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Peggy Knobloch

98.160 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.01.2013 um 12:50
Jetzt weise ich mal auf eine Unlogik in diesem Fall hin, auf die hier noch keiner hingewiesen hat. Um die Unlogik zu erkennen muss man sich nur diesen Bericht durchlesen und drüber nachdenken:
Peggy Prozess in Hof: Die Verteidigung von Ulvi K. bezeichnet die Abhörprotokolle der Polizei als unzulässig - Bericht von Radio Mainwelle vom Dienstag, 10. Februar 2004:.

Im Peggy-Prozess vor dem Hofer Landgericht hat es erneut Meinungsverschiedenheiten um die Verwendung von Abhörprotokollen gegeben.

Laut Aussage des ehemaligen Leiters der Sonderkommission 2, wurden nicht nur Telefonate auf dem Anschluss der Eltern des Angeklagten in Lichtenberg abgehört, sondern auch ein Treffen des Angeklagten mit seinem Vater im Sommer 2002. Nach Ansicht der Verteidigung bewegten sich die Ermittler mit diesem Methoden am Rande der Legalität.--- Markus Ruckdeschel berichtet: "Der Inhalt der Gespräche ist angeblich brisant. In einem arrangierten Zusammentreffen in den Räumen der Polizeidirektion Bayreuth soll Ulvi K. im Sommer 2002 die Tat gegenüber seinem Vater gestanden haben. Die Polizei hatte dabei ein Aufnahmegerät mitlaufen lassen. Abgehört wurde auch der Anschluss von Ulvi's Eltern in Lichtenberg. Auch hierbei haben sich offenbar Hinweise ergeben, dass der 26jährige noch weiteren Personen gegenüber den Mord an Peggy Knobloch gestanden haben soll. Staatsanwalt Gerhard Heindl kündigte an, Mitschnitte dieser Telefonate in dem Prozess einbringen zu wollen. Ob dies zulässig ist, wird die Jugendkammer erst noch klären müssen."

http://www.mainwelle.fm/default.aspx?ID=7627&showNews=545043
Ulvi hat angeblich bei seinem Geständnis bei der SOKO angegeben, dass sein Vater die Leiche des Kindes am 7. Mai 2001 "verräumt" hat (wegschaffte). Das hat der Ulvi aber später widerrufen.

Aber nehmen wir einfach mal an, der Ulvi hätte die Wahrheit gesagt und der Vater hätte die Leiche wirklich weggeschafft. Dann hätte der Vater doch bereits am 7. Mai 2001 gewusst, dass Ulvi das Kind umgebracht hat, denn angeblich ist der Ulvi ja sofolrt hin zu ihm, um ihm das zu beichten. Wieso sollte der Ulvi seinem Vater den "Mord" ERST im Sommer 2002 gestanden haben, wenn der Vater des Ulvi doch angeblich höchstpersönlich die Leiche am 7. Mai 2001 vom Tatort weggeschafft hat? Das würde ja bedeuten, dass Ulvi dem Vater, der angeblich alles sofort wusste, erst ein Jahr später den "Mord" gestanden hat, also Eulen nach Athen getragen hat. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich !!!

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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 12:57
@Scipper
Vlt. sollte man bei solchen Berichten nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Möglicherweise hat er's zugegeben und nicht gestanden. Ev. haben sie drüber geredet, wer weiß schon wie der genaue Wortlaut war?!


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 13:12
Das angebliche "Geständnis" gegenüber dem Vater im Sommer 2002 ergibt keinen Sinn, denn wenn der Vater die Leiche wegschaffte, wie die SOKO annahm, hat sich das Geständnis bei ihm erübrigt.

Das wäre ja genau so, als wenn zwei Mann gemeinsam eine Bank ausrauben würden und der eine Täter dann dem anderen Täter nach einem Jahr gesteht, dass beide eine Bank ausgeraubt haben.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 13:25
Man kann den Text auch so lesen dass er die Tat gestanden hat,
also in dem Gespräch gesagt hat er wars
und sein Vater halt der Gesprächspartner war.

