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Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.02.2021 um 20:55
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Aber was soll da deiner Meinung nach noch mehr dahinterstecken, als der Mord an Peggy?
Zitat von emzemz schrieb:- Wie die Herren an das Handy von UK kommen, beruht auf einem anderen Ermittlungsverfahren.
- Da muss mehr dahinterstecken als nur der Mordall Peggy
- Es wurden mehrere Bewohner des Heims abgehört, in dem UK untergebracht ist.
Theoretisch müsste man jetzt schauen weswegen Telefone abgehört werden dürfen, ich weiß es, verbotener Alkoholgenuss und normaler Diebstahl gehört nicht dazu ... also hier verbotenes Rätselraten weil ein uns allen bisher völlig Unbekannter involviert sein könnte.

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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 21:02
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Aber was soll da deiner Meinung nach noch mehr dahinterstecken, als der Mord an Peggy?
Es handelt sich um eine Aussage von Dirk Lauer.
Was auch immer er damit gemeint hat, meine Meinung steht hier nicht zur Debatte.


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 21:21
Zitat von emzemz schrieb:Es handelt sich um eine Aussage von Dirk Lauer.
Was auch immer er damit gemeint hat, meine Meinung steht hier nicht zur Debatte.
Ach so. Ich dachte die Überlegungen kamen von dir.

Aber weshalb greifst du sie auf?


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 21:25
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Theoretisch müsste man jetzt schauen weswegen Telefone abgehört werden dürfen, ich weiß es, verbotener Alkoholgenuss und normaler Diebstahl gehört nicht dazu ... also hier verbotenes Rätselraten weil ein uns allen bisher völlig Unbekannter involviert sein könnte.
Du meinst quasi, der Alkoholgenuss und die Diebstähle waren nur "Beifang"?


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 21:27
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Theoretisch müsste man jetzt schauen weswegen Telefone abgehört werden dürfen, ich weiß es, verbotener Alkoholgenuss und normaler Diebstahl gehört nicht dazu ... also hier verbotenes Rätselraten weil ein uns allen bisher völlig Unbekannter involviert sein könnte.
Ich denke mal nicht, dass wir in der Lage sind, hier irgendetwas nachzuschaun. Wenn es eine richterliche Anordnung für das Abhören der jeweilgen Telefone gibt, dann dürfen wir getrost darauf vertrauen, dass der Richter da nachgeschaut hat, und dass er das durfte.

Die Oberstaatsanwältin Sandra Staade teilte per Brief allen Betroffenen mit, dass "aufgrund richterlicher Anordnung Telekommunikation, an der Sie beteiligt waren, aufgezeichnet wurde."

"Dieses Schreiben dient rein zu Ihrer Information. Die Aufzeichnungen werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vernichtet bzw. gelöscht. Es wird gebeten, von Anfragen abzusehen."


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 21:32
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Du meinst quasi, der Alkoholgenuss und die Diebstähle waren nur "Beifang"?
Genau.
Zitat von emzemz schrieb:dann dürfen wir getrost darauf vertrauen, dass der Richter da nachgeschaut hat, und dass er das durfte.
Ja das wird er haben ...
Bei welchen Taten darf mein Telefon abgehört werden?

Täter oder Teilnehmer, welche einer der folgenden Straftaten verdächtig sind, dürfen telefonisch überwacht werden (Einzelheiten entnehmen Sie bitte 100a StPO):

Schweren sexuellen Missbrauch von Kindern/sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge,
Verbreitung pornografischer Schriften,
Mord, Totschlag, Völkermord,
Straftat gegen die persönliche Freiheit, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt,
Bandendiebstahl, schweren Bandendiebstahl,
Raub oder eine räuberische Erpressung, Erpressung,
gewerbsmäßige Hehlerei, eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei,
Geldwäsche, eine Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte,
Gemeingefährliche Straftaten (z. B. Brandstiftung u. a.),
Verstöße gegen das BtMG,
Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz/Asylverfahrensgesetz,
Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit,
Straftaten gegen die Landesverteidigung, öffentliche Ordnung,
ohne Soldat zu sein, Anstiftung oder Beihilfe zur Fahnenflucht oder Anstiftung zum Ungehorsam,
Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der drei Mächte,
eine Geld- oder Wertpapierfälschung.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesweite-strafverteidigung-bei-telefonueberwachungen-hausdurchsuchung_027504.html

Jetzt sollte es wirklich klar sein, oder? Immerhin schriebst Du das einige Heimbewohner abgehört wurden, nicht ich.


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 21:43
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Ach so. Ich dachte die Überlegungen kamen von dir.

Aber weshalb greifst du sie auf?
Empfehlung:
lies diesen Kommentar, dann erübrigen sich weitere Fragen
Beitrag von emz (Seite 4.622)


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 21:48
Zitat von emzemz schrieb:Empfehlung:
lies diesen Kommentar, dann erübrigen sich weitere Fragen
Beitrag von emz (Seite 4.622)
Danke für die Empfehlung @emz.
Mmmh. Die Sache ist - wie alles in dem Fall - diffus.
Meiner Meinung nach...


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 21:56
Frau Rödel veröffentlicht ein Buch über den Fall:
https://nachrichten-regional.de/buchtipp-weggesperrt-wenn-ermittler-staatsanwaelte-oder-richter-irren-hat-das-fatale-folgen/


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 22:01
Danke für die Info @jaska
Das hatte ich bis dato noch nicht auf dem Schirm.
Ich werde es mir zulegen.
Man kann sich in dem Fall nicht genug informieren.


