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Peggy Knobloch

98.137 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

29.05.2019 um 15:44
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Aber nochmal: Das Gericht macht die Klage doch gar nicht rechtshängig (meint: stellt sie nicht zu), solange der GK-Vorschuss nicht bezahlt ist.
Ja, richtig. Da kennen wir eben den Sachstand nicht.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Oder es war eben doch nur an PKH-Verfahren, dann sind aber auch keine Kosten angefallen.
Auch richtig. Allerdings hieß es seitens der Kanzlei Henning immer, es sei Klage eingereicht. Von einer PKH-bedingten Klage war nie die Rede. Aber auch da wissen wir natürlich nichts Konkretes.

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Peggy Knobloch

29.05.2019 um 17:29
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Da hat er recht. Die Frage der Geschäft-(un-)fähigkeit hat nichts mit dem Betreuungsrecht zu tun. Gar niix, narda, zero
Das sehe ich nicht so!
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Geschäftsfähigkeit (Archiv-Version vom 01.05.2019)

Geschäftsunfähig sind häufig Personen mit geistiger Behinderung, mit bestimmten psychischen Krankheiten und bei schwerer Suchterkrankung:

Demenz (z. B. Alzheimersche Krankheit, vaskuläre Demenz oder senile Demenz)
geistige Behinderung, wie z. B. Minderbegabung
Schizophrenie während der akuten Erkrankungsphase oder bei schwerem chronischen Verlauf
Alkoholkrankheit (siehe: Korsakow-Syndrom) oder Drogenmissbrauch, wenn infolge der Sucht bereits schwerwiegende cerebrale Veränderungen eingetreten sind
Manie, wenn die Person sich in einer akuten manischen Phase befindet
Ich kenne 2 Fälle (Demenz und Alkoholkrankheit) die während eines Krankenhausaufenthaltes den Ärzten auffielen und die Ärzte umgehend die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit veranlassten. Innerhalb von 2 Tagen wurde im Eilverfahren eine richterlich angeordnete, vorläufige Betreuung eingerichtet. Bei Demenzkranken wird die Betreuung u.U. auch gegen den Willen des Kranken bestimmt.

Warum soll das Betreuungsrecht gar nix, nada, zero mit der Geschäftsunfähigkeit zu tun haben? Bei bekannter Geschäftsunfähigkeit wird das Betreuungsgericht umgehend eingeschaltet.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Bei weitem nicht jeder, der geschäftsunfähig ist, hat einen gerichtlich bestellten Betreuer,
Wer vertritt diese geschäftsunfähigen Menschen denn in all ihren Belangen? Sicher mag es geschäftsunfähige Menschen geben, die keinen gerichtlich bestellten Betreuer haben, das dürfte sich allerdings in erster Linie auf ältere Personen, die sich in der Obhut der Familie befinden und aufgrund ihres hohen Alters nicht mehr am alltäglichen Geschäftsleben teilnehmen, beschränken.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:und keineswegs jeder - im Gegenteil: kaum einer -, der einen Betreuer hat, ist geschäftsunfähig.
Und keineswegs jeder..da stimme ich Dir zu und revidiere dahingehend meinen Beitrag von 13.56 Uhr

-im Gegenteil: kaum einer, der einen Betreuer hat, ist geschäftsunfähig. Das sehe ich anders, siehe oben.


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Peggy Knobloch

29.05.2019 um 18:18
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Ich kenne 2 Fälle (Demenz und Alkoholkrankheit) die während eines Krankenhausaufenthaltes den Ärzten auffielen und die Ärzte umgehend die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit veranlassten. Innerhalb von 2 Tagen wurde im Eilverfahren eine richterlich angeordnete, vorläufige Betreuung eingerichtet. Bei Demenzkranken wird die Betreuung u.U. auch gegen den Willen des Kranken bestimmt.

Warum soll das Betreuungsrecht gar nix, nada, zero mit der Geschäftsunfähigkeit zu tun haben? Bei bekannter Geschäftsunfähigkeit wird das Betreuungsgericht umgehend eingeschaltet.
Ich habe es gerade persönlich erlebt. Das Krankenhaus selbst beantragt die "vorläufige Betreuung" ... und wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt bzw. die Angehörigen nicht flink genug sind, dann wird ein Profi bestellt, den niemand kennt.