Dann hieße das nicht, dass der Vater das das erste Mal hörte.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 13:33
Man kann es auslegen wie man will, aber ich lege die Worte in dem Bericht auf die Goldwaage. Hier wrd ja alles aus die Goldwaage gelegt. Warum sollte man das bei Zeitungsberichten nicht tun ? Jedes Wort der Zeugen wird hier auf die Goldwaage gelegt und jedes Wort von dem Ulvi. Das Urteil wird hier sogar teilweise wörtlich nachgebetet, als wenn es das Evangelium oder die Bibel wäre.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 13:51
Mir ist noch was aufgefallen: In einigen Filmen sieht man, dass die beiden Anwälte des Ulvi keine Akten auf dem Tisch im Gerichtssaal vor sich liegen hatten. Der eine Anwalt hat nur einen Notizblock vor sich. Ist es üblich, dass man als Anwalt im Gerichtssaal keine Akten vor sich liegen hat? Hatte man die Akten zu Hause gelassen oder hatte man die Akten in der Aktentasche unter dem Tisch? Oder hat man keine Handakten oder Gesetzbücher benötigt, weil man die Verteidigungsstrategie präzise im Kopf hatte? In anderen Fällen sieht man, dass manche Anwälte wahre Aktenberge und dicke rote Ordner mit den Gesetzestexten vor sich auf dem Tisch haben, auch wenn das vielleicht nur zur Dekoration dient.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 13:53
@Scipper

Lies den Satz nochmal ....

"...soll Ulvi K. im Sommer 2002 die Tat gegenüber seinem Vater gestanden haben."

Sogar auf der Goldwaage heisst das nur:

Er gesteht die Tat und der Vater ist der Gesprächspartner.

Ansonsten müsste es heissen:

"Ulvi gesteht seinem Vater die Tat."


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 14:02
Der Bericht lautet: "In einem arrangierten Zusammentreffen in den Räumen der Polizeidirektion Bayreuth soll Ulvi K. im Sommer 2002 die Tat gegenüber seinem Vater GESTANDEN haben. Die Polizei hatte dabei ein Aufnahmegerät mitlaufen lassen." Leider ist der Text des Tonbandes nicht bekannt.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 14:23
In einem anderem Bericht steht es genau so, dass er seinem Vater den Mord erst im Sommer 2002 GESTANDEN hat, so dass anzunehmen wäre, dass der Vater vorher von alledem nichts wusste:
Dem Vater den Mord gestanden - Bericht vom 11.02.2004
- Peggy-Prozess: Polizei hörte wichtiges Gespräch ab -

Ein von der Polizei abgehörtes Gespräch zwischen dem Angeklagten Ulvi. K. und seinem Vater, in dem er ihm den Mord an Peggy gestand, könnte schwerwiegende Folgen für den Angeklagten haben, so das Gericht die Aussage verwerten darf.

Der Vater des mutmaßlichen Mörders der neunjährigen Peggy Knobloch ist nach Aussage eines Ermittlers nicht unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen. Der Leiter der "Sonderkommission Peggy II" bestätigte am Dienstag vor dem Landgericht Hof, dass der Gastwirt aus dem oberfränkischen Lichtenberg zwar ebenfalls vorübergehend festgenommen worden war. Der Verdacht, dass der 57-Jährige anstelle seines geistig zurückgebliebenen Sohnes das Mädchen umgebracht haben könnte, habe sich im Laufe der weiteren Ermittlungen aber nicht bestätigt.

