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Peggy Knobloch

98.162 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

10.07.2019 um 20:00
@JosefK1914-2
ach komm.. hochkochen muss man "den kleinen Erfolg" nun aber schon gar nicht.. schließlich feiert man den kleinen Erfolg nur ganz groß weil man explizit gegen den Autor schießen kann.. nur im eigenen Namen traut sie sich das nicht..

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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 20:11
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:nur im eigenen Namen traut sie sich das nicht..
"Beschwerdeführerin: Gudrun Rödel" steht da.
Ist das nicht ihr Name? Habe ich da was verpasst?


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 20:22
@FadingScreams

Es dürfte nur deshalb ein "kleiner" Erfolg sein, weil es auf die Ermittlungen keinen Einfluss hat. Aber einigen Schreibern hier im Thread sollte es eigentlich zu denken geben, denn hier hat man nur durch solche Verstöße in letzter Zeit eine Diskussionsmöglichkeit. Ob so etwas dann eine Grundlage stellen darf, kann man sicherlich unterschiedlicher Ansicht sein, aber der Presse-Kodex existiert nun mal nicht einfach nur aus Spaß. Manch einer lobte hier im April geradezu Lapp für seine "Arbeit".


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 20:29
Zitat von atlasmanatlasman schrieb:"Beschwerdeführerin: Gudrun Rödel" steht da.
Ist das nicht ihr Name? Habe ich da was verpasst?
Verpasst hast du, dass es nicht auf ihrer Seite steht, sondern unter dem Namen ihres Betreuten veröffentlicht ist.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:... Nun haben wir es jedenfalls von mehreren Seiten schwarz auf weiß, der Lapp-Artikel gewährt weder ausreichend die Persönlichkeitsrechte noch entspricht er dem Presse-Kodex Ziffer 13, einem Thema, über das es hier Anfang April größere Auseinandersetzungen gab.
Es wäre sehr hilfreich, würde man zunächst mal spezifizieren, um welchen Lapp-Artikel es sich überhaupt handelt. Otto Lapp ist ein sehr rühriger Journalist und schreibt viel zu diesem Thema.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 20:32
Zitat von emzemz schrieb:Es wäre sehr hilfreich, würde man zunächst mal spezifizieren, um welchen Lapp-Artikel es sich überhaupt handelt. Otto Lapp ist ein sehr rühriger Journalist und schreibt viel zu diesem Thema.
Ist diese Frage ein Scherz? Ich denke, jedem etwas eingeweihtem dürfte klar sein, um welchen Artikel es sich da handeln dürfte, es dürfte derjenige mit fast 100%iger Sicherheit sein, der durch schon durch Gerichtsbeschluss vom Netz genommen werden musste. Aber gut, manch einer will sich da offenbar etwas vor machen.
Zitat von emzemz schrieb:Verpasst hast du, dass es nicht auf ihrer Seite steht, sondern unter dem Namen ihres Betreuten veröffentlicht ist.
Sie dürfte da stellvertretend für ihn gehandelt haben. Andernfalls dürfte sie da keinen Handhabe gehabt haben. Insofern ist die Veröffentlichung dort schlüssig.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 20:45
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ist diese Frage ein Scherz? Ich denke, jedem etwas eingeweihtem dürfte klar sein, um welchen Artikel es sich da handeln dürfte, es dürfte derjenige mit fast 100%iger Sicherheit sein, der durch schon durch Gerichtsbeschluss vom Netz genommen werden musste. Aber gut, manch einer will sich da offenbar etwas vor machen.
Dann orakel nicht lang umeinander, sondern benenne konkret den Artikel mit Datum und Überschrift.

Bei der Gelegenheit wäre dann auch interessant, was genau in dem Gerichtsbeschluss zu lesen war.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 20:56
Zitat von emzemz schrieb:Dann orakel nicht lang umeinander, sondern benenne konkret den Artikel mit Datum und Überschrift.
Lächerlich zum Quadrat. Kann ich nicht mehr, weil er schon längere Zeit nicht mehr existiert.
Zitat von emzemz schrieb:Bei der Gelegenheit wäre dann auch interessant, was genau in dem Gerichtsbeschluss zu lesen war.
Dir dürfte klar sein, dass es sich hier um einen Verstoß gegen den Pressekodex handelt. Dafür ist kein Gericht zuständig, dafür ist der Presserat zuständig, das ist eine freiwillige Einrichtung der Presse. Ein Verstoß gegen den Pressekodex hat keine echte Wirkung, es ist aber eine Wertung, welche durch den Presserat erfolgt.

