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Peggy Knobloch

98.146 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.01.2019 um 22:59
@Dwarf

Es ging nicht um eine bloße Anzeige, sondern es gab einen Prozess, der aber mit der Feststellung der Schuldunfähikeit von UK in bezug auf die begangenen Taten endete. Ohne Prozess wäre logischerweise keine Strafvollstreckungskammer für die Prüfung der Unterbringung in der. Psychiatrie zuständig gewesen. Im Prozess ging es offenbar auch um mehrere Missbrauchstaten.

https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.oberlandesgericht-entscheidet-unterbringung-nach-ueber-13-jahren-nicht-mehr-verhaeltnismaessig-ulvi-kulac-kommt-aus-psychiatrie-frei.bfb621d8-caee-482f-91c9-b83b27917dd1.html

Da verständlicherweise Frau Rödel und andere nicht daran interessiert sind, Einzelheiten dieses Prozess publik zu machen, ist darüber recht wenig bekannt.

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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:01
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Aber wurde er nicht mit der Begründung der "Verhältnismäßigkeit gegenüber seinen Taten" entlassen?
Das war die Argumentation seines Anwalts Saschenbrecher anlässlich der "Kneipenkonferenz" im Januar. Zuvor war UK Seitens der Klinik Gefährlichkeit attestiert worden. Im Sommer kam es dann dennoch zur Übersiedlung ins betreute Wohnen.


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:04
Er wurde entlassen, weil er wenigstens soweit als nicht mehr gefährlich eingestuft wurde, dass er unter Aufsicht in einer Wohngruppe leben kann, so die Begründung des Oberlandesgerichts Bamberg.


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ging nicht um eine bloße Anzeige, sondern es gab einen Prozess, der aber mit der Feststellung der Schuldunfähikeit von UK in bezug auf die begangenen Taten endete. Ohne Prozess wäre lögischerweise keine Strafvollstreckungskammer für die Prüfung der Unterbringung in der. Psychiatrie zuständig gewesen. Im Prozess ging es offenbar auch um mehrere Missbrauchstaten.
Meines Wissens nach gab es keine zwei Prozesse. Das was du beschreibst wurde im Rahmen des Prozesses im Jahr 2003 festgestellt, als U.K. wegen Mordes an Peggy angeklagt war und später auch deshalb verurteilt wurde.

Am 30. September 2003 wurde vor dem Landgericht Hof unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess eröffnet. Wegen eines Fehlers in der Schöffenbesetzung wurde er abgebrochen und am 7. Oktober wieder aufgenommen. Am 30. April 2004 wurde Kulaç zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde in Hinblick auf das Tötungsdelikt für schuldfähig erklärt. Straffrei blieb dagegen der sexuelle Missbrauch von Kindern, da Kulaç in diesem Zusammenhang Schuldunfähigkeit attestiert wurde.
Wikipedia: Fall Peggy Knobloch


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:11
@Dwarf

Doch, es gab zwei Prozesse. Oder hast du je davon gehört oder gelesen, dass die Missbrauchsfälle zusammen mit dem Mord an Peggy in einer Hauptverhandlung verhandelt wurden? In aller Öffentlichkeit, obwohl es um minderjährige Kinder/Zeugen ging? Niemals.


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:16
PS: Selbst wenn mehrer Taten in einem Prozess verhandelt werden, gibt es für jede Tat eine Verurteilung oder auch nicht (etwas vereinfacht ausgesdrückt). Es kann also sein, dass ein Angeklagter wegen der einen angeklagten Tat verurteilt wird, wegen einer anderen angeklagten Tat aber freigesprochen wird und bei der dritten angeklagten Tat Schuldunfähigkeit festgestellt wird.


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Doch, es gab zwei Prozesse. Oder hast du je davon gehört oder gelesen, dass die Missbrauchsfälle zusammen mit dem Mord an Peggy in einer Hauptverhandlung verhandelt wurden? In aller Öffentlichkeit, obwohl es um minderjährige Kinder/Zeugen ging? Niemals.
Ich habe kurzfristig angenommen, es herrsche Einigkeit, dass die beiden Prozesse getrennt voneinander zu betrachten sind.

