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Peggy Knobloch

98.146 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.11.2020 um 13:36
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Gerne. Kommen wir zu dem angeblich fehlenden Zahn bei der Leiche.
Das beantwortet ja nun nicht meine Fragen:
Zitat von margarethamargaretha schrieb:wie er an die Leiche gekommen sein will, warum er sie verbracht hat, bzw weshalb die Ermittlungen sich mit dem widerrufen Geständnis zu decken scheinen


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 13:56
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Das beantwortet ja nun nicht meine Fragen:
margaretha schrieb:
wie er an die Leiche gekommen sein will, warum er sie verbracht hat, bzw weshalb die Ermittlungen sich mit dem widerrufen Geständnis zu decken scheinen
Also so wie ich es verstanden habe, will er mehr oder weniger zufällig an die Leiche gekommen sein... rumgecruised in Lichtenberg?... evtl. auch mit plausiblem Ziel, so detaillierte Infos aus dem Geständnis habe ich noch nicht gehört. Angerufen worden sein wird er wahrscheinlich nicht, obwohl ist oder war da nicht eine Telefonzelle in der Nähe? Verbracht hat er sie dann, weil... tja gute Frage.. vielleicht weil der von ihm angeblich genannte Überbringer evtl. sein Freund aus Kindertagen war, der ihn kurz zuvor noch "wie immer blöde angegrinst hat"?
Die Ermittlungen deckten sich nur teilweise mit dem widerrufenen Geständnis, da ja in erster Linie wegen Mordes ermittelt wurde, vom Mord aber im Geständnis wohl nicht die Rede war.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 14:39
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Also so wie ich es verstanden habe, ...
Sollen wir dir jetzt erklären, was wir verstanden haben? Was wir der Pressekonferenz entnommen haben an Fakten?
Oder möchtest du nicht einfach nochmal in das Video reinhören und dir deine Fragen selbst beantworten?
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Die Ermittlungen deckten sich nur teilweise mit dem widerrufenen Geständnis, da ja in erster Linie wegen Mordes ermittelt wurde, vom Mord aber im Geständnis wohl nicht die Rede war.
Es wurde wegen Mordes ermittelt. "In erster Linie" hat wer gesagt? Niemand außer dir.
Wenn, dann könnten sich die Ermittlungsergebnisse mit dem Geständnis decken, allerdings nicht die Ermittlungen selbst.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 14:51
Manuel S. sagt doch in diesem Interview, jedenfalls verstehe ich das so, dass der Staatsanwalt ihm quasi einen Deal angeboten hatte und es ja nicht unbedingt Mord sein müsste, sondern auch Verbringung, oder „sonstwas“. Laut MS wollte die Staatsanwaltschaft ihn mit der Sache in Verbindung bringen, hatte aber wohl mehrere Varianten.

Frage(n): Was könnte denn unter sonstwas fallen, bzw. welche div. Varianten lassen sich denn mit den bekannten Fakten vereinbaren, die den Ermittlern 09/2018 bekannt waren?
Nachdem im Juli 2016 die sterblichen Überreste der im Mai 2001 verschwundenen Peggy Knobloch aufgefunden werden konnten, schlossen sich langwierige kriminalistische Ermittlungen sowie komplexe wissenschaftliche Untersuchungen mit unterschiedlichsten Zielrichtungen an. Die vorhandene Spurenlage und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse mussten von den Ermittlern fortwährend mit der bereits bekannten Aktenlage abgeglichen und jeweils neu bewertet werden. Die Historie des Ermittlungsverfahrens, der enorme Umfang an Akten und Informationen und insbesondere der Zustand der erst 2016 aufgefundenen sterblichen Überreste von Peggy Knobloch erforderten neben kriminalistischem Spürsinn auch die Einbeziehung wissenschaftlicher Disziplinen, die außerhalb üblicher Ermittlungsroutinen stehen.

