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Peggy Knobloch

98.144 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.10.2020 um 13:55
Auf der Facebookseite von Ulvi K, sprich dessen Unterstützerkreis, wird in den letzten Tagen auch relativ viel gepostet. Dort ist man wohl zu 100% der Ansicht, dass Manuel S. unschuldig ist und unterstützt dabei die Aussagen dessen Anwalt Jörg Mehringer.
Über den Report der heute Abend.gezeigt wird heißt es dort wird ein ,,weiterer Unschuldiger an den Pranger gestellt".
Finde das interessant und merkwürdig zugleich dass der Beschützerkreis den Manuel S. so unterstützt, da dieser ja Ulvi beschuldigt hat ihm die Leiche übergeben zu haben.

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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 14:13
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb:Finde das interessant und merkwürdig zugleich dass der Beschützerkreis den Manuel S. so unterstützt, da dieser ja Ulvi beschuldigt hat ihm die Leiche übergeben zu haben.
Merkst was? Wenn man suggeriert, dass das ja alles nicht sein kann und mit M. S. nur die nächste Sau durchs Dorf getrieben wurde, kommt am Ende das Ergebnis wie vom Unterstützer Kreis gewünscht.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 15:06
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb:Finde das interessant und merkwürdig zugleich dass der Beschützerkreis den Manuel S. so unterstützt, da dieser ja Ulvi beschuldigt hat ihm die Leiche übergeben zu haben.
In der Tat, das ist äußerst interessant und merkwürdig zugleich.

Erinnert man sich jetzt noch an Ranks „Brandrede“, in der zuletzt stattgefundenen Pressekonferenz am 18.01.2019, in der er seine Meinung über Manuel S. vor laufenden Kameras kundtat und die nun wahrlich alles andere als wohlwollend für Manuel S. ausfiel, dann fragt man sich noch einmal mehr: Was geht da ab?


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 15:44
@kätzchen4
Der Feind meines Feindes ist mein Freund...


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 16:07
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Feind meines Feindes ist mein Freund...
:D wie man weiß, wurde diesem Prinzip schon reichlich gefolgt. Es allerdings hier, wo es um den Mord an einem unschuldigen kleinen Kind geht, einzusetzen, zeigt wessen Geist die Protagonisten sind. Einfach nur traurig, wie ich meine.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 16:59
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb:Auf der Facebookseite von Ulvi K, sprich dessen Unterstützerkreis, wird in den letzten Tagen auch relativ viel gepostet. Dort ist man wohl zu 100% der Ansicht, dass Manuel S. unschuldig ist und unterstützt dabei die Aussagen dessen Anwalt Jörg Mehringer.
Nicht nur dort - Danke @Laufa25
Danke für den Hinweis

Ich muss sagen, ich bin mehr als schockiert über die Unterstützergebaren der doch verschiedenen Interessensgruppen.. - verlinkt doch Gudrun Rödel selbes unter ihrer FB-Seite..
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb:Finde das interessant und merkwürdig zugleich dass der Beschützerkreis den Manuel S. so unterstützt, da dieser ja Ulvi beschuldigt hat ihm die Leiche übergeben zu haben.
damit sich jeder ein Bild machen kann, habe ich mir seitens der Verwaltung das OK zu DIESER Veröffentlichung eingeholt - das vorweg zur Info.

lest also selbst:
DER FALL PEGGY

Meine Gedanken zur Presseberichterstattung nach der Einstellung des Verfahrens gegen meinen Mandanten.

Das die Zeitung mit den 4 Buchstaben es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt ist ja hinreichend bekannt. Man will ja reisserisch seine Bezahlartikel verkaufen. Aber das sich meine Heimatzeitung, von der ich seriöse und objektive, aber keinesfalls einseitige und tendenziöse Berichterstattung erwarte, sich nunmehr auf Boulevardniveau begibt kann ich kaum fassen!

Was der Bayreuther Hofberichterstatter und Ermittlerfreund in seinem läppischen Artikel in der Frankenpost vom Freitag den 23.10.2020 von sich gegeben hat, spottet jeder Beschreibung und wird ein juristisches Nachspiel haben.

Die dortigen Ergüsse sind nicht nur einseitig und tendenziös, vielmehr handelt es sich auch um eine grobe individuelle Fehlleistung und einen krassen Verstoss gegen das Sorgfaltsgebot, was in keinster Weise hingenommen werden kann!

