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Peggy Knobloch

98.135 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.05.2019 um 12:49
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:irgendwo müssen ja Tränen fließen, sonst würde man ja nicht zu Spenden 'aufrufen' indem man öffentlich an Gudrun Rödel gerichtet, Überweisungsträger postet..
Hoffentlich bucht keiner was ab! ;) Wie kann man denn so dumm sein? :D :D :D

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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 12:58
Beitrag vom 21.03.2013
Zitat von jaskajaska schrieb am 21.03.2013:„Wir brauchen viel Geld“, sagt Gudrun Rödel, nicht nur für den neuen Anwalt, sondern auch für den vormaligen Pflichtverteidiger, der an Ulvis Familie eine Rechnung in fünfstelliger Höhe geschickt hat. Gudrun Rödel geht von Stammtisch zu Stammtisch und sammelt Geld. Jeder Reporter bekommt einen verschlossenen Umschlag. Inhalt: Ein liebevoll gebasteltes Lesezeichen mit einem Konterfei Ulvis und ein Überweisungsträger mit eingedrucktem Spendenkonto. Die Bürgerinitiative erhofft sich mit den Aktionen die Mittel für das wichtigste Ziel: „Dass der Fall neu aufgerollt und nochmals fair verhandelt wird“, sagt Gudrun Rödel.
Weiß hier jemand, ob nach dem Freispruch 2014 die bereits gezahlten Anwalts- und Prozesskosten aus dem Prozess 2003/2004, die Ulvis Eltern ja bekanntlich in den Ruin getrieben hatten, an Ulvi zurück gezahlt wurden? Denn der damalige Kostenfestsetzungsbeschluss wäre demnach ja zu Unrecht ergangen.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 13:04
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Denn der damalige Kostenfestsetzungsbeschluss wäre demnach ja zu Unrecht ergangen.
Das wäre ja gut. Dann sind die Spenden von damals ja noch verwertbar. Es sei denn, die konnten alle an die Spender zurückgezahlt werden.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 13:35
@emz
Es wäre interessant in einem solchen Fall die Rechtslage dahingehend zu kennen, ob ein zu Unrecht Verurteilter die bereits bezahlten Kosten zurück erstattet bekommt.

Aufgrund einer Aussage von GR, die sie in der PK im Dez. 2016 machte, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass da Kosten zurück erstattet wurden. Sie meinte, dass Ulvis Eltern immer noch den Kredit, den sie für den Türkeiaufenthalt (um Peggy zu suchen 2001,2002,2003 ??) aufnehmen mussten, also mind. 13 Jahre später zurück bezahlen müssen. Welche Unsummen an Kredit wurde denn da aufgenommen?

Wenn da Gerichtskosten zurück erstattet worden wären, hätte man den Kredit doch ablösen können.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 13:40
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:„Dass der Fall neu aufgerollt und nochmals fair verhandelt wird“, sagt Gudrun Rödel.Weiß hier jemand, ob nach dem Freispruch 2014 die bereits gezahlten Anwalts- und Prozesskosten aus dem Prozess 2003/2004, die Ulvis Eltern ja bekanntlich in den Ruin getrieben hatten, an Ulvi zurück gezahlt wurden?
Ich denke, nach dem Freispruch hat die Staatskasse, sprich der Steuerzahler, die Prozesskosten einschließlich der Verteidigerkosten bezahlt. UK bzw. Eltern müssten also alle derartigen Auslagen wiederbekommen haben.
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Aufgrund einer Aussage von GR, die sie in der PK im Dez. 2016 machte, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass da Kosten zurück erstattet wurden. Sie meinte, dass Ulvis Eltern immer noch den Kredit, den sie für den Türkeiaufenthalt (um Peggy zu suchen 2001,2002,2003 ??) aufnehmen mussten, also mind. 13 Jahre später zurück bezahlen müssen. Welche Unsummen an Kredit wurde denn da aufgenommen?
Nun ja, die Staatskasse erstattet die notwenigen Auslagen. Der komplett ergebnislose Türkeiaufenthalt der Eltern von UK, um Peggy zu suchen, fällt nicht unter notwendige Auslagen, das musste privat bezahlt werden. Sonst könnte ja jeder kommen und dem Steuerzahler was in Rechnung stellen, nur weil er meint, mehr oder weniger sinnlose Privatermittlungen betreiben zu müssen.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 13:43
Danke @Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nun ja, die Staatskasse erstattet die notwenigen Auslagen. Der Türkeiaufenthalt der Eltern von UK, um Peggy zu suchen, fällt nicht unter notwendige Auslagen, das musste privat bezahlt werden
Natürlich, das ist mir schon klar, ich meine doch damit, dass wenn nach dem Freispruch die Kosten zurück erstattet wurden - selbstverständlich nur die Gerichtskosten, wären die Kulac`s doch in der Lage gewesen, den Kredit abzulösen.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 13:58
@kätzchen4

