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Peggy Knobloch

98.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.05.2013 um 22:30
Zitat von aufdecker1955aufdecker1955 schrieb:@Schneewi77chen
was nun stimmt keine ahnung!
aber die spuren laufen in beide richtungen!
@aufdecker1955

auch wenn die Spuren deiner Meiung nach in beide Richtungen laufen - es kann nur eine davon (oder aber viel wahrscheinlicher eine ganz andere Spur) die Richtige sein.
die Verurteilung von U.K. zeigt, dass die Justiz an den anderen Spuren nichts Substanzielles im Fall Peggy finden konnte (bewusst offen formuliert)

@aufdecker1955
welcher Spur gibts du konkret den Vorrang? Bitte antworte mit einer B e g r ü n d u n g und in ganzen Sätzen damit hier ncht wieder ein seitenlanges Rätseln einsetzt.

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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 00:16
Ist schon bekannt, was bei der anthropologischen Untersuchung der Knochenfragmente herauskam?
"...gerüchteweise sollen sie von E.T stammen und schon an die Area 51 überstellt worden sein..."

Quelle: http://justizversagen.de/lemmer.html (Archiv-Version vom 23.07.2013)
Liegt noch kein Ergebnis vor, ob die Knochenfragmente vielleicht vom alten Friedhof stammen?


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 02:45
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Liegt noch kein Ergebnis vor, ob die Knochenfragmente vielleicht vom alten Friedhof stammen?
Soweit ich weiss liegt noch nichts vor.

Knochen von dem alten Friedhof halte ich als Laie für eher unwahrscheinlich.
Die Knochen lagen ja in dieser Sickergrube.... Die "Pampe", die in solchen Sickergruben war, zerstören Knochen.


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 12:25
@Mao1974

Fasse doch mal zusammen, was Du für wahrscheilich hälst ,wie es abgelaufen seni könnte und weshalb.

Und vielleicht auch , welche Gründe für Dich gegen dieTheorien sprechen, denen Du ablehnend gegenüber stehst.


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 13:06
Hier ein Interview mit Christoph Lemmer. Ein Artikel von vor etwa 3 Tagen:

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39190/1.html


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 13:39
Hier möchte ich einmal auf den obige Link eingehen. Ich hatte schon einmal geschrieben, dass bei Ulvi in den Vernehmungen - eigentlich müsste es schon Verhör heißen - offensichtlich die Reid-Methode angewendet wurde. Hier möchte ich aus dem obigen Link zitieren und einmal näher auf die Methode eingehen.
Es gibt Hinweise darauf, dass beim Geständnis von Herrn Kulac eine verhörtechnische Methode aus den USA angewandt wurde, die in Deutschland nicht nur höchst umstritten, sondern auch verboten ist. Können Sie uns mehr darüber erzählen?

Christoph Lemmer: Das ist die sogenannte Reid-Methode, die von einem Polizisten im Chicago der 40er Jahre erfunden wurde. Der gründete daraufhin eine Firma, die bis zum heutigen Tag diese Verhörmethode an Privatermittler und Polizeibehörden weltweit verkauft. Einer der Kunden war das Innenministerium von Bayern, das 1999 diese Methode getestet und daraufhin mit der Firma einen Vertrag geschlossen hat. Der sah vor, dass eine deutschsprachige Referentin Kurse für ausgewählte Kriminalbeamte abhält und sie in dieser Methode schult.

Das wurde dann von 2001 bis 2003 auch so gemacht, also ausgerechnet in der Zeit als Ulvi Kulac von der bayerischen Polizei verhört wurde. Der Vertrag mit der Firma Reid ist dann ausgelaufen, aber die Methode wird aber unter einer anderen Bezeichnung bis zum heutigen Tag bei der bayerischen Polizei angewendet. Dabei verstößt sie nach Ansicht von Kriminalisten und Juristen gegen deutsches Strafprozessrecht.
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/39/39190/1.html

Und nun einige Zitate zur Erklärung, was die Reid-Methode ist und wie sie angewendet wird:
Die Intention der Reid-Methode

Die Reid-Methode ist eine Vernehmungsmethode aus dem angloamerikanischen Rechtskreis. Die Methode ist erfolgreich, Geständnisse zu produzieren[1]. Dies wird erreicht, durch