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 22:16
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Theoretisch müsste man jetzt schauen weswegen Telefone abgehört werden dürfen, ich weiß es, verbotener Alkoholgenuss und normaler Diebstahl gehört nicht dazu ...
kann es sein, dass wegen Verstoß gegen Bewährungsauflagen die Telekommunikation abgehört wurde?


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 22:26
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:kann es sein, dass wegen Verstoß gegen Bewährungsauflagen die Telekommunikation abgehört wurde?
Aber dann müsste es ja theoretisch sein, dass UK schon vorher aufgällig war. Von dem ist mir nichts bekannt.


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 22:31
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:kann es sein, dass wegen Verstoß gegen Bewährungsauflagen die Telekommunikation abgehört wurde?
Eigentlich nein, der Richter wird ordnungsgemäß gehandelt haben, dann ist die Aufzählung im Post von mir abschließend. Mehr ist schlicht nach der StPO nicht erlaubt.

Kein Richter wird wegen eines Alkohol oder Diebstahl Deliktes so schwere Grundrechtseingriffe anordnen. zumal es ja auch gegen andere Bewohner Überwachungen gegeben haben soll.


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 22:44
Bin ja kein Jurist, aber Bandendiebstahl könnte da vielleicht greifen. Sie waren zwar nur zu zweit bei ihren nächtlichen Beutezüge, aber da gibt es auch andere Ansichten, die nicht unbedingt davon ausgehen, dass Bande erst bei drei beginnt. Wie auch immer es formuliert war, der Richter wird die Anordnung schon wasserdicht gemacht, konnte er doch davon ausgehen, eine Rödel würde versuchen dagegen vorzugehen.

https://www.lecturio.de/magazin/stpo-%C2%A7-100a-telefonueberwachung/
Die Voraussetzungen der Telefonüberwachung

1. Katalogtat, § 100a Abs.1 Nr.1, Abs.2 StPO

Eine Telefonüberwachungsmaßnahme ist nur dann zulässig, wenn sich der Tatverdacht auf eine in § 100a Abs.2 StPO bezeichnete Straftat bezieht. Der Tatverdächtige muss Täter oder Teilnehmer mindestens einer der in Abs.2 aufgeführten Katalogtaten sein. ---

2. Subsidiarität, § 100a Abs.1 Nr.3 StPO

Weiterhin ist eine Telefonüberwachung nur dann zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre. Die Ermittlungsbehörden sind damit angehalten, zunächst weniger eingreifende Maßnahmen zu wählen bzw. in Erwägung zu ziehen. Allerdings steht dem Anordnenden der Telefonüberwachung nach Rechtsprechung des BGH auch ein Beurteilungsspielraum bei der Frage zu, ob der Subsidiaritätsgrundsatz erfüllt ist



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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 22:51
@emz
Die Telefonüberwachung war doch in Sachen Mord an Peggy und betraf neben den Unterstützern auch Peggys Familie.
Ulvi K. war da kein Ziel der Überwachung sondern wohl Kontakt 2. oder 3. Grades.
Oder meinst Du mit Telefonüberwachung die Konfiszierung seines Mobiltelefons? Das muss im Rahmen der Diebstahl-/Einbruchsermittlungen passiert sein, denn gegen ihn darf was den Mord an Peggy betrifft nicht mehr ermittelt werden.


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 22:56
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Telefonüberwachung war doch in Sachen Mord an Peggy und betraf neben den Unterstützern auch Peggys Familie.
Was? Wie kommst du auf den Trichter?
Weshalb sollte nach soo langer Zeit noch gegen Peggys Familie recherchiert werden?


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 22:58
Zitat von emzemz schrieb:dass Bande erst bei drei beginnt.
doch höchstrichterlich beschlossen
l
Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 22. März 2001 – GSSt 1/00, BGHSt 46, 321).
Quelle: https://www.ferner-alsdorf.de/bgh-zum-begriff-und-annahme-der-bande/#:~:text=Eine%20Bande%20setzt%20den%20Zusammenschluss,seit%20BGH%2C%20Beschluss%20vom%2022.

dann gibt es halt noch andere Gründe. Den Mord können wir auch ausschließen, da U. als unschuldig zu gelten hat.


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 22:58
@JoniBoni
Peggys Familie war von der Telefonüberwachung betroffen. Gegen wen diese sich in 1. Linie richtete ist nicht bekannt. Es wurden lediglich einige Personen bekannt, die eine entsprechende Information der Staatsanwaltschaft bekommen hatten und sich übers Internet oder die Medien diesbezüglich äußerten.


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 23:03
Zitat von jaskajaska schrieb:Peggys Familie war von der Telefonüberwachung betroffen.
um es zu vereinfachen. Die Familie doch vor U. Freispruch. Wenn auch Heimbewohner betroffen waren, also definitiv nach U.s Freispruch, und es sich um ein anderes Ermittlungsverfahren handelte bleiben noch ein paar übrig, von denen bei Heimbewohnern auch schon einige ausgeschlossen werden können. Unter anderem an Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der drei Mächte glaube ich nicht.


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Peggy Knobloch

09.02.2021 um 23:05
Zitat von jaskajaska schrieb:Peggys Familie war von der Telefonüberwachung betroffen. Gegen wen diese sich in 1. Linie richtete ist nicht bekannt. Es wurden lediglich einige Personen bekannt, die eine entsprechende Information der Staatsanwaltschaft bekommen hatten und sich übers Internet oder die Medien diesbezüglich äußerten.
Danke @jaska
Seltsam.
Nach so langer Zeit. Und da man ja Peggys Umfeld sozusagen ausschließen kann...
Die erhofften sich vermutlich, dass es irgendeinen Kontakt zwischen ihm und Peggys Familie gab, oder?


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