Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 17:03
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Also ich hatte mich wahrscheinlich an diesen Beitrag erinnert.
2 Beiträge später beantwortet Mao1974 auch die Quelle dieses „Wissens“ und zwar wieder das Buch, das hier als Quelle gar nicht zugelassen ist.
Laut Buch soll UK das (Schreien der Peggy aus dem Wohnhaus) dem Beamten Pilz (im Buch) kurz nach Peggys Verschwinden erzählt haben, worauf dieser misstrauisch wurde . Für weitere Rückfragen wendest Du Dich bitte an Lemmer /Jung.


Anzeige
melden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 17:36
@MaryPoppins

das Buch hilft aber die Zusammenhänge zu verstehen.. aus allen möglichen Quellen nur Halbwissen als Belege zusammenzusuchen ist noch verwirrender..

manche User sperren sich ja auch gegen Spiegel Recherchen und andere Quellen.. man kann immer abgleichen, aber das ganze Buch als unzulässig zu erklären wäre nicht wirklich fair..


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 17:50
@FadingScreams
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:das Buch hilft aber die Zusammenhänge zu verstehen.. aus allen möglichen Quellen nur Halbwissen als Belege zusammenzusuchen ist noch verwirrender..
Es sind doch nun schon etliche Sachverhalte, die das Buch schildert, widerlegt worden. Diese Infos aus dem Buch ohne weitere, unabhängige stützende Quelle für bare Münze zu nehmen ist gelinde gesagt falsch.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 18:00
@FadingScreams
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:man kann immer abgleichen, aber das ganze Buch als unzulässig zu erklären wäre nicht wirklich fair..
ob Du das nun "fair" findest oder nicht, der dankenswerterweise von @MaryPoppins verlinkte Moderationsbeitrag steht:
Beitrag von der_wicht (Seite 3.685)
Hinweis zu Quellen:

Laut Regeln sind Quellen zulässig, die allen Usern kostenlos zur Verfügung stehen. Bücher stehen nicht kostenlos zur Verfügung und mir wäre nicht bekannt, dass das Buch von Jung und Lemmer früher schon mal als Quelle zugelassen gewesen wäre. Von daher enden jetzt bitte die ständigen Bezüge zum Buch.
Kurzum: das Buch IST in der Diskussion unzulässig. Neben dem von der Moderation aufgeführten Grund halte ich den von @jaska aufgeführten Grund für noch gewichtiger:
Zitat von jaskajaska schrieb:Es sind doch nun schon etliche Sachverhalte, die das Buch schildert, widerlegt worden



melden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 18:09
@otternase
wo muss ich denn suchen, um die Sachverhalte zu finden, die hier als widerlegt gelten?


melden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 18:19
@FadingScreams
Da hast 2 Möglichkeiten.
Entweder Du suchst hier im Thread nach, da wurde das ausgiebig erörtert (einfach die Namen der Autoren eingeben) oder aber Du nimmst Dir Stück für Stück aus dem Buch die Sachverhalte durch und versuchst selbst, sie zu bestätigen oder widerlegen.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 18:58
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:das Buch hilft aber die Zusammenhänge zu verstehen.. aus allen möglichen Quellen nur Halbwissen als Belege zusammenzusuchen ist noch verwirrender.
Tja, die Zusammenhänge hat die Autorin Jung ja sicher verstanden. Sie glaubte ja noch kurz vor dem Fund der Gebeine, dass Peggy quietschfidel in der Türkei lebt...


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 18:58
Da das scheinbar wieder irgendwie unklar zu sein scheint, das Buch ist als Quelle unzulässig, bis von der Moderation anderes verlautbart wird! Weitere Bezüge zum Buch werden entfernt und unter Umständen sanktioniert


melden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 19:25
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Tja, die Zusammenhänge hat die Autorin Jung ja sicher verstanden. Sie glaubte ja noch kurz vor dem Fund der Gebeine, dass Peggy quietschfidel in der Türkei lebt...
Danke.. jetzt habe ich den Zusammenhang auch verstanden.. seht es mir nach, ich bin doch erst wenige Wochen hier unterwegs und nicht schon Jahre..


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 22:02
Folgender Gedanke bzw. Frage.