Minimierung der negativen Konsequenzen eines Geständnisses

und

Maximierung der mit dem Leugnen verbundenen Angst des Beschuldigten.

es geht den Vernehmern also darum

den Widerstand des Beschuldigten zu brechen

und

den Wunsch zum Ablegen eines Geständnises zu stärken.[2]

Kritik am Verfahren

Das Verfahren erhöht evident die Gefahr von Falschgeständnissen und Verstößt gegen die StPO, da es schon vom Konzept her mit Täuschungen und Drohungen arbeitet und Belehrungspflichten missachtet.[3] Um so überraschender ist, dass die Methode nach wie vor verwendet und sogar noch geschult wird.[4]
Die 9 Stufen der Reid-Methode[5]

Direkte positive Konfrontation
Themenbildung
Handhabung der Leugnung
Überwältigung der Einsprüche
Wiederherstellung der Aufmerksamkeit
Handhabung passiver Einstellung
Präsentieren der "Alternativen Frage"
Das mündliche Geständnis
Vernehmung zur Protokollaufnahme


Beachten Sie bitte die strikte Zweiteilung der Vernehmung: Im ersten großen Teil wird das Geständnis erzeugt. Im zweiten Teil wird pro forma ein Protokoll aufgesetzt.
Quelle: http://www.strafverteidiger-wiki.de/index.php?title=Reid-Methode
n der zweiten Phase findet die eigentliche Vernehmung statt, die in neun Stufen gegliedert sind:

Stufe 1: Direkte Konfrontation mit der Tat. Dem Verdächtigen soll verdeutlicht werde, dass die Polizei unwiderlegbare Beweise gegen ihn hat. Ihm soll nun früh Gelegenheit gegeben werden sich zu erklären.
Stufe 2: Es soll dem Verdächtigen die Möglichkeit gegeben werden die Verantwortung für die Tat einer dritten Person zuzuordnen oder rechtfertigende Umstände anzuführen. Es soll ihm Gelegenheit gegeben werden die Tat zu entschuldigen oder zu rechtfertigen. Die zu diesem Zweck von den Beamten vorbereiteten Tatszenarien sollen auch dazu führen den Hauptschuldigen in einem größeren Täterkreis auszumachen.
Stufe 3: Der Verdächtige soll davon abgehalten werden seine Schuld zu leugnen. Die Theorie dahinter: Je häufiger der Verdächtige sagt "Ich war es nicht!", desto verfestigter wird sein Widerstand und desto schwieriger ist ein Geständnis zu erlangen.
Stufe 4: An diesem Punkt versucht häufig der Verdächtige zu erklären, warum er nicht der Täter sein kann. Dieses Gespräch soll dann, falls möglich, in Richtung eines Geständnisses geleitet werden.
Stufe 5: Aufmerksamkeit erregen, damit der Verdächtige empfänglich wird.
Stufe 6: Der Verdächtige wird nun leiser und ist aufnahmebereit. Der Vernehmer soll nun Alternativen anbieten. Falls der Verdächtige weint, soll daraus ein Schuldeingeständnis abgeleitet werden.
Stufe 7: Zwei Alternativen zu Tatabläufen sollen angeboten werden, eine davon weniger sozial akzeptierbar als die andere. Gibt der Verdächtige die weniger belastende Alternative zu ("Es war ein Unfall, ich wollte sie nicht umbringen...") ist eine Tatbeteiligung erwiesen. An dieser Stelle wird allerdings aber häufig noch eine Tatbeteiligung bestritten.
Stufe 8: Legt der Verdächtige ein Geständnis ab, so soll er dazu gebracht werden es vor Zeugen zu wiederholen. Das Geständnis soll durch bestätigende Angaben zu Tatmerkmalen gestützt werden.
Stufe 9: Das Geständnis soll protokolliert oder aufgezeichnet und vom Verdächtigen abgezeichnet werden.

