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Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.02.2013 um 12:58
Die BI haut mich nun wirklich nicht vom Hocker, aber ich versuche immer alle Seiten zu berücksichtigen. Das Buch wird einfach gekauft. :)

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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 12:58
Ist heikel, wenn man sich erst eine Meinung bildet und dann dazu recherchiert. Umgekehrt wärs besser.


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 12:59
@liso11
wenn du es gelesen hast, sagst du mir dann ob es sich lohnt? :)

@John_Doe_1974
ja, sehe ich genauso.


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 13:00
@mac61713
gern geschehen

@all
und noch etwas, keine Ahnung, ob das an Eurer Einschätzung des Falles was ändern kann, aber der IQ wurde nicht so eindeutig auf 67 festgelegt, sondern:
Wie ein Münchner Psychologe vor dem Landgericht Hof erklärte, habe der beschuldigte Gastwirtssohn einen Intelligenzquotienten zwischen 67 und 85. Gestern war der Intelligenzquotient des 26-Jährigen noch höher eingeschätzt worden.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/mord-prozess-peggy-angeklagter-voll-aussagefaehig-a-284783.html


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 13:47
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:ZB in Hinsicht darauf, daß Peggy nicht das einzige weibliche Opfer war.
Der Korrektheit halber:
Peggy ist definitiv das einzige Mädchen in den angeklagten Fällen.

Ulvi wurde wegen des Missbrauchs an insgesamt 8 Jungs und Peggy für schuldig befunden, er habe allerdings nicht schuldhaft gehandelt, daher sei er in der Psychiatrie unterzubringen.

Weiterhin wurde Ulvi in mehreren Fällen aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Die Taten waren aber alle zum Nachteil eines Kindes, welches Ulvi auch nachweisbar missbraucht hatte. Das Kind ist folglich oben mitaufgeführt.


Bzgl. des Buches....naja...ob das was heißen muss? Gibt ja nur 2 Möglichkeiten:
Entweder kommt das Verfahren, dann verkauft sich der Schinken zeitnah sehr gut oder es kommt nicht und das Ding läuft unter "ferner liefen".

So nen Klappentext hat man dann auch ruck-zuck geändert.

Wobei ich ja gesagt habe, ich denke der Antrag ist eingereicht :D
(Da klingts allerdings so, als sei der schon durch)


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 13:51
@LivingElvis
Danke für Deine Korrektur.

Es wurden also mind. 17 Opfer gemeldet/bekannt. Bei der Mehrzahl wurde U. aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Und nur für die Straftaten an 8 Jungs und Peggy für schuldig gesprochen.
Ist das so korrekter?


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 14:40
Danke @jaska für den Link!

Hier noch ein Fundstück:
(sorry im voraus, sollte der schon allen ausser mir bekannt sein) :-)

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/398367-1-10/die-polizei-bittet-um-mithilfe


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 14:49
@jaska
Wie viele "gemeldet" wurden, ist nicht aus dem Urteil ersichtlich. Die StA hat mehrere Taten zu Lasten der 8 Jungs und Peggy angeklagt. Ulvi hat also die meisten Kinder mehrfach missbraucht.

Für einen Teil dieser angeklagten Taten reichten dem Gericht die Angaben nicht, um den Tatvorwurf zu konkretisieren, weswegen Ulvi in diesen Fällen freigesprochen wurde.

Also von 17 Opfern weiß zumindest die StA nichts oder aber der Tatvorwurf bei den 8 übrigen Opfern ließ sich nicht so konkretisieren, dass eine Verurteilung wahrscheinlich gewesen wäre.

Halte ich aber eher für unwahrscheinlich, da man das in solchen massierten Fällen lieber dem Gericht überlässt zu entscheiden. Ich denke nicht, dass es wirklich mehr Opfer waren, als angeklagt.

Insbesondere im Hinblick auf das Geschlecht schon interessant. Man müsste da mal schauen, was aus Fällen mit den 2 anderen weiblichen Opfern, so es sie überhaupt gab, geworden ist.


