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Peggy Knobloch

98.144 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.01.2013 um 20:55
@mac61713

Zumal es immer heisst, der Ulvi kann kein "perfektes Verbrechen" begangen haben, das behauptet aber auch niemand, ihm wird nur die Tötung zur Last gelegt, das wäre kein Problem für ihn gewesen, die Beseitigung der Leiche ist ne andere Geschichte.

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Peggy Knobloch

18.01.2013 um 21:04
Ein perfektes Verbrechen wäre es doch, wenn der Täter unbesehen davonkommt.
Ein Mordurteil und Verwahrung ist nicht gerade "perfekt".


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Peggy Knobloch

18.01.2013 um 22:45
@jaska
Danke!

Der Punkt ist der, wie Mao schön dargelegt hat, Ulvi ist hochsuggestibel und das nunmal in beide Richtungen.

Es ist nicht soo ungewöhnlich, dass Beamte ihre Kompetenzen überschreiten. Es ist auch nicht soo ungewöhnlich, dass sie dann von der Justiz verschont werden. Das kommt vor.

Aber letzten Ende - worüber reden wir denn? Über Druck an der Schulter, aus dem Frankenblick n bissl sehr viel rauskonstruiert hat. Wäre, wenn es das gab, immer noch unschön, hat aber nichts mit dem Geständnis zu tun.

Das ist im Prinzip nichts anderes als in Richtung Polizei nachtreten. Und bringt uns auf der Suche nach der Wahrheit nicht einen Mikrometer weiter.


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Peggy Knobloch

18.01.2013 um 22:56
@LivingElvis
Absolute Zustimmung.
Danke


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 05:07
Hier ein Text aus 2005 aus einem anderem Forum, der offenbar auf einem Zeitungsbericht beruht:
H. wiederholte gegenüber unserer Zeitung seine Aussage, wonach der Gastwirtssohn bei dem Gespräch berichtet habe, dass er nach seiner Verhaftung in den Räumen der Polizeidirektion Hof ständig angeschrieen worden sei, nichts zu essen und zu trinken bekommen habe und allein in Dunkelhaft gesteckt worden sei. Im weiteren Verlauf des Gesprächs habe er dann auch bestätigt, dass ihm körperliche Schmerzen zugefügt worden seien. H.: "Um ihm keine Worte in den Mund zu legen, bat ich ihn, an mir zu demonstrieren, wie dies gemacht wurde. Daraufhin griff er mir an die Schultern und drückte gezielt auf eine hinter dem Schlüsselbein liegende Stelle." ...

Quelle: http://www.ariva.de/forum/Mordfall-Peggy-194367
Wie bereits gesagt: Ulvi ist ein begabter Geschichtenerzähler, so dass seine Erzählungen mit großer Vorsicht zu genießen sind. Selbst wenn der Ulvi bei einer Vernehmung angebrüllt wurde, hat er das weggesteckt. Denn er hat den Mord monatelang abgestritten. Das Brüllen hat also nichts genützt !!!


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 05:54
Nachtrag: Das angebliche Anfassen (Schulterzwicken) hat angeblich nicht stattgefunden. Dies geht aus einem Bericht einer Staatsministerin hervor. Es bleibt also nur das angebliche Anbrüllen übrig. Das ist nicht verboten, denn es steht nirgendwo genau, nicht wie laut oder leise jemand reden soll. Auch das Vorenthalten von Nahrungsmitteln (Wasser und Brot) ist nicht strafbar, solange der Beschuldigte nicht verdurstet oder verhungert oder einen Schwächeanfall oder den Tod erleidet. Dunkelhaft (das Licht ausschalten) ist auch nicht verboten, es sei denn, dies würde tagelang oder wochenlang andauern. Fraglich ist, ob die Angaben des Ulvi dazu stimmen. Ich bezweifle das alles.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 06:14
Die Erzählungen des Ulvi über die angeblichen Vorfälle bei Vernehmungen entbehren vermutlich jeder Grundlage. Denn wenn es wirklich so schlimm gewesen wäre, hätte er nicht erst am 2. Juli 2002 sein Geständnis abgelegt. Im übrigen hatte er einen Rechtsanwalt, der sich laufend um ihn kümmerte !!!