Die dritte Phase dient der schriftlichen Protokollierung des Geständnisses.
Quelle: Wikipedia: Reid-Methode

Wenn man sich die einzelnen Punkte ansieht, dann fällt einem auf, dass bei Ulvi wohl genau diese Methode angewendet wurde. Das deckt sich mit den Aussagen von Ulvi und die früheren Aussagen der Pfleger im BKH Bayreuth wie z.B. das Anschreien, Aktenordner auf den Tisch knallen, in die Schulter drücken, vorhalten von flaschen Beweisen - Blut an Ulvis Jacke - etc.


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 14:02
Und jetzt gehen wir doch mal auf die einzelnen Punkte ein.
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Stufe 1: Direkte Konfrontation mit der Tat. Dem Verdächtigen soll verdeutlicht werde, dass die Polizei unwiderlegbare Beweise gegen ihn hat. Ihm soll nun früh Gelegenheit gegeben werden sich zu erklären.
Ulvi wurde vorgehalten, dass man Blut der Peggy auf seinem Arbeitsanzug gefunden hätte. Dies geschah noch während der 1. Vernehmung am 2. Juli 2002. Dort leugnete er alles noch ab. Er habe Peggy nicht umgebracht. Und auch das Blut könne nicht von ihr stammen (Quelle unter anderem Buch)
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Stufe 2: Es soll dem Verdächtigen die Möglichkeit gegeben werden die Verantwortung für die Tat einer dritten Person zuzuordnen oder rechtfertigende Umstände anzuführen. Es soll ihm Gelegenheit gegeben werden die Tat zu entschuldigen oder zu rechtfertigen. Die zu diesem Zweck von den Beamten vorbereiteten Tatszenarien sollen auch dazu führen den Hauptschuldigen in einem größeren Täterkreis auszumachen.
Hier wurden Ulvi mehrere Möglichkeiten genannt. Er wollte Peggy bestimmt nicht töten. Das war bestimmt ein Unfall.... Hier wären eventuell auch die Verbringer der Leiche zu erwähnen (Quelle Buch)
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Stufe 3: Der Verdächtige soll davon abgehalten werden seine Schuld zu leugnen. Die Theorie dahinter: Je häufiger der Verdächtige sagt "Ich war es nicht!", desto verfestigter wird sein Widerstand und desto schwieriger ist ein Geständnis zu erlangen.
Hier wurde immer wieder Druck auf Ulvi ausgeübt, er müsse die Peggy doch getötet haben. Er solle das doch zugeben.
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Stufe 4: An diesem Punkt versucht häufig der Verdächtige zu erklären, warum er nicht der Täter sein kann. Dieses Gespräch soll dann, falls möglich, in Richtung eines Geständnisses geleitet werden.
Hierzu liegen mir zu wenig Infos vor, aber Ulvi hat die Tat immer wieder bestritten in diesen Vernehmungen. Dann wurde häufig der Druck erhöht. (Quelle Buch)
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Stufe 5: Aufmerksamkeit erregen, damit der Verdächtige empfänglich wird.
Im Konzept zur Vernehmung steht unter anderem drin, dass der Vernommene ein Vernehmungsumfeld haben soll, das ihn nicht von etwas ablenken kann. (Quelle: Film "Mord ohne Leiche und Buch)
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Stufe 6: Der Verdächtige wird nun leiser und ist aufnahmebereit. Der Vernehmer soll nun Alternativen anbieten. Falls der Verdächtige weint, soll daraus ein Schuldeingeständnis abgeleitet werden.
Hier wurde Ulvi darauf hingewiesen, dass er Peggy sicher nicht töten wollte, es wäre bestimmt ein Unfall gewesen. Es wurden mehrere Alternativen angeboten (Quelle: Buch, Tathergangshypothese, Film "Mord ohne Leiche")
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Stufe 7: Zwei Alternativen zu Tatabläufen sollen angeboten werden, eine davon weniger sozial akzeptierbar als die andere. Gibt der Verdächtige die weniger belastende Alternative zu ("Es war ein Unfall, ich wollte sie nicht umbringen...") ist eine Tatbeteiligung erwiesen. An dieser Stelle wird allerdings aber häufig noch eine Tatbeteiligung bestritten.
Hier wurden Ulvi Tatabläufe angeboten: Einwirkung auf den Hals oder andere Möglichkeit zum Ersticken. Eventuell wurde auch hier ein möglicher Unfall angeboten. (Quelle: Buch)
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Stufe 8: Legt der Verdächtige ein Geständnis ab, so soll er dazu gebracht werden es vor Zeugen zu wiederholen. Das Geständnis soll durch bestätigende Angaben zu Tatmerkmalen gestützt werden.
Ulvi hat dann das Geständnis abgelegt. Mehrere Beamten waren zugegen (Quelle: Buch)
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Stufe 9: Das Geständnis soll protokolliert oder aufgezeichnet und vom Verdächtigen abgezeichnet werden.
Hier wurde das Geständnis in einem Gedächtnisprotokoll niedergeschrieben.