Geschäftsunfähigkeit in "meinem" Fall: Schweres SHT, Patient somnolent + desorientiert.


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Peggy Knobloch

29.05.2019 um 18:27
Die Frage ist doch ob UK bei Einreichung det Klage geschäftsunfähig war. Denn wer geschaftunfähig ist, ist auch prozessunfähig.

Reicht jemand eine Klage ein, obwohl er prozessunfähig ist, ist die Klage immer unzulässig und abzuweisen. Es wird dann gar nicht mehr geprüft, ob die Klage begründet ist.
Hat ein Gericht Zweifel an der Prozessfähigkeit des Klägers, muss es dessen Prozessfähigkeit von Amts wegen prüfen. Meistens geschieht das durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Allein die Tatsache aber, dass der Kläger unter Betreuung steht, führt noch nicht dazu, dass das Gericht ihn auf seine Prozessfähigkeit untersuchen lassen muss.

Eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 BGB) hat nämlich weder entmündigenden Charakter, noch kann aus einer gesetzlichen Betreuung auf die Geschäftsunfähigkeit des Betreuten geschlossen werden. Das Gericht muss schon weitere Anhaltspunkte haben, um an der Prozessfähigkeit zu zweifeln.


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Peggy Knobloch

29.05.2019 um 18:52
Zitat von AndanteAndante schrieb:Reicht jemand eine Klage ein, obwohl er prozessunfähig ist, ist die Klage immer unzulässig und abzuweisen. Es wird dann gar nicht mehr geprüft, ob die Klage begründet ist.
Auch wenn der prozessunfähige Kläger durch einen Betreuer vertreten wird? Das würde doch heißen, dass ein Prozessunfähiger nie klagen darf, oder wie verhält sich das im Falle eines Rechtsstreits?


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Peggy Knobloch

29.05.2019 um 19:09
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Das würde doch heißen, dass ein Prozessunfähiger nie klagen darf, oder wie verhält sich das im Falle eines Rechtsstreits?
Selber kann er tatsächlich nicht klagen, er müsste dann bei der Klage durch seinen gesetzlicher Vertreter vertreten werden. Kleine Kinder etwa sind geschäfts- und prozessunfähig, sie werden gesetzlich durch ihre Eltern vertreten. So etwas passiert etwa regelmäßig bei Unterhaltsprozessen, wenn der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlen will. Da klagt zwar das minderjährige Kind gegen den Vater auf Unterhalt, das Kind wird aber bei der Klage gesetzlich durch die Mutter vertreten (Achtung: die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist keine GESETZLICHE Vertretung in diesem Sinne).

Oder der Beklagte etwa war bei Einreichung der Klage gegen ihn zwar prozessfähig, wird aber später im Laufe des Prozesses prozessunfähig. Dann kann das Gericht für ihn unter Umständen einen sog. Prozesspfleger bestellen.

Oder jemand steht unter Betreuung, und die Betreuungsermächtigung durch das Betreuungsgericht umfasst ausdrücklich auch die Befugnis, für den Betreuten als dessen Vertreter Rechtsstreitigkeiten zu führen.

Einen guten Überblick gibt es hier:

Wikipedia: Prozessfähigkeit (Recht)


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Peggy Knobloch

31.05.2019 um 09:00
Mal was Interessantes für alle, die sich einen Eindruck von den Örtlichkeiten verschaffen wollen.

Zum einen eine Ortsdurchfahrt.
https://www.mapillary.com/app/?lat=50.383680583596856&lng=11.675512840711463&z=17&menu=true&pKey=kA_U3i8D5ashJqu-LfdGpA&focus=photo
Die Fahrt geht am Henri-Marteau-Platz vorbei über den Friedhof und später sieht man auch die frühere Sparkasse samt Kundenparkplatz in Fahrtrichtung dahinter (also vom Schalterraum aus gesehen rechts). Dazu einfach oben die Pfeile nach rechts klicken (oder links, wenn man eine Aufnahme zurück springen möchte).