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 06:35
Zur Klarstellung muss ich noch etwas sagen. Ich denke nicht, dass der Ulvi bewusst die Unwahrheit sagte. Ich nehme an, dass er seine Empfindungen schilderte. Also in dem Sinne, dass er sich bei den ersten Vernehmungen subjektiv alleine gelassen fühlte, wie ein Kind in einer fremden Umgebung mit fremden Menschen um sich herum, die ihn ausfragten. Denn es war so, dass er damals noch keine Betreuerin hatte. Er hatte zwar den Rechtsanwalt als Beistand, aber das ist was anderes als eine Frau als Betreuerin, die sich auch um seine persönlichen Sorgen und Nöte kümmern kann. Ich denke, dass er bei den Verhören nicht schlechter als andere Beschuldige behandelt wurde. Es kann sein, dass man ihn im Laufe der Zeit, nachdem man ihn besser kannte, mit einer gewissen Nachsicht behandelte. Also in dem Sinne, dass man Rücksicht auf seine geistige Behinderung nahm und ihn nicht stundenlang befragte, sondern Pausen machte und dafür sorgte, dass etwas zu essen und zu trinken bekam.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 06:47
Es tut mir leid, dass ich das Obige in 4 Etappen schrieb, statt in einem Beitrag, aber das fiel mir erst nach und nach ein, nachdem ich längere Zeit (siehe die Uhrzeiten) über die Sache nachgedacht habe. Das nur am Rande, bevor man sich wieder aufregt, weil ich ein paar Beiträge nacheinander schrieb.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 06:48
@Scipper
Du hältst die "Staatsministerin" für absolut glaubwürdig?
Lies doch mal die Artikel über ihre Aussagen zum Fall Mollath.
Warum wohl wird sie von M. d. Bay. Landtags angegriffen, die Unwahrheit (richtig: die Wahrheit der Justiz) gesagt zu haben?

Das Gericht sieht U.`s Geständnis, trotz hunderter Widersprüche, für glaubwürdig und erlebnisbegründet.
Die damalige genaueste Schilderung der Misshandlung, mit Angabe der Örtlichkeit, Anfertigen einer Skizze und Nennung der Beteiligten, war natürlich frei erfunden.

Die erste Beschwerde wegen der Misshandlung, machte er übrigens nicht erst gegenüber der BI -wie der Hofer STA-Führer Schmitt wahrheitswidrig in den Medien behauptete - sondern gegenüber seinen Pflegern und zwar am Anfang der Vernehmungen, also 2001 u. 2002 (da gabs noch keine BI), wie auch gegenüber dem Gutachter, der als Premiere in der dt. Justiz, ein Glaubwürdigkeitsgutachten über einen Angeklagten erstellte.
Und ihn damit, ebenfalls als Premiere der dt. Justiz, zum Zeugen gegen sich selbst machte.

Ich spüre schon die Prügel aus allen Richtungen.

@Commonsense
Warnung verstanden.
Weil man sowieso gegen eine Wand rennt und überwiegend die Devise gilt: Hängt ihn höher..., werde ich mich künftig raushalten.
Einer der neuen User nannte es wohl zutreffend eine "geschlossene Gesellschaft".
Soll es so bleiben.
Nur Lesen ist auch ganz nett und jedenfalls nervenschonender.
Denn davon brauche ich im Job schon genug.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 06:53
@Scipper
Ergänzung. Ach ja, dass der eine Cop angeblich nicht im Dienst war, wer hat das wohl bewiesen?