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 14:12
Und nun noch die 1. Phase der Reid-Methode
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Minimierung der negativen Konsequenzen eines Geständnisses
Ulvi wurde immer wieder darauf hingewiesen, wenn er es zugeben würde, dass er Peggy getötet habe, dann könne er auch in der Psychiatrie bleiben und er müsse nicht ins Gefängnis. Auch soll ihm Schokolade etc. versprochen worden sein (Quelle: Buch - unter anderem)

und
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Maximierung der mit dem Leugnen verbundenen Angst des Beschuldigten.

es geht den Vernehmern also darum

den Widerstand des Beschuldigten zu brechen

und

den Wunsch zum Ablegen eines Geständnises zu stärken.[2]
Hier wurden Ulvi die negativen Auswirkungen genannt. Wenn er es nicht zugeben würde, wäre der väterliche Polizeibeamte nicht mehr sein Freund und er käme für immer ins Gefängnis etc.(Quelle: Buch)


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 14:39
Bloß auch wenn man das Gestäntnis von Ulvi mit Hilfe der Reid-Methode
erhalten hat, sagt das über den Wahrheitsgehalt des Geständnisses ja nichts aus.

Es mag die Zweifel an einer fairen Vernehmung mehren, aber
nach wie vor könnte es auch der Wahrheit entsprechen.


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 14:46
Und nun möchte ich noch auf das Gutachten eingehen - Glaubwürdigkeitsgutachten des Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber -; hier zitiere ich aus dem Interview:
Christoph Lemmer: Das war Professor Hans-Ludwig Kröber, der Leiter des Instituts für forensische Psychiatrie in Berlin und eigentlich eine international anerkannte Koryphäe. Er war auch einer der Gutachter im Kachelmann-Prozess oder hat für den Vatikan untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen Zölibat und Pädophilie gibt. Im Fall Peggy ist er zunächst von der Polizei mit Informationen versorgt worden, auf deren Basis er sein Gutachten vorbereitete. Außerdem hat er mit Ulvi Kulac gesprochen. Was uns allerdings aufgefallen ist: Die Polizei hat Herrn Kröber erstens nicht alle Informationen zukommen lassen und zweitens entsprach nicht alles davon der Wahrheit.
und weiter heißt es
nwiefern?

Christoph Lemmer: Die Polizei hat ihm Vermutungen als Tatsachen dargestellt und damit das Ergebnis seines Gutachtens vorweggenommen. Wir sind an das Schreiben herangekommen, das der Ermittlungschef der Polizei für Gutachter Kröber verfasst hat. Darin behauptet er, es sei als sicher anzunehmen, dass Peggy am Mittag auf Ulvi Kulac traf und danach nicht mehr lebend gesehen wurde. Das war aber falsch.

Peggy wurde von zahlreichen Zeugen noch lange danach lebendig gesehen, und es ist völlig offen, ob sie ihn am Mittag nach der Schule wirklich traf. Vorsichtshalber hat der Ermittler extra vermerkt, dass dieses Schreiben nur für Kröber bestimmt war und auf keinen Fall zu den Gerichtsakten gegeben werden sollte. Mit anderen Worten: Die Verteidigung sollte es nicht in den Akten finden und damit erfahren, dass der Gutachter mit Falschinformationen gefüttert wurde.

Welche Aussagen des Gutachters halten Sie für eher kurios?

