragen von vor einigen Tagen:
Was würden denn diese Anschuldigungen in Bezug auf das Geständnis ändern? Der diesbezügliche Vorwurf besteht ja darin, dass mind. einer der Unterzeichner des ersten Geständnisses gar nicht anwesend war. Würde dadurch das ganze Geständnis hinfällig oder wäre das "nur" eine disziplinarische Sache? Und was würde das für die Bewertung und Verwertbarkeit der weiteren Geständnisse bedeuten?
Ich befürchte ja, dass hier kein einziger Schritt in Richtung "Entlastung Ulvis" gemacht wurde/wird.

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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 19:16
Ich vermute auch Letzteres. Es liest sich jedenfalls nicht wie ein objektiver Prozessbericht.

Der "Sinn" dahinter ist doch einfach.
Ich nehme Hörteis es nicht ab, dass das pure Berechnung war. Der Mann hat seiner Überzeugung entsprechend "kein Blatt vor den Mund genommen" und dann die Beleidigungsanzeige gefangen, ist verurteilt worden und redet das jetzt schön. Das passt wunderbar in´s Selbstbild.

Es könnte aber de facto eine Relevanz entfalten, wenn der Beamte wirklich gesagt haben sollte, dass er beim Geständnis des Ulvi nicht zugegen gewesen war. Da müsste er sich dann schon in einer Neuauflage des Ulvi-Prozesses mit konfrontieren lassen und es würde sicherlich seine Galubwürdigkeit nicht unerheblich erschüttern. Wenn es denn so protokolliert worden ist.

Ich vermute allerdings eine Verdrehung dahinter. Falls es keine Verdrehung ist, wird es Euler sicherlich protokollarisch manifestiert haben lassen und wird es in den Wiederaufnahmeantrage mit einbringen.


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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 19:58
Danke @LivingElvis

Nehmen wir mal an, dass der Beamte nicht anwesend war beim ersten Geständnis. Reichte das als Merkmal aus für ein Wiederaufnahmeverfahren?
Oder wäre das nur eine ergänzende Information?
Dass eine solche Sache ausgeschlachtet werden muss (aus Sicht der Kläger) ist ja klar.

Mir ging es eher darum, die Tragweite zu beurteilen. Bei diesem ersten Geständnis - wie viele Ermittler waren da anwesend, 2 oder 3? Das Geständnis wurde dann in Form eines Gedächtnisprotokolls niedergeschrieben und von den Ermittlern und von Ulvi unterzeichnet, richtig? Das wären dann also mind. 3 Unterschriften. Von denen würde sich durch den neu postulierten "Sachverhalt" nun eine in Luft auflösen. Eine zweite auch, wenn man nun wirklich beweisen könnte, dass Ulvi zu dem Geständnis bzw. zu dieser Unterschrift gezwungen worden wäre (was wahrscheinlich nicht bewiesen werden kann). Bliebe aber immer noch eine Unterschrift eines Beamten. Wie bekommt man die weg?
Und nehmen wir mal an, auch das würde gelingen.
Dann wären 2 Ermittler unglaubwürdig und damit alle Ermittlungen, an denen sie unmittelbar beteiligt waren und alle ihre eigenen Berichte, Schlussfolgerungen und Aussagen.
Ok.
Bleiben nochmals zig Ermittler, ein paar weitere Geständnisse mit weiteren Zeugen. Ist dieser Brocken zu groß oder kann man den auch zerschlagen?


Ich seh das gerade nicht.


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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 20:13
@jaska
Schwierig.
Vermutlich würde das alleine nicht ausreichen, um einen Wiederaufnahmeantrag zu begründen.

Allerdings hätte das schon eine erhebliche Dimension. Denn mit der Unterschrift bestätigen die anderen Ermittler ja auch die Anwesenheit des H.


Ich weiß auch immer noch nicht, wie man auf dieses "Gedächtnisprotokoll" kommt. Tonbandaufzeichnungen bei Vernehmungen sind eigentlich eher die Ausnahme. Übliche Form ist die Niederschrift.

Ein "Gedächtnisprotokoll" würde meinen, dass die sich in aller Seelenruhe alles angehört haben und es anschließend ("aus dem Gedächtnis") erst aufgeschrieben haben. Das fällt mir schwer zu glauben.