Hier eine Definition des vorliegenden Verstoßes:
Missbilligung
ergeht für schwerere Verstöße gegen den Kodex, nicht-öffentlich. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.
Mal sehen, ob der Nordbayerische Kurier dieser Empfehlung nachkommt, der wäre jetzt am Zuge, wenn er auf faire Berichterstattung Wert legt.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 21:06
@JosefK1914-2
Setzt Du dieselben Maßstäbe auch an Rödel und Co. an? Ich meine, da kam Ungeheuerliches an die Öffentlichkeit, sogar ohne jeglichen Beweis. Da hab ich komischerweise von Dir nichts vernommen, was kritisch gewesen wäre.
Insofern ist Dein Auftrumpfen hier ziemlich scheinheilig.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 21:10
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Lächerlich zum Quadrat. Kann ich nicht mehr, weil er schon längere Zeit nicht mehr existiert.
Hattest du nicht erwähnt, wir hätten hier über diesen Artikel im April diskutiert? Da muss doch dann hier noch Material vorhanden sein.



Gericht oder nicht Gericht, das ist die Frage:
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich denke, jedem etwas eingeweihtem dürfte klar sein, um welchen Artikel es sich da handeln dürfte, es dürfte derjenige mit fast 100%iger Sicherheit sein, der durch schon durch Gerichtsbeschluss vom Netz genommen werden musste.
oder
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Dir dürfte klar sein, dass es sich hier um einen Verstoß gegen den Pressekodex handelt. Dafür ist kein Gericht zuständig, dafür ist der Presserat zuständig,



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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 21:16
Zitat von jaskajaska schrieb:Setzt Du dieselben Maßstäbe auch an Rödel und Co. an? Ich meine, da kam Ungeheuerliches an die Öffentlichkeit, sogar ohne jeglichen Beweis. Da hab ich komischerweise von Dir nichts vernommen, was kritisch gewesen wäre.
Ich denke, da solltest Du einfach in der Historie etwas blättern. Wer suchet, der wird da fündig, ich werde Dir die Arbeit aber nicht abnehmen, wer etwas behauptet, hat es zu belegen. Außerdem wird das jetzt auch User-bezogen. Vorliegend handelt es sich um Ansicht des Presserats, nicht nur die von Frau Rödel.

@emz
Ich werde jetzt diese unsinnige Diskussion nicht weiter führen, ich schätze Du weißt genau, welcher Artikel gemeint ist. Aber wenn nicht mache ich Dir folgenden Vorschlag:

Ich werde Deinen künftige Postings verfolgen und immer wenn Du den Inhalt des gelöschten Artikel erwähnst, frage ich Dich nach der Quelle. Was hältst Du davon? Dann wir Dir schon in Zukunft dämmern, welcher Artikel gemeint war.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 21:43
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:ich schätze Du weißt genau, welcher Artikel gemeint ist.
Ich sage es mal so:

- ich weiß, welcher Vorgang vom Presserat angesprochen wurde
- ich glaube zu wissen, von welchem Artikel du schreibst
- daraus folgere ich, beides hat nichts miteinander zu tun.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 21:47
Zitat von emzemz schrieb:Es wäre sehr hilfreich, würde man zunächst mal spezifizieren, um welchen Lapp-Artikel es sich überhaupt handelt. Otto Lapp ist ein sehr rühriger Journalist und schreibt viel zu diesem Thema.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ist diese Frage ein Scherz? Ich denke, jedem etwas eingeweihtem dürfte klar sein, um welchen Artikel es sich da handeln dürfte, es dürfte derjenige mit fast 100%iger Sicherheit sein, der durch schon durch Gerichtsbeschluss vom Netz genommen werden musste. Aber gut, manch einer will sich da offenbar etwas vor machen.
Und ich denke, dass jedem der nur einigermaßen aufmerksam die Entscheidung des Presserats liest, klar sein dürfte, dass es sich NICHT um den besagten Artikel handelt! Vielleicht noch mal genauer lesen @JosefK1914-2


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 22:21
Die Missbilligung ist nicht im Archiv des Presserats zu finden, mag das daran liegen, dass sie nicht-öffentlich war?


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 22:23
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ermittlungen-gegen-soko-peggy-eingestellt,RUxnU5t?fbclid=IwAR2Il0sC_nbOZ0o81RTBNB1niOchuuyMg63FFe0FKeunEBqD0xThPH9tyn4
Auch die Ermittlungen gegen den Journalisten wurden eingestellt. Der Inhalt der Tonbandaufnahme sei bereits kein Geheimnis (mehr) gewesen, weil diese schon im Verfahren gegen Ulvi K. im Jahr 2004 thematisiert wurde, so Seebach weiter. Auch die Presse habe damals darüber berichtet. Deshalb sei der Inhalt kein Geheimnis mehr gewesen. Außerdem seien die Ermittlungen durch die Veröffentlichung nicht beeinträchtigt worden. Seebach betonte außerdem, dass nur auszugsweise aus dem Gespräch zitiert worden sei und dass die Pressefreiheit Vorrang habe.
Das nur nochmal zur Information, falls das i-wie untergegangen sein sollte.