Ich habe keine Ahnung, wie das wirklich mit den Finanzen war, aber natürlich fließen Spengelder um so bereitwilliger, je größer Nöte sind bzw. dargestellt werden.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 14:11
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:na ja.. scheinbar hat man mit Prozesskostenhilfe gerechnet, die aber jetzt wohl verweigert wird..
Zitat von emzemz schrieb:Nach meiner laienhaften Kenntnis läuft das doch so, dass man bevor man irgendwelche Verfahren anschiebt, sich erst mal die Zusage für die Prozesskostenhilfe einholt. Die gibt es jedoch nur, wenn so ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat
Genau aus diesen Gründen und weil es heisst, nun bliebe sie auf den Kosten sitzen, vermute ich,, dass ihr bzw U. K. für ein (jetzt bereits abgeschlossenes) Verfahren die PKH vor dem Verfahren verweigert wurde und sie diese im Anschluss an das Verfahren versuchte einzuklagen, was ihr /ihm aber ebenso nicht gelang.
Würde es sich um PKH für ein noch ausstehendes Verfahren handeln, gäbe es ja noch keine (Gerichts) kosten, auf denen sie /er nun sitzen geblieben wäre. Übrig blieben dann nur noch die Auslagekosten für den Anwalt und die Anwältin wird, bei der Klageflut, kaum jede Auslage sofort erstattet haben wollen, ansonsten wäre es ja geradezu fahrlässig, so viele Klagen zu führen/führen zu wollen, wenn man diese nur zahlen könnte/bezahlt bekäme , falls die PKH zur jeweiligen Klage bewilligt würde.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 14:15
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Übrig blieben dann nur noch die Auslagekosten für den Anwalt und die Anwältin
um diese Auslagekosten für Ulvi Kulac geht es wohl.. aber wer weiß, vielleicht wurde der Überweisungsträger auch nur veröffentlicht um wieder mehr Öffentlichkeit zu generieren - das Ding scheint mittlerweile auf beiden Seiten gelöscht.. - oder versteckt :D

- oder es war einfach doch zu peinlich.. - auch der Zusatz 'ich vertraue Gudrun Rödel'..


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 14:20
@BigMäc

Also ich könnte mir vorstellen, dass es um das Verfahren gegen Prof. Kröber geht, das nun nicht zu Rödels Gunsten ausging. Wir wissen nicht, wie da Stand der Dinge ist.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 15:10
Wie lange dauert es denn üblicherweise, bis die PKH erstattet oder abgelehnt wird? Könnte die PKH fürs WAV erst nachträglich beantragt und nun abgelehnt worden sein?


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 15:27
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Könnte die PKH fürs WAV erst nachträglich beantragt und nun abgelehnt worden sein?
Welches WAV meinst du? Das wegen der Missbräuche?