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 15:54
@LivingElvis
Danke sehr!
Die Artikel berufen sich (wie oben zitiert) eindeutig auf die Polizei als Informationsquelle, was die weiteren 3 Mädchen betrifft.
Zitat von jaskajaska schrieb:Zusätzlich zu den elf bekannten Opfern habe er sich scheinbar auch an drei Freundinnen der ermordeten Schülerin vergangen, berichtete die Hofer Polizei am Mittwoch.
Ob das stimmt, weiß ich natürlich nicht.
Die dreizehn Jungs werden in mehreren Artikeln 2003 erwähnt. Als Quelle hier wird Staatsanwalt Heindl genannt.

In dem oben schon genannten Link ( http://moltaweto.files.wordpress.com/2009/05/bericht_az.pdf ) fällt ein Satz, der eventuell diese Diskrepanzen ein wenig erklärt:
Der Bundesgerichtshof lehnt 2005 die Revision ab
Der junge Mann aus Lichtenberg, der als Kind an Gehirnhautentzüƒndung erkrankte, ist auch unter Polizeibeamten bekannt als argloser, freundlicher Mitbƒürger, der allerdings zum Exhibitionismus neigt. Doch obwohl die Staatsanwaltschaft ihn wegen mehrerer Fä€lle von sexuellen Missbrauch anklagte, wurde Ulvi K. aus Mangel an Beweisen von fast allen Vorwüƒrfen freigesprochen. Einen Missbrauch aber hatte er angeblich begangen – den an Peggy Knobloch.
Es muss also mehr angezeigte Fälle und Opfer gegeben haben, als letzten Endes abgeurteilt wurden.
Richtig?


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 16:04
@jaska
Das kann ich absolut nicht aus dem Satz lesen. Wie kommst Du darauf? Oder steh ich grad auf der Leitung?

Im Urteil werden natürlich auch die Fälle benannt, wegen denen er freigesprochen wurde.


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 16:34
Ich weiß nicht, ob wir es schon hatten.

http://www.focushaber.com/videogaleri/almanya-cesetsiz-cinayet-davasini-konusuyor-v-7053

Ist weitestgehend in Deutsch, grottenschlecht geschnitten, gibt aber einen guten Überblick über das (mögliche) Zusammentreffen von Peggy und Ulvi am 07.05.

Daneben ein Ausblick aus der Schreinerei, von wo aus der Schreiner eine "südländisch aussehende Frau" gesehen haben will.


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 16:43
@LivingElvis
Zitat von jaskajaska schrieb:wurde Ulvi K. aus Mangel an Beweisen von fast allen Vorwüƒrfen freigesprochen
Daraus lese ich, dass es deutlich mehr "Vorwürfe" gab als letztlich verurteilt wurden.
Vielleicht versteh ich das aber auch falsch, sorry für die Verwirrung.
Danke für den Link!


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 17:03
@jaska
Das ist Quatsch was die schreiben.
Genaugenommen wurde Ulvi ja in allen Missbrauchsfällen "freigesprochen".

Das Gros der Fälle wurde festgestellt, sprich Ulvi hat die Taten zur Überzeugung der Kammer gemacht, allerdings konnte oder wollte die Kammer nicht ausschließen, dass diese Taten nicht schuldhaft begangen wurden. Spielte auch keine große Rolle, da sowieso eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden gewesen wäre und diese Lebenslänglich nicht hätte übersteigen können.

Dem Richter wird das kurz gesagt völlig egal gewesen sein, weil´s am Strafmaß nix ändert.

In anderen (wenigen) Fällen wurde Ulvi aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Da gings letztlich darum, dass in einem Fall nicht mehr nachweisbar war, ob das Kind vielleicht doch schon 14 Jahre alt war und darum, dass die Taten nicht hinreichend konkretisiert werden konnten.


Es kann also ALLENFALLS sein, dass es mehr Vorwürfe gab, wie angeklagt. Da muss man sich dann aber schon fragen, warum das nicht angeklagt wurde.


