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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

3.638 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Messer, Erstochen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.12.2022 um 21:05
Zitat von sushimeistersushimeister schrieb:Wer weiss schon, was ihn ihrem Kopf vorging. Es ist nach sovielen Jahren m.M.n. auch nicht mehr wichtig, ob sie ihren Mörder gekannt hat oder nicht.
Das halte ich für einen guten Punkt: inwiefern ist es relevant ob Cindy ihren späteren Mörder schon länger kannte oder nicht?
Zum einen mussten ja alle möglichen Freunde und Bekannte einen DNA-Test machen und selbst wenn sich wer irgendwie davon entziehen konnte macht das keinen Unterschied. Man kann den Leuten ja nur vor den Kopf schauen und einige Mörder können sich scheinbar gut unauffällig verhalten so dass selbst das nähere Umfeld nichts bemerkt von einer möglichen Verhaltensänderung (die ja gerne mal ins Spiel gebracht wird).
Zumal es August war, bei einigen standen möglicherweise berufliche Veränderungen an (Ausbildungsbeginn etc.), da kann man ein verändertes Verhalten auch damit begründen. Zumal ehrlich gesagt auch sicher kaum wer jemanden aus seinem Umfeld in den Verdacht nehmen würde, er hätte wen anderes umgebracht und würde ein tatsächlich anderes Verhalten nicht damit verknüpfen.

Ich stelle es mir auch total schwer eine Discobekannschaft bei so einem großen Einzugsgebiet zu ermitteln.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Aber in der Praxis wäre das wahrscheinlich ein nicht zu rechtfertigender Aufwand für einen mutmaßlichen Totschlag.
Diese Beurteilung überlassen wir doch lieber den Experten. Ich glaube, die gehen da nicht ganz so überein, sonst hätte man den Fall nicht mehr bei XY gezeigt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Mich wundert, das die möglichen Verletzungen des Täters hier gar nicht so in den Focus gestellt wurden.
Und dann? Derjenige könnte für andere ganz plausible Begründungen dafür liefern. Er ist unglücklich gestürzt, Arbeitsunfall...
Davon abgesehen dass er gar keine möglichen sichtbaren Verletzungen davon getragen haben muss.
Es gibt ja durchaus Berufe in dem man lange Kleidung tragen muss, da fallen Verletzungen an den Armen nicht wirklich auf.
Derjenige könnte auch frei gehabt und sich dann erstmal Zuhause verkrochen haben.

Die Betrachtung der möglichen Verletzungen finde ich jetzt auch nicht wichtiger als andere Aspekte.

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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.12.2022 um 23:57
Zitat von HerbstkindHerbstkind schrieb:Diese Beurteilung überlassen wir doch lieber den Experten. Ich glaube, die gehen da nicht ganz so überein, sonst hätte man den Fall nicht mehr bei XY gezeigt.
. das
Das hat mich auch gewundert, der xy Beitrag war meiner Meinung nach als Totschlag schon verjährt war.
Aber Mordmerkmale muß man erst einmal nachweisen.
Würde man den Täter finden, bräuchte er einfach schweigen. Nicht einmal beim Fall Lolita Brieger konnte der offensichtlich Mord nachgewiesen werden,
Nur weil die Tat relativ Brutal war, sagt das nichts über ein Mordmerkmal aus. Ganz im Gegenteil.
Zitat von HerbstkindHerbstkind schrieb:Und dann? Derjenige könnte für andere ganz plausible Begründungen dafür liefern. Er ist unglücklich gestürzt, Arbeitsunfall...
Selbstverständlich. Das wird sogar wahrscheinlich gewesen sein. Falls es jemanden aufgefallen ist, wird er sich schon was ausgedacht haben.
Aber vielleicht erinnert sich ja jemand heute daran, das er diese Erklärung unglaubwürdig hielt.
Zugegeben, eine kleine Chance und hat auch nichts gebracht,
Zitat von HerbstkindHerbstkind schrieb:Davon abgesehen dass er gar keine möglichen sichtbaren Verletzungen davon getragen haben muss.
Im ersten Fernsehbeitrag wurde noch nach Augenzeugen gesucht. Und nach jemanden, der eventuell sichtbare Verletzungen hatte.
Wenn das 20 Jahre her ist und sich inzwischen niemand überhaupt gemeldet hat , kann man davon ausgehen, der sich heute als Augenzeuge meldet.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.12.2022 um 06:31
Schade, dass Totschlag nach 20 Jahren verjährt. Ich finde es sollte wie Mord nie verjähren. Ich befürchte auch, dass Cindy Mörder a) nie gefunden oder b) nie verurteilt wird. Den Fall Lolita Brieger kenne ich. Unglaublich, dass der Typ einfach so damit vongekommen ist...