Etwa der Gleiche, der gegenüber seinen Vernehmern M. u. R., incl. des Beamten, der nach eigener Aussage gar nicht bei dieser "Vernehmung dabei war, statt "Blutverdacht" von Blut sprach und dies dann vor Gericht abstritt?


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 06:58
@Frankenblick

Ich kann nicht beurteilen, was stimmt und was nicht stimmt. Ich gehe aber davon aus, dass die Staatsministerin sich mit dem Fall befasst hat und feststellte, dass alles korrekt verlaufen ist.

Es wird aber so sein, dass auch der Ulvi nicht ganz Unrecht hat, denn er erzählte der Betreuerin sicherlich genau das, was er bei den ersten Vernehmungen empfunden hat: Er hatte Angst.

Bei den Erzählungen des Ulvi ist aber eine gewisse Vorsicht angebracht, weil man nicht genau weiß, ob er ein reales Erlebnis oder eine erfundene oder ausgeschmücke Geschichte zum Besten gibt.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 07:21
@Frankenblick

Ich fände es aber sehr schade, wenn du hier nicht mehr mitwirken würdest. Denn du hast mehr Informationen aus erster Hand über den Fall als jeder andere hier. Dazu ein Sprichwort aus meiner Bundeswehrzeit: Was einen nicht umbringt macht einen nur härter.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 07:32
@Frankenblick
Zitat von FrankenblickFrankenblick schrieb:"Ich spüre schon die Prügel aus allen Richtungen."
Darauf war mein Spruch gemünzt: Was einen nicht umbringt macht einen nur härter.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 08:34
@Scipper schrieb:
Zitat von ScipperScipper schrieb:Es wird aber so sein, dass auch der Ulvi nicht ganz Unrecht hat, denn er erzählte der Betreuerin sicherlich genau das, was er bei den ersten Vernehmungen empfunden hat: Er hatte Angst.

Bei den Erzählungen des Ulvi ist aber eine gewisse Vorsicht angebracht, weil man nicht genau weiß, ob er ein reales Erlebnis oder eine erfundene oder ausgeschmücke Geschichte zum Besten gibt.
Kann ich nicht so stehen lassen.
Er beschrieb nicht nur seine Angst, sondern auch konkret, vor wem er sie hatte. Dass dies die gleichen wie bei der Misshandlung waren, ist sicher nur "Zufall"?
Er beschrieb der Pflegerin H. genau, wer ihn wo angefasst und schmerzhaft gedrückt (natürlich zärtlich als Annäherungsversuch) hat. Das selbe sagte er zu diesem Justiz-Gutachter.
Trotz dieser schriftlich niedergelegten Fakten schreibt die Ministerin, alles OK.

Wie bei Mollath! Ihre Behauptung: Es ist früher von Seiten der Staatsanwaltschaft und Polizei alles völlig korrekt abgelaufen. Aber dann muss sie ihren Stuhl retten und ordnet ein Wiederaufnahmeverfahren an.
Warum? Wenn doch alles korrekt war.

Wie war das? Wenn man die Wahrheit lange genug sucht, bekommt man eine Wahrheit. Aber ob das dann die Wahrheit ist, bleibt fraglich.

Noch ein Wort vom alten Goethe zum Abschied: "Gegner glauben uns zu widerlegen, indem sie ihre Meinung oft wiederholen und auf die unsere nicht achten."

Eben eine geschlossene Gesellschaft.



Man muss künftig eben wieder die gleiche Quellen wie vorher nutzen. Medien, das glaubwürdige Urteil des glaubhaften Gerichts und die, von fast allen Usern verteufelte Seite der BI.

Und Tschüss.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 08:46
@Frankenblick

Das Problem ist, dass wir Außenstehende nur die Berichte aus den Medien kennen. Schade finde ich, dass hier niemand von der BI "Gerechtigkeit für Ulvi" mitwirkt, denn diese Leute haben bestimmt eine Fülle von wichtigen Informationen. Daher ist es kein Wunder, dass hier bei einem User der Eindruck aufkam, dass dies eine geschlossene Gesellschaft ist, bei der man gegen eine Wand rennt !!!


