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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

19.11.2020 um 16:12
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Keine Ahnung wer M S. den Floh ins Ohr gesetzt hat, mit den Einstellungen der Ermittlungen gegen ihn wegen Mordes als Täter oder Mittäter könne er nun sorglos in die Zukunft blicken.
Vielleicht sind es ja derartige Äußerungen, wie man sie hier nachlesen kann:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/reaktionen-auf-die-einstellung-der-ermittlungen-im-fall-peggy,SE8gulb?fbclid=IwAR3b8rW-NKWFswiYIjJyJiy2_ZILJWwv2VZ0YI7Gv-PI6qai14PCkwW9POg
"... Lichtenberg ist zur Ruhe gekommen." ... "Der Fall Peggy ist für Lichtenberg abgeschlossen." So reagiert Lichtenbergs Bürgermeister Kristan von Waldenfels auf die Entscheidung, die Ermittlungen gegen den bislang letzten Verdächtigen, Manuel S., einzustellen.
Spätestens die zdf-doku dürfte ihm da böse auf die Füße fallen und auch sein Stadtrat dürfte damit nicht konform gehen.
"Mein Mandant und seine Familie sind sehr froh, dass das Damoklesschwert einer möglichen Anklage jetzt nicht mehr über ihnen schwebt." Jörg Meringer, Verteidiger von Manuel S.
Nur heißt halt "jetzt" nicht, dass das so bleibt.

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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 16:16
Nochmal zur Klarstellung: die Ermittlungen gegen MS wurden eingestellt, aber er kann (bzw. gilt) anscheinend nach wie vor als (dringend) tatverdächtig gelten, ist das so? Also strafrechtlich gesehen meine ich.


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 16:26
@schärlook


Vielleicht hilft Dir die Pressemitteilung weiter, da ist das eigentlich so erklärt, daß es auch Laien verstehen:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php
Es wurden zwar zahlreiche Indizien ermittelt, die auf eine Tatbeteiligung von Manuel S. hindeuten, weder die objektive Spurenlage noch die verwertbaren Angaben des Beschuldigten oder sonstige Beweismittel gestatten allerdings einen hinreichend sicheren Nachweis der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch.
Es liegen damit insgesamt keine hinreichenden Beweise dafür vor, dass Manuel S. allein oder zusammen mit einer anderen Person Peggy Knobloch sexuell missbraucht und anschließend getötet hat, um die Sexualstraftat zu verdecken.
Die Ermittler haben zahlreiche Indizien ermittelt, aber keinen Beweis, Und für einen reinen Indizienprozess ist das insgesamt wohl zu wenig.
Voraussetzung für die Erhebung der Anklage ist ein hinreichender Tatverdacht, auf dessen Grundlage die Verurteilung des Beschuldigten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein muss.
Was bleibt ist aber:
Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt.
Da half das ganze Ermittlerbashing und auch die Lügerei vom verwehrten Verteidiger nix.


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 16:41
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Nochmal zur Klarstellung: die Ermittlungen gegen MS wurden eingestellt, aber er kann (bzw. gilt) anscheinend nach wie vor als (dringend) tatverdächtig gelten, ist das so? Also strafrechtlich gesehen meine ich.
Nein, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt ist, ist strafrechtlich gegen den Betreffenden alles weg, er ist nicht mehr verdächtig, geschweige denn dringend tatverdächtig.

Das ist wie bei UK: Der ist freigesprochen und damit auch nicht mehr (dringend) tatverdächtig.


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 16:44
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Wie ich bereits auf eine ähnliche Frage deinerseits antwortete, hat F. L. definitiv als Volljähriger noch ein Interview mit Lemmer gegeben.
Richtig, zumindest schreibt Lemmer in seinem Buch, er habe zum Zeipunkt seiner Recherchen ein Gespräch mit Felix führen können . Ein später erfolgtes Gespräch zwischen Lemmer und Felix kann auch nicht ausgeschlossen werden.
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Es müsste m. A. n. sogar in der SAT1 Doku gewesen sein
Meiner Ansicht nach hat Lemmer in der SAT1 Doku lediglich MS interviewt, ein Interview mit Florain L. müsste mir entgangen sein.
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Eine spätere Aussage vor Ermittlern bzw. Gericht ist mir jedoch nicht bekannt.
Könnte denn die Möglichkeit bestehen, dass MS`s Anwalt ein Gespräch mit Florian führte?
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Genau, ich finde keinen Grund für eine falsche Angabe. Die angeblichen Aussagen, er wäre dann nach hinten gelaufen und hätte mit Peggy gesprochen, die ihm erzählte, dass zwei Männer hinter ihr her seien, bzw. dass Peggy von ihrem Stiefvater malträtiert wurde, stammen vermutlich aus einer späteren Zeit der proaktiven Vernehmungen.
Gehe ich richtig in der Annahme, diese eine Aussage, für die Du keinen Grund erkennen kannst, sie könne falsch sein, führt dich schlussfolgernd zu einem Tatgeschehen ins blaue Haus? Dann bitte ich Dich @BigMäc`s letzte Beiträge nochmal zu lesen, denen ich mich übrigens voll und ganz anschließe.