Edit: Ich habe gerade nach einer Petition gesucht. Es gab wohl eine, die wurde jedoch abgelehnt. Hier die Begründung:
Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist die Erwägung, dass nach Ablauf
einer gewissen Zeit der Rechtsfrieden wieder hergestellt und eine Bestrafung
kriminalpolitisch nicht mehr notwendig ist. Darüber hinaus machen der Verlust und die
Entwertung von Beweismitteln die Durchführung des Strafverfahrens häufig schwierig,
wenn nicht unmöglich.
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_03/Petition_100926.abschlussbegruendungpdf.pdf


Ich finde so was echt traurig. Was denkt Ihr?


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.12.2022 um 13:17
@Anya1981

Nunja, grundsätzlich ist es absolut korrekt das man zwischen Mord & Totschlag, sowie Körperverletzung mit Todesfolge unterscheidet. In Cindys Fall gehe ich aufgrund der Umstände bzw. vielmehr der vermuteten Umstände auch von Totschlag aus.

Wenn man die Unterschiede zwischen den Vergehen mal simpel darstellt:

- Mord obliegt stets niederen Beweggründen, sprich Zweck, Heimtücke, Skruppellosigkeit etc.

- Totschlag ist in dem Sinne auch ein Mord, juristisch wird jedoch unterschieden weil bspw. eine seelische Misshandlung vorliegt, oder eine schwere emotionale Lage vorhanden ist. Beispielsweise wenn der Täter stark provoziert oder erniedrigt wurde & daraufhin in Tötungsabsicht handelt, den Mord an sich aber nicht geplant hat oder einen (bspw. finanziellen) Nutzen aus seiner Tötung zieht.

- Körperverletzung mit Todesfolge zieht meines Wissens nach dann, wenn zwei Menschen sich bspw. laut streiten und eine der beteiligten Personen die andere unbedacht schubst und diese blöd fällt & verstirbt. Nur ein simples Beispiel, welches mir gerade in den Kopf kommt.

Das also unterschieden wird ist wichtig & absolut richtig, weil den Vergehen völlig unterschiedliche Beweggründe vorausgehen.

Um den Schwenker zu Cindy nochmal kurz zu kriegen: Aufgrund der Tatsache, dass das Geschehen in ihren eigenen vier Wänden stattfand & sie ihren Mörder wohl gut gelaunt & bedacht mit in ihre Wohnung nahm (Aussage der Mutter) gehe ich auch von einem Totschlag aus, dem wohl ein Streit, Beleidigungen o.ä vorausgingen.

Natürlich ist es auch möglich das der Täter bereits geplant hatte sie zu ermorden, bevor er die Wohnung überhaupt betreten hat! Ich halte einen vorsätzlichen, geplanten & dann ausgeführten Mord aber für unwahrscheinlicher, als das es im Verlauf des Aufenthalts in der Wohnung zum Streit (in welcher Form auch immer) kam & daraus resultierend eskaliert ist.

Gruß


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 03:56
Zitat von MoisMois schrieb:Wenn man die Unterschiede zwischen den Vergehen mal simpel darstellt:

- Mord obliegt stets niederen Beweggründen, sprich Zweck, Heimtücke, Skruppellosigkeit etc.