Christoph Lemmer: Für äußerst kurios halte ich die Aussage von Herrn Kröber, dass es keine Tathergangshypothese gegeben hätte, auf deren Basis sich jemand eine falsche Version des Mordes hätte ausdenken können. Dabei steht die Tathergangshypothese in dem erwähnten Schreiben drin.
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/39/39190/1.html

Im Gutachten sind von Kröber 2 Videobänder erwähnt. Tatsächlich müsste es aber 3 Videobänder geben. Es wurden 3 Tatortbegehungen mit Ulvi an folgenden Tagen durchgeführt:

1. Tatortbegehung mit Videoaufzeichnung am 02. Juli 2002 - kurz nach dem Geständnis von Ulvi
2. Tatortbegehung mit Videoaufzeichung am 30. Juli 2002
3. Tatortbegehung mit Videoaufzeichnung am 01. August 2002

Es liegt also nahe, dass Kröber nur 2 Videobänder vorlagen, denn Kröber erwähnt in seinem Gutachten in einer Auflistung nur 2 Vidobänder

Quelle: Buch Seite 154 und 155

Darüber hinaus soll Kröber die 3 bändige Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Euler sagte jedoch gegenüber den Autoren Lemmer und Jung, dass mindestens 7 Bände existieren würden. Weiter fertigte Geier eine Zusammenfassung des Ermittlungsstandes an, die den Autoren ebenfalls vorliegt. Geier schrieb darin unter anderem: "Beiligende Handakten" zu Beginn des Berichts angemerkt "dienen nur zur Erstellung des bezeichneten Gutachtens" (im Original soll dies auch gefettet sein) und werden "für das weitere Verfahren nicht mehr benötigt" [...] Der vorliegende Zwischenbericht wurde ebenfalls lediglich zu Gutachtenerstellung gefertigt und findet als solches keinen Eingang in die Hauptakte"

Geier schildert den Tatablauf wie folgend zu erkennen:

Ulvi Kulac (wartete) am 7. Mai 2001 gezielt auf sein späteres Opfer, die 9-jährige Peggy Knobloch. Er hielt sich hierzu am Henri-Marteau-Platz in Lichtenberg auf, dem zentralen Punkt auf dem Heimweg des Mädchens von der Schule

Zeugen hätten ihn dort zwischen 12:55 und 13:10 gesehen [...] und deshalb "muss davon augegangen werden, dass er die Schülerin abpassen wollte"

Quelle: Buch Seite 155

und weiter aus der (Hand-)Akte

Unmittelbar danach muss sie (Peggy) auf Ulvi Kulac getroffen sein. Er hatte Gleiches in seinen Vernehmungen angegeben. [...] Zwar wollen einige Personen das Mädchen noch am Nachmittag gesehen haben, diese Beobachtungen wurden jedoch weitgehendst negativ beschieden

Die Begründung für diesen negativen Bescheid lautet, einige Zeugen hätten Peggy ohne Schulranzen gesehen - aber das stehe dem "hiesigen Ermittlungsstand entgegen". Denn:

Nach derzeitiger Kenntnis war Peggy auf dem Heimweg von der Schule, als ihr der Beschuldigte gegenübertrat. Sie hatte somit keine Möglichkeiten mehr, die Büchertasche irgendwo zu deponieren. Somit ist als sicher anzunehmen, dass Peggy Knobloch nach dem Zusammentreffen mit dem Beschuldigten nicht mehr lebend gesehen wurde (im Zwischenbericht soll dies auch gefettet sein

Quelle: Buch Seite 156


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 14:49
@stupormundi
Die Reid-Methode ist im deutschen Strafrecht nicht nur sehr umstritten, sondern auch nicht zulässig, da diese Methode Geständnisse produzieren soll und diese Methode häufig zu Falschgeständnissen führt. Aber nochmals: Die Methode ist nicht zulässig im deutschen Strafrecht.

Zur Glaubhaftigkeit des Geständnisses bitte meinen vorigen Post lesen: Beitrag von bayernwastl80 (Seite 869)


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 15:03
@bayernwastl80

das die Methode umstritten bzw. unzulässig ist, mag schon sein,
habe ich ja auch nicht bestritten.

Nur kann man daraus eben nicht schließen, dass Geständnis sei nicht richtig.

z.B. der Fall Gäfgen, da drohte man dem Verdächtigen mit Folter,
ein absolutes No Go, aber er war halt doch der Richtige .....


