Peggy Knobloch
15.02.2013 um 20:57Anzeige
aufdecker1955 schrieb:...aber die antworten sind ja klar,wenn man das gesprochene urteil, als rechtmässig erscheinen lassen@aufdecker1955, ein Urteil muss man nicht rechtfertigen, denn es ist im Namen des Volkes, also in unseren Namen gesprochen. Man kann im Zweifel das Urteil anfechten, aber eben nur mit konkreten Fakten.
muss!
Die Formel Im Namen des Volkes ist Ausdruck dafür, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste. Die Entscheidung der Richter ist vielmehr alleine an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG).
Quelle: Wikipedia: Im Namen des Volkes
aufdecker1955 schrieb:wer glaubt heute noch an so etwas?Ich, weil wir nicht im wilden Westen sind. :)