Ergebnisse vom Fundort führen zu 41-Jährigem
Die Summe der Erkenntnisse aus den Untersuchungen am Fundort generierter Spuren sowie die Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Feststellungen rückten den 41-jährigen Manuel S. erneut in den Fokus der Ermittlungen. So entdeckte eine forensische Palynologin (Pollenkunde) an den sterblichen Überresten des Mädchens unterschiedliche, mikroskopisch kleine Pollen, die im weiteren Untersuchungsgang als Bestandteile von Torf identifiziert werden konnten. Hier ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbeiten des Mannes am Tattag, die den Ermittlern bereits bekannt waren. Am Ablageort gesicherte Mikropartikel stellten sich nach der Begutachtung als Farbreste dar, wie sie in Renovierungsmüll vorkommen. Den Ermittlern war bekannt, dass der jetzt Beschuldigte damals umfangreiche Renovierungsarbeiten ausgeführt hatte. Weiter erzeugte die Sichtung von vorhandenen Videoaufzeichnungen aus der damaligen Sparkassenfiliale erhebliche Zweifel am bislang behaupteten Alibi des Mannes. Er war entgegen seiner bisherigen Angaben am Nachmittag des 7. Mai 2001 mit seinem Fahrzeug in Lichtenberg unterwegs. Die Ermittler konnten den goldfarbenen Audi 80 mittlerweile trotz der langen Zeit ausfindig machen und kriminaltechnisch untersuchen.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/29.php

Wieso sollte die Staatsanwaltschaft einen Deal bzw. Varianten anbieten wenn sie letztlich doch nur Indizien oder Beweise für die Verbringung hatte?!
Die von Manuel S. gemachten Angaben bestätigen damit die ermittelten Grundlagen, welche den Anlass für die umfangreichen Maßnahmen gegen den 41-Jährigen gegeben hatten. Die Ermittler sind davon überzeugt, den Mann, der das leblose Mädchen in den Wald gebracht hat, identifiziert zu haben und damit in dem Fall einen wesentlichen Schritt weiter gekommen zu sein. Allerdings sind die Geschehnisse vor der Verbringung noch nicht endgültig geklärt und machen weitere Ermittlungen notwendig.



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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 15:28
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Du nimmst hier offensichtlich Bezug auf UK`s Aussage, mit der der Unterstützerkreis meinte, die Aussage der Elke S. widerlegen zu können:
Manuels Mutter sah U. K. auf der Bank am H-M-P sitzen, das war die Aussage bzw. sie die Kronzeugin, die der Soko2 fehlte.
U. K. sagte er hätte an der Bank eine geraucht wo es nach Zeitelwaid geht (schräg gegenüber vom Feuerwehrhaus, wo es zum Kindergarten geht [Kreuzung Sieleinsweg/Flurstraße (nähe Feuerwehr)])
http://www.ulvi-kulac.de/prozess.html

Peggy kam da auf ihrem Heimweg von der Schule ja gar nicht in die Nähe der Feuerwehr, der von U. K. angegebenen Bank oder auch dem Bushäuschen in welchem die Übergabe stattgefunden haben soll.
War M. S. zum Zeitpunkt seiner Aussage denn bekannt, daß Ulvi K. auf dieser Bank gesessen haben will, die Luftlinie nur ca. 70 m vom Bushäuschen entfernt steht? War das vielleicht mit Kalkül? Aussage vs. Aussage - Falls die Ermittler der Sichtung seiner Mutter nicht glauben (Ulvi ist immerhin freigesprochen worden), einfach prophylaktisch einen Übergabeort nennen, der U. Ks. Bewegungsprofil entspricht? Selbst wenn er die Raucherpause auf der Bank nicht wusste, daß Ulvi zu Dieter T. ging war kein Geheimnis


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:15
Zitat von margarethamargaretha schrieb:War M. S. zum Zeitpunkt seiner Aussage denn bekannt, daß Ulvi K. auf dieser Bank gesessen haben will, die Luftlinie nur ca. 70 m vom Bushäuschen entfernt steht? War das vielleicht mit Kalkül?
@margaretha
Der wird sich damals in seiner Aussage konkret an Dinge erinnert haben. Was mit Sicherheit nicht passiert ist, dass er Ihnen einfach eine Geschichte erzählt bzw sie erfunden hat, wie er beim Sat 1 Interview meiner Erinnerung nach sagte.
Dafür gab es zu viele gemeinsame Punkte mit UKs Aussagen (Wiederbelebung, Ranzen verbrannt, getrennte Verbringung der Leiche..).