Im Einzelnen :
Titelseite
"Damals war nicht aufgefallen, dass er für die Tatzeit kein Alibi hatte und in seiner Vernehmung nach der Tat (Welcher Tat überhaupt?) nicht die Wahrheit gesagt hätte. So war er an jenem Montag mit seinem Auto unterwegs."
Eine DREIFACHLÜGE!
Er hatte sehr wohl ein Alibi und seine Mutter hat damals auch wahrheitsgemäß angegeben, dass er am 7.5.2001 einmal kurz weg war.

Es gab eine Liste der Sparkassenkunden vom 7.5.2001 die von den damaligen Ermittlern angefordert wurde, auf der auch mein Mandant gelistet war. Dieser Umstand war also von Anfang an bekannt.
Mehr als 2 Monate später wurde er befragt, ob er mit seinem Fahrzeug dort war, woran er sich nicht mehr erinnern konnte. Mal ehrlich, ich könnte mich nach so langer Zeit auch nicht mehr daran erinnern, ob ich zum Abholen von Kontoauszügen zur Bank gelaufen oder gefahren bin, weil das ein so nebensächlicher Vorgang ist, den man sicher nicht abspeichert.

Unabhängig davon steht überhaupt nicht fest, dass mein Mandant damals mit seinem Auto zur Sparkasse gefahren ist, wie der Autor offensichtlich ungeprüft behauptet!
Tatsächlich wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, wobei der Sachverständige die Bilder der Überwachungskamera der Sparkasse vom 7.5.2001 dahingehend überprüft hat, ob das damalige Fahrzeug meines Mandanten darauf zu sehen ist.

Im Ergebnis kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Auflösung der Bilder und der sehr geringen Abbildungsgrösse des auf dem Bildern ersichtlichen Kfz es nicht möglich ist, die Bilder so aufzubessern, dass ein Kraftfahrzeugtyp "gerichtsverwertbar" festgestellt werden kann!
Seite 3 der Frankenpost vom 23.10.2020:
Der Autor spricht von erdrückenden Beweise und Indizien gegen meinen Mandanten. Auch wenn er dies mit einem Fragezeichen versieht, so suggeriert der Fettdruck dem Leser, dass es dieselben gäbe.
Aber selbst ein Anfängerjournalist müsste wissen, dass es in diesem Fall eine Anklage gegeben hätte.
Tatsächlich gibt es KEINEN EINZIGEN objektiven Beweis, der meinen Mandanten irgendwie mit der Tötung von Peggy Knobloch in Verbindung bringt!

Wie das offensichtlich falsche Geständnis der Verbringung zustande kam, wird morgen Abend auf SAT.1 sicherlich ein Thema sein, weshalb ich mir zunächst nähere Ausführungen hierzu erspare.

Nächster Punkt des Rufmordartikels:
"Die Entscheidung eines Bayreuther Richters ist bis heute hochumstritten."
Gemeint ist damit die Entlassung meines Mandanten aus der Untersuchungshaft an Heiligabend 2018.
Wie kann eine Entscheidung bis heute hochumstritten sein, wenn sie auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin, vom Landgericht Bayreuth bestätigt wurde? Die Staatsanwaltschaft hätte damals die Möglichkeit gehabt noch eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht nach Bayreuth einzulegen! Sie wusste sehr wohl, warum sie das damals nicht getan hat! Das Ergebnis hätte Stephan Raab mit "blamieren statt kassieren" treffend bezeichnet.

Nächster Punkt:
"Die Renovierungsarbeiten an seinem Haus, deckten sich mit den Spuren im Wald."
Als Indiz wurde seitens der Ermittler eine Verkaufsanzeige von Immoscout24 vom 27.03.2014 herangezogen.
Nachweislich hat die letzte Renovierung des ehemaligen Anwesens meines Mandanten jedoch im Jahre 2007 stattgefunden, so dass schnell geklärt war, dass die in der Anzeige aus dem Jahr 2014 dargestellten Bilder, in keinster Weise den Zustand des Anwesens am 7.5.2001 darstellten!
Übrigens konnten auch die Pollen Spuren, die an Peggy's Leichnam gefunden worden sind, mitnichten mit meinem Mandanten und dessen Pflanzarbeiten am 7.5.2001 in Verbindung gebracht werden. Es handelte sich um handelsübliche Torferde, wie sie in jedem Baumarkt zu kaufen war. Wieviel Menschen werden wohl im Frühling Pflanzarbeiten durchgeführt haben🤔