- Totschlag ist in dem Sinne auch ein Mord, juristisch wird jedoch unterschieden weil bspw. eine seelische Misshandlung vorliegt, oder eine schwere emotionale Lage vorhanden ist. Beispielsweise wenn der Täter stark provoziert oder erniedrigt wurde & daraufhin in Tötungsabsicht handelt, den Mord an sich aber nicht geplant hat oder einen (bspw. finanziellen) Nutzen aus seiner Tötung zieht.

- Körperverletzung mit Todesfolge zieht meines Wissens nach dann, wenn zwei Menschen sich bspw. laut streiten und eine der beteiligten Personen die andere unbedacht schubst und diese blöd fällt & verstirbt. Nur ein simples Beispiel, welches mir gerade in den Kopf kommt.
Nicht ganz :)

Ich versuche es mal deutlich zu machen:

Ein Mensch ist tot, ein anderer hat ihn getötet. Juristisch kommen in Deutschland (in Österreich ist das schon ganz anders) folgende Tatbestände in Frage:

1. Totschlag
Entscheidend ist hier, dass der Täter das Opfer töten wollte. Nicht nur verletzen, erschrecken oder sonst was, sondern er wollte den Tod. Das nennt man Vorsatz. Dieser kann Tage oder Jahre vor der Tat gefasst werden, oder gerade erst Sekunden vor der Tat, er kann sogar durch "billigendes Inkaufnehmen" gefasst werden.

Ein paar Beispiele:

Toni und Oskar haben schon seit Menschengedenken Streit miteinander, sie können sich einfach nicht riechen, ohne dass man einen konkreten Grund nennen kann. Eines Tages sagt Toni zu Oskar: "Mir reicht's. Dich mach ich kalt. Morgen bist Du dran." Oskar antwortet: "Ach ja, du Angeber? Na gut, morgen um 2 auf dem Sportplatz, werden doch mal sehen, wer hier wen kaltmacht!" Die beiden treffen sich am nächsten Tag um 2 auf dem Sportplatz, gehen mit markerschütterndem Kriegsgeschrei aufeinander los und Toni schlägt den Oskar tot.

Das ist ein klassischer Totschlag: niedrige Beweggründe sind nicht zu erkennen, Heimtücke gab es auch keine, denn Oskar wusste, was Toni wollte. Und Toni wollte den Tod Oskars.

Es gibt noch eine Sondervariante des Totschlags, den aus dem Affekt heraus. Ein Beispiel:

Tim kommt nach der Arbeit nach Hause und findet seine Frau Zenzi mit Ottokar im Bett. Er schreit: "Du Schwein, dich bring ich um!", ergreift das neben ihm liegende Küchenmesser und rammt es dem Ottokar ins Herz. Hier ein Totschlag im Affekt, weil Tim so von Ottokar provoziert wurde.

2) Mord

Hier muss ebenfalls Vorsatz vorliegen, dass heisst der Täter muss den Tod des Opfers wollen. Aber es müssen zusätzlich noch "Mordmerkmale" vorliegen, zum Beispiel "Heimtücke," was als "Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers" definiert wird.

Tusnelda kann Ophelia nicht ausstehen, sie will sie unbedingt "umlegen," weil Ophelia immer bessere Noten hat, hübscher ist, mehr Freunde hat usw.

Am Samstag geht Ophelia zu einem Spaziergang in den englischen Garten und freut sich an Sonne, den Leuten, der Isar usw. Hinter einem Baum steht Tusnelda mit dem Dolch im Gewande. Als Ophelia an dem Baum vorbeigeht sticht Tusnelda sie von hinten nieder und tötet sie. Das ist Mord mit Heimtücke. Ihr seht hier den Unterschied zum Zweikampf zwischen Oskar und Toni oben.