Ob er sich an diesem Punkt (Bank) nun an eine frühere Aussage UK's erinnerte, oder an ein wahres Erlebnis ist wieder eine andere Frage.
Denn hier mit dem seinerseits angegebenen Übergabeort entschied sich m.E. die Verifikation/ Falsifikation seines TG bzgl (Mit)täterschaft.

Gut möglich, dass er sich an UKs Aussage hierzu erinnerte.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:15
Zitat von emzemz schrieb:Es wurde wegen Mordes ermittelt. "In erster Linie" hat wer gesagt? Niemand außer dir.
Andante oder jemand anders hat das glaube ich gesagt, dass eine Ermittlung wegen eines bereits verjährten Straftatbestandes nicht zulässig wäre.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:18
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Andante oder jemand anders hat das glaube ich gesagt, dass eine Ermittlung wegen eines bereits verjährten Straftatbestandes nicht zulässig wäre.
Die Frage lautet quasi, wegen was denn in zweiter Linie ermittelt wurde, wenn es eine Erste gab.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:22
Zitat von schärlookschärlook schrieb:emz schrieb:
Es wurde wegen Mordes ermittelt. "In erster Linie" hat wer gesagt? Niemand außer dir.

Andante oder jemand anders hat das glaube ich gesagt, dass eine Ermittlung wegen eines bereits verjährten Straftatbestandes nicht zulässig wäre.
Das ist allgemein bekannt. Mord verjährt nicht.
Was jetzt aber mein Kommentar mit deiner Antwort zu tun haben, es erschließt sich mir nicht.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:22
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Die Frage lautet quasi, wegen was denn in zweiter Linie ermittelt wurde,
Keine Ahnung, habe ich Einblick in die Ermittlerhirne?
(ich sage immer: "Es gibt keine dummen Fragen, nur schwachsinnige")


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:25
Vielleicht wurde ja wegen Totschlag ermittelt... 20 Jahre sind noch nicht um


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:30
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Andante oder jemand anders hat das glaube ich gesagt, dass eine Ermittlung wegen eines bereits verjährten Straftatbestandes nicht zulässig wäre.
Dir ist aber schon klar, dass die Ermittler eine möglichst geschlossene Indizienkette für einen dringenden Tatverdacht brauchen und somit die Verjährte Verbringung bei den Ermittlungen gar nicht ausklammern konnten? Zumal ja anfangs noch gar nicht zweifelsfrei feststand, ob die Verbringung nicht Elemente beinhaltete, welche eine Verjährung hinfällig gemacht hätten.

Was ist jetzt mit den vielen Erklärungen zu Deinen "Zahnzweifeln", die Dir so wichtig waren, dass Du sie als ersten Grund nanntest?
Sind diese Erklärungen jetzt für Dich kommentarlos unwichtig, oder Deine Zweifel kommentarlos verworfen?


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:34
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Was ist jetzt mit den vielen Erklärungen zu Deinen "Zahnzweifeln",
Ja, das hat sich geklärt. Ich denke, das mit dem Zahn und dem 3cm Riss stimmt.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:36
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Vielleicht wurde ja wegen Totschlag ermittelt... 20 Jahre sind noch nicht um
🙄 die ermittelten wegen Mord was daran verstehst Du denn nicht?
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Andante oder jemand anders hat das glaube ich gesagt, dass eine Ermittlung wegen eines bereits verjährten Straftatbestandes nicht zulässig wäre.
🙄
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die StA betrachtet all das immer unter dem Aspekt, ob eine Anklage erfolgreich wäre, nicht ob formal Tatverdacht, hinreichender Tatverdacht oder was auch immer besteht (abgesehen vom Sonderfall Haftbefehl), das darf man nicht vergessen. Und unter Berücksichtigung dieses für sie maßgebenden Aspekts hat sie ihren Standpunkt in der Pressemitteilung erläutert: Anklage wegen Mordes nicht möglich, da zu wenig Beweise. Für Anklage wegen Strafvereitelung zwar möglicherweise hinreichende Beweise da, ist aber letztlich unerheblich und muss/kann nicht weiter aufgeklärt werden, weil Strafvereitelung ohnehin verjährt wäre und man DESHALB die Strafvereitelung nicht anklagen darf.