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 15:04
Und dann auch noch ein paar Vorschriften zur Vernehmung:

in § 135 StPO heißt es:
Der Beschuldigte ist unverzüglich dem Richter vorzuführen und von diesem zu vernehmen. Er darf auf Grund des Vorführungsbefehls nicht länger festgehalten werden als bis zum Ende des Tages, der dem Beginn der Vorführung folgt.
Ulvi hatte sein Geständnis nie vor einem Richter bekundet. Dies umschiffte man dann mit dem Glaubwürdigkeitsgutachten und der Vorladung von den vernehmenden Beamten in der Hauptverhandlung.

Dann heißt es in § 136 StPO weiter (hier sollte man Absatz 3 ganz besonders beachten - dorst steht nämlich, dass die persönlichen Verhältnisse zu beachten seien - hier unter anderem die Behinderung von Ulvi, die auch den Beamten bekannt war:
(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. Er ist ferner darüber zu belehren, daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden.

(2) Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.

(3) Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten ist zugleich auf die Ermittlung seiner persönlichen Verhältnisse Bedacht zu nehmen.
Und nun zur Unzulässigkeit der Verhörmethoden (die ganz offensichtlich angewandt wurden) heißt es im § 136a StPO
1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.
Quellen: http://dejure.org/gesetze/StPO/135.html
http://dejure.org/gesetze/StPO/136.html
http://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 15:08
@stupormundi
Ein Geständnis, das auf eine unzulässige Verhörmethode zurückzuführen ist, ist nicht zulässig und darf nicht verwendet werden. Dies wurde aber verwendet. Das Geständnis ist in mehreren Punkten rechtlich überhaupt nicht zulässig für eine Verurteilung. Siehe meinen Beitrag:

Beitrag von bayernwastl80 (Seite 869)

Und dass selbst das Glaubhaftigkeitsgutachten fraglich ist, verweise ich auf folgenden Beitrag: Beitrag von bayernwastl80 (Seite 869)


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 15:18
@stupormundi
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:z.B. der Fall Gäfgen, da drohte man dem Verdächtigen mit Folter,
ein absolutes No Go, aber er war halt doch der Richtige .....
Dann solltest du aber auch erwähnen, dass der Mörder im Fall Gäfgen Schmerzensgelt bekommen hat.

http://www.stern.de/tv/sterntv/urteil-im-fall-gaefgen-schmerzensgeld-fuer-einen-moerder-1906906.html (Archiv-Version vom 09.06.2013)

Auch wenn das für sehr viel Empörung gesorgt hatte, es ist und bleibt verboten und darf in einem späteren Prozess, der auf dieses Geständnis basiert, nicht verwendet werden.


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 15:19
@bayernwastl80

Das habe ich ich schon alles verstanden, keine Sorge!

ABER deswegen könnte Ulvi trotzdem der Mörder sein,
weil man eben auch ein unzulässiges Geständnis vom richtigen Täter
erlangen kann, okay?


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 15:35
Da das Für und Wider um Ulvi in Länge und Breite hier schon desöfteren diskutiert wurde,
habe ich mich ja entschlossen, mich zurückzuhalten und auf die Wiederaufnahme des
Verfahrens und Eulers Aktivitäten zu warten.

Und genau damit scheint man beim entsprechenden Richter auf Granit zu beißen, oder
hat Euer Ehren gerade seine Trotzphase? Denn nicht anders kann ich mir erklären, dass
Christoph Lemmer weiß:
Der Antrag auf Wiederaufnahme wurde zwar gestellt, aber der zuständige Richter hat bereits mitgeteilt, dass er dieses Jahr darauf nicht mehr reagieren wird. Ich vermute, es wird sehr lange dauern, bis eine Entscheidung fällt.
Das Jahr ist noch lang, offenbar genauso lang, wie die Reaktionszeit der Justiz.
Aber vielleicht findet sich inzwischen wieder ein Örtchen zum buddeln oder man fühlt anderen
Leuten in Bezug auf den Fall Peggy auf den Zahn oder man macht mal einen Campingurlaub
in der Türkei oder bereist Tschechien - alles möglich, um wenigstens goodwill zu zeigen.


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 15:37
@bayernwastl80
Aber es wird doch bisher nur VERMUTET, dass die Reid-Methode angewandt wurde...oder habe ich neue Infos verpasst?


