@Atalanta89 Das Zusammentreffen mit dem Bosnier lag im Minutenbereich. Er hatte sich - wenn die Zeugenbeobachtunmg aus dem Auto heraus richtig war und er der Täter ist - erst gerade der Telefonzelle genähert. Im Vergleich dazu war der Angeklagte über mehrere Stunden mit dem Opfer zusammen. das ist ein extremer Unterschied. Wo soll denn auf dem Opfer Spuren vom Bosnier sein? Wenn er es war, dann allenfalls im Bereich der Einstichstellen, dort wird er dem Opfer am nächsten gekommen sein. Es finden sich jedoch nur eine unbekannte DNA-Spur in diesem Bereich, welche man nicht zuordnen kann. Ob die etwas mit der Tat zu tun hat, weiß man offenbar nicht. Spuren vom Angeklagten oder Bosnier jedoch nicht.
Dir gefällt das ganze nicht, klar, das wissen wir. Aber das Du der Hörzeugin von vornherein nicht glaubst, ist Dein Problem. Ich kann die Glaubwürdigkeit nicht einschätzen, aber sie wird eben verstärkt durch den Zeugen, der wahrscheinlich gesehen hatte, wie das Opfer mit dem Fahrrad die Straße überqueren wollte und eben den Mann gesehen hatte, der wohl zur Beschreibung des Bosnier (nicht dem Angeklagten) ähnelte. Ich frage mich schon, wieso Du da von vornherein der Ohrenzeugin nicht glauben willst, da sich diese beiden Zeugenaussagen gegenseitig stützen. Sicher man wird den Beweis nicht erbringen können, dass es der Bosnier war, aber man wird ihn in Wirklichkeit nicht ausschließen können. Er hatte in dieser Nacht wohl an anderer Stelle seinen Gewaltbereitschaft gezeigt, vielleicht ist diese an diesem Ort weiter gegangen, weil ihm irgendetwas nicht passte. Das sind durchaus starke Verdachtsmomente, die jedoch für einen Verurteilung wahrscheinlich nicht reichen werden.
Aspasia2015 schrieb:Hier die Zeitungsseite von damals, bereits einmal hier im Forum gepostet wurde. Rechts in der blauen Spalte steht beim Ohrenzeugenbericht ,,ohne erkennbaren Akzent". Seltsamer Widerspruch zur jetzigen Aussage bei Prozess, die uns leider nirgendwo erklärt wurde in den aktuellen Medienberichten.
Ja, ich habe eine Erklärung versucht. Die Ermittler müssen diese Zeugenaussagen filtern. Ich gehe davon aus, dass durch einen Gutachter ermittelt wurde, dass die Zeugin diese Auseinandersetzung nicht hören konnte oder die zeit konnte rekonstruiert werden und sie passte nicht zum Tatzeitpunkt oder was auch immer. So ist es nun mal bei solchen Verfahren, es gibt Zeugenaussagen, die Ermittler durchaus in die Irre führen. In jedem Verfahren gibt es so etwas, die Ermittler müssen Spreu von Weizen einfach trennen.
Ermittler dürfen nicht einfach Zeugen als glaubwürdig erachten, weil diese zu ihrer der Theorie passen. Sie müssen vorher die Glaubwürdigkeit mit objektiven Tatsachen versuchen zu ermitteln. Wenn man das nicht macht, dann passiert leicht so etwas wie im Fall Hanna W.. Dort wurden der Zeugin einfach geglaubt, obgleich die Ermittler WhatsApp-Nachrichten hatten, die der Zeugenaussage zeitlich widersprachen. Sie hatten die Sache jedoch durchgezogen, trafen auf voreingenommenes Richter, was bewirkte, dass das Justizopfer 2 1/2 Jahre unrechtmäßig in Haft gesessen hat.
Der Zeitungsbericht stammte vom 24. Juni 2005, also vom Freitag nach der tat. da konnten die Ermittler solche Zeugenaussagen noch gar nicht überprüft haben. Man sieht schon aus dem Artikel, eine Differenz. ca. 4:30 wäre eigentlich zu früh gewesen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man aus den Arbeitsunterlagen der Ärztin/Krankenschwester dann noch besser die Zeit rekonstruieren konnte und diese Zeugin aus diesem Grunde ausgeschlossen hat.