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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

4.112 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Verschwörung, Antisemitismus, Psiram ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 13:57
@jimmybondy
Im Mittelalter war es eine Säule oder ein Holzpfosten, an denen Verbrecher und Betrüger zur Strafe zur Schau gestellt wurden. Heute gibt es den Pranger von einst in digitaler Form im Internet:
Verbrecher und Betrüger in die Öffentlichkeit zu ziehen und so Verbraucher zu schützen ist mE durchaus positiv. Da wären wir ja endlich mal d'accord.
Es macht aber auch wirklich keinen Sinn jeglichen Bullshit unkommentiert im Netz bewerben zu lassen. Schliesslich drucken die Verbraucher in der Regel ihr Geld ja nicht selber.
Ausserdem kann sich ja jeder jederzeit sein eigenes Bild machen. Dank Psiram halt nur etwas ausgewogener. :Y:

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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 13:59
@emanon

Jo passt schon, der Henker im Mittelalter war ja auch hinter seiner Maske versteckt. :D


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 14:09
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:Kolumbianer
Server könnte in Rumänien stehen.
Und auf ihm liegt auch http://www.newagefraud.org/smf/
English stuff.


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 15:27
@emanon
Zitat von emanonemanon schrieb:Da lese ich jetzt gerade nicht, dass sie für jeden einsehbar auf der Seite plaziert sein müssen. Ich interpretiere das so, dass sie auf Wunsch dazu Berechtigter mitgeteilt bzw. zugänglich gemacht werden müssen.
Damit könntest Du richtig liegen.

Der genaue Wortlaut hierzu:
"Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:"
(Hervorhebung durch mich)

Was ich allerdings nicht weiß, ist, wer hat das Recht, diese Einsicht zu verlangen?



@jimmybondy

Du hast zwar den richtigen Paragrafen erwischt, aber offenbar nicht juristisch-hintergründig verstanden. Gesetze gelten dem Wortlaut nach. "verfügbar zu halten" ist nicht dasselbe wie "öffentlich anzugeben" oder gar "auf der Website öffentlich einsehbar zu halten".
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:Jo man kann nun natürlich eruieren was "kennzeichnungspflichtig" bedeutet, auf der von mir zitierten Seite steht: Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme sollte ein Webmaster besser nicht vertrauen.
Durchaus richtig. Nur ändert das nichts am Wortlaut des Gesetzes. Da steht nun mal nicht "öffentlich ausschreiben", sondern "zur Verfügung halten". Das ist keine gro0zügige Auslegung, das ist der Wortlaut des Gesetzes.

Und Gesetze gelten nach ihrem Wortlaut.

Wie schon dargelegt, bedeutet eben "zur Verfügung halten" nicht "es jedem auf die Nase zu binden".
Der sprachliche Irrtum liegt ganz auf Deiner Seite.
Es gibt einen guten Grund dafür, dass Juristen Jahre lang studieren müssen, und nicht einfach mit einem Zwei-Sekundenblick auf eine Website, deren Worte sie nicht genau verstehen, einen Abschluss erhalten.



@DerHilden
Zitat von DerHildenDerHilden schrieb:dass man einen Personalausweis besitzen muss.
Wollte ich auch gerade anmerken. Sinngemäß heißt es, man muss sich ausweisen können. Das heißt aber, wie Du schon sagtest, nicht, dass es sofort auf der Stelle einer Kontrolle zu geschehen hätte. Ist natürlich bequemer, sich sofort ausweisen zu können, weil man andererfalls ja zwecks Feststellung der Identifikation auch mitgenommen werden kann.


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30.10.2019 um 15:36
@off-peak

Das war nicht meine Meinung sondern aus dem Link, welchen auch Zyklo zitiert hatte. Muss man eben genau hinschauen und nicht nur 2 Sekunden... :)

Der korrekte Wortlaut liest sich so:

1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 15:46
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:Muss man eben genau hinschauen und nicht nur 2 Sekunden... :)
Wenn du den Heise-Link meinst: Da war gut 12 Jahre Zeit für um genau hinzuschauen:
Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt!
26. Februar 2007
Wenn ich persönlich etwas Verbindliches herausfinden will, suche ich nach aktuellen Informationen.