@Konjunktiv setzte hier mal das Video von Aktenzeichen XY ein, in dem ca beim Zeitabschnitt 1:11:11 Frau Hoyer, die Rechtsanwältin von S. K. sprach.
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb am 08.10.2018: link video aktenzeichen xy
Dieses Video wurde dann von @GeorgeThorne kommentiert.
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb am 09.10.2018:@Konjunktiv
Vielen Dank für das Video!
Beim Ansehen fiel mir am Ende nochmal deutlich auf, dass Frau Rechtsanwältin Hoyer einem etwaigen Tatbeteiligten nahelegt, eine Aussage zu tätigen, da verschiedene Taten bereits verjährt sein könnten und somit Strafverfolgung nicht mehr droht.

Offenbar hat Manuel S. die Sendung nicht gesehen oder den Aufruf nicht befolgt. So hat er die Mutter weitere drei Jahre im weitgehend Ungewissen belassen.
Ich frage mich, ob sich M. S. nicht doch beraten lassen haben könnte, eventuell schon vor den neuesten Ermittlungen nach ihm.

Passt ganz gut der kleine beratende Appell, den die Frau Hoyer dem damals noch nicht bekannten Verbringer ggü. aussprach.

@3THINKER hatte letztens ein Video geteilt in dem Herr Gallwitz nach dem Wortlaut u. A. her meinte, der/die Täter hatten 17 Jahre Zeit um sich beraten zu lassen was sie in dieser Situation tun würden. (Er sprach ja auch von einem eventuellen Täterkreis und von Erfahrungen in der Spurenbeseitigung, worauf ich jetzt nicht eingehe)
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb am 27.11.2018:https://www.sat1.de/tv/akte/video/2018-mordfalll-peggy-knobloch-clip?fbclid=IwAR2gMP1LIpKETvfOO9xmZ2Ug6XRjrsMgkKeoGCP4PQ..."
Dann könnte es einen Anwalt geben, der im Vorfeld schon bescheid wußte, wer der Verbringer ist, sogar eventuell darüber hinaus gehend wer für die Tat verantwortlich ist?
Das wäre dann von der anwältlichen Schweigepflicht gedeckt?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 22:04
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Danke.. jetzt habe ich den Zusammenhang auch verstanden.. seht es mir nach, ich bin doch erst wenige Wochen hier unterwegs und nicht schon Jahre..
Aber eines ist doch recht klar: Wenn jemand aus den Originalakten zitiert oder einzelne Seiten aus den Akten hier oder woanders einstellt, muss er derlei von Leuten haben, die die Akten einsehen und sich daraus Kopien machen konnten.

Dass solche Leute mit Akteneinsichtsrecht durchaus sehr dosiert das, was sie aus den Akten haben, weitergeben, um damit die öffentliche Meinung steuern zu können, muss man immer einkalkulieren. Besser also, man hinterfragt jede Meldung einmal zuviel als einmal zuwenig.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 22:15
@Andante
Es war wohl ein früherer Ermittler der ersten Soko Peggy, der sich an die Autorin gewandt hatte.

https://www.kriminetz.de/news/sieben-fragen-ina-jung-christoph-lemmer

Kriminetz: Sie beschäftigen sich seit einigen Jahren mit dem Fall Peggy. Was war das damals, das Sie dazu gebracht hat, sich mit diesem Fall auseinanderzusetzen?

Ina Jung: Ein früherer Ermittler hat mich dazu gebracht. Er gehörte zur ersten Sonderkommission, die versuchte, Peggys Schicksal aufzuklären. Er hat sich bei mir gemeldet, nachdem der geistig minderbemittelte Ulvi Kulac wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der Polizist hielt dieses Urteil für falsch und Ulvi für unschuldig. Und das fand ich schon ziemlich bemerkenswert – dass ein Polizist mir erzählt, dass er das Mordurteil in einem Fall für falsch hält, an dem er selber mitgearbeitet hat. Und tatsächlich war das ja auch ein merkwürdiges Urteil – angefangen damit, dass es in diesem Mordprozess keinen Beweis und keine Leiche gab.