Es gab 1 Prozess wegen des Missbrauchs und 1 Prozess wegen Mordes.


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:19
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Es gab 1 Prozess wegen des Missbrauchs und 1 Prozess wegen Mordes.
Zumindest gab es je eine Anklage und je ein Ergebnis pro Anklagevorwurf (Mord und Missbrauch), selbst wenn beide Anklagevorwürfe, was ich nicht glaube, nicht in getrennten Prozessen verhandelt wurden.


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Doch, es gab zwei Prozesse. Oder hast du je davon gehört oder gelesen, dass die Missbrauchsfälle zusammen mit dem Mord an Peggy in einer Hauptverhandlung verhandelt wurden? In aller Öffentlichkeit, obwohl es um minderjährige Kinder/Zeugen ging? Niemals.
Wieso in aller Öffentlichkeit?
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Am 30. September 2003 wurde vor dem Landgericht Hof unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess eröffnet.
Dann sei bitte so freundlich und gib eine Quelle zu dem separaten Prozess gegen U.K. wegen Kindesmissbrauchs an.
Meines Wissens nach gab es nur den einen Prozess im Jahr 2003, in dem U.K. wegen Mordes an Peggy zur Verdeckung des sexuellen Missbrauchs an ihr angeklagt und später verurteilt wurde.

Nochmal:
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Der Angeklagte wurde in Hinblick auf das Tötungsdelikt für schuldfähig erklärt. Straffrei blieb dagegen der sexuelle Missbrauch von Kindern, da Kulaç in diesem Zusammenhang Schuldunfähigkeit attestiert wurde.
Die sexuellen Missbräuche die U.K. an Kindern begangen hat waren also durchaus ein Thema in dem Prozess vom 20.09.2003. Ansonsten wäre es dem Gericht ja nicht möglich U.K. in Bezug auf die sexuellen Missbräuche an Kindern Schuldunfähigkeit zu attestieren. Wie soll das funktionieren? Das Gericht kann so etwas nur attestieren, wenn darüber auch verhandelt wurde.
Zitat von AndanteAndante schrieb:PS: Selbst wenn mehrer Taten in einem Prozess verhandelt werden, gibt es für jede Tat eine Verurteilung oder auch nicht (etwas vereinfacht ausgesdrückt). Es kann also sein, dass ein Angeklagter wegen der einen angeklagten Tat verurteilt wird, wegen einer anderen angeklagten Tat aber freigesprochen wird und bei der dritten angeklagten Tat Schuldunfähigkeit festgestellt wird.
Das brauchst du mir nicht zu erklären. Genau das stand ja in dem Text, den ich weiter oben eingestellt habe.


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:35
@Andante
Nein, das wurde tatsächlich beides in 1 Hauptverhandlung behandelt. Die Verhandlung war nur teilweise öffentlich. Immer wenn der Sexuelle Missbrauch verhandelt wurde war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Es gab 2004 nur 1 Urteil, das die Missbrauchsfälle und den Mord an Peggy Knobloch beinhaltete.


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:36
Hier mal was noch auf die Schnelle online darüber finden konnte:

28.10.2002:
Im Sommer 2001 gab Peggys angeblicher Mörder weitere sexuelle Übergriffe zu. Ein Amtsrichter wies K. daraufhin am 5. September vergangenen Jahres in die geschlossene Abteilung des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth ein.
https://www.focus.de/politik/deutschland/fall-peggy-unser-sorgenkind_aid_203917.html


07.10.2003
Zu Beginn der Verhandlung warf Staatsanwalt Gerhard Heindl dem Angeklagten zunächst den sexuellen Missbrauch an Peggy und 13 Jungen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren vor. Dabei beruft sich die Anklage auf mehrere Zeugenaussagen.
http://www.spiegel.de/panorama/mordfall-peggy-oeffentlichkeit-beim-prozess-ausgeschlossen-a-268623.html