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30.10.2019 um 15:51
@Nemon

Jo dann sollte es ja ein leichtes sein das ihr mal richtig hinschaut:

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. Namen und Anschrift sowie


...


Dann bleibt natürlich unberührt was Kybela sagte. Die Server sollen in Rumänien stehen und da dass Angebot ja auch zum Teil englischsprachig ist, (auch wenn der größte Teil natürlich in Deutsch ist), zählen für Psiram die hiesigen Gesetzte offensichtlich nicht.
Sie machen es also so, wie es manche Anbieter mit zumeist fragwürdigem Inhalt es handhaben würden...


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:00
@jimmybondy
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:welchen auch Zyklo zitiert hatte. Muss man
Das, was Du verlinkt hast, bestätigt nicht das, das Du meinst. Ist das so schwer zu verstehen?

Das, was Du verlinkt hast, sagt genau, dass Du das nicht tun sollst, was Du aber gerade tust: nämlich zu einer eigenen beliebigen Interpretation zu kommen.

Halte Dich an den gesetzlichen Wortlaut und Du liegst richtig.

Das Gesetz sagt eben nicht, dass in diesem gelagertem Fall diese Adressen online für jedermann sichtbar gestellt sein müssen, sondern nur, wenn jemand, der dazu berechtigt ist, Einsicht zu verlangen, diese Einsicht gewährt werden muss.

Eine von Dir erwähnte großzügige Auslegung, an die man sich nicht halten sollte, wäre zB, wenn PSIRAM niemanden hätte, dessen Name und Adresse im Falle eines Falles dann eben nicht zur Verfügung stünde.

Eine ebenso großzügige, aber falsche Auslegung ist Deine Annahme, sie müssten diesen Namen und diese Adresse im Impressum für jeden einsehbar stehen haben.

Außerdem darfst Du ruhig darauf vertrauen, dass bei den vielen Feinden, die PSIRAM hat, einige davon schon längst vor Gericht Recht bekommen hätten, wenn sie diesbezüglich im Recht wären.

Aber, nur zu: wage es selbst. Gehe frischen Mutes los und verklage sie. Dann wirst Du aus erster Hand erfahren, ob Du richtig liegst.
Ich empfehle allerdings zunächst mal den billigeren Weg: frage erst mal nur einen Anwalt.


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30.10.2019 um 16:06
@off-peak

Ja das behauptet ihr, nur das dies natürlich dem Sinn der Impressumspflicht widerspricht.





Quelle: Wikipedia: Impressumspflicht#Recht in der Bundesrepublik Deutschland
Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung. Ebenso ist die Signatur bei E-Mails im Geschäftsverkehr gesetzlich verankert.

[...]

Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Was anderes ist natürlich, wenn der Betreiber im Ausland sitzen mag. Und das ist hier evtl der Punkt....


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:11
Was muss das für eine böse und verachtenswerte Wiki sein, wenn einem mangels Masse nichts anderes übrig bleibt als sich an einem nicht vorhandenen Impressum abzuarbeiten. :D
Hier steht wie man jederzeit Kontakt aufnehmen kann https://www.psiram.com/de/index.php/Psiram:Impressum (Archiv-Version vom 05.12.2019)
Und anscheinend hat das den Gerichten bisher genügt um Vorladungen zuzustellen.
Aber natürlich darf sich ruhig weiter aufgeregt werden, dass hat dann, bei zu niedrigem Blutdruck, vielleicht sogar kurzzeitig positive Konsequenzen. :Y:


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30.10.2019 um 16:14
@emanon

Ich muss mich da an gar nichts abarbeiten nur weil ich darauf Hinweise, das etwa Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf das Impressum den vollständigen Namen des Verantwortlichen enthalten muss.