Weiß zufällig jemand, ob damit die einstweilige Verfügung des LG Köln aufgehoben ist?


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 22:25
@Noella
Ich habe da schon offiziell angefragt. Sobald die antworten geb ich Bescheid.
Der genaue Gegenstand der "Missbilligung" sowie die Begründung wären sehr interessant.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 22:26
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Und ich denke, dass jedem der nur einigermaßen aufmerksam die Entscheidung des Presserats liest, klar sein dürfte, dass es sich NICHT um den besagten Artikel handelt! Vielleicht noch mal genauer lesen @JosefK1914-2
Und ich denke, dass man bei dieser Ansicht genau den monierten Artikel nennen kann. Für mich passt es genau, Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 22:38
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Und ich denke, dass man bei dieser Ansicht genau den monierten Artikel nennen kann. Für mich passt es genau, Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.
Du kannst jetzt natürlich jeden, von Otto Lapp veröffentlichten Artikel dieser Missbilligung zuordnen, wenn das so für dich passt - bitte schön!

Auch wenn ich nicht weiß um welche Beschwerde es hierbei geht, aber vielleicht schaust du dir mal die Nummer der Beschwerdesache an, vielleicht kommst du dann drauf - die Beschwerde ist aus 2018, das geht schon aus der Nummer hervor und hat mit dem von dir genannten Artikel definitiv nichts zu tun.

Der Artikel erschien erst im Frühjahr 2019!


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 22:40
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Und ich denke, dass man bei dieser Ansicht genau den monierten Artikel nennen kann. Für mich passt es genau, Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.
Der mag ja für dich passen, dieser Artikel aus dem April 2019. Aber schaun wir uns doch einfach nur an, welches Jahr dort steht:

0960/18/1-BA-V


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 23:28
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Weiß zufällig jemand, ob damit die einstweilige Verfügung des LG Köln aufgehoben ist?
Das dürfte mit Sicherheit nicht der Fall sein. Das LG Köln entscheidet über die zivilrechtliche Frage, die StA rein bzgl. der strafrechtlichen, bei einer Klageerzwingungsverfahren auch erst ein Gericht.

Die StA hat es sich bei der strafrechtlichen Beurteilung auch sichtlich sehr einfach gemacht. Dass Lapp hier nicht von den Erkenntnissen aus dem ersten Strafprozess sich bezog, ging aus seinem Artikel überdeutlich hervor. Er meinte ja etwas aus der Stimme Kulacs "rauslesen" zu können. Das steht im Widerspruch zu der Aussage der StA, dass das Gespräch zwischen Vater und Sohn im Strafprozess nur erörtert worden sei (wobei bei der Meldung der StA das notwendige Adjektiv auch fehlte). Lapp selber hat ja ganz deutlich gemacht, dass er diese Information aus der ihm vorliegenden Tonbandaufnahme gehabt hatte. Ja, so sind halt unsere StA, wenn da Verfehlungen aus den eigenen Reihen erfolgt sind (irgend jemand von der Behörde muss ja die Aufnahme Lapp zugespielt haben), wird versucht mit schon etwas seltsamen Erklärungen das unter den Teppich zu kehren.

Zivilrechtlich ist das aber ein ganz anderer Stiefel, was nicht strafrechtlich verfolgbar ist, kann aber durchaus zivilrechtlich nicht zulässig sein und dem Unterlassungsantrag ist dann stattzugeben. Hier wird das Persönlichkeitsrechte gegenüber dem Recht der der Pressefreiheit abgewogen. Selten ist das ein strafrechtlicher Tatbestand. Daher ist das nach wie vor vor dem LG im Hauptverfahren zu klären. Rein theoretisch kann dort auch eine der Seiten klein beigeben oder man vergleicht sich. Das bleibt den Parteien überlassen.


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Peggy Knobloch

11.07.2019 um 09:30
@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Die StA hat es sich bei der strafrechtlichen Beurteilung auch sichtlich sehr einfach gemacht. Dass Lapp hier nicht von den Erkenntnissen aus dem ersten Strafprozess sich bezog, ging aus seinem Artikel überdeutlich hervor. Er meinte ja etwas aus der Stimme Kulacs "rauslesen" zu können. Das steht im Widerspruch zu der Aussage der StA, dass das Gespräch zwischen Vater und Sohn im Strafprozess nur erörtert worden sei (wobei bei der Meldung der StA das notwendige Adjektiv auch fehlte). Lapp selber hat ja ganz deutlich gemacht, dass er diese Information aus der ihm vorliegenden Tonbandaufnahme gehabt hatte.
das stimmt zwar - aber ehrlich gesagt bin ich mittlerweile fernab von jeder rechtlichen Beurteilung froh das Lapp das so veröffentlicht hat . Vor allem wenn ich davon ausgehe daß womöglich niemand mehr für den Tod von Peggy belangt werden kann .....


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