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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 20:22
@LivingElvis
Stimmt, die anderen Unterzeichnenden würden sich ja gegenseitig die Anwesenheit testieren. Gutes Argument!


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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 20:37
@Themis

"Das Themis eine Sie und kein Er ist, solltest Du aber schon noch wissen!"

Wo steht das, Frau Themis, Diskussionsleiter.........in.
@bayernwastl? Schuss in den Ofen!



@LivingElvis

"Allerdings hätte das schon eine erhebliche Dimension. Denn mit der Unterschrift bestätigen die anderen Ermittler ja auch die Anwesenheit des H.
Ich weiß auch immer noch nicht, wie man auf dieses "Gedächtnisprotokoll" kommt. Tonbandaufzeichnungen bei Vernehmungen sind eigentlich eher die Ausnahme. Übliche Form ist die Niederschrift.

Ein "Gedächtnisprotokoll" würde meinen, dass die sich in aller Seelenruhe alles angehört haben und es anschließend ("aus dem Gedächtnis") erst aufgeschrieben haben. Das fällt mir schwer zu glauben."

Der letzte Satz trifft es auf den Kopf. Auch wenn es für dich unglaubwürdig klingt.
Dieses ominöse Gedächtnisprotokoll kursiert als Kopie seit dieser Verhandlung v. 21.11.2012.

@jaska

"Stimmt, die anderen Unterzeichnenden würden sich ja gegenseitig die Anwesenheit testieren."

Absolut zutreffend. Drei Unterschriften. Keine davon von Ulvi. Ein Cop will plötzlich nicht dabeigewesen sein.
Und jetzt?


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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 20:40
Zitat von FrankenblickFrankenblick schrieb:Der letzte Satz trifft es auf den Kopf. Auch wenn es für dich unglaubwürdig klingt.
Dieses ominöse Gedächtnisprotokoll kursiert als Kopie seit dieser Verhandlung v. 21.11.2012.
Wo kursiert es?


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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 21:43
Wie jetzt, es gibt ein Gedächtnisprotokoll über das erste Geständnis aus dem Jahr 2001? Und dieses kursiert seit dem letzten November weil es dort im Zuge einer Privatklage (?) Thema war und weitergegeben wurde?


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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 21:55
@jaska
Damit dürft das gemeint sein, welches Ulvi am 02.07.02 abgab.

2001 hatte Ulvi lediglich den sexuellen Missbrauch/ Vergewaltigung Peggys gestanden, aber nicht den Mord.


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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 22:05
@LivingElvis
Wieder mal danke! Wie kommt so ein Dokument in ein Beleidigungsverfahren?


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Peggy Knobloch

01.01.2013 um 22:12
@jaska
Kein Problem :)

Ich vermute mal, Hörteis wird es als Beweismittel eingeführt haben. Als Mitglied der BI hat er ja über die bestellte Betreuerin Gudrun Rödel Zugang zu den Akten.

Welche Relevanz es hatte (oder nicht) kann ich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.


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Peggy Knobloch

02.01.2013 um 02:44
http:/www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538

Vielleicht hilft das weiter...


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Peggy Knobloch

02.01.2013 um 02:48
@jaska du hast gestern um 19:58 Uhr geschrieben:
Zitat von jaskajaska schrieb:Mir ging es eher darum, die Tragweite zu beurteilen. Bei diesem ersten Geständnis - wie viele Ermittler waren da anwesend, 2 oder 3? Das Geständnis wurde dann in Form eines Gedächtnisprotokolls niedergeschrieben und von den Ermittlern und von Ulvi unterzeichnet, richtig? Das wären dann also mind. 3 Unterschriften.
Das ist falsch. Nach dem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat der sogenannte "väterliche Freund" (Polizeibeamter) die Vernehmung in Sachen Geständnis am 2. Juli 2002 nach 10:37 Uhr (Dauer rund 40 Minuten) durchgeführt. Im Nebenzimmer schrieb ein zweiter Polizeibeamter alles mit.

Fiele der sogenannte "väterliche Freund" (Vernehmender) weg, dann wäre nur noch der Mitschreiber (Schriftführer) übrig geblieben und seine Mitschrift oder Notizen sowie das von ihm verfasste Gedächtnisprotokoll. Eine Tonbandaufzeichnung gibt es nicht. Das Tonbandgerät war angeblich defekt.