Eine mögliche Sondervariante ist der Vorsatz der billigenden Inkaufnahme des Todes, dolus eventualis. Bisher hatten wir immer, dass die Täter den Tod des Opfers wollten. Hier etwas anders:
Tina kann Ophelia nicht ausstehen, seit diese vor 5 Jahren ihr den Mann weggeschnappt hat. Sie hat Rache geschworen und will Ophelia umbringen. Ophelia ist Pilotin und am Sonntag hat Ottilie, eine Touristin aus Landshut, einen Rundflug mit Ophelia gebucht. Tina weiss das und manipuliert das Flugzeug so, dass es nach 10 Minuten Flug abstürzen muss und Ophelia dabei sterben wird. Tina freut sich darauf.
Dass Ottilie beim Absturz ebenfalls sterben wird, weiss Tina, aber sie will es nicht, es ist ihr einfach egal. Wie es der Zufall will, kann Ophelia das Flugzeug noch notlanden und sie überlebt schwerverletzt. Ottilie aber leider nicht, die stirbt. Damit liegt ein Mord vor, auch wenn Tina den Tod der Ottilie nicht wollte. Sie nahm ihn aber in Kauf.

So, jetzt kommen wir zu den Fällen, in welchen der Tod nicht gewollt wurde, aber leider doch eintrat.

Theodor und Ottokar sind beide schreckliche Angeber. Immer fordert Theodor den anderen heraus, heute auch wieder: am Nachmittag stehen sich beide auf der Theresienwiese gegenüber und kündigen dem anderen heftige Prügel an. Sie gehen aufeinander los und die Fäuste fliegen. Theodor will den Ottokar grün und blau schlagen, um danach, so wie immer, mit ihm abends ein Mass Bier zu trinken. Heute aber trifft er den Ottokar mit der Faust so unglücklich am Kopf, dass dieser eine Gehirnblutung erleidet und er daran stirbt. Theodor ist zutiefst erschüttert.

Theodor hat weder Mord noch Totschlag verübt. Er wollte auf keinen Fall den Tod, hat ihn auch nicht in Kauf genommen. Er wollte nur eine Tracht Prügel verabreichen. Er hat eine Körperverletzung begangen, allerdings eine, deren Folge der Tod eines Menschen war: KV mit Todesfolge. Diese kann genau wie ein Totschlag bestraft werden.

Schliesslich noch die "fährlässige Tötung:" Melusine und Elfriede stehen am Rand der vielbefahrenen Fürstenrieder Allee im Regen und wollen so schnell wie möglich den Bus nach Hause besteigen. Gerade als der Bus die Haltestelle anfährt drängelt und schubst Melusine die Elfriede, weil sie unbedingt die erste sein will, um vielleicht noch einen der wenigen Sitzplätze zu ergattern. Dabei fällt Elfriede genau vor den Reifen des Busses, der sie nun zermalmt.

Melusine wollte weder Elfriede verletzen noch töten. Sie hätte aber, sagt das Gesetz, erkennen müssen, dass durch ihr Schubsen das Risiko bestand, dass Elfriede vor den Bus fällt und dementsprechend nicht schubsen dürfen. Weil Elfriede tot ist, hat Melusine eine fahrlässige Tötung begangen.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 05:44
@Rick_Blaine
Danke für die gründliche Ausführung.

Für mich zählt aber Cindy Tod als Mord. Ist es nicht heimtückisch im eigenen Zuhause erstochen zu werden? Und über das Motiv wissen wir auch nicht wirklich was. Spielt das Motiv denn überhaupt eine Rolle, ob es Mord oder Totschlag ist?


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 06:14
Zitat von Anya1981Anya1981 schrieb:Für mich zählt aber Cindy Tod als Mord. Ist es nicht heimtückisch im eigenen Zuhause erstochen zu werden? Und über das Motiv wissen wir auch nicht wirklich was. Spielt das Motiv denn überhaupt eine Rolle, ob es Mord oder Totschlag ist?
Das ist sogar recht wahrscheinlich, dass bei der Tat an Cindy Mordmerkmale gefunden werden könnten - wenn man jemals einen Tatverdächtigen findet und dann evtl. mehr über die Tat herausfindet. Aber gesagt werden kann das mit Sicherheit derzeit nicht, zumal deutsche Gerichte in den letzten Jahren sehr oft Mord verneinen und auf Totschlag erkennen, m.E. durchaus in Fällen, wo vor 20 oder 30 Jahren eher ein Mord festgestellt wurde.

