nephilimfield schrieb:Es war ja auch damals schon so, dass es mit diesen dürftigen DNA-Spuren keine U-Haft hätte geben sollen, weil im Prinzip kein dringender Tatverdacht vorlag.
M.E. hätte es bei dieser Indizienlage auch nie dieses Gerichtsverfahren geben dürfen. Das einstimmige Ergebnis der Geschworenen macht es überdeutlich. Dieses unnötige Verfahren hat wieder allen Kummer bei der Familie Kammerer aufleben lassen und den Angeklagten und seine Familie waren einem enormen Stress ausgeliefert.
Ich glaube, dass sich die Rechtsmedizinerin am Montag bewegt hat und von ihrer ursprünglichen Aussage abgekommen ist, welche die StA öffentlich verbreitet hat, die DNA-Spur an der Zigarette würde die Anwesenheit des Angeklagten am Tatort zeigen. Ich glaube nicht, dass das sie StA geäußert hätte, wenn die Rechtsmedizinerin von Anfang an die fehlende Beweismöglichkeit erklärt hätte. Wahrscheinlich hätte es auch kein Gerichtsverfahren gegeben. Die Feststellung, dass kein dringender Tatverdacht vorlag, kam diesmal für einen Rückzieher der StA zu spät.
Aber eigentlich hätte der gesunde Menschenverstand es ihr das sagen müssen. Erst recht nach dem 2014-Desaster, wo die Innsbrucker Rechtsmedizin schon einmal falsch lag. Aber da gibt es psychologische Hürden, die solche Einsichten öfter verhindern.