Soweit ich den Berichten entnahm hat UIvi dieses Gedächtnisprotokoll nicht unterschrieben, denn es wurde nicht sofort erstellt, sondern erst etwas später, aufgrund des Notizen des Schriftführers. Laut Gästebucheintrag stehen unter dem Gedächtnisprotokoll drei Unterschriften. Ich nehme an von drei Polizeibeamten. Denkbar wäre diese Unterschriften: Schriftführer, Vernehmer und Vorgesetzter.


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Peggy Knobloch

02.01.2013 um 02:59
@Scipper

So ist es. Dann müsste nämlich auch der Schriftführer lügen und der beschreibt den Ablauf ja , zumindest nach diesem Bericht, sehr detailliert.
Dann hätte das Geständnis wohl garnicht stattgefunden, das behauptet aber selbst Ulvi nicht. Das Geständnis gab es ja.
Warum hätten die Beamten da (und das wäre dann wirklich im großen Stil) lügen sollen? Ergibt für mich irgendwie keinen Sinn...


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Peggy Knobloch

02.01.2013 um 03:06
Quellenangabe zu meinen obigen Ausführungen von 02:48 Uhr: Im Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 18. August 2012 ist nachzulesen, wie das ERSTE Geständnis des Ulvi am 2. Juli 2002 ab 10:37 Uhr zustandekam. Dieser Zeitungsbericht ist im Internet nachlesbar unter folgender Internetadresse:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-2

Ich nehme an, dass beim Geständnis drei Personen anwesend waren: Vernehmer, Schriftführer und Ulvi. Der Vorgesetzte wird dann wohl später das Gedächtnisprotokoll mit unterzeichnet haben.


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Peggy Knobloch

02.01.2013 um 03:21
Hi,

sorry, dass ich die eigentlich wichtige Diskussion um das Gedächtnisprotokoll störe!

Ich habe interessehalber vor dem Zubettgehen nochmal in den Tread geschaut und bin über @Frankenblicks Post von gestern 16:06 Uhr gefallen. Also wirklich gefallen, da ich mit so einer Perfidität nicht gerechnet hätte.

Fast jeder in unserem Forum müsste mittlerweile bestätigen können, dass ich mit dem "Menschenrechtler Roland Schmidt" aus Hirzenhain (jetzt weiss ich endlich, was gemeint ist) nicht identisch bin. Ich bin nach wie vor Wolfgang Reinhold und beabsichtige auch, es zu bleiben.
(Außerdem bin ich nicht so dick wie Herr Schmidt auf seinen Fotos :-))
Nichtsdestotrotz empfehle ich, diese Seiten des Herrn Schmidt zu lesen: http://www.repage6.de/member/menschenrechtle/index.html
@Frankenblick hat diesen Link wahrscheinlich aus Versehen vergessen zu posten.

Ich bin nicht so selbstherrlich wie die BI und möchte daher vor dem Melden dieser ungeheuerlichen Verleumdung an die Verwaltung eure Meinung wissen: hilft uns @Frankenblick mit seinem Insiderwissen mehr als er der Diskussionskultur schadet? Es ist schade, einen direkt Beteiligten im Thread zu verlieren, aber für mich persönlich ist die Grenze des Ertragbaren langsam erreicht.


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Peggy Knobloch

02.01.2013 um 03:32
@hawo

Hab nur drauf gewartet, daß Du Dich in dieser Sache zu Wort meldest.
Meine Meinung ist diese: Melden! Jedenfalls würde ich es an Deiner Stelle tun (und ich wurde ja zuerst auch beschuldigt). Es kann einfach nicht sein, daß hier solche Methoden angewandt werden, um Andersdenkende zu verleumden.
Ist zwar schade, daß es so weit kommen muss, aber ich würde mir das auch nicht bieten lassen, damit sind gewisse Leute (mehr sag ich nicht) schon viel zu oft durchgekommen!


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Peggy Knobloch

02.01.2013 um 03:37
Nachtrag zum weiteren Verständnis: Laut Bericht der bayrischen Staatsministerin vom 27. September 2012 gab es nach dem ersten Geständnis des Ulvi K. vom 2. Juli 2002 noch am selben Tag zwei Bild- und Tonaufzeichnungen mit dem erneuten Geständnis des Beschuldigten. In der Folgezeit wiederholte bzw. konkretisierte Ulvi K. - auch im Beisein seines Verteidigers - mehrfach sein Geständnis:
"Wie bewertet das Ministerium den Umstand, dass der Anwalt des damaligen Beschuldigten vor dem Geständnis nach Hause geschickt wurde und das Bandgerät vor Ablegen des Geständnisses kaputt ging?"

