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Mein Kollege, Alkoholfahrt

223 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Alkohol ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:39
guter Rat ist wohl sehr teuer:

http://www.autobild.de/artikel/anwaltskosten-45615.html



@wannenwichtel wie viel mußtest Du berappen für den Anwalt?

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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:40
@wannenwichtel

ja, die sind knallhart!


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:41
@knollengewächs
die richten sich nach dem streitwert! gemäß einer gebührenliste!


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:46
@knollengewächs
Wenn ich beide " Streiche" zusammenrechne ( damals noch D-Mark) komme ich so auf 7000€ alles inklusive :D :D

Da war aber MPU dabei


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:48
@knollengewächs
dein kollege sollte auch an die möglichkeit der prozesskostenbeihilfe denken, das würde auch dann der anwalt erledigen!


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:49
@wannenwichtel
@dasewige



Also 3500 Euro für einen Streich. Hat sich das gelohnt? Wenn er jetzt, sagen wir mal 2000 Euro Strafe zahlen muß, dann braucht der doch einen Anwalt nicht, der vielleicht nochmal 2000 Euro kostet. Dann doch lieber die Volle Härte des Gesetzes ertragen? Das ist auch eine Kosten-Nutzen-Frage, oder?


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:51
@knollengewächs
die volle härte des gesetzes könnte vorbestraf bedeuten und mit einem anwalt könnte sowas umgebogen werden wenn es nicht mehr wird als 90 tagessätze bzw 3 monate auf bewährung.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:51
@knollengewächs
Das muss er selbst entscheiden :D

So, melde mich erstmal ab, muss in die Küche, die Kinder haben Hunger :D


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:53
@dasewige
Aber nach 5,5 Jahren ist seine Erste Alkoholfahrt doch sicher aus dem Register gelöscht, denke ich. So wird das wohl keine Widerholungstat sonden eine Ersttat sein?


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:57
@knollengewächs
Zitat von knollengewächsknollengewächs schrieb:Aber nach 5,5 Jahren ist seine Erste Alkoholfahrt doch sicher aus dem Register gelöscht, denke ich.
Aus dem Register ja, der Strafakteneintrag steht nach wie vor....und die liegt beim Richter auf dem Tisch! Und auch dem STVA liegt die Akte vor.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:57
@knollengewächs
sie ist aus dem register wenn du ein führungszeugnis beantrags, aber nicht wenn du wiedermal vor gericht stehs, da wird dir der staatsanwalt das voll aufs butterbrot schmieren und sogar davon ausgehen das man ständig unter alk autofährt. die argumentation vom staatsanwalt wird den angeklagten immer in ein sehr böses licht stellen.
deshalb auch ein anwalt!


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 12:59
Also morgen sollte er sich einen Anwalt suchen.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:00
@knollengewächs
am besten noch heute im internet nachschauen!


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:00
Îch bearbeite diese Fälle. Aber Freiheitsstrafen wegen sowas gibts in der Regel nicht, ohne Personenschaden.... zumindest nicht sofort.

Was anderes ist es natürlich wenn er eine offene Bewährungsstrafe hat. Dann sieht es schlecht aus.

Natürlich hält sich mein Mitleid stark in Grenzen denn ich weiß was da passieren kann.

Ne nach fünf Jahren wird das nicht gelöscht. Wenn er rechtskräftig verurteilt worden ist, wird das Urteil 30 Jahre aufbewahrt, die restliche Akte 5 Jahre.

Im Bundeszentralregister bleibt das bestehen. Es kommt lediglich darauf an, wer ihn braucht. Im Auszug für Behörden ist er auf jeden Fall drin. Für den Privatgebrauch oder Vorlage vor dem Arbeitgeber nicht unbedingt. Aber das weiß ich nicht genau.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:12
Ich habe auch eine Frage

Ich bin nicht mehr in der Probezeit und könnte ich also zb. ein Bier trinken und dann Auto fahren?