Ein Motiv kann eine wichtige Rolle spielen, muss aber nicht.

Und ob Cindy "heimtückisch" ermordet wurde, ist nicht klar. Juristisch bedeutet Heimtücke das Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit. Sollte sich eine Szene wie in einem meiner Beispiele oben abgespielt haben: wenn der Täter seine Intention klar vermittelte, sie wusste, was er wollte, sie zumindest theoretisch die Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen usw. - dann würde der Jurist sagen: sie war weder arglos noch wehrlos. Freilich, sie war immer noch am Ende das Opfer, aber eben das Opfer eines Totschlags, nicht eines Mordes.

Oder aber es lässt sich ein anderes Mordmerkmal beweisen, Heimtücke ist ja nur eines, dann ist es wieder Mord. Usw.

Ich weiss, der deutsche Mordparagraph ist sehr kompliziert und auch unter Juristen inzwischen sehr umstritten, und vergleichbare Regeln gibt es in der Welt nur sehr wenige. Für den Laien ist das oft nicht sehr nachvollziehbar, was Juristen hier erfunden haben.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 06:55
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das ist sogar recht wahrscheinlich, dass bei der Tat an Cindy Mordmerkmale gefunden werden könnten - wenn man jemals einen Tatverdächtigen findet und dann evtl. mehr über die Tat herausfindet.
Wie kommt man denn auf so etwas.
Was für Mordmerkmale ?

Klassischer Totschlag.
Hast Du doch selbst ausführlichst erklärt.

Wenn der Täter sich nach einem Jahr gestellt hätte und von einem "Blackout" berichtet hätte, weil er so komische Pillen genommen hatte und gar nichts mehr wisse, er wäre nach 5 Jahren Haft ein freier Mann gewesen.
Totschlag, wobei das Gericht nicht auszuschließen kann, das er durch Drogen oder Alkohol schuldgemindert war.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 06:59
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wie kommt man denn auf so etwas.

Was für Mordmerkmale ?
Na, schau halt mal:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Quelle: § 211 StGB

Wie wär es mit dem letzten Merkmal?


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 07:07
Befriedigung des Geschlechtstrieben fällt aus, das hätte er auch so bekommen. Deshalb hat sie ihn ja mitgenommen.

Mordlust? Der hatte ja nicht mal eine Waffe dabei und wählte dann noch das erstbeste ungeeignete Messer was rumlag.

Habgier ist auch nicht

Und welche Straftat hätte er verdecken sollen.
Mit einer Frau mitgehen um mit ihr GV zu haben, ist keine Straftat.

Um das Würgen zu vertuschen? Geht nicht. Die Tötung ist als zusammenhängende Tat zu sehen.

Da würde kein Staatsanwalt in einem Plädoyer auf Mord plädieren.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 07:15
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Da würde kein Staatsanwalt in einem Plädoyer auf Mord plädieren.
Na, wenn du das weisst, ist ja alles gut.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 08:16
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Tim kommt nach der Arbeit nach Hause und findet seine Frau Zenzi mit Ottokar im Bett. Er schreit: "Du Schwein, dich bring ich um!", ergreift das neben ihm liegende Küchenmesser und rammt es dem Ottokar ins Herz. Hier ein Totschlag im Affekt, weil Tim so von Ottokar provoziert wurde.
Wäre das nicht ein Mord aus niedrigen Beweggründen? Tötungsvorsatz lag ja anscheinend vor...inwiefern spielt hier der Affekt eine Rolle?