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 17:08
@LivingElvis

Vielleicht wurde es bereits seitens der Staatsanwaltanschaft schon im Vorwege eingestellt, weil es bei der zu erwartenden Strafbeimessung keine Rolle mehr spielte.


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 17:11
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Es kann also ALLENFALLS sein, dass es mehr Vorwürfe gab, wie angeklagt.
So wollte ich das sagen ;)
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Da muss man sich dann aber schon fragen, warum das nicht angeklagt wurde.
Das ist eine gute Frage. Wie handhaben das denn Ermittler und Staatsanwaltschaft? Spielen da die Beweiskraft der Vorwürfe eine Rolle, die Glaubwürdigkeit der Opfer, die Aussagefähigkeit (Alter, psychische Verfassung etc.)? Nach welchen Maßstäben wird eine Klage zugelassen?


Und gab es eigentlich außer diesem "Hauptprozess" noch weitere Klagen gegen U.? Oder hat man alle nachweisbaren Taten in diesen einen Prozess gepackt?


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Peggy Knobloch

13.02.2013 um 17:19
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist eine gute Frage. Wie handhaben das denn Ermittler und Staatsanwaltschaft? Spielen da die Beweiskraft der Vorwürfe eine Rolle, die Glaubwürdigkeit der Opfer, die Aussagefähigkeit (Alter, psychische Verfassung etc.)? Nach welchen Maßstäben wird eine Klage zugelassen?
Normalerweise muss eine Verurteilung aus Sicht der StA wahrscheinlicher sein, als ein Freispruch.

Dann klagt die StA das an und das Ganze geht in´s Zwischenverfahren, wo das Gericht über die Zulassung der Klage entscheidet.


Bei so einer Masse wird man bei der StA aber eher geneigt gewesen sein, alles anzuklagen. Allerdings wäre denkbar, dass das Gericht das eine oder andere vor Zulassung der Klage rausgeworfen hat.

Ich würde das aber eher in der Hauptverhandlung erwarten. Um das zu beurteilen müsste man schon die Anklageschrift sehen, bzw. die Akten allgemein. :(

Ich fänd´s besser, wenn man sowas wie in manchen Staaten in den USA einfach öffentlich in´s Internet stellt. Ist viel transparenter. Und gerade hier ist Radbruchs alter Grundsatz, nachdem oberstes Ziel der Rechtsprechung der Rechtsfriede sei, sowieso für´n Allerwertesten, da wir die BI haben (soweit find ich die ja gut)


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Peggy Knobloch

15.02.2013 um 19:56
@LivingElvis
woher nimmst du deine weisheiten?


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Peggy Knobloch

15.02.2013 um 20:31
@aufdecker1955

Ist die Gefahr des Bundestrojaners nun endlich gebannt? Toll!

Geht Deine Frage ein wenig konkreter? Was verstehst Du unter Weisheiten und was genau verstehst Du nicht? Wofür möchtest Du eine Quellenangabe?

Wenn das nur ein Versuch sein soll, den Thread wieder mal aufzumischen, dann ist das doof.
Viel mehr wäre ich daran interessiert, was denn aus Deiner Aufklärung des Falles geworden ist, die Du hier im Oktober verkündet hast. Gibt es dazu "schon" Neuigkeiten?


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Peggy Knobloch

15.02.2013 um 20:42
@jaska
bundestrojaner interessiert nicht mehr!
damals habe ich ihn runterbekommen!
es versucht keiner den thread aufzumischen!
meine aufklärungen übernehmen andere!
ich würde empfehlen den thred noch einmal durch zu lesen!
es sind denkfehler darin , welche es nicht geben dürfte!
aber die antworten sind ja klar,wenn man das gesprochene urteil, als rechtmässig erscheinen lassen
muss!


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Peggy Knobloch

15.02.2013 um 20:55
@aufdecker1955
Denkfehler--- jene welche? was genau meinst du?


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