Zudem, die Aussage „zwei Männer seien hinter ihr her“ stammen doch aus Florians Aussagen, wie ich meine.

Wie verhält es sich dann mit seiner weiteren ersten Aussage, er habe Peggy am 07.05.2001 um 13.15 Uhr am Henri-Marteau-Platz getroffen, die er nicht nur vermutlich, sondern ganz sicher weit vor der von dir erwähnten „Zeit der proaktiven Vernehmungen“ machte? Findest Du hierfür einen Grund für falsch gemachte Angaben?


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 16:48
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist wie bei UK: Der ist freigesprochen und damit auch nicht mehr (dringend) tatverdächtig.
Zur Klarstellung: Gegen MS können die eingestellten Ermittlungen allerdings wieder aufgenommen werden, wenn sich neue Verdachtsmomente gegen ihn ergeben. Anders bei jemandem, der rechtskräftig freigesprochen ist: auch wenn es gegen diesen neue Verdachtsmomente gibt, kann eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen ihn nur in ganz engen Grenzen erfolgen. In der Praxis kommt das so gut wie nie vor.


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 16:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Anders bei jemandem, der rechtskräftig freigesprochen ist: auch wenn es gegen diesen neue Verdachtsmomente gibt, kann eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen ihn nur in ganz engen Grenzen erfolgen. In der Praxis kommt das so gut wie nie vor.
Und aus diesem Grund war es gut, dass die Ermittlungen eingestellt wurden und ein dringender Tatverdacht wegen Mordes (noch) nicht bejaht wurde.
Ein Indizienprozess zum jetzigen Zeitpunkt hätte wahrscheinlich mit einem Freispruch geendet und es wäre Klageverbrauch eingetreten.
So aber kann bei neuen Erkenntnissen wieder gegen M. S. ermittelt werden und zwar egal, wie lange diese neuen Erkenntnisse benötigen.
Da ist nichts mit " an jetzt sorgenfrei in die Zukunft schauen", denn dieses Damoklesschwert wird bis zu seinem letzten Atemzug über ihm hängen.


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 17:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt ist, ist strafrechtlich gegen den Betreffenden alles weg, er ist nicht mehr verdächtig, geschweige denn dringend tatverdächtig.
D. h., es gelten bzgl. MS die üblichen Forenregeln für Nicht-Tatverdächtige. Insbesondere ist also tabu: "Verdächtigung von Personen gegen die nicht ermittelt wird".
Wie passt das nochmal mit der Pressemitteilung der Justiz zusammen (Beitrag von margaretha (Seite 4.726)), wo es ja heißt, es bestehe nach wie vor (trotz Einstellung der Ermittlungen) ein Tatverdacht?


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 17:03
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Gehe ich richtig in der Annahme, diese eine Aussage, für die Du keinen Grund erkennen kannst, sie könne falsch sein, führt dich schlussfolgernd zu einem Tatgeschehen ins blaue Haus?
Nein, das nicht, ich bin nur über die Aussage gestolpert. (die ursprüngliche Aktennotiz dazu habe ich leider immer noch nicht gefunden, aber ich bin noch am Suchen)


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 17:28
Zitat von schärlookschärlook schrieb:D. h., es gelten bzgl. MS die üblichen Forenregeln für Nicht-Tatverdächtige. Insbesondere ist also tabu: "Verdächtigung von Personen gegen die nicht ermittelt wird".
Ja, auch die Medien dürfen MS nicht mehr tatverdächtig des Mordes an Peggy bezeichnen.
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Wie passt das nochmal mit der Pressemitteilung der Justiz zusammen (Beitrag von margaretha (Seite 4.726)), wo es ja heißt, es bestehe nach wie vor (trotz Einstellung der Ermittlungen) ein Tatverdacht?
Da geht es (nur) um den Tatverdacht wegen der Strafvereitelung, also der Verbringung, nicht um den Tatverdacht hinsichtlich des Mordes. Die StA will sagen, dass es nach wie vor Tatvdacht wegen der Verbringung gibt, dass man das aber nicht weiter aufklären darf bzw. kann, weil diesbezüglich die Ermittlungen aus Rechtsgründen (Verjährung) einzustellen waren.

