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Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.01.2019 um 22:04
@otternase
Zitat von otternaseotternase schrieb:Ich vermag nicht zu erkennen, inwieweit U-Haft für MS eine Aufklärung vereinfachen oder beschleunigen würde.
Ich könnte mir da durchaus eine Erleichterung der U Haft für die Aufklärung vorstellen, nur ist die nicht vertretbar.
Zitat von otternaseotternase schrieb:2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr),
Der TV hat in der Vergangenheit schon mal von Suizid gesprochen.

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Peggy Knobloch

16.01.2019 um 22:07
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Für mich ist die Verbringung eines toten Kindes Beweis genug um ihn als dringend tatverdächtig (als Mittäter oder Täter) einzustufen.
Ja, aber er hat sein Geständnis widerrufen. Und man kann wohl davon ausgehen, dass er im Beisein eines Anwaltes keinen Piep gesagt hätte.


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Peggy Knobloch

16.01.2019 um 22:08
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Der TV hat in der Vergangenheit schon mal von Suizid gesprochen.
interessante Frage: Kann "Suizidgefahr" als "Fluchtgefahr" gewertet werden? Kann ein juristisch Bewanderter dazu etwas sagen?


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Peggy Knobloch

16.01.2019 um 22:14
@WyattE
Zitat von WyattEWyattE schrieb:Ja, aber er hat sein Geständnis widerrufen. Und man kann wohl davon ausgehen, dass er im Beisein eines Anwaltes keinen Piep gesagt hätte.
Ja, aber diese Widerrufung hat den Amtsrichter am 24.12.2018 nicht dazu bewogen von seinem oder dem Verdacht, dass der TV die Leiche des Kindes verbracht hat, abzukommen. Er bestätigte lt PM diesen Verdacht.


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Peggy Knobloch

16.01.2019 um 22:18
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Ich halte da zur Staatsanwaltschaft. Für mich ist die Verbringung eines toten Kindes Beweis genug um ihn als dringend tatverdächtig (als Mittäter oder Täter) einzustufen.
Genau da bin ich auch! Zumal es mir offen gesagt auch extrem schwer fällt die Verbringung und später die Verbrennung des Schulranzens und der Jacke als eins zu betrachten.

Wir hatten an dem 7.5.01 einen grässlichen nasskalten Tag und als Helen C. Peggy vom Bus aus sah, soll Peggy die Jacke getragen haben. (Aussage hier im Thread). Das Peggy ihre Jacke dann draußen ausgezogen hat mag ich nicht so recht glauben. Auch die Übergabe mit Schulranzen bereitet mir Kopfzerbrechen. Wobei ich den -falls sie mit Schulranzen übergeben wurde- noch verstehe das er in Rodacherbrunn ausgezogen wurde.


@Blaubeeren
doch, der Amtsrichter an Heiligabend hat aufgrund des Widerrufs den Haftbefehl aufgehoben und weil die Beweise der Ermittler nur die Verbringung beweisen aber keine Tötung.
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/290344


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Peggy Knobloch

16.01.2019 um 22:22
Zitat von otternaseotternase schrieb: Ich vermag nicht zu erkennen, inwieweit U-Haft für MS eine Aufklärung vereinfachen oder beschleunigen würde.
Eine Frage, die ich mir auch schon gestellt habe und keine Antwort gefunden habe.

Verdunklungsgefahr: Durchsuchungen sind abgeschlossen
Fluchtgefahr: Wo soll er hin, wo man ihn nicht schnellstens eingefangen hat
Suizidgefahr: U-Haft ist nicht geeignet, diese abzuwehren.

Mir persönlich ist es egal, wo er die Nächte verbringt.
Hauptsache die Ermittlungen wegen Mordes gegen ihn gehen weiter.

Aber dennoch warte ich auf juristische Erklärungen


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Peggy Knobloch

16.01.2019 um 22:31
Zitat von emzemz schrieb:Mir persönlich ist es egal, wo er die Nächte verbringt.
Hauptsache die Ermittlungen wegen Mordes gegen ihn gehen weiter.
Ja, das trifft es recht gut weil ruhige Nächte oder erholsamen Schlaf dürfte er in seiner Position eh nicht haben.