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 09:07
@Frankenblick

Bei allem Wohlwollen: Ich glaube nicht, dass der Ulvi bei den Vernehmungen eingeschüchtert oder drangsaliert oder schikaniert wurde. Es mag sein, dass der Ulvi seiner Betreuerin sehr viel erzählt hat, aber er hat sein "Mordgeständnis" ohne erkennbaren Druck oder Zwang am 2. Juli 2002 abgelegt.

Wenn die Betreuerin alles Ernstes glaubt, dass der Ulvi real gefoltert wurde, dann sollte sie Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einreichen, allerdings mit Beweisen und Zeugen, damit das Gericht der Sache nachgehen und nachprüfen kann, ob es wirklich so war !!!


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 09:21
Wenn jemand gefoltert wird, um Aussagen zu erzwingen oder um ihn fertig zu machen, so wäre das ein Fall für die Menschenrechtskommisson. Aber man sollte das dann auch beweisen können. Denn eins ist klar: Folter ist in Deutschland streng verboten, weil es gegen die Menschenrechte verstößt.

Der Fall sieht eher so aus, dass der Ulvi aufgrund seiner geistigen Behinderung besser niemals ohne seinen Rechtbeistand bei der Polizei aufgetreten wäre, weil er der Sache nicht gewachsen war. Der Anwalt hatte vielleicht keine Zeit dauernd bei ihm zu sein und daher fiel das Kind in den Brunnen.

Normabürger halten jeder Vernehmung stand, davon gehe ich aus, aber eben kein Mensch, der seit frühestes Kindheit an geistig behindert ist und nicht weiß wie er sich zu wehren hat. Man kann diesen traurigen Fall, dass er gegen jede Vernunft irgend etwas gestand, aber niemandem anlasten.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 09:52
Der Fehler, der in diesem Fall gemacht wurde, besteht wohl darin, dass man nicht sofort eine amtliche Betreuerin bestellt hat, die den Ulvi zu den Vernehmungen persönlich begleitet hat und ihm darüber hinaus auch mit einer persönlicher Zuwendung zur Verfügung stand, was ja Sinn der Betreuung ist.

Der Rechtsanwalt war nur für die Rechtsfragen zuständig, obgleich er sich vielleicht in einem gewissen Rahmen auch um den Ulvi gekümmert hat, soweit sein Terminkalender das zugelassen hat, was aber nichts daran ändert, dass in der entscheidenden Phase noch keine amtliche Betreuerin bestellt war.

Insofern kann sich der Ulvi natürlich manchmal alleine gelassen oder hilflos gefühlt haben, auch wenn sein Anwalt im Hintergrund immer ein waches Auge auf ihn und auf die Vernehmungen hatte.


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Peggy Knobloch

19.01.2013 um 10:13
@Frankenblick
Zitat von FrankenblickFrankenblick schrieb:Er beschrieb nicht nur seine Angst, sondern auch konkret, vor wem er sie hatte. Dass dies die gleichen wie bei der Misshandlung waren, ist sicher nur "Zufall"?
Er beschrieb der Pflegerin H. genau, wer ihn wo angefasst und schmerzhaft gedrückt (natürlich zärtlich als Annäherungsversuch) hat. Das selbe sagte er zu diesem Justiz-Gutachter.
Trotz dieser schriftlich niedergelegten Fakten schreibt die Ministerin, alles OK.
Wenn es wirklich so war, warum hat denn der Anwalt keine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht? Wenn sogar eine Pflegerin das wusste, also zeitnah, dann müsste der Ulvi das ja auch seinen Eltern oder seinem Anwalt gesagt haben. Oder hat der Ulvi damals nur mit der einen Pflegerin geredet?


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