Das zweite ist eine Aufnahme des hinteren Wegs hinauf zum Schlossberg.

Quelle: https://mapio.net/s/54399153/


82857539Original anzeigen (0,3 MB)
Auch hier kommt man zu weiteren Fotos, wenn man den Pfeilen links und rechts am Bildrand folgt.


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Peggy Knobloch

31.05.2019 um 17:07
In der aktuellen Folge des hörenswerten Podcast von Stern Crime kommt Dr. Kröber zu Wort.


https://mobil.stern.de/panorama/stern-crime/podcast/podcast-spurensuche--psychiater-hans-ludwig-kroeber-ueber-moerder-8732060.html
Podcast "Spurensuche": Folge 5:
Dunkle Gefahr – wie Psychiater Hans-Ludwig Kröber versucht, die Seele von Mördern zu ergründen


Im stern-Crime-Podcast "Spurensuche" erzählen Ermittler und Spezialisten von ihren spannendsten Fällen. Folge 5: Psychiater Hans-Ludwig Kröber erzählt von der Sehnsucht der Mörder nach Verständnis und warum manche das Töten nicht lassen können.



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Peggy Knobloch

31.05.2019 um 23:25
@jaska

Danke für den Hinweis. Interessant, was Dr. Kröber zu berichten weiß, gerade auch über Mörder, die nach Verbüßung ihrer Haft wieder ins normale Leben zurückkehren und bei denen es aus ganz verschiedenen Gründen nie zu einem Rückfall kommt.


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Peggy Knobloch

03.06.2019 um 00:59
Als die 59 Minuten des Podcasts vorbei waren, dachte ich nur, schade, hätte gerne noch weiter zugehört.

Kröber begegnet seinen Fällen mit empathischer Distanz und an so manchen Stellen ist durchaus ein Schmunzeln angebracht.


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Peggy Knobloch

03.06.2019 um 01:48
https://mobil.stern.de/panorama/stern-crime/podcast/podcast-spurensuche--psychologe-max-steller-ueber-die-kunst-der-luege-8712254.html

Traumata bleiben über Jahre hinweg in der Erinnerung erhalten, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ob sich im Fall Peggy doch noch etwas herausfinden ließe?


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Peggy Knobloch

05.06.2019 um 09:51
um mal das Schweigen hier zu brechen.. ein bisschen Lemmer

https://www.antenne.de/programm/podcasts/geheimakte-peggy/ (Archiv-Version vom 24.05.2019)

Teil 14 ist online.. vielleicht der Anstoß sich doch noch mal Gedanken zu machen, warum die Alibi einfach nicht in die Timeline passen wollen..


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Peggy Knobloch

05.06.2019 um 10:34
Hab den Podcast heut morgen auch mit Spannung erwartet und ich bin immer mehr hin und her gerissen... Anfangs ging mir das von sich überzeugte selbstgefällige Gerede von dem Lemmer schon etwas auf die Nerven aber mit jeder Folge finde ich seine Ansätze auch interessant. Ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass es hier noch eine Lösung des Falls gibt. Dachte erst, da müssen doch irgendwo noch DNA Spuren auftauchen, aber scheinbar is das auch nicht der Fall...schade.


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Peggy Knobloch

05.06.2019 um 10:44
vielleicht bringen jene Ermittler, die Zeugen beeinflusst haben sollen, endlich mal den Mut auf und reden..


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Peggy Knobloch

05.06.2019 um 10:50
@FadingScreams
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:vielleicht bringen jene Ermittler, die Zeugen beeinflusst haben sollen, endlich mal den Mut auf und reden..
Haben sie doch, ausführlich. Da wurden keine Zeugen beeinflusst.
Was bitte sollten die erzählen?


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Peggy Knobloch

05.06.2019 um 10:53
@jaska
und warum wurden die beiden Kinder-Zeugen dazu gebracht ihre Aussagen zurückzunehmen? - so zumindest wird es im aktuellen Podcast von den damaligen Zeugen selbst dargestellt..

für mich sind diese Anschuldigen nicht so neu - neu aber wäre für mich, wenn die Ermittler dazu schon Stellung genommen hätten..