Nächster Punkt:
"Die Ermittler konstruierten aufgrund der Spuren, von S. Aussage und eines restaurierten Tonbandes den Tathergang."
Das konnten sie natürlich nicht! Es handelte sich wiederum um eine reine Tathergangshypoghese, wie damals bei Ulvi, hat man sich in etwas verrannt, was im Nachhinein schlichtweg lächerlich erscheint. Man hat das Tonband wahllos Bürgern aus Lichtenberg vorgespielt und ihnen vorher ca 20min erklärt warum sie sich das anhören sollen. Danach hat man sie gefragt, ob sie Ulvis Aussagen für glaubhaft halten!!! Das sind Fragen für einen Sachverständigen, aber doch nicht für Bürger, die das gar nicht beurteilen können! Wie mir zu Ohren gekommen ist, aber das werde ich wohl erst nach weiterer Akteneinsicht sicher wissen, hat man scheinbar sogar das besagte Tonband zur Begutachtung an einen Sachverständigen gegeben, der wohl zu der Auffassung gelangt ist, dass die dortigen Aussagen nicht glaubhaft sind.

Ich könnte jetzt noch weiter fortfahren, aber ich denke ich habe ausreichend dargestellt, dass der Artikel vom 23.10.2020 nicht das Papier wert ist auf dem er geschrieben wurde. Die fristlose Kündigung des Verfassers wegen einer groben journalistischen Fehlleistung wäre eine angemessene Reaktion seines Arbeitgebers. Aber da erhoffe ich mir wohl zuviel.

Ihr Jörg Meringer
Quelle: https://www.facebook.com/Strafrechtspezialist/posts/1793012167503688



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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 17:18
@FadingScreams
danke, für die Verlinkung!

Ist ja alles gut und schön, was Herr Meringer da von sich gibt, ganz spontan würdei ich mal sagen: letztendlich bleibt in den Köpfen, der an dem Fall Interessierten, doch eines hängen:

Aus der Pressemitteilung der StA zur Einstellung der Ermittlungen wegen Mordes:
Zitat von jaskajaska schrieb am 22.10.2020:Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt.
Die StA geht demnach davon aus, dass M.S. Peggys Leiche nach Rodacherbrunn verbrachte, also muss es ausreichend Indizien dafür geben, zumal das Geständis gerichtlich sogar noch verwertet werden dürfte.
Kann hier jemand etwas dazu sagen, ob SK als Nebenklägerin diesen Tatbestand in einem Zivilprozess feststellen lassen könnte und wie hierbei die Erfolgsaussichten wären?


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 18:32
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Kann hier jemand etwas dazu sagen, ob SK als Nebenklägerin diesen Tatbestand in einem Zivilprozess feststellen lassen könnte und wie hierbei die Erfolgsaussichten wären?
Nein, da wäre zivilrechtlich nichts zu machen. Jeder Kläger eines Zivilprozesses muss irgendein rechtliches bzw. wirtschaftliches, nicht bloß ein persönliches Interesse an (s)einer Klage haben. Das Gericht muss also über einen bestehenden handfesten Streit zwischen den Parteien des Prozesses entscheiden, sprich der Kläger muss etwas vom Beklagten wollen, was der Beklagte nicht zahlen oder nicht sonstwie machen will (zB Herausgabe, Widerruf, Unterlassung etc.), oder die Zivilgerichte stellen fest, welches Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht, ob zB etwa die Kündigung eines Mietvertrages berechtigt ist oder nicht.

Bloß so für die Aufklärung von irgendwas, was Strafgerichte aus Rechts- oder sonstigen Gründen nicht aufklären können, sind Zivilgerichte nicht zuständig. Das ist nicht ihre Aufgabe. Diese Gerichte entscheiden wie gesagt bestehende Streitigkeiten zwischen Menschen und schaffen damit Rechtsfrieden zwischen diesen Streitparteien, sagen also Kläger und Beklagtem, wem was zusteht und wem was nicht. Und aus derartigen Urteilen kann dann auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden, falls wer sich nicht ans Urteil hält, so dass der Prozessgewinner dann auch wirklich konkret etwas durch das Urteil erreicht.