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Peggy Knobloch

16.01.2019 um 22:34
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:doch, der Amtsrichter an Heiligabend hat aufgrund des Widerrufs den Haftbefehl aufgehoben und weil die Beweise der Ermittler nur die Verbringung beweisen aber keine Tötung.
Genau, "nur die Verbringung beweisen".
Das werte ich als Aufrechterhaltung des Verdachts auf Verbringung der Leiche.


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Peggy Knobloch

16.01.2019 um 23:21
@Blaubeeren
Ja, weil er die Aussage widerrufen hat. Die Frage ist, inwieweit anwesende Beamte bei der Vernehmung da als Zeugen auftreten dürfen u. können.

Weil ich z. B. glaube schon das er das Mädchen weggebracht hat (und vermute noch mehr), mit den Beweisen oder Indizien konfrontiert die man am Ablageort fand knickte er ein, so denke ich. Und das was sein Anwalt da sagt "Anwalt verwehrt - er habe das nur gesagt damit er seine Ruhe hat wegen des Verhnehmungsdrucks" ist doch Blödsinn.

Manuel S. war 2001/2002 Beschuldigter und wurde mehrmals vernommen, er kennt die Belehrungen -die im Übrigen jeder über 30 auch aus schlechten Krimis kennt- die wurden vor der Vernehmung im September ihm gegenüber upgedatet, und wenn ich meine Ruhe will wegen immensem Druck dann schweige ich was mein Recht in dieser Situation ist und bring mich wenn ich unschuldig (auch beim verräumen) bin nicht in diese Situation.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 01:32
Interessant ist wie ich finde die Tatsache, dass doch sicher die Spuren in einem anderen Fall mit anderen Tätern ausgereicht hätten um etwas zu unternehmen.

Von daher scheint aus irgendwelchen Gründen zwar rein menschlich der Verdacht da zu sein, dass jemand der eine Leiche verbringt auch meistens etwas mit deren Ableben zu tun hat. Jedoch schließt sich der Kreis nicht um MS als Mordverdächtigen in U haft zu nehmen. Man wird ihn einfach nie mit Peggy gesehen haben, er wird nichts auffälliges/strafbares vor und nach der Tat getrieben haben.
(vielleicht weder kleine Gewalttaten, noch Interesse an jüngeren)

Eigenartig ist doch aber wenn man in anderen Fällen etwas an den Leichen findet, dann denkt man gleich an den Täter. Was spricht in unserem Fall hier so sehr dafür, dass man Verbringung und Tat auseinanderhält? So falsifiziert werden konnte MS's Geständnis bezüglich der Übergabe anscheinend nicht.
Hätte man es außerdem sofort für kompletten Humbug gehalten, hätte man diese Passage auch komplett aus der PK ausklammern können.
Kommt zwar vor, aber ist nicht Alltag, dass nach nem Geständnis gleich eine PK läuft, wo man so viele Details preisgibt. Es hätte wenn Ihnen das selbst zu albern gewesen wäre auch gereicht zu sagen: er gestand bisher nur die Verbringung, bestreitet die Tat, alles andere ermitteln wir jetzt.


Ich wette in jedem anderen Fall mit ähnlicher Beweislage würde man sich schon hinter Gittern befinden.
Würde man zB. irgendwo in einem Wald eine Leiche finden und daran Spuren von mir entdecken und zudem noch feststellen, dass damals am Tattag mein Alibi erfunden war... Ob die dann klingeln würden, ich könnte ihnen in Ruhe einen Kaffee anbieten und kurz erklären, dass mein seit wenigen Jahren verstorbener Nachbar (gegen den ja nun leider nicht mehr ermittelt werden kann) mir die Leiche übergab und mir nicht sagte was passiert ist... Ich sie dann verbrachte, (ihm zuliebe) weil er öfter vor meinem Haus Schnee räumte während ich bis in die Puppen schlief...
Da würde man mir doch gleich ne Jacke anziehen mit den Ärmeln nach hinten:)