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Peggy Knobloch

05.06.2019 um 11:37
@FadingScreams
Das glaubst Du????
Schau Dir mal die offizielle Antwort an auf die Anfrage eines Landtagsabgeordneten zu genau dieser Frage: http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf (Archiv-Version vom 04.03.2016)
Zu 2 a:
Hat sich das Innenministerium mit den Methoden der Polizei im Umgang mit Zeugen beschäftigt (vgl. die einleitenden Ausführungen)?
Im Hinblick auf den Fall „Peggy“ wurden sämtliche, über die Jahre hinweg mehrfach vorgebrachten Kritikpunkte (Manipulation von Zeugen durch Polizeibeamte, Nichtzulassen von Zeugen bei Gericht etc.) im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Sonderkommission Peggy umfassend geprüft. Insbesondere die Vorhaltungen der Körperverletzung und Aussageerpressung durch Polizeibeamte zum Nachteil des Ulvi K. waren Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sowie auch einer Behandlung im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags. Das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Hof wegen erwiesener Unschuld gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags hat diese Sachbehandlung nicht beanstandet (vgl. Entscheidung des Bayer. Landtags vom 24. Oktober 2007, P II/VF.0878.15).

Zu 2 b:
Wie ist zu bewerten, dass im Vernehmungsprotokoll der Jungen vermerkt ist, die Eltern seien bei diesen Verhören anwesend gewesen, die Jungen dagegen beteuern, die Eltern seien nicht dabei gewesen?
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberfranken und der dort erfolgten Aktenauswertung konnten die angesprochenen Jungen als Jörg D. und sein Schulfreund identifiziert werden. Die beiden Jungen wurden am 8. Mai 2001 auf eigene Veranlassung im Beisein ihrer Eltern angehört. Aufgrund widersprüchlicher Angaben wurden sie am 11. Juni 2001 nochmals im Beisein ihrer Mütter befragt und widerriefen dabei ihre Angaben. Sie gaben unabhängig voneinander an, die angegebenen Beobachtungen über die vermisste Peggy erfunden bzw. von anderen Kinder gehört zu haben.
Am 12. Juni 2002 wurden Jörg D. und sein Schulfreund erneut getrennt voneinander von zwei Kriminalbeamten im Rahmen der Alibiüberprüfung des Ulvi K. befragt.
Hierbei ergaben sich keine neuen Erkenntnisse oder Meinungsänderungen der beiden Kinder. Im darüber gefertigten Aktenvermerk ist nicht vermerkt, ob bei der Befragung der Kinder deren Erziehungsberechtigte mit anwesend waren. Das Polizeipräsidium Oberfranken geht daher davon aus, dass diese erneute Befragung offensichtlich ohne Beisein der Eltern stattgefunden hat.
Zusammenfassend äußert sich das Polizeipräsidium Oberfranken dahingehend, dass die beiden Kinder zeitnah zum Verschwinden von Peggy befragt wurden. Es wurden ihnen keinerlei Vorhaltungen gemacht. Vielmehr wurde versucht, ihre Angaben zu konkretisieren, da beide Jungen sehr unterschiedliche und teilweise sehr widersprüchliche Angaben machten. Der Vorwurf, die Kinder seien von der Polizei unter Druck gesetzt worden und hätten daraufhin ihre Angaben ohne das Wissen ihrer Eltern widerrufen, kann durch das Polizeipräsidium Oberfranken nicht bestätigt werden. Der Widerruf ihrer Angaben erfolgte bereits am 11. Juni 2001 im Beisein ihrer Mütter.