Die StA betrachtet all das immer unter dem Aspekt, ob eine Anklage erfolgreich wäre, nicht ob formal Tatverdacht, hinreichender Tatverdacht oder was auch immer besteht (abgesehen vom Sonderfall Haftbefehl), das darf man nicht vergessen. Und unter Berücksichtigung dieses für sie maßgebenden Aspekts hat sie ihren Standpunkt in der Pressemitteilung erläutert: Anklage wegen Mordes nicht möglich, da zu wenig Beweise. Für Anklage wegen Strafvereitelung zwar möglicherweise hinreichende Beweise da, ist aber letztlich unerheblich und muss/kann nicht weiter aufgeklärt werden, weil Strafvereitelung ohnehin verjährt wäre und man DESHALB die Strafvereitelung nicht anklagen darf.

Fazit: sowohl die Ermittlungen wegen Mordes als auch die wegen Strafvereitelung mussten, wenn auch mit verschiedener Begründung, eingestellt werden. Das heißt eben auch, dass man öffentlich MS von da an nicht mehr als tatverdächtig im strafrechtlichen Sinne wegen Mordes an Peggy darstellen darf. Wegen der Verbringung darf man sagen, dass MS strafrechtlich zwar tatverdächtig war und immer noch wäre, dass aber das diesbezügliche Ermittlungsverfahren/Strafverfahren aus Verjährungsgründen nicht fortgeführt werden konnte.


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 17:49
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Für Anklage wegen Strafvereitelung zwar möglicherweise hinreichende Beweise da, ist aber letztlich unerheblich und muss/kann nicht weiter aufgeklärt werden, weil Strafvereitelung ohnehin verjährt wäre und man DESHALB die Strafvereitelung nicht anklagen darf.
Kleiner Gedanke:
Unabhängig von der Verjährung hätte der Straftatbestand Strafvereitelung ja auch nur dann Bestand, wenn nachweisbar wäre, dass er selbst die Tötung nicht begangen hat.

Wäre dies nicht der Fall, dh wäre er Mittäter, wäre es keine Strafvereitelung sondern würde vermutlich zum Tötungsdelikt gehörig zählen. Oder? Denn die Staatsanwaltschaft stellt ja auch den Tatbestand der Strafvereitelung in Frage, indem sie schreibt:
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt.



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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 18:18
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Kuno426 schrieb:
Dazu müsste man wissen, wann der Nachbar allein war, als seine Frau Peggys kleine Schwester aus der Kita abholte!

Den Gedanken kannst Du Dir komplett abschminken. Es war ein Ganztagskindergarten und die Nachbarin holte ihren Sohn und Peggy's Schwester kurz vor der Schließung ab.
Zu diesem Zeitpunkt war Peggy wohl schon tot und von M.S. gewissenlos wie ein Stück Abfall in Rodacherbrunn entsorgt worden.
Ausserdem ging die Nachbarswohnung und somit auch deren Fenster nach vorne zur Straße raus
Danke @BigMäc für die Klarstellung. Die Zeiten, in denen der Nachbar allein im Haus war, waren mir noch nicht bekannt.
(Ich kannte nur die PC-Eingabepause zwischen 13.18 und 14.06 Uhr bzw "mehrere Stunden"! Quelle: taz 2014)

Fenster zur Strasse + Peggys Schreie hatte ich versucht zu erklären: Wenn UK wirklich etwas gehört hat, könnte er sich das auch so erklären -> Peggy gehört. Die wohnt aber hintenraus. Deshalb muss der Schrei von einem der hinteren Fenster gekommen sein...
So, wie ich UKs "Erfindungen" verstanden habe, bleibt er dabei, dass er ein Stück "nach hinten" (um die Häuser herum) gelaufen sei.
Der wahre Ablauf, die Art und die Ursache des Schreiens erschliesst sich mir nicht.

Mein Fazit: Der Todeszeitpunkt steht nicht fest!
Der Nachbar war eine Zeit lang allein.
MSs Tagesablauf ist für Nachmittag/Abend nur punktuell bekannt.


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 18:21
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Unabhängig von der Verjährung hätte der Straftatbestand Strafvereitelung ja auch nur dann Bestand, wenn nachweisbar wäre, dass er selbst die Tötung nicht begangen hat.
Ja, man konnte ja nicht die Tatsache unterschlagen, dass MS angegeben hatte, die tote Peggy von jemand anderem bekommen und dann verbracht zu haben, egal, für wie glaubhaft man das hielt. Untersucht werden musste es nun mal.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Wäre dies nicht der Fall, dh wäre er Mittäter, wäre es keine Strafvereitelung sondern würde vermutlich zum Tötungsdelikt gehörig zählen. Oder? Denn die Staatsanwaltschaft stellt ja auch den Tatbestand der Strafvereitelung in Frage, indem sie schreibt:
Stimmt, wegen Strafvereitelung wird nicht extra bestraft, wer vorher etwas verbrochen hat und nun verhindern will, dass er dafür bestraft wird, § 258 Abs. 5 StGB. Strafvereitelung setzt also eine fremde Vortat voraus, nicht eine eigene.