11.11.2003:
Zusammen mit der Mordanklage wird auch der sexuelle Missbrauch an elf Kindern verhandelt, der K. vorgeworfen wird. In dem neuen Prozess müssen zwei von ihnen erneut aussagen. K. zeigte bei der Verlesung der Anklagepunkte keine äußere Regung - es ist umstritten, inwieweit der 25-Jährige, der durch eine Hirnhautentzündung im Kindesalter geistig stark zurückgeblieben ist, dem Prozessverlauf folgen kann.
http://www.spiegel.de/panorama/peggy-prozess-streit-um-glaubwuerdigkeit-des-angeklagten-a-273518.html


12.11.2003

Routiniert spult dieser am Dienstag die Anklageschrift ab: Für den sexuellen Missbrauch von elf Kindern fordert er seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Dort sitzt Ulvi K. bereits seit August 2001. Heindl bezeichnet ihn als "minderbegabt" und als "Gefahr für die Öffentlichkeit". Schuldfähig sei er bei seinen Taten jedoch nicht gewesen. Ganz anders der Vorwurf beim Mordkomplex: ….
https://www.welt.de/print-welt/article272461/Eine-Frage-der-Glaubwuerdigkeit.html


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:39
@margaretha

Danke für das Heraussuchen der Zeitungsartikel. Ich hab auch gegoogelt, aber bin leider nicht fündig geworden.


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Peggy Knobloch

01.01.2019 um 23:49
Zitat von jaskajaska schrieb:Es gab 2004 nur 1 Urteil, das die Missbrauchsfälle und den Mord an Peggy Knobloch beinhaltete.
Danke, auch gut. Es gab dann jedenfalls ein Urteil, das auf Verurteilung wegen Mordes lautete, wegen der ebenfalls angeklagten Missbräuche aber damals vom Gericht Schuldunfähigkeit des Angeklagten festgestellt wurde.

Nur weil beide Anklagepunkte in einem Prozess verhandelt wurden, haben sie aber, was ihre jeweiligen Rechtsfolgen betrifft, nichts miteinander zu tun, auch wenn das einige fälschlich meinen. So hat ja der Freispruch von UK vom Mordvorwurf eben gerade nicht dazu geführt, dass seine Gefährlichkeit für Kinder ebenfalls vollständig verneint wurde. Vielmehr steht er unter Bewährungsaufsicht und muss in einer betreuten Wohngruppe leben.


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Peggy Knobloch

02.01.2019 um 00:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da verständlicherweise Frau Rödel und andere nicht daran interessiert sind, Einzelheiten dieses Prozess publik zu machen, ist darüber recht wenig bekannt.
Nicht das ich besonders große Sympathien für Frau Rödel habe, aber das ist schon eine recht harte Unterstellung dafür das der Fehler alleine bei dir lag.


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Peggy Knobloch

02.01.2019 um 00:29
In Ordnung, ich nehme hiermit meinen überaus harten Vorwurf gegen Frau Rödel zurück und räume ein, dass sie die damaligen Missbrauchsanklagepunkte auf der von ihr betriebenen, hier sattsam bekannten Seite ganz neutral erwähnt und behandelt (reinweg gar nichts davon ist auf dieser Seite dazu zu lesen ;-)


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Peggy Knobloch

02.01.2019 um 01:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Doch, das kann man, da die Verurteilung wegen Mordes und der spätere Freispruch einerseits und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen der Missbräuche nach § 63 StGB nun wirklich nichts miteinander zu tun haben.
Vielleicht solltest Du Dich in den Fall noch mehr einlesen, vor 3 Jahren war das hier das Thema schon. Der Fall ist komplizierter als er erscheint.

Der Anlass der Unterbringung war der Missbrauch, da gebe ich Dir vollkommen recht, aber bei dem Prüfung der weiteren Unterbringung geht es nicht wirklich um die Taten sondern um die prognostizierte Gefahr. Kulac galt bis 2014 als Mörder und damit war die Gefahr naturgemäß sehr hoch, denn schließlich soll er nach Urteil - und das ist für die Gutachter bindend - nicht vor Mord zurück schrecken um den Missbrauch zu verdecken. Naturgemäß wurde er daher von den Gutachtern auch als entsprechend gefährlich eingestuft. Das änderte sich mit dem Freispruch, er galt zwar noch als gefährlich, aber der Grad hatte sich offensichtlich verringert.