Grundsätzlich ist es so, dass in Zivilprozessen PKH nachträglich, also nach Instanzende, nicht mehr beantragt werden kann. Der Antrag muss also während des Verfahrens, am besten gleich zu Beginn, gestellt werden. Allein die Antragstellung reicht aber nicht. Der Antragsteller muss zugleich darlegen, dass er zu arm ist, den Prozess selber zu bezahlen. Er muss dafür den amtlichen Vordruck über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und entsprechende Belege bringen (§ 117 Abs. 2 ZPO). Erst wenn er diese Unterlagen gebracht hat UND Klage oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussicht haben, gibt es ab diesem Zeitpunkt (sog. Bewilligungsreife) PKH.

Dem Prozessgegner ist vor der Entscheidung über den Antrag rechtliches Gehör zu gewähren (§ 118 Abs. 1 S. 1 ZPO).

Im Strafverfahren, auch im WA-Verfahren, muss man grundsätzlich zunächst seinen Anwalt selber bezahlen. Wird man ggf. nach erfolgreichem WA-Antrag - freigesprochen, bekommt man seine Anwaltskosten erstattet. In den Fällen des § 140 StPO bekommt man einen Pflichtverteidiger, der seine Kosten zunächst gegenüber der Staatskasse abrechnet. Der Staat holt sich das Geld aber vom Angeklagten wieder, wenn dieser später verurteilt wird.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 15:34
Zitat von emzemz schrieb:Nach meiner laienhaften Kenntnis läuft das doch so, dass man bevor man irgendwelche Verfahren anschiebt, sich erst mal die Zusage für die Prozesskostenhilfe einholt. Die gibt es jedoch nur, wenn so ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Allein auf Hoffnung zu bauen, das würde schon irgendwie werden, erscheint mir recht wagemutig.
Stimmt, das sind - im Zivilverfahren - die sogenannten PKH-bedingten Klagen. Das heißt: Der Antragsteller reicht bei Gericht den Entwurf einer Klageschrift ein und beantragt, ihm für diese beabsichtigte Klage PKH nebst Anwaltsbeiordnung zu bewilligen. Er sagt also, dass er nur klagen will, wenn ihm vorher PKH bewilligt wird, sonst nicht.

Ob UK das mit der Klage gegen Kröber so gemacht hat, weiß ich nicht. Wenn er aber volles Risiko eingegangen und gleich eine unbedingte Klage, also eine Klage unabhängig von der Bewilligung von PKH, eingereicht hat, kann es sehr teuer werden.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 17:14
Wie sieht es eigentlich mit der Wahrscheinlichkeit von PKH Bewilligungen aus, wenn der Kläger, obwohl er dazu ja "arm" sein muss, zig Klagen anstrebt und so den Eindruck von "Klagewut" vermittelt?
Kann das einen Einfluss auf die jeweiligen Bewilligungen haben?


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 17:55
@BigMäc

Nein, da wird die PKH-Bewilligung für jede einzelne Klage geprüft.

Wobei man, wenn man mehrere Klagepunkte zur gleichen Zeit gegen denselben Gegner bei demselben Gericht hat, alle Klagepunkte in einer einzigen Klageschrift geltend machen muss. Man darf nicht für jeden Klagepunkt (dh jeden Klageantrag) eine eigene Klageschrift machen, weil das viel mehr an Anwaltskosten und auch an Gerichtskosten verursacht als eine „Sammelklage“ gegen denselben Gegner. Rechtsschutzversicherungen zahlen auch nicht, wenn man anstatt einer Sammelklage viele einzelne Klagen erhebt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt gegen eine Kündigung des Arbeitgebers und hat zugleich gegen den Arbeitgeber noch Anspruch auf restliches Arbeitsentgelt. Er muss in einer einzigen Klage gegen die Kündigung vorgehen und darin auch gleichzeitig seine Forderungen geltend machen. Er darf nicht je eine Extra-Klage gehen die Kündigung und je eine auf Zahlung erheben, weil das für die PKH und die Rechtsschutzversicherung zu teuer ist. Anwälte möchten natürlich viel lieber viele einzelne Klagen mit nur je einem Klageantrag als an eine einzigen Klage(schrift) mit vielen einzelnen Klageanträgen, da verdienen sie mehr dran.