SK könnte allerdings, um zivilrechtlich den nötigen „Streit“ zu konstruieren, MS auf Schmerzensgeld verklagen, aber wegen was dann genau? Wegen Tötung von Peggy? Dass MS Peggy getötet hat, müsste SK als Klägerin darlegen und beweisen, da das Zivilgericht keinen Amtsermittlungsgrundsatz kennt. Dies könnte SK nicht, wie denn auch. Und Schmerzensgeld wegen der Verbringung? Würde nicht laufen, weil SK ja bis 2016 nichts von der Verbringung nach Rodacherbrunn wusste, diesbezüglich dann auch keine Schmerzen gehabt haben kann, und zudem auch hier die Verbringung durch MS beweisen müsste, falls MS als Beklagter im Zivilprozess die Verbringung bestreitet, wovon auszugehen wäre.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 18:54
Was mir noch einfällt: SK könnte versuchen, MS zivilrechtlich auf Auskunft zu verklagen, ob er Peggy nach Rodacherbrunn verbracht hat.

Das würde aber auch nicht laufen, weil es natürlich keinen wie auch immer gearteten zivilrechtlichen Anspruch von Opfern bzw. Angehörigen auf Auskunftserteilung zum Tathergang bzw. zu den Tatumständen gegen Beschuldigte oder Ex-Beschuldigte gibt, gegen die wegen der Tat ermittelt wird bzw. ermittelt wurde.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 19:04
@Andante
Wie steht das denn mit greifbareren Dingen wie Anwaltskosten, Therapien, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall etc? Es geht ja darum, dass der Verarbeitungsprozess viel schneller vonstatten gegangen wäre, wenn Klarheit geherrscht hätte.
Die anderen Sachen wie die öffentlichen Angriffe und Beleidigungen sind ja nachweisbar. Auch hier könnte sich doch ein Grund ergeben, mal Stop zu sagen.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 19:23
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Jörg Meringer schreibt
Wie das offensichtlich falsche Geständnis der Verbringung zustande kam, wird morgen Abend auf SAT.1 sicherlich ein Thema sein, weshalb ich mir zunächst nähere Ausführungen hierzu erspare.
Da ist er doch längst schon kläglich gescheitert, der Herr Meringer, als er an dem Geständnis seines Mandanten zu rütteln versuchte. Sein Mandant wurde weder von den Beamten unter Druck gesetzt, noch wurde ihm der anwaltschaftliche Beistand verweigert - alles auf Video gebannt und somit nachweislich falsch.

Da half auch der Widerruf des Geständnisses nichts, es ist bei Gericht verwertbar.

Dennoch bin ich schon gespannt, was für eine Story aus dem Hut gezaubert werden könnte, die erklärt, was vor gut zwei Jahren zu diesem Geständnis führte.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 19:29
Zitat von emzemz schrieb:Das lässt darauf schließen, dass die Ermittler davon überzeugt sind, es gibt jemanden in Lichtenberg, der etwas weiß.

Ganz habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben, dass jemanden, jetzt wo die Ermittlungen zu versanden drohen, das schlechte Gewissen plagt und er allein schon aus Mitleid mit Peggys Mutter endlich auspackt.
Davon bin ich auch überzeugt. Wenn nicht sogar mehrere Leute. Man hat ja schließlich auch gewusst daß der Ulvi "was mit Kindern hat" und nichts unternommen, damit dieser Mensch nicht in Kontakt mit Kindern wieder kommt. Genau wie das halbe Dorf wissen wollte, daß die Peggy missbraucht wird. Und dann fleißig weg sehen.

Dazu noch die Hetzjagd auf die Mutter und die Familie, weil ja nicht sein kann was nicht sein darf: nämlich, daß jemand aus dieser sauberen Dorfgemeinschaft das Kind missbraucht und/oder getötet hat.

Aber ob da wirklich jemand aus echtem Mitleid......ich wage es zu bezweifeln. Vielleicht auf irgendjemandes Totenbett um sich selber zu erleichtern. Aber Mitleid sehe ich da nirgends


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 19:30
Zitat von emzemz schrieb:Dennoch bin ich schon gespannt, was für eine Story aus dem Hut gezaubert werden könnte, die erklärt, was vor gut zwei Jahren zu diesem Geständnis führte.
Wir dürfen davon ausgehen, dass genau jene Gründe heute wieder genannt werden

1. Unter Druck gesetzt

2. Wollte nur noch seine Ruhe haben

3. seinem Mandanten wurde wiederholt der Anwalt verwehrt

Oder kommt doch eine ganz andere Story?


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 19:37
@kätzchen4
Du meinst, die wollen uns diese Uraltgeschichten ein weiteres Mal vorsetzen? Für so blöd kann man uns doch wirklich nicht halten.