"Ulvi K. hat den Mord an Peggy Knobloch zunächst gegenüber den Ermittlungsbeamten im Anschluss an eine Beschuldigtenvernehmung am 2. Juli 2002 in den Diensträumen der Polizeidirektion Bayreuth erstmalig gestanden. Hierüber wurde ein Gedächtnisprotokoll erstellt. Noch am selben Tag erfolgten zwei Bild- und Tonaufzeichnungen mit dem erneuten Geständnis des Beschuldigten. In der Folgezeit wiederholte bzw. konkretisierte Ulvi K. - auch im Beisein seines Verteidigers - mehrfach sein Geständnis (...). Es ergaben sich keine Hinweise auf das Unterlassen von Tonaufzeichnungen aufgrund eines beschädigten Tonbandgerätes. Der Ablauf der Vernehmung vom 2. Juli 2002, also auch der Umstand, dass das Aufnahmegerät defekt gewesen sein könnte, wurde bereits von der erkennenden Schwurgerichtskammer im Rahmen der Beweiswürdigung gewürdigt. Eine Tonbandaufnahme über das erste Geständnis wurde nach Aktenlage nicht erstellt. Aus der Akte ergibt sich ebenso nicht, dass der Verteidiger des Ulvi K. bei einer der oben genannten Vernehmungen "nach Hause geschickt" oder in sonstiger Weise von der Teilnahme an der Vernehmung abgehalten wurde."

Quelle: Schreiben der Staatsministerin Frau Dr. Beate Merk an die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm. Das Schreiben stammt vom 27. September 2012.
Siehe: http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf (Archiv-Version vom 17.12.2015)



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Peggy Knobloch

02.01.2013 um 03:53
@hawo

Mir ist bereits seit Tagen klar, dass du NICHT der hier erwähnte Menschenrechtler aus Hirzenhain bist. Es ist gut, dass du das jetzt endlich auch ausdrücklich und persönlich klargestellt hast. Aus reinen Datenschutzgründen sollte man aber den Namen des Menschenrechtlers hier nicht erwähnen !!!


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Peggy Knobloch

02.01.2013 um 03:58
@Scipper: vielen Dank für die Konkretisierung! Also selbst wenn der genannte Polizist beim ersten Geständnis nicht anwesend war, hat Ulvi - aus welchen Gründen auch immer - dieses mehrfach sowohl dokumentiert als auch gegenüber seines Anwalts und Familienangehörigen wiederholt. Das bringt eher kein Licht in diese dubiöse Geschichte.

@Scipper 2: Du hast natürlich recht! Ich sollte auch seinen Namen abkürzen, um mich nicht auf eine Stufe mit anderen zu stellen und wenigstens rudimentären Anforderungen des Datenschutzes zu entsprechen! Ich entschuldige mich für den Fauxpas mit dem ausgeschriebenem Namen.

Zu meiner aktuellen Bredouille: Beim Lesen des Kleinkrieges zwischen Sch. und der BI bin ich auf folgende Aussage gestoßen:
Ein gewisser Charly H. von der Lichtenberger Initiative "Gerechtigkeit für Ulvi", machte im Internet überdies Seiten ausfindig, wo Mutter Knobloch beim Feiern mit Motorradcliquen zu sehen ist. Herr H. dazu die Frage stellend: "Trauert so eine Mutter um ihr verschwundenes Kind?"
Es ist das Foto von unserer Seite 101, welches von Karl-Heinz H. als Beweis für die Umtriebigkeit, Herzlosigkeit und Sorglosigkeit der Rabenmutter K. ausgegraben worden ist. (Leider - für Charly und die BI, waren keine "gekauften" Pferde mit drauf.)

Dieses Foto ist von 2006, fünf Jahre nach Peggys Verschwinden!

Es tut mir leid, aber nun fehlt mir jedes Verständnis für Herrn H. und seine Ziele. Das ist kein persönlicher Hass mehr, das ist Einschlagen auf ein wehrloses Opfer.


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