Die StA ist hier halt, da sie alles berücksichtigen musste, zweigleisig gefahren. Natürlich hatte sie den Verdacht, dass MS Peggy nicht nur verbracht hat, sondern darüber hinaus an ihrer Tötung beteiligt war, sei es als Allein- oder als Mittäter. Aber es gab, siehe oben, ja auch die isolierte Verbringungsstory des MS, wonach er eine Beteiligung an der vorangegangenen Tötung abstritt. Jedem Ansatz, und sei er auch noch so blöd oder unglaubhaft, muss aber halt nachgegangen werden, es heißt ja nicht umsonst „Ermittlungen“, und also wurde auch in Richtung eines jeden Ansatzes ermittelt, sprich also sowohl in Richtung eigene Beteiligung an der Tötung mit nachfolgender (nicht gesondert strafbarer) Verbringung oder in Richtung keiner solchen Beteiligung, sondern bloß Verbringung/Strafvereitelung zugunsten desjenigen/derjenigen, der/die Peggy getötet hat/haben.


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 18:36
Mich würde ja interessieren was genau im Dezember 2018 zur Festnahme führte, bzw. was den 09/2018 noch nicht dringenden Tatverdacht dann 12/2018 dringend machte.


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 18:40
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Deshalb muss der Schrei von einem der hinteren Fenster gekommen sein...
Da das Vorderhaus und das Hinterhaus durch einen Innenhof getrennt waren, könnte es nicht auch sein, dass es im Hinterhaus Fenster gab in Richtung Marktplatz?


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 18:43
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Mein Fazit: Der Todeszeitpunkt steht nicht fest!
Der Nachbar war eine Zeit lang allein.
MSs Tagesablauf ist für Nachmittag/Abend nur punktuell bekannt
Hier kannst Du den nächsten Ausschlusshaken machen.
Die Zeit, während seine Frau die Kinder holte, tippte der Nachbar pausenlos an seinem PC, wie eine Überprüfung ergab. Selbst für die, weit davor liegende Zeit, in der er die Tastatur nicht betätigte, hat sich inzwischen eine belegbare und belegte Erklärung gefundenes handelte sich nicht um mehrere Stunden


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 18:45
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Da das Vorderhaus und das Hinterhaus durch einen Innenhof getrennt waren, könnte es nicht auch sein, dass es im Hinterhaus Fenster gab in Richtung Marktplatz?
Schlicht und ergreifend nein! Du kannst Dich ja mal mit Kuno vor Ort begeben und einer stellt sich vors Haus und einer hinters Haus und dann ruft ihr Euch gegenseitig zu......


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 19:07
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Du kannst Dich ja mal mit Kuno vor Ort begeben und einer stellt sich vors Haus und einer hinters Haus und dann ruft ihr Euch gegenseitig zu.....
Okay, Einladung angenommen ;-) Ich wollte nur versuchen, UKs Gedankengänge zu erforschen, falls er Peggy hat schreien hören, aber nirgendwo hat sehen können!
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Die Zeit, während seine Frau die Kinder holte, tippte der Nachbar pausenlos an seinem PC, wie eine Überprüfung ergab
Ich kenne die Akten bei Weitem nicht so gut wie du. Kannst du mir erklären, warum der Nachbar in seiner Befragung am 05.06.2002 sich so komisch äusserte, wie "er wüsste nicht, ob er Peggy geschlagen hätte" und "Peggy könnte hinter sein Verhältnis zu ihrer Mutter gekommen sein"? Hat er diese Aussagen widerrufen?
Mir sind immer nur Schnipsel bekannt...


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Peggy Knobloch

19.11.2020 um 19:47
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Kannst du mir erklären, warum der Nachbar in seiner Befragung am 05.06.2002 sich so komisch äusserte, wie "er wüsste nicht, ob er Peggy geschlagen hätte" und "Peggy könnte hinter sein Verhältnis zu ihrer Mutter gekommen sein"?
Hat er das denn aktenkundig so gesagt?

Er hatte nie ein Verhältnis mit Peggy's Mutter und das würde zweifelsohne auch Peggys Mutter bestätigen.

Kannst Du Dir vorstellen, dass es Leute gibt, die mit Sarkasmus auf Unhaltbares reagieren?
Gegen ihn wurden die Ermittlungen eingestellt und das nicht, weil es keinen dringenden Tatverdacht gibt, sondern weil er ausgeschlossen werden könnte.

Von einer Einladung habe ich übrigens nichts gesagt, sondern Euch beiden den Vorschlag gemacht, Eure Ruf - und Fensterzweifel vor Ort selbst auszuschließen.


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