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 08:25
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wäre das nicht ein Mord aus niedrigen Beweggründen? Tötungsvorsatz lag ja anscheinend vor...inwiefern spielt hier der Affekt eine Rolle?
Der Affekt macht die Tötung gerade "weniger verwerflich." Die Definition geht etwa so: wenn der Täter durch eine Misshandlung oder schwere Beleidigung dermassen provoziert wird, dass er den Tot des Opfers will und verursacht, ist es immer noch ein Totschlag, aber bei der Strafhöhe wirkt sich aus, dass das Opfer diese Wut im Täter verursacht hat. "

Modern sagt man, dass der Täter eben durch diese hohe Erregung sein Verhalten nicht mehr so sozial adäquat steuern konnte, wie man es sonst erwarten würde.

Allerdings legt die Rechtsprechung da schon hohe Hürden an.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 11:09
@Rick_Blaine

Danke dir für die genaue Definition! Ich bin kein Jurist, sondern hinsichtlich dessen auch nur wie ein Großteil der Menschen ein Laie. Meine Intention war auch vielmehr aufzuzeigen, weshalb es fatal wäre, wenn die Justiz etwaige Merkmale nicht kenntlich machen würde. Wenn ein Mensch zu Tode kommt, ist es stets dramatisch - dennoch ist zu klären, unter welchen Umständen dies geschah. Ein Todesfall ist eben nicht gleich ein Mord. Gott sei Dank ..

Das würde einer demokratischen Gesellschaft auch nicht gerecht werden, sondern würde vielmehr paternalistische Züge aufweisen.

Gruß


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 11:10
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:oder grausam
Frage

Wäre denn mit dieser Unmenge an Stichen nicht Grausamkeit gegeben? Also doch ein Mordmerkmal?


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 11:20
@MYTHOS27

Interessanter Ansatz! Den Gedanken hatte ich gestern auch, als ich den Beitrag verfasste, den @Rick_Blaine dann im Verlauf nochmal präzisierte.

In meinen Augen ist das Mordmerkmal der Grausamkeit absolut erfüllt. Es könnte aber auch im Affekt zu einer Übertötung gekommen sein, nachdem der Täter provoziert/erniedrigt wurde?

Wie gesagt .. ich bin kein Jurist & mache mir auch nur meine Gedanken.

Zweifelsfrei grausam & abscheulich ist die Tat aber gewiss.

Um all das präzisieren zu können, müsste man aber natürlich wissen was sich damals in der Wohnung abgespielt hat. Die Tat liegt bereits 25 Jahre zurück. Ich finde das nach wie vor unglaublich, dass das bis heute nicht geklärt ist und man quasi ... nichts hat? Eine DNA bringt dir erstmal gar nichts, wenn du jene nicht abgleichen kannst. Bis auf den Freundeskreis hatte man keine weiteren Ansätze.

Ich war damals 7, bin heute selbst Papa einer Tochter.

Das ist alles so verdammt lange her .. mir tut das so leid für Cindy, aber insbesondere auch für ihre Familie, vor allem ihrem kleinen Sohn, dem seine Mutter genommen wurde & der heute ja auch bereits erwachsen ist.

Der schiere Wahnsinn das alles ..


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 11:30
Zitat von MoisMois schrieb:Um all das präzisieren zu können, müsste man aber natürlich wissen was sich damals in der Wohnung abgespielt hat.
Genau so ist es. Im Moment scheint es mir unmöglich feststellen zu können, ob hier MOrdmerkmale vorliegen oder nicht. Die obigen Gedanken sind alle theoretischer Natur. Ich befürchte, ohne einen Täter gefunden zu haben wird sich daran auch nichts ändern.
Zitat von MYTHOS27MYTHOS27 schrieb:Wäre denn mit dieser Unmenge an Stichen nicht Grausamkeit gegeben? Also doch ein Mordmerkmal?
Vermutlich nicht. Der BGH legt hier einen sehr hohen Masstab an. Die allermeisten Tötungen sind "grausam," aber dieses Mordmerkmal sieht der BGH nur bei "besonderer" Grausamkeit erfüllt, z.B. durch das, was man allgemein als "Folter" bezeichnet, ein sehr langsamer Tötungsakt, das Zufügen sehr intensiver Schmerzen, usw., oder kurz gesagt, alles, was über das "normale" Mass bei einer Tötung hinausgeht. Dabei wird auch auf den Täter geschaut, ob er sich an den Qualen des Opfers besonders berauscht usw.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 11:44
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Tötungsvorsatz lag ja anscheinend vor...i
Wie f?
Man ist scherzend durchs Treppenhaus.
Dann hat sich Cindy ausgezogen und irgend etwas ist eskaliert.
Der ist doch nicht mit gegangen mit der Absicht sie zu töten.
Wie andere hier schon ausführten, hätte er bessere Möglichkeiten gehabt, dieses Vorhaben bereits vor Ankunft im Hause durchzuführen.
Der hatte ja nicht einmal ein passendes Mordwerkzeug bei.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Na, wenn du das weisst, ist ja alles gut.
Ich habe doch alle Mordmerkmale aufgezeigt und kein passendes gefunden, was man gerichtsfest nachweisen könnte?
So funktioniert die Justiz: Die Paragraphen werden Wort für Wort ausgelegt.
Zitat von MYTHOS27MYTHOS27 schrieb:Frage