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 15:38
@stupormundi
Jetzt möchte ich dir mal aufzählen, warum ich glaube, dass das Geständnis von Ulvi falsch ist:

1. Ulvi hat in seinem 1. Getändnis, welches auf unzulässige Weise zustande kam ausgesagt, dass er die Peggy umgebracht habe und die Leiche hätte ein Freund von ihm mit Ulvi zusammen in einem Nachbarort unter einem Baum entsorgt. Das wurde überprüft und stimmte nicht. Trotzdem fuhr man danch zum angeblichen Tatort und machte die Tatortbegehung, die auf Video festgehalten wurde. Auch da bohrte man weiter und es kamen verschiedene Ablageorte in seinen Versionen vor. Der Freund von Ulvi, der beschuldigt wurde, hatte ein wasserdichtes Alibi. Diese Version konnte also niemals stimmen.

2. Da dieses Geständnis nicht stimmen konnte, bohrte man bei Ulvi weiter und legte ihm nahe, dass wohl ein Verwandter von ihm bei der Beseitigung der Leiche geholfen habe. (So steht es auch in der Tathergangshypothese, die es bereits schon 3 Monate vor dem Geständnis gab) Daraufhin beschuldigte er seinen Vater und gab auch da an, wo man die Leiche verbracht hätte. Das stimmte auch wieder nicht. Schlussendlich brachte man Ulvi dazu, dass der Vater es alleine war, der die Leiche verbrachte.

3. Im September widerrief Ulvi sein Geständnis mehrmals vor der Polizei und dem Gutachter Kröber.

4. Ulvi hat eigentlich für die fragliche Zeit ein Alibi - die erste Soko nannte dieses Alibi wasserdicht.

5. Ulvi wurde von 65 Zeugen nicht am besagten Henri-Marteu-Platz gesehen. Die einzige Zeugin die ihn dort zur fraglichen Zeit gesehen haben will, ist die Mutter des zuerst beschuldigten Freund (der der Verbringer der Leiche sein sollte und ein wasserdichtes Alibi hatte - unter anderem von seiner eigenen Mutter) Diese Zeugin gab an, sie habe ihn zwischen 12:55 und 13:10 auf der Bank am Henri-Marteau-Platz gesehen, als sie nach Bad-Steben und wieder zurück fuhr - sie habe Kerzen für den Geburtstag ihres Sohnes eingekauft. Die Strecke nach Bad-Steben beträgt ca 3,4 km einfacher Weg. Für diese Strecke brauch man mit dem Auto ca 6 Minuten +/-. Dann will sie in Bad-Steben eingekauft haben und wieder zurück gefahren sein. Das waren dann auch nochmal ca 6 Minuten +/-. Das wäre für Hin und Zurück schon eine Fahrtzeit von ca 12 Minuten. Jetzt kommt noch die Zeit zum Einkauf hinzu. Da erscheinen mir die 15 Minuten aber sehr knapp. Und außerdem war es auch die einzige Zeugin, die ihn da gesehen haben will. War es vielleicht, weil sie noch eine Rechnung mit Ulvi offen hatte, da ihr Sohn von ihm beschuldigt wurde? Diese Zeugenaussage kam nämlich auch erst nach 1 Jahr nach dem verschwinden der Peggy.

6. Die Peggy wurde von mehreren Zeugen am Mittag, Nachmittag bis in die Abendstunden um ca 19 Uhr im Dorf gesehen. Ein weiterer Zeuge, ein Schreiner, gibt an, er habe eine südländisch aussehende Frau mit einem Kind an der Hand auf seinem Gelände laufen gesehen. Dies soll ein Tag nach dem Verschwinden der Peggy gewesen sein. Der Schreiner ist kein gebürdiger Lichtenberger und kannte die Peggy nicht. Er konnte das Kind jedoch beschreiben. Diese Beschreibung soll laut Polizei auf die Peggy zugetroffen haben. Diese Sichtung wurde von der damaligen Soko als heiße Spur und als sehr glaubwürdige Zeugenaussage bezeichnet.


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Peggy Knobloch

28.05.2013 um 15:39
@ramisha
Meine volle Zustimmung


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