Der 26-jährige Angeklagte habe seinen Vater mehrfach beschuldigt, Peggys Leiche beseitigt zu haben, berichtete der SOKO-Chef. Später habe er diese Behauptung aber widerrufen. Bei einem Gespräch mit seinem Vater, das in der Polizeidirektion abgehört worden sei, habe der Angeklagte den Mord an Peggy gestanden. Nachdem die Ermittlungen der ersten Sonderkommission im "Mordfall Peggy" ins Stocken geraten waren, sei er Ende Februar 2002 beauftragt worden, eine neue Sonderkommission zu bilden, berichtete der 58 Jahre alte Kriminaldirektor. Die Ermittlungen hätten sich dann sehr schnell auf den heute 26 Jahre alten Angeklagten konzentriert.

Der Ermittler hatte nach eigenen Worten im März 2002, rund zehn Monate nach der mutmaßlichen Tat, veranlasst, die Kleidung des Gastwirtssohns sicher zu stellen. Am Overall des Angeklagten seien dunkle Flecken, etwa von der Größe eines Handtellers, gefunden worden. Trotz eines rechtsmedizinischen Gutachtens konnte weder Blut noch DNA-fähiges Material nachgewiesen werden, sagte der SOKO-Leiter. Der Overall sei aber erst zehn Monate nach der Tat - nachdem er öfter gewaschen worden war - sichergestellt worden. Laut Anklage soll der Gastwirtssohn Peggy Knobloch am 7. Mai 2001 getötet haben, um einen vorausgegangenen sexuellen Missbrauch zu vertuschen.

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/512798-100,1,0.html



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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 14:44
Daran sieht man, dass an dem ganzen Fall etwas nicht stimmen kann: Denn da steht: GESTANDEN. Er hat seinem Vater die Tat GESTANDEN - aber erst im Sommer 2002. Das sagen sogar zwei Berichte. Wenn man das wörtlich nimmt, wusste der Vater also bis dahin gar nichts von dem Mord des Ulvi.

Zwei Berichte von unterschiedlichen Verfassern enhalten das gleiche Wort: GESTANDEN. Da steht nicht: "Er sprach mit seinem Vater über den Mord oder wie man den Mord vertuschen kann." Nein !!!

Wenn die Tathergangshypothese logisch und durchdacht wäre, also wenn der Ulvi der Täter war und sein Vater oder ein Verwandter oder sonst jemand aus seinem Umfeld nach der Tat die Leiche vom Tatort wegschaffte, musste Ulvi seinem Vater im Sommer 2002 keinen Mord mehr offenbaren, denn dann hätte der Vater das sicherlich bereits am 7. Mai 2001 bereits gewusst oder mitbekommen !!!


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 15:05
Was hat er denn seinem Vater im Sommer 2002 bei dem abgehörten Telefonat genau gestanden?

Hat er vielleicht zu seinem Vater wörtlich gesagt: "Vati, ich hab die Peggy umgebracht."

Und hat der Vater dann erschrocken gesagt: "Oh, das wusste ich ja noch gar nicht."

Oder hat der Vater gesagt: "Das weiß ich doch bereits, denn ich habe die Leiche verräumt."

Ich nehme an, dass nichts Dergleichen am Telefon gesagt wurde, sondern dass der Ulvi vielleicht allgemein mit seinem Vater über sein Einsitzen in der Anstalt sprach und dass die SOKO ihn laufend vernommen hat und dass er dann am 2. Juli 2002 sein Geständnis ablegte, warum auch immer.

Ohne Tonbandaufzeichnung kann jeder sagen: Er hat bei dem Telefonat dies oder jenes gesagt. Hätte man eine solche Tonbandaufzeichnung, wäre sie im Gerichtsurteil wörtlich zitiert worden. Mit Datum und Namen des Kriminalbeamten, der die Tonbandaufnahme im Sommer 2002 vorgenommen hat.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 15:15
@Scipper

Du verrennst Dich da in eine Formulierung von zwei Journalisten (evtl. sogar nur einer, dessen Text dann übernommen wurde) und das auch noch zu Unrecht!