Entsprechend kam dann im Jahr 2015 die Entlassung aus der Forensischen. Wann er in Wirklichkeit ohne die Verurteilung wegen Mordes aus der Forensischen entlassen worden wäre, wissen wir nicht. Genauso wenig wissen wir, wann er aus der Forensischen entlassen worden wäre, wenn der Freispruch nicht erfolgt wäre, ich schätze eher nie.


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Peggy Knobloch

02.01.2019 um 01:55
@JosefK1914-2

Er kam aus der Forensichen, weil ursprünglich zwar die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth die von RA Saschebrecker damals beantragte Entlassung aus der Psychiatrie abgelehnt hatte. Die Kammmer hielt UK weiter für gefährlich für Kinder.

Auf die Beschwerde von RA Saschenbrecker hob das Oberlandesgericht Bamberg diese Entscheidung der Strafvollstreckungskammer auf und entließ UK aus der Forensichen unter Auflagen (Bewährungshelfer, therapeutische Wohngruppe).

Alles nachzulesen in den links des heutigen Abends. Mit dem Verfahren wegen des Mordes und dem Freispruch hatte das nichts zu tun, auch wenn du dir noch so viel Mühe gibst, da eine (unzulässige) Verbindung herzustellen.


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Peggy Knobloch

02.01.2019 um 02:20
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Der Fall ist komplizierter als er erscheint.
Ist er nicht. Was Strafvollstreckungskammern sind und was Maßregelvollzug ist, wusste ich schon. Aber hier ist es noch mal gut erklärt.

https://www.skh-altscherbitz.sachsen.de/medizinische_einrichtungen/kliniken/klinik_fuer_forensische_psychiatrie/was_ist_massregelvollzug/ (Archiv-Version vom 07.08.2016)


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Peggy Knobloch

02.01.2019 um 02:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:JosefK1914-2 schrieb:
Der Fall ist komplizierter als er erscheint.

Ist er nicht. Was Strafvollstreckungskammern sind und was Maßregelvollzug ist, wusste ich schon. Aber hier ist es noch mal gut erklärt.
Nun ja, der Fall hat eine besondere Präsenz in der Presse und auch der Zeitraum von 18 Jahren ist bei einem Mord ungewöhnlich. Auch im Hinblick auf die vielen möglichen Verdächtigen und die Einflussnahme von Frau R. und der BI scheint der Fall besonders komplex.


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Peggy Knobloch

02.01.2019 um 03:22
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Auch im Hinblick auf die vielen möglichen Verdächtigen und die Einflussnahme von Frau R. und der BI scheint der Fall besonders komplex.
Natürlich stimmt das, gerade auch wenn man die neusten Entwicklungen in Bezug auf den derzeitigen einzigen tatverdächtigen MS berücksichtigt.

Aber was die abgeschlossenen Verfahren gegen UK betrifft, ist die Lage doch momentan rechtlich und tatsächlich wirklich einfach. UK ist wegen des Vorwurfs des Mordes an Peggy freigesprochen, wurde aber im Hinblick auf die von ihm - rechtskräftig festgestellten-, aber im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Kindesmissbräuche und wegen seiner festgestellten grundsätzlichem fortdauernden Gefährlichkeit für Kinder vom Oberlandesgericht Bamberg nur unter Auflagen (Bewährungshelfer, therapeutische Wohngruppe) aus dem Maßregelvollzug im BKH Bayreuth entlassen. Kindern scheint er sich daher derzeit weder nähern zu können noch evtl. auch zu wollen.

So weit, so gut. Die derzeitige Komplexität des Falles beruht ausschließlich auf der Frage, wer - abseits der prozesssual durch den Freispruch festgestellten Wahrheit, dass das entscheidencd Gericht hinreichende Tatnachweise für die Schuld von UK nicht finden konnte - Peggy getötet hat. Mit dieser Frage haben die Anklagepunkte des Missbrauchs und ihre Rechtsfolgen nichts zu tun. Außer evtl., dass über MS in Bezug auf vollzogenen Kindesmissbrauch - im Gegensatz zu UK - nichts bekannt ist.

Wenn also überhaupt der Fall kompliziert erscheint, dann wegen der Frage, wer Peggy wirklich warum wann wie getötet hat.


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