Von daher stimme ich Dir zu.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 22:32
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Dann könnte es einen Anwalt geben, der im Vorfeld schon bescheid wußte, wer der Verbringer ist, sogar eventuell darüber hinaus gehend wer für die Tat verantwortlich ist?
Ich glaube nicht, dass es so ist. Die Rechtsanwältin hat eben vermutet, dass es, wenn UK der Täter ist, mindestens noch einen Tatbeteiligten geben musste, da UK objektiv gesehen allein wahrscheinlich nicht in der Lage gewesen wäre, die Spuren der Tat, sprich die Leiche, zu beseitigen. Ihr allgemeiner Appell an eventuelle Helfershelfer, sich zu offenbaren, war daher durchaus naheliegend. Dass sie speziell MS gemeint haben könnte, ist unwahrscheinlich. Woher sollte sie gewusst haben, dass sie gerade MS ansprechen musste?

Dass MS sich im Vorfeld anwaltlich hat beraten lassen, glaube ich nicht, jedenfalls nicht bis zum Fund der Leichenteile in 2016. Warum sollte er? Peggy war verschwunden und blieb es, es war kein Anlass, sich an einen Anwalt zu wenden.

Auch nach dem Leichenfund hat er mE gehofft , dass man nicht auf seine Spur kommt. Ruhig geschlafen hat er seit dem Fund aber sicher nicht, vielleicht hat er für sich hin und her überlegt, was er tun soll, wenn die Polizei eines Tages bei ihm klingelt, wer weiß das schon.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 22:49
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Rechtsanwältin hat eben vermutet, dass es, wenn UK der Täter ist, mindestens noch einen Tatbeteiligten geben musste, da UK objektiv gesehen allein wahrscheinlich nicht in der Lage gewesen wäre, die Spuren der Tat, sprich die Leiche, zu beseitigen.
Ich denke dass die Rechtsanwältin U. K. In ihren Appell nicht vermutend einbezogen hat. S. K. wollte, wie sie ja in dem Beitrag sagte, Gewissheit haben, so dass der Aspekt der Verjährung von der Rechtsanwältin als Ermutigung an den damals nicht bekannten Mitwisser aufgegriffen wurde.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass sie speziell MS gemeint haben könnte, ist unwahrscheinlich. Woher sollte sie gewusst haben, dass sie gerade MS ansprechen musste?
So hatte ich es auch nicht gemeint.

Ich wollte nur daraufhin sensibilisieren, dass hier bei Aktenzeichen XY erstmals der Aspekt der Verjährung aufgegriffen wurde und in wie weit ein Mitwisser aussagen könnte, da eben der Schutz der anwältlichen Schweigepflicht greifen würde.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 23:04
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Ich wollte nur daraufhin sensibilisieren, dass hier bei Aktenzeichen XY erstmals der Aspekt der Verjährung aufgegriffen wurde und in wie weit ein Mitwisser aussagen könnte, da eben der Schutz der anwältlichen Schweigepflicht greifen würde.
Ich vermute, der bloße Hinweis auf eine mögliche Verjährung ermutigt die wenigsten Helfershelfer einer Straftat, zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen, ob man jetzt aussagen soll. Vielleicht empfänden das einige als Chance zur Erleichterung ihres Gewissens. Aber wer jahrelang über seine Helferrolle geschwiegen hat, macht das mE auch weiter, vielleicht, weil er in Verjährungsfragen nicht Bescheid weiß, vielleicht, weil er sich immer noch unter Druck stehend fühlt (Erpressung), vielleicht weil er meint, andere schützen zu müssen, vielleicht weil er in der Familie und bei Freunden nicht als Helfershelfer eines Verbrechers dastehen möchte, auch wenn die Helfertat längst verjährt ist.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2018 um 23:39
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:naja, da denjenigen meist die Mittel fehlen, sind WAV-Anträge schon relativ selten. Anwälte beschäftigen sich meist nur aus Gerechtigkeitssinn damit, weil die meisten WAV-Anträge abgelehnt werden und sie dann niemand für die Arbeit bezahlt.
Das ist auch so eine Fehlvorstellung. Gudrun R. schreibt auf der von ihr betriebenen Seite ulvi-kulac.de ausdrücklich, dass Rechtsanwalt Euler UK im Rahmen des WA-Antrages als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Sprich: die Staatskasse hat die Anwaltskosten von Rechtsanwalt Euler getragen, nicht UK persönlich.

Natürlich bekommen als Pflichverteidiger beigeordnete Anwälte nur die gesetzlich festgelegten Gebühren. Für sog. Staranwälte, die von gutbetuchten Mandanten dreistellige Stundenhonorare verlangen und bekommen, sind die gesetzlichen Gebühren selbstverständlich nur peanuts.