Und natürlich ist es euch unbenommen, euch darüber aufzuregen. :)


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:14
In den FAQ (Archiv-Version vom 05.12.2019)steht auch ein bisschen was:
F: Ist Psiram nicht bereits wegen Verleumdung verurteilt worden?
A: Seufz. Eine Webseite kann von einem Gericht nicht verurteilt werden. Tatsächlich ist kein Psiramer je wegen seiner Tätigkeit für Psiram verurteilt worden. Wenn jemand etwas anderes behauptet, dann soll er doch mal das Aktenzeichen sagen. Einige Schwindler, die wir erwischt haben, haben versucht uns zu verklagen. Alle diese Verfahren wurden eingestellt.
F: Warum verleumdet und mobbt Ihr Unschuldige?
A: Das tun wir nicht, auch wenn einige es behaupten. Alle unsere "Opfer" sind von sich aus mit ihren Ideen in die Öffentlichkeit gegangen. So wie sie ihre Ansichten äußern dürfen, äußern wir unsere eben auch. Wenn wir Aussagen treffen, dann sind die aber mit Zitaten und Verweisen belegt. Es kann sich also jeder selbst ein Urteil bilden, ob stimmt, was wir sagen. Natürlich machen auch wir Fehler. Wir haben über 3.800 Seiten im Wiki. Aber es ist noch nicht oft passiert, dass wir was zurücknehmen mussten, weil wir uns geirrt hatten. Unsere Fehler dokumentieren wir übrigens unter Errata.
Die Errata (Archiv-Version vom 25.05.2019)umfassen derzeit 17 Punkte.
Nicht wirklich eine Flut erzwungener Richtigstellungen


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:17
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:das etwa Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf das Impressum den vollständigen Namen des Verantwortlichen enthalten muss.
Und das Urteil erging gegen Psiram?
Oder du bist ganz sicher, dass es sich eins zu eins auf Psiram übertragen lässt?

Wenn ja, dann sei so gut und verlink mal das Urteil, dann schau ich mir das mal an.


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30.10.2019 um 16:21
Vergesst bitte nicht, dass Psiram eine .com-Adresse hat...
Da greift das deutsche Recht doch nicht, oder?


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:24
Kluger Einwurf Hase @Lepus
Da gilt meines Wissens das Herkunftlandsprinzip.


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:27
Zitat von emanonemanon schrieb:Kluger Einwurf Hase @Lepus
Da gilt meines Wissens das Herkunftlandsprinzip.
-Aha.
Zitat von jimmybondyjimmybondy schrieb:Was anderes ist natürlich, wenn der Betreiber im Ausland sitzen mag. Und das ist hier evtl der Punkt....



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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:29
Zitat von LepusLepus schrieb:Da greift das deutsche Recht doch nicht, oder?
das ist wurscht.
Man kann auch als Deutscher eine .com haben. Mit einem Server in D.

bei psiram muss man mal den Registrar der Domain haben, und der kann irgendwo sein.
und der Server in Rumänien wird sicher nur per remote gewartet.


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:32
@emanon
In meinem vorigen Beitrag hatte ich mich ja schon über diejenigen "gewundert", die bei Psiram meckern, aber selbst auf Seiten unterwegs sind, die entweder selbst kein Impressum haben oder ein Fake-Impressum.

Ist doch nur eine Verlagerung auf Nebenschauplätze, um von den wahren Gründen abzulenken, warum jemand was gegen Psiram hat, denke ich mal.


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:33
Herkunftslandprinzip wohl auch nur innerhalb des EU-Raumes. Wie es mit Wenseiten von ausserhalb aussieht weiss ich nicht.

Aber das halte ich bei einer Wiki auch nicht für das Kardinalproblem.
Die Inhalte sind das eigentlich Wichtige.


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Eure Haltung zu Psiram (früher Esowatch)

30.10.2019 um 16:34
Zitat von NemonNemon schrieb:Die Errata umfassen derzeit 17 Punkte.
Nicht wirklich eine Flut erzwungener Richtigstellungen
Na, ich finde das schon recht bedenklich, dass hier Menschen komplett falsch öffentlich beschuldigt wurden.
Ganz egal, ob das jetzt 17 oder 1700 sind....aber bitte...


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