Zu 2 c:
Welche Richtlinien bestehen beim Umgang mit minderjährigen Zeugen?
Die Vernehmung von minderjährigen Zeugen im Ermittlungsverfahren richtet sich - ebenso wie die Vernehmung anderer Beschuldigter - nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (vgl. §§ 161a, 163 Abs. 3 StPO). U.a. finden daher auch die Rechte auf Hinzuziehung eines Beistandes oder einer Vertrauensperson nach den §§ 406 f, 406 g StPO im Falle von durch die Straftat verletzten Zeugen sowie die Regelung über die Beiordnung eines Beistandes für einen schutzbedürftigen Zeugen nach § 68 b Abs. 2 StPO Anwendung. Letzteres wird regelmäßig bei kindlichen und jugendlichen Opferzeugen oder dann naheliegend sein, wenn sich der Zeuge einer tatsächlich oder rechtlich schwierigen Situation gegenübersieht und daher die Gefahr besteht, dass er seine prozessualen Rechte bei der Vernehmung nicht sachgerecht ausüben kann.
Für den Falle eines Zeugnisverweigerungsrechts ist die Vernehmung von Zeugen ohne ausreichende Verstandesreife oder -kraft in § 52 Abs. 2 StPO geregelt. Minderjährige und betreute Personen, die von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung haben, dürfen nur dann als Zeuge vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und ihre gesetzlichen Vertreter (Eltern, Betreuer) zustimmen. Verstandesreife liegt vor, wenn der minderjährige Zeuge erkennen kann, dass der Beschuldigte etwas Unrechtes getan hat, ihm hierfür Strafe droht und die Zeugenaussage möglicherweise zu dieser Bestrafung beitragen kann.
Neben den gesetzlichen Regelungen sind die Grundsätze der Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten sowie insbesondere die Behandlung minderjähriger und jugendlicher Zeugen und Beschuldigter durch die Polizei in entsprechenden Dienstvorschriften umfänglich geregelt.
Im Übrigen finden sich Regelungen zur Vernehmung von Kindern und Jugendlichen als Zeugen auch in Nr. 19 der Richtlinien über das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Diese betreffen in erster Linie kindliche und jugendliche Opferzeugen und sollen Mehrfachvernehmungen vermeiden sowie frühzeitige Feststellungen zur Glaubwürdigkeit eines Kindes oder Jugendlichen ermöglichen.
Es ist doch offensichtlich, aus welcher Ecke diese Vorwürfe kommen und wie hartnäckig sie vermarktet werden. Das geht alles immer nur in 1 Richtung, um Ulvi K. da rauszuboxen.
Lemmer hat schon im Buch nichts anderes gemacht, als in diesem Fahrwasser einen Skandal zu erfinden und der Podcast scheint das fortzusetzen.


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Peggy Knobloch

05.06.2019 um 12:20
Zitat von jaskajaska schrieb:Es ist doch offensichtlich
...

ganz ehrlich erschließt sich mir überhaupt nichts als offensichtlich.. - außer dass irgendetwas nicht stimmen kann.

Nur was ist das genau?

Offensichtlich beteuern noch heute einige Zeugen dass ihre Aussagen beabsichtigt als falsch oder als nicht glaubwürdig ausgelegt wurden..

hier jetzt und heute muss kein UK mehr rausgeboxt werden - der hat eigentlich nix mehr zu verlieren..

nmM gibt es aber Personen, denen allein der Versuch der Aufklärung des Falles schaden kann - und da sehe ich nicht nur den/die möglichen Täter.. - für mich kann sich ein Manuel S. zurücklehnen und die Hände reimen, weil andere nicht den Mut zur Wahrheit haben..


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Peggy Knobloch

05.06.2019 um 12:26
Edit: "zurücklehnen und die Hände reiben" muss es heißen - sorry


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Peggy Knobloch

05.06.2019 um 12:52
@FadingScreams
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:neu aber wäre für mich, wenn die Ermittler dazu schon Stellung genommen hätten..
Nach Florian Streibl, Abgeordneter im Bayerischen Landtag für die Freien Wähler wurde u. a.dazu doch Stellung bezogen. Siehe Beitrag von jaska (Seite 4.493)


Die Frage:
Hat sich das Innenministerium mit den Methoden der Polizei im Umgang mit Zeugen beschäftigt (vgl. die einleitenden Ausführungen)?