@metalbabe
Es hat ja durchaus schon mal jemand versucht, ein wenig aus dem Nähkästchen sprich Städtchen zu plaudern. Hat sich aber dann ganz verschreckt wieder hier abgemeldet. Irgendjemand hat da ganz fest die Zügel in der Hand.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 19:46
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie steht das denn mit greifbareren Dingen wie Anwaltskosten, Therapien, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall etc? Es geht ja darum, dass der Verarbeitungsprozess viel schneller vonstatten gegangen wäre, wenn Klarheit geherrscht hätte.
Die anderen Sachen wie die öffentlichen Angriffe und Beleidigungen sind ja nachweisbar. Auch hier könnte sich doch ein Grund ergeben, mal Stop zu sagen.
Wen meinst du hier konkret als zivilrechtlichen Anspruchsgegner? Nur MS oder auch andere Personen? Generell braucht es ja im Zivilprozess konkrete Beklagte, die der Kläger in der Klageschrift benennen muss, und denen das Gericht dann die Klageschrift zustellt. Eine zivilgerichtliche Klage „gegen Unbekannt“ geht nicht.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 20:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wen meinst du hier konkret als zivilrechtlichen Anspruchsgegner? Nur MS oder auch andere Personen?
Das Landgericht Bayreuth hat in ihrer Pressemitteilung 2/19 vom 13. Februar 2019
Fall Peggy K. - Zurückweisung der Beschwerde gegen Haftbefehlsaufhebung

folgendes festgestellt:
Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php

Demzufolge dürfte nur MS als Anspruchsgegner in Frage kommen.

Könntest Du evtl. noch kurz den Unterschied zwischen dem Fall Kachelmann und dem Fall Peggy erklären?


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 20:03
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie steht das denn mit greifbareren Dingen wie Anwaltskosten, Therapien, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall etc? Es geht ja darum, dass der Verarbeitungsprozess viel schneller vonstatten gegangen wäre, wenn Klarheit geherrscht hätte.
Es wird schwierig werden, einen Anspruch gegen MS zu begründen. Als Anspruchsgrundlage kämen nur deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB iVm § 168 StGB oder § 258 StGB in Betracht.

§ 823 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass gegen "ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz" verstoßen wurde, sog. Schutzgesetz.

Bei § 168 StGB dürfte bereits die Verwirklichung des objektiven Tatbestands schwierig werden. Variante 1 setzt Wegnahme aus dem Gewahrsam voraus. Da ist bereits hoch umstritten, wer Gewahrsam an einer Leiche hat, wenn der Verstorbene einen Unfall hatte und in das Krankenhaus eingeliefert wird. Wie das bei Mord ist, ist schwer zu sagen, insbesondere wenn die Angehörigen von dem Mord nichts wussten. Nach meinem (zugegebenermaßen veralteten Kommentar) soll sich aus dem Obhutsrecht der Angehörigen gerade nicht der Gewahrsam ableiten lassen. Variante 2 ist sehr wahrscheinlich nicht erfüllt, weil schon das Zerstückeln einer Leiche zwecks Beseitigung nicht ausreichend seini soll, um den Tatbestand zu erfüllen. Es soll gerade auf eine missbräuchliche tabuverletzende Motivation ankommen, die mE im konkreten Fall nur schwer nachweisbar ist und vermutlich auch nicht vorlag. Würde man aber einen der beiden Tatbestände bejahen, dann würde mE auch ein Schutzgesetz vorliegen, das auch PKs Mutter vom Schutzzweck her miterfasst.

Das Problem wäre dann die Verjährung. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Beginn ist mit Kenntnis des Anspruchsgegeners. Das wäre dann erst 2018, aber es gibt eine objektive Deckelung von 10 Jahren ab Entstehung, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Das heißt der Anspruch wäre 2011 verjährt. Die Deckelung ist länger bei Verletzung der Gesundheit, aber das ist mE definitiv nicht mehr Schutzzweck der Norm.

Bei § 258 StGB ist mE schon fraglich, ob die Norm ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellt. Primäres Schutzgut scheint mir hier die gesicherte Rechtsverfolgung und der Rechtsfrieden zu sein. Das dient also primär dem Schutz der Allgemeinheit. Mglw. könnte man auch zu einem individuellen Schutz der Opfer bzw. Angehörigen kommen. Dann würde man aber wieder vor dem Verjährungsproblem stehen.