Aber es ist eben nicht so, dass hier RA Euler für UK ohne Bezahlung gearbeitet hätte.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

10.12.2018 um 00:47
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Es war wohl ein früherer Ermittler der ersten Soko Peggy, der sich an die Autorin gewandt hatte.
So mag die Version lauten. Es wird aber nicht behauptet, dass der angebliche Informant der Autorin internes Aktenmaterial übergeben hätte. Warum auch, er hätte ja damit seinen Arbeitsplatz riskiert.

Wenn es ihn gab, war der Informant allenfalls Anlass für die Autoren zum Beginn einer Recherche. Und dass da Futter aus Richtung BI kam, wenn die Infos aus Ermittlerkreisen dünne waren: wen wundert es.


melden

Peggy Knobloch

10.12.2018 um 20:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist auch so eine Fehlvorstellung. Gudrun R. schreibt auf der von ihr betriebenen Seite ulvi-kulac.de ausdrücklich, dass Rechtsanwalt Euler UK im Rahmen des WA-Antrages als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Sprich: die Staatskasse hat die Anwaltskosten von Rechtsanwalt Euler getragen, nicht UK persönlich.
Die Frage betraf nicht nur den vorliegenden Fall, sondern es ging um die Wiederaufnahme allgemein.

Und dabei liegt in den meisten Fällen ein "Henne- und Ei-Problem" vor.

Denn eine der Voraussetzung für die Bestellung eines Pflichverteidigers ist die, dass "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bestimmte Nachforschungen zu Tatsachen und Beweismittel führen, welche die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens begründen können." (StPO §364b).

Wo will man aus dem blauen heraus solche Anhaltspunkte erhalten, wenn ein Strafgericht diese schon nicht im Hauptverfahren gesehen hat?

Hier ist in Wirklichkeit umfangreiches Aktenstudium notwendig. Kulac hatte Glück, dass der Zeuge seine ursprüngliche Aussage vor einem Richter als Lüge bezeichnet hat. Dadurch war diese Bedingung erfüllt. Aber das ist eben nur ein seltener Einzellfall.

Sagen wir mal, es hätte für den WAA nur die Tathergangshypothese vorgelegen? Wer hätte im Vorfeld erkannt, dass sie Kröber nicht vorgelegen hatte? Dazu wäre umfangreiches Aktenstudium erst notwendig gewesen, ehe man hier einen solchen Grund findet, der fällt eben nicht vom Himmel. Und wer hätte diese umfangreiche Aufgabe machen sollen? Die StA? Nö, für die ist das Verfahren abgeschlossen. Das Gericht? Aus den gleichen Grund nicht.

Übrig bleibt hier in D nur der Verurteilte selber (aber wer kann das schon, Kulac auf jeden Fall nicht) oder ein Anwalt, dem es wegen seines Berufsethos um mehr Gerechtigkeit geht und dafür viel Vorarbeit leistet und dabei - falls der Verurteilte (wie meistens) mittellos ist - das hoch wahrscheinliche Risiko auf sich nimmt, für diese Arbeit nie bezahlt zu werden.

Amerika ist da in diesem Punkt weiter, dort gibt es das mittlerweile fachübergreifende "innocence-Projekt", an den sich Verurteilte wenden können, die meinen zu unrecht verurteilt worden zu sein.


4x zitiertmelden

Peggy Knobloch

11.12.2018 um 07:01
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb: Und wer hätte diese umfangreiche Aufgabe machen sollen?
Hatte er damals nicht sogar 2 Anwälte? Wollen wir nicht so tun als wäre ein Angeklagter allein auf hoher See..


melden

Peggy Knobloch

11.12.2018 um 07:38
@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:oder ein Anwalt, dem es wegen seines Berufsethos um mehr Gerechtigkeit geht und dafür viel Vorarbeit leistet und dabei - falls der Verurteilte (wie meistens) mittellos ist - das hoch wahrscheinliche Risiko auf sich nimmt, für diese Arbeit nie bezahlt zu werden.
Das ist doch eine ziemlich romantische Vorstellung vom moralisch reinherzigen und freiwillig darbenden Juristen, der nicht schlafen kann, solange ein unschuldiger Mörder hinter Gittern sitzt...


Anzeige

1x zitiertmelden