wurde beantwortet:
Im Hinblick auf den Fall „Peggy“ wurden sämtliche, über die Jahre hinweg mehrfach
vorgebrachten Kritikpunkte (Manipulation von Zeugen durch Polizeibeamte,
Nichtzulassen von Zeugen bei Gericht etc.) im Zusammenhang mit den Ermittlungen
der Sonderkommission Peggy umfassend geprüft. Insbesondere die Vorhaltungen
der Körperverletzung und Aussageerpressung durch Polizeibeamte zum
Nachteil des Ulvi K. waren Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sowie
auch einer Behandlung im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen
des Bayerischen Landtags. Das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft
Hof wegen erwiesener Unschuld gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen des Bayerischen
Landtags hat diese Sachbehandlung nicht beanstandet (vgl. Entscheidung des
Bayer. Landtags vom 24. Oktober 2007, P II/VF.0878.15).

Ebenso die Frage:
Wie ist zu bewerten, dass im Vernehmungsprotokoll der Jungen vermerkt ist, die
Eltern seien bei diesen Verhören anwesend gewesen, die Jungen dagegen beteuern,
die Eltern seien nicht dabei gewesen?


Antwort:
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberfranken und der dort erfolgten Aktenauswertung
konnten die angesprochenen Jungen als Jörg D. und sein Schulfreund
identifiziert werden. Die beiden Jungen wurden am 8. Mai 2001 auf eigene
Veranlassung im Beisein ihrer Eltern angehört. Aufgrund widersprüchlicher Angaben
wurden sie am 11. Juni 2001 nochmals im Beisein ihrer Mütter befragt und
widerriefen dabei ihre Angaben. Sie gaben unabhängig voneinander an, die angegebenen
Beobachtungen über die vermisste Peggy erfunden bzw. von anderen
Kinder gehört zu haben.
Am 12. Juni 2002 wurden Jörg D. und sein Schulfreund erneut getrennt voneinander
von zwei Kriminalbeamten im Rahmen der Alibiüberprüfung des Ulvi K. befragt.
Hierbei ergaben sich keine neuen Erkenntnisse oder Meinungsänderungen
der beiden Kinder. Im darüber gefertigten Aktenvermerk ist nicht vermerkt, ob bei
der Befragung der Kinder deren Erziehungsberechtigte mit anwesend waren. Das
Polizeipräsidium Oberfranken geht daher davon aus, dass diese erneute Befragung
offensichtlich ohne Beisein der Eltern stattgefunden hat.
Zusammenfassend äußert sich das Polizeipräsidium Oberfranken dahingehend,
dass die beiden Kinder zeitnah zum Verschwinden von Peggy befragt wurden. Es
wurden ihnen keinerlei Vorhaltungen gemacht. Vielmehr wurde versucht, ihre Angaben
zu konkretisieren, da beide Jungen sehr unterschiedliche und teilweise sehr
widersprüchliche Angaben machten.
Der Vorwurf, die Kinder seien von der Polizei unter Druck gesetzt worden und
hätten daraufhin ihre Angaben ohne das Wissen ihrer Eltern widerrufen, kann
durch das Polizeipräsidium Oberfranken nicht bestätigt werden. Der Widerruf ihrer
Angaben erfolgte bereits am 11. Juni 2001 im Beisein ihrer Mütter.

Wieso sollte das nicht stimmen, das ist doch offensichtlich, btw:
Vor Jahren geisterte mal eine der Aussagen der Jungs durchs Netz (vielleicht hat die noch jemand?), da sagte die Jungs oder einer der Beiden aus, daß Peggy Stöckelschuhe und eine dunkelblaue Wollhose trug als sie aus der Bäckerei (vom einkaufen) kam und den Roller dabei hatte.
Zur Erinnerung:
Peggys Bekleidung war 'ne olivgrüne Nylonhose und schwarze Plaeauschuhe mit Klett
In ihrem Geldbeutel waren nach der Schule noch fünf Pfennige falls sie die nicht in den Kaugummiautomat an der Schule warf
Die Verkäuferin in der Bäckerei bediente keine Peggy an dem Montag nachmittag


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