Wäre denn mit dieser Unmenge an Stichen nicht Grausamkeit gegeben? Also doch ein Mordmerkmal?
Nein, ganz im Gegenteil
Der Mann scheint die Kontrolle über sic h verloren haben.
Erst würgen, danach mit dem erst besten Messer aus Cindys Bestand, bis die Klinge abbrach und dann noch einmal mit einem anderen Messer. Dabei sich selbst noch erheblich verletzt hat. Eine Exzesstat.

Ähnliche Tötungsmuster kommen häufig mal vor.
Oft in Beziehungen.

Grausamkeit wäre z.B.,wenn er sie langsam zu Tode gequältt hätte, mit nem Baseballschläger genußvoll malträtierte bis sie Tot war, ihr vorher die Finger mit ner Rosenschere abgetrennt hätte o.ä.
Die Übertötung kann man eher als unkontrolliert bezeichnen.
Zitat von MoisMois schrieb:Zweifelsfrei grausam & abscheulich ist die Tat aber gewiss.
Da gebe ich Dir recht.
Jeder Tötungsdelikt ist Grausam.
Aber eben nicht "besondere Grausamkeit" im Sinne des Paragraphen


In Berlin hat mal einer seiner Lebensgefährtin im Streit 64 Stiche beigefügt, als sie ihn verlassen wollte.
Ich glaube der hat 6 Jahre wegen Totschlag bekommen und ist nach 2/3 raus.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 11:53
Man könnte jetzt die entsprechenden Strafrechtskommentare zum § 211 StrGB.
durcharbeiten .
In Wiki steht das alles kurz und allgemeinverständlich zusammengefaßt :
Das Mordmerkmal der Grausamkeit kennzeichnet eine Tötungshandlung, bei der dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen bereitet werden. Um das Unrecht der Tötung als solcher zu erhöhen, müssen die zugefügten Qualen über das dafür nötige Maß hinausgehen. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter das Sterben des Opfers gezielt verlangsamt (z. B. Tötung durch Flüssigkeits-/Nahrungsentzug) oder die Leiden intensiviert (z. B. Kreuzigung des Opfers, Folter). Rechtsprechung sowie Vertreter der Verwerflichkeitskonzeption fordern darüber hinaus eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung des Täters.[52] Dagegen wird seitens der Gefährlichkeitskonzeption betont, dass bereits die gesteigerte Leidenszufügung als solche sozialgefährlich sei und das erhöhte Strafmaß rechtfertige. Vertreter dieser Position halten die zusätzliche Gesinnungsanforderung daher für überflüssig.[56]
Quelle:Wikipedia: Mord (Deutschland)#Grausamkeit


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

23.12.2022 um 11:54
@Rick_Blaine
@Nightrider64
@Mois

Danke für eure Ausführungen.

Ich denke, auch im Fall von Verjährung wegen Totschlag, wird sich der Täter nicht mehr stellen.
Leider.


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