§ 823 Abs. 1 BGB als Generalklausel umfasst auch und gerade die Gesundheit. Hier könnte man ggf. argumentieren, dass die psychischen Belastungen durch die Unkenntnis vom Aufenthaltsort der Tochter und deren Schicksal eine solche Gesundheitsverletzung darstellen und MS - sollte er tatsächlich der Verbringer gewesen sein - diesbezüglich zumindest Eventualvorsatz hatte oder zumindest wusste, dass PKs Mutter leidet. Da dieser Anspruch dann wegen der höheren objektiven Deckelung erst in 30 Jahren nach Entstehung verjährt, § 199 Abs. 2 BGB, wäre er auch durchsetzbar. In Betracht käme als Schadensersatz der immaterielle Schaden, § 253 Abs. 2 BGB, das sog. Schmerzensgeld. Dennoch würde ich das Prozessrisiko hier recht hoch einstufen. Selbst mit den von der StA gesammelten Beweisen, könnte es schwierig werden, die Verbringung durch MS zu beweisen. Auch die Einschätzung der Tathandlung als Gesundheitsverletzung ist nicht ohne Probleme. Zu beachten ist ferner, dass vermutlich die Vernringung alleine nicht ausschließlich für die von Dir genannten Schäden verantwortlich ist, sondern auch der Mord selbst dafür zumindest mit kausal wurde. Das wäre dann noch zumindest anteilig zu berücksichtigen. Da hypothetisch alles sehr schwierig.
Zitat von jaskajaska schrieb:Die anderen Sachen wie die öffentlichen Angriffe und Beleidigungen sind ja nachweisbar. Auch hier könnte sich doch ein Grund ergeben, mal Stop zu sagen.
Das hängt von den konkreten "Angriffen" und Beleidigungen ab. Grds. kann gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Beleidungen auf Unterlassung geklagt werden. Schadensersatzansprüche ergeben sich ggf. aus § 823 Abs. 2 BGB iVm §§ 185 ff. StGB. Insofern sind auch Strafanzeigen denkbar. Auch hier sind Verjährungsfristen zu beachten.

Eine etwas ungewöhnliche Variante wäre, selber öffentlich die verdächtige Person der Verbringung zu bezichtigen und zu hoffen, dass diese ihrerseits Klage auf Unterlassung erhebt. Dann würde man über den Warheitsgehalt dieser Aussage streiten, die Beweislast läge aber wieder bei demjenigen, der die Tatsache behauptet.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 20:13
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Zu beachten ist ferner, dass vermutlich die Vernringung alleine nicht ausschließlich für die von Dir genannten Schäden verantwortlich ist, sondern auch der Mord selbst dafür zumindest mit kausal wurde. Das wäre dann noch zumindest anteilig zu berücksichtigen. Da hypothetisch alles sehr schwierig.
Eben, hier spielen auch Kausalitätsfragen eine wichtige Rolle. Denn ursächlich für das Verschwinden von Peggy und das dadurch ausgelöste Leid der Mutter war ja nun zunächst einmal ihre Tötung. Ohne Tötung keine Verbringung. Wie das im Verhältnis zueinander gewichtet werden müsste, gesetzt überhaupt den Fall, SK könnte im Zivilprozess die Verbringung durch MS beweisen, lässt sich schwerlich sagen.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 20:16
@Andante
@DerGreif
Danke für Eure Erläuterungen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ohne Tötung keine Verbringung.
Das ist natürlich richtig. Jedoch kann die Verbringung offensichtlich am ehesten nachgewiesen werden. Einen Täter bzgl. der Tötung zu überführen gelingt aktuell nicht. Insofern wäre das das Greifbarste.


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Peggy Knobloch

26.10.2020 um 20:24
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist natürlich richtig. Jedoch kann die Verbringung offensichtlich am ehesten nachgewiesen werden. Einen Täter bzgl. der Tötung zu überführen gelingt aktuell nicht. Insofern wäre das das Greifbarste.
Klar. Aber die Schuldanteile hier aufzudröseln, wird nicht einfach werden. Ich kann mir schon vorstellen, dass eine frühere Entdeckung de Leiche hier das Leid von PKs Mutter gelindert hätte und sie früher hätte mit dem Fall abschließen können. Aber das erfordert entsprechende Sachverständigengutachten und auch der Richter muss schließlich noch abwägen. Ich sehe in so einem Prozess vermutlich mehr Belastung als Genugtuung, insbesondere weil auch das Ergebnis höchst ungewiss ist und ein enttäuschendes Urteil vermutlich eher noch mehr belastet.


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