Dass er die Tat gesteht heisst nur dass er den Mord zugibt, aber nicht zwingend dass er dies gegenüber jemand macht, der bisher von der Tat nichts wusste.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 15:19
Was aus diesne Tonbandmitschnitten geworden ist, wäre natürlich interessant zu wissen.
Sind die im Prozeß berücksichtigt worden?


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 15:45
Es mag sein, dass man sich bei der Wortwahl vertan hat, aber ich denke nicht, dass der "Fehler" den Reportern unterlaufen ist, denn diese machen sich meistens nicht viel Arbeit mit dem was die Polizei sagt, sondern übernehmem meistens die Worte der Pressestellen der Polizei wörtlich. Es wäre sogar falsch, wenn Zeitungsreporter die amtlichen Mitteilungen einer Behörde nach eigenem Gutdünken ändern würden. Ohne die reale Tonbandaufnahme kann man viel sagen, wenn der Tag lang ist.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 15:52
Noch etwas: Wenn der Ulvi beim Vater oder bei seinem Anwalt ein "Geständnis" abgelegt hätte, also in irgendeiner Form gesagt haben würde, dass er die Peggy umgebracht hat, und wenn die SOKO das auf einem Tonband haben würde, wäre dies als Faktenbeweis Nummer 1 im Gericht verwertet worden. Das Tonband wäre ja dann der Knüller und reale Beweis gewesen, um alles zu untermauern und den letzten Skeptiker und Zweifler zu überzeugen.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 16:03
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Was aus diesne Tonbandmitschnitten geworden ist, wäre natürlich interessant zu wissen.
Sind die im Prozeß berücksichtigt worden?
Zu unterscheiden ist zwischen dem Tonband (Magnetband) und dem schriftlichen Protokoll über diese Tonbandaufnahme. Warum beides nicht als Beweis Nummer 1 verwendet wurde, weiß ich nicht.


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 17:42
Ich will die beiden obigen Berichte nicht wiederholen, aber ich stelle dazu mal drei Rechtsfragen:

1. Ich welchen Fällen darf die Polizei Telefonate abhören? Ich meine das Abhören von Telefonanlagen muss als jeweilige Einzelfallentscheidung durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden. Lag ein richterlicher Beschluss vor und fand überhauüt eine Abhöraktion statt?
2. Lag ein richterlicher Beschluss für das Aufzeichnen des Gespräches Ulvis mit dem Vater vor?
3. Durften die Telefongespräche zwischen Ulvi und seinem Rechtsanwalt abgehört werden?


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 17:49
Man sollte ja nicht alles glauben was in den Zeitungen steht: Lag ein richterlicher Beschluss vor und fand überhaupt eine Abhöraktion statt, so wie sie in den beiden Presseberichten geschildet wurde?


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 17:54
@Scipper
13 von 18 Beiträgen alleine auf dieser Seite. Respekt!

Den Sinn der Fragen in Deinem vorletzten Beitrag versteh ich ehrlich gesagt nicht.
Um Formfehler oder verfahrensrechtliche Ungereimtheiten aufzuarbeiten ist es zu spät.
Und dass Du den Inhalt der Gespräche nicht bewertest, dafür aber die Art der Informationsbeschaffung, ist komisch.

Was mir auch noch auffällt: Du nimmst es als gegeben an, dass Tonbänder verschwunden sind und die Ergebnisse der Abhöraktion nicht im Prozess verwertet wurden. Woher stammt dieses Wissen?


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Peggy Knobloch

16.01.2013 um 18:03
Da mir hier keiner sofort oder aus dem Stegreif meine Rechtsfragen beanworten kann oder will, habe ich selbst nach der Antwort gesucht: Telefongespräche dürfen von der Polizei abgehört werden, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Ich verweise auf die §§ 100 a und 100 b der StPO. Es kann sein, dass es dazu noch weitere Vorschriften gibt, aber ich will das nicht vertiefen.


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