PKH gibt es aber sowieso nicht für Dienstausichtsbeschwerden, Strafanzeigen und dergleichen, dass müsste UK hier aus eigener Tasche bezahlen, arm hin oder her.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 18:10
Wobei man generell zur PKH noch eines wissen muss: Die PKH bewirkt nur, dass man den eigenen Anwalt nicht bezahlen muss, wenn man sie bekommt. Die PKH bewirkt aber von vornherein nicht, dass auch der Anwalt des Gegners bezahlt wird.

Würde also UK für den Prozess gegen Kröber PKH bekommen (was ich nicht glaube) und dann den Prozess gegen Kröber verlieren, würde die Kanzlei Henning wegen der PKH zwar vom Staat bezahlt, und der Staat würde auch die Gerichtskosten übernehmen.

Das gilt aber nicht für Kröbers Anwalt. Dessen Kosten müsste UK trotz PKH immer selber tragen.

Bekommt UK hingegen für die Kröber-Klage keine PKH und verliert, zahlt er sowieso alles selbst. Bekommt er keine PKH, gewinnt aber (was ich für ausgeschlossen halte), muss Kröber als Prozessverlierer alles zahlen.

Anwälte sind verpflichtet, über derlei den Mandanten aufzuklären. GR darf sich also nicht beschweren, wenn es jetzt teuer wird. Sie muss das alles gewusst haben.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 18:23
Nachgereicht noch die Vorschrift, aus der sich ergibt, dass PKH immer nur die Befreiung von den Kosten des im Rahmen der PKH beigeordneten EIGENEN Anwalts bewirkt, nicht aber die Befreiung von den Anwaltskosten, die dem Gegner entstanden sind.
§ 122 ZPO
Wirkung der Prozesskostenhilfe

(1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dass

1. die Bundes- oder Landeskasse

a) die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten,
b) die auf sie übergegangenen Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte gegen die Partei
nur nach den Bestimmungen, die das Gericht trifft, gegen die Partei geltend machen kann,
2. die Partei von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für die Prozesskosten befreit ist,
3. die beigeordneten Rechtsanwälte Ansprüche auf Vergütung gegen die Partei nicht geltend machen können.



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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 18:30
@Andante
wenn die Klage gegen Dr. Kröber abgewiesen wird, so werden soweit ich weiß dennoch die Kosten des Gerichts fällig, die durch den schon bei Einreichung der Klage zu zahlenden Gerichtskostenvorschuss abgedeckt werden.
Kannst Du sagen, wie hoch der in etwa ist bei einem Streitwert von 350.000€?
Und ist beim jetzigen Informationsstand davon auszugehen, dass das Gericht noch zusätzliche Gutachter vor der Entscheidung einsetzt bzw. eingesetzt hat?


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 18:42
@jaska

Habe jetzt die Tabellen nicht zur Hand. Aber es gibt Prozesskostenrechner, die rechnen schnell alles aus, zB

https://www.smart-rechner.de/prozesskosten/rechner.php.

Dass das LG Berlin bereits jetzt Gutachter bestellt hat, glaube ich nicht. Soweit ich weiß, hat noch nicht einmal eine einzige mündliche Verhandlung in der Sache stattgefunden. Richter schauen aus dem Augenwinkel schon mal auf Prozesskosten und wollen, wenn möglich, die Kosten nicht vorschnell in die Höhe treiben. Schon deshalb denke ich, dass noch kein Gutachten bestellt ist.


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Peggy Knobloch

28.05.2019 um 19:08
Wenn es wirkich um die Kröber Klage ging, ist das jetzt mehr als peinlich! Wie kann man denn öffentlich mit einer Klage drohen ohne sich über die finanziellen Mittel bereits Gedanken zu machen? Dachten die, bei der ersten Klagsdrohung würde Kröber bibbern vor Angst und freiwillig 350.000€ zahlen?


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