Was völlig unwichtig ist, mich aber brennend interessieren würde ist folgendes: Ob die Ermittler im stillen für sich dachten, als die das erste Mal zu MS ausgedrückt sind um ihn mit den Funden an der Leiche zu konfrontieren: Jetzt haben wir endlich den Mörder von Peggy.
Oder: jetzt können wir den Fall vielleicht bald klären.
Ich meine damit ob die Ermittler von Ihrem Gefühl her zu Peggys Mörder gefahren sind, oder zu einem verdächtigen Typen der irgendwie mit drin steckt.

Ich glaube jedenfalls die wenigsten gehen hier von einer alleinigen Täterschaft durch MS aus. Nur die Verbringung ist ohne die Erklärung dazu erstmal abwegig für uns (jedoch nicht unmöglich falls Verwandtschaft oder ähnliches beteiligt ist) Vllt war er aktiv an der Tötung beteiligt, vielleicht auch "nur" passiv... Aber alleine? Ein Mädchen umringt von Menschen mit eigenartigen Trieben, einschlägig vorbestraft, und dann kommt MS daher, der vielleicht als Kind nichtmal Kaugummis geklaut hat und tötet dieses Mädchen?
Gut so unschuldig ist er nicht, selbst das Verbringen ist absolut krank... Damit so viele Jahre zu leben...


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 05:03
@emz
@otternase
@margaretha
Zitat von emzemz schrieb:Verdunklungsgefahr: Durchsuchungen sind abgeschlossen
Wie otternase schon schrieb, geht es da nicht nur um die Vernichtung von Beweisen. Auch Zeugenbeeinflussung gehört zur Verdunkelung:
Zitat von otternaseotternase schrieb:2.3 b Zeugenbeeinflussung, er steht ja unter Beobachtung, Zeugen von damals sind alle schon mehrfach vernommen worden, dass es ihm da gelingen könnte, irgendjemanden noch zu beeinflussen, sehe ich nicht als realistische Gefahr
Im Gegensatz zu otternase sehe ich da schon eine immer noch bestehende Gefahr, auch wenn MS observiert werden sollte.

Im Übrigen aber ist der Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts aufgehoben worden, nicht wegen fehlender Haftgründe. Soweit ich das den Mitteilungen entnehmen konnte, meint das Gericht, durch den Widerruf sei das Geständnis und alle damit zusammenhängenden möglichen Indizien nicht mehr verwertbar, um einen dringenden Tatverdacht zu begründen. Aus den Spuren am Ablageort lasse sich nur ein Tatverdacht der Verbringung ableiten. Ob das so einer Überprüfung durch das LG standhält kann man ohne genauere Kenntnisse der Schriftsätze nicht sagen.

Da sich das Gercht wohl direkt auf den Widerruf bezieht, scheint mir zumindest die Frage anwaltlischen Beistandes allenfalls als obiter dictum behandelt worden zu sein, war jedenfalls nicht entscheidungserheblich. Generell finde ich da die Berichterstattung widersprüchlich.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 07:43
Zitat von otternaseotternase schrieb:interessante Frage: Kann "Suizidgefahr" als "Fluchtgefahr" gewertet werden? Kann ein juristisch Bewanderter dazu etwas sagen?
Selbstmordgefahr rechtfertigt die Anordnung von Untersuchungshaft nicht. So jedenfalls die überwiegende Meinung; siehe hierzu OLG Oldenburg NJW 1961, 1984; OLG Köln StraFo 1998, 102 mAnm Münchhalffen; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt Rn. 18; BeckOK StPO/Krauß, 31. Ed. 15.10.2018, StPO § 112 Rn. 25, 25.1). Paeffgen spricht in NStZ 1995, Seite 21 sogar von einem apokryphen Haftgrund, der mit dem gesetzlich vorgegebenen Merkmal der Fluchtgefahr nur auf einer sehr metaphorischen Ebene noch gewisse Verbindungen aufweise und daher abzulehnen sei.