Ich weiß garnicht,wieviel Promille man mit 1-2 Bier hat ?!


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:14
Unter 21 darfst du nichts trinken wenn du Auto fährst.

Und nicht in der Probezeit. Das heißt du darfst also auch mit 24 nichts trinken, wenn du in der Probezeit bist.

Danach gelten die "normalen Tarife". Fahrverbot ab 0,5 Promille etc.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:16
@SagopaKajmer

0,0 Promille ist das einzig Richtige!

In der Straßenverkehrsordnung gibt es zwar die Promille Grenze, im Strafgesetz gibt es die aber nicht.

Das heisst: Wenn Du einen Unfall baust oder auch nur "fahrauffällig" bist, bist Du schon bei 0,1 Promille oder weniger dran.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:17
Ne das glaub ich nicht. Ich glaub 0,3 is da die Grenze.
Aber recht hast du, am besten gar nix trinken.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:18
@knollengewächs
Zitat von knollengewächsknollengewächs schrieb: Die Schuld sieht er natürlich ein
Das glaube ich nicht, seine Einsicht muss er erstmal beweisen.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:19
@Spirit2015

Im Strafgesetz steht meines Wissens nach "Wer unter Alkoholeinfluss....." Es gibt im STVG keine Promille-Angaben!

Anmerkung: bei Unfall!

...bei Fahrauffälligkeit scheints wohl 0,3 zu sein, da hast Du Recht.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:24
@Spirit2015

Nochmal Korrektur:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Trunkenheitsfahrt_und_Fahruntuechtigkeit.php

Es zählen wohl auch Unfälle dazu.....also 0,3 Promille ist richtig.
Mein Kenntnisstand war wohl "veraltet".


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:27
@SagopaKajmer

Hier findest Du alle Infos zur Errechnung Deiner Blutalkoholkonzentration

Wikipedia: Blutalkoholkonzentration


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:27
@Spirit2015
die grenze von 0,5 damit wollte man dem restalkohol rechnung tragen und nicht das man sagt ein bier kann ich ja trinken und dann noch fahren.

der körper eines normalen mannes baut in der stunde 0,1 nach dem letzten schluck ab, deswegen sage ich man sollte 24 std nach dem letzten schluck alkohol kein fahrzeug führen.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:54
Der ist wie mein Bruder, sie lernen es einfach nicht.
Ihn haben sie 3 Mal erwischt, mit Alkohol im Blut. Das 3. Mal flüchtete er vor der Polizei.
Das erste Mal bekam er ein Busse und einen Monat FS entzug. Das zweite mal wurde ihm der FS für 3 Monate abgenommen, er baute einen Selbstunfall, das Geschäftsauto war ein Totalschaden gewesen.
Und das dritte Mal für eine unbestimmte Zeit. Er musste eine sehr hohe Busse zahlen, da er einen Unfall gebaut hatte (Blechschaden), und geflüchtet war.
Er musste den "Idiotentest" absolvieren, und wieder viele Test über sich ergehen lassen, dauerte fast 2 Jahre, bis sie ihm den FS wieder gaben.

Wie es in Deutschland gehandhabt wird, weiss ich nicht, bekommt jemand nicht eine Gefängnisstrafe, wenn er die Busse nicht bezahlen kann, oder wenn er in der Bewährungszeit, wieder den gleichen Fehler macht?

Ich hoffe dein Kollege hat es jetzt eingesehen, dass man nicht mit Alkohol ein Auto fährt.


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Mein Kollege, Alkoholfahrt

06.10.2013 um 13:58
Alkoholfahrt ist mit nichts, aber auch mit gar nichts zu entschuldigen. Wer schon das zweite Mal erwischt wurde, sollte für immer seinen Führerschein abgeben. Mit Sicherheit ist dieser Fahrer oft alkoholisiert unterwegs, aber leider nur zweimal angehalten worden. Verstehe nicht, wie man hier "gute Ratschläge" geben kann, dass solch ein Fahrer glimpflich davon kommt.


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