Fazit: sowohl die Ermittlungen wegen Mordes als auch die wegen Strafvereitelung mussten, wenn auch mit verschiedener Begründung, eingestellt werden. Das heißt eben auch, dass man öffentlich MS von da an nicht mehr als tatverdächtig im strafrechtlichen Sinne wegen Mordes an Peggy darstellen darf. Wegen der Verbringung darf man sagen, dass MS strafrechtlich zwar tatverdächtig war und immer noch wäre, dass aber das diesbezügliche Ermittlungsverfahren/Strafverfahren aus Verjährungsgründen nicht fortgeführt werden konnte.
Die haben doch nicht wegen der bereits verjährten Verbringung ermittelt sondern wegen Mord, so doof sind die nicht das die wegen etwas ermittelt wo null Aussicht auf Anklage besteht weil bereits verjährt.
Die Ermittler sind davon überzeugt, den Mann, der das leblose Mädchen in den Wald gebracht hat, identifiziert zu haben und damit in dem Fall einen wesentlichen Schritt weiter gekommen zu sein. Allerdings sind die Geschehnisse vor der Verbringung noch nicht endgültig geklärt und machen weitere Ermittlungen notwendig.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/29.php


Vielleicht liest Du Dich mal in den letzten Wissensstand ein und hörst dir die PK an?


Youtube: 🔴Geständnis im Fall Peggy (†9) – Pressekonferenz der Polizei
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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:37
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Vielleicht wurde ja wegen Totschlag ermittelt... 20 Jahre sind noch nicht um
Schon mal in die PK reingehört? Was sagt da der Staatsanwalt?
"Herr Lemmer, ich sage es zum dritten Mal, wir ermitteln wegen Mordes"

Es ist einigermaßen schwierig, jemandem zu erklären, was man verstanden hat, wenn derjenige den Inhalt dessen, worüber er sprechen will, nicht kennt, so wie es den Anschein hat.
Der zitierte Beitrag von schärlook wurde gelöscht. Begründung: Off-Topic
Nein, eine Diskussion lebt nicht von Nacherzählungen.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:39
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Die Ermittlungen deckten sich nur teilweise mit dem widerrufenen Geständnis
Nochmal zur Klarstellung was ich ketzerisches meinte:
Die Ermittlungen (wegen Mordes bzw. Totschlag) deckten sich nur teilweise mit dem widerrufen Geständnis (da in diesem weder von Mord noch von Totschlag die Rede war, sondern nur von der Verbringung, gegen die aber nicht in erster Linie - wenn überhaupt - ermittelt wurde)


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:43
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Die haben doch nicht wegen der bereits verjährten Verbringung ermittelt sondern wegen Mord
Ja, sehe ich auch so, in erster Linie wegen Mord, natürlich.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:43
@schärlook

Die Verbringung beginnt damit, daß er von einem ihm namentlich bekannten Mann angehalten wurde und in einem Bushäuschen ein 9 jähriges lebloses Kind übergeben bekommen hat bei dem er eine Wiederbelebung versuchte. Kurze Zeit vorher war dieses Kind noch gesund und munter gesehen worden.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:45
Nchtrag: Es ist höchst unwahrscheinlich, daß das Kind einfach tot umgefallen ist und da weder die ihm bekannte Person, noch er den Notruf wählten um professionelle Hilfe zu bekommen, liegt eine Straftat nunmal nahe.


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Peggy Knobloch

20.11.2020 um 16:48
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Nochmal zur Klarstellung was ich ketzerisches meinte:
Die Ermittlungen (wegen Mordes bzw. Totschlag) deckten sich nur teilweise mit dem widerrufen Geständnis (da in diesem weder von Mord noch von Totschlag die Rede war, sondern nur von der Verbringung, gegen die aber nicht in erster Linie - wenn überhaupt - ermittelt wurde)
Ermittelt wird wegen Mordes
Es gibt ein Geständnis zur Leichenverbringung.
Teilweise decken sich Ermittlungsergebnisse mit dem Geständnis

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


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