Anders nur das OLG Bremen JZ 1956, 375 mAnm Bader, das OLG Hamburg JR 1995, 72 und KK-StPO/Graf Rn. 18.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 07:50
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Da sich das Gercht wohl direkt auf den Widerruf bezieht, scheint mir zumindest die Frage anwaltlischen Beistandes allenfalls als obiter dictum behandelt worden zu sein, war jedenfalls nicht entscheidungserheblich. Generell finde ich da die Berichterstattung widersprüchlich.
Dieser Eindruck der widersprüchlichen Berichterstattung kommt nur beim flüchtigen Lesen auf. Nochmals die wesentlichen Stellen der offiziellen Berichterstattung:
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/290344

Es kann hier beim flüchtigen Lesen der Eindruck aufkommen, dass das AG das Widerrufen des Geständnisses als Begründung hergenommen hat. In Wirklichkeit ist es nur einen Konkretisierung des Geständnisses selber. Die Gründe für die Entlassungen werden dort in Wirklichkeit nicht ausgeführt, sie sind offen geblieben. Durch die etwas unglückliche Formulierung sind dann natürlich Ansichten vorprogrammiert, die bei genauerer Betrachtung aus der offiziellen Stellungsnahme nicht hervorgehen.

Die Staatsanwalt selber geht in der folgenden Presseerklärung konkret auf die Gründe des Amtsgerichts ein:
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Haftbefehl zu Recht ergangen. Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten. Die Rechtsmeinung des Amtsgerichts Bayreuth zur Frage der Verwertbarkeit der vom Beschuldigten im Rahmen seiner umfangreichen Vernehmung im Herbst 2018 gemachten Angaben ist unzutreffend, da dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt wurde, anwaltlichen Beistand zu Rate zu ziehen. Der Tatverdacht ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft aufgrund der vorliegenden Aussagen und Beweismittel weiterhin so zu bewerten wie bei Erlass des Haftbefehls am 10.12.2018.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2019/2.php

Die Staatsanwaltschaft selber bezieht sich also ganz klar und deutlich auf die Verhörsituation. Dass das Geständnis widerrufen wurde, hatte offenbar keine oder nur eine untergeordnete Rolle gespielt, wesentlich ist hier wohl die Verhörsituation, zu denen es offenbar unterschiedliche Rechtsansichten gibt.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 09:35
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Da sich das Gercht wohl direkt auf den Widerruf bezieht, scheint mir zumindest die Frage anwaltlischen Beistandes allenfalls als obiter dictum behandelt worden zu sein, war jedenfalls nicht entscheidungserheblich. Generell finde ich da die Berichterstattung widersprüchlich.
Wir kennen eben nur die mitgeteilte Interpretation der StA bezüglich der amtsgerichtlichen Beschlüsse. Ich neige auch dazu, anzunehmen, dass das AG sich, quasi als „sichere Bank“, eher auf den Widerruf gestützt hat als auf die eher wacklige Frage der rechtswidrigen Verweigerung anwaltlichen Beistands.

Natürlich geht es der StA jetzt, da diese Frage aber nun mal zum Thema geworden ist, auch darum, nicht auf sich sitzen zu lassen, dass man einem Beschuldigten einen Anwalt verwehrt hat.

An den anderen Punkten, also nach Meinung des AG a) fehlende forensische Beweise für dringenden Tatverdacht wegen Mordes und b) Widerruf des Verbringungsgeständnisses, kann die StA nicht viel ändern. Da ist sie jetzt auf die Bewertung des LG Bayreuth angewiesen. Aber den Vorwurf der Verweigerung des Anwalts möchte sie naturgemäß entkräftet sehen, wie sich aus ihrer letzten PM ergibt.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 09:55
@Andante
Es ist immer Schade, dass Du aus öffentlichen Stellungnahmen häufig mehr versuchst hinein zu interpretieren, als dort steht. Die StA hat sich ganz klar auf die Verhörsituation bezogen. Wenn das AG nur auf das widerrufene Geständnis berufen haben sollte, dann wird die aktuelle Beschwerde der StA ins Leere laufen. Was Du behauptest, ist reine Spekulation ohne jeglichen Hinweis von Seiten des AG ind der StA.

Wie gesagt, der offizielle Hinweis des AG geht der Einfluss des Widerrufs definitiv nicht hervor und die Pressemitteilung der StA auch nicht im geringsten auf den Widerruf als solches ein, sondern nur auf die unterschiedlichen Sichtweisen des AG und der StA bzgl. des Verhöres.

Was willst Du eigentlich mehr?

Man sollte auch immer beim AG das vortragen, was für eine Haft spricht, nicht erst beim LG. Das LG sieht es jedenfalls sicherlich nicht gerne, wenn Vortrag erst vor dem LG erfolgt.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 10:16
@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:der offizielle Hinweis des AG geht der Einfluss des Widerrufs definitiv nicht hervor
Wo gibt es denn den "offiziellen Hinweis des AG" nachzulesen?


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 10:25
@jaska
Willst Du mich nun ver**en?

In meinem Beitrag um 7:50 habe ich die beiden offiziellen Stellungnahmen zitiert. Es gibt da keinerlei Hinweise, dass die U-Haft-Aufhebung durch den Widerruf erfolgte, ganz im Gegenteil.

Wenn Du Dich über den vielleicht über den Begriff "Hinweis" mokierst, von mir aus, dann betreibst Du aber Korinthenkackerei.

Ich denke, derjenige, der - abweichend von der offiziellen Stellungnahme der StA - etwas behauptet, sollte hier den Nachweis führen oder zumindest klare Hinweise aufzeigen. Spekulationen ohne Grundlage sind dafür nicht geeignet.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 10:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Natürlich geht es der StA jetzt, da diese Frage aber nun mal zum Thema geworden ist, auch darum, nicht auf sich sitzen zu lassen, dass man einem Beschuldigten einen Anwalt verwehrt hat.
Also denkst auch du, dass die Außenwirkung ein wichtiger Aspekt bei der weiteren Vorgehensweise ist.
Ich wagte es fast nicht, dies so anzunehmen.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Im Übrigen aber ist der Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts aufgehoben worden, nicht wegen fehlender Haftgründe.
Das habe ich schon verstanden, dass der dringende Tatverdacht fehlt.

Meine Frage war deshalb ja auch, welche Vorteile eine U-Haft bringt. Und da bin ich eben bei den Haftgründen gelandet, weil mir sonst nichts einfällt.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 10:42
@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Willst Du mich nun ver**en?
Jetzt krieg Dich echt mal ein.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:In meinem Beitrag um 7:50 habe ich die beiden offiziellen Stellungnahmen zitiert.
Konkret hasst Du einmal eine gemeinsame Erklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft und ein weiteres mal eine Erklärung der Staatsanwaltschaft zitiert.

Du sprachst aber ausdrücklich von offiziellen Hinweisen des Amtsgerichtes. Genau die hätte ich auch gerne und deshalb hab ich nachgefragt.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 11:02
@jaska

Es gibt meines Wissens nur diese beiden offiziellen Stellungnahmen. Leider behaupten hier Mitglieder, mehr als aus diesen Stellungnahmen hervorgeht.

Du musst diese Mitglieder fragen, mit welchen offiziellen Mitteilungen oder Berichten sie ihre Behauptungen stützen. Wie gesagt, es ist reine Korinthenkackerei, wenn Du Dich daran aufhängst, dass ich von einem Hinweis des AG spreche (von einer Stellungnahme habe ich sogar gar nicht gesprochen). Wie gesagt, worauf ich mich bezog, war klar und ich bin für Deine Fragen NICHT der Ansprechpartner.

Wende Dich an @DerGreif oder @Andante, welche hier mehr behaupten, als aus den uns bekannten offiziellen Stellungnahmen hervorgeht. Vielleicht können die Dich mit einer anderen offiziellen Stellungnahme beglücken, welche uns bisher nicht bekannt ist.

So wenn Du hier weiter mit so Unsinn den Thread zumüllen willst, mach das, aber ohne mich.


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