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Der Mensch Jens Söring

41.641 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring

Der Mensch Jens Söring

gestern um 22:02
Zitat von PharusPharus schrieb:Kriegt Söring diese 230 Sitzplätze voll? Kann mir irgendwie nicht vorstellen.
Wie gesagt, die Werbung läuft und läuft ... Völlig ander als sonst. Momentan sieht es nicht so aus. Sind aber noch zwei Monate.
Zitat von PharusPharus schrieb:Das wäre mal interessant zu erfahren, wie "voll" die Location dann war. Bei 230 Karten à 34€ würde sich das vielelicht lohnen, aber die meisten anderen Locations wo er auftritt fassen nicht mehr als 60 Leute.
Ja, aber da gehen ja noch Steuern, Abgaben an Eventim, die Venue, etc. runter. Er hat ja Fahrtkosten, bleibt vermutlich eine Nacht vor Ort, .... so schrecklich viel ist das nicht.

Mein Mann schätzt (ohne die genauen Details zu kennen) bei ausverkauftem Haus bleibt was zwischen 3.100 - 4.700€ (bleibt so vage, da man die Miete und Kosten für Tontechnik und Beleuchter etc. nicht kennt), vor Einkommenssteuer. Er tippt grob 2.000€ - 3.000€ Reingewinn + Merch.

Zum Vergleich: Benecke war ausgebucht, hat ordentlich Merch umgesetzt, war sehr professionell und es gab wohl schon Anfragen, wann sie wiederkommt.


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Der Mensch Jens Söring

gestern um 22:16
Hab es vor paar Wochen schonmal angerissen; was will er denn noch Neues erzählen? Hat 238 Bücher geschrieben, 31.000 TikToks gemacht, Twitch, yt. Alles für lau für den Zuschauer, außer die Bücher natürlich. Aber die werden wohl mittlerweile noch so gefragt sein wie ein Autoatlas.

Ist doch alles von vorn bis hinten durchgelutscht.


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Der Mensch Jens Söring

gestern um 22:47
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Mein Mann schätzt (ohne die genauen Details zu kennen) bei ausverkauftem Haus bleibt was zwischen 3.100 - 4.700€ (bleibt so vage, da man die Miete und Kosten für Tontechnik und Beleuchter etc. nicht kennt), vor Einkommenssteuer.
Hört sich zumindest realistisch an. Lt. Website https://www.capitol-lichtspieltheater.de/blank-2 ist die Technik inklusive, so wie ich das lese auch der/die Techniker. Und wenn ich das mit meiner Arbeit vergleiche, bei uns zahlst du für eine reine Location mit PA/DJTechnik/Standardlicht, ohne Techniker, Servicepersonal, Getränke, etc. ca 1.200€ netto - und da gehen max 70 Personen rein. Stellen wir Techniker, Beamer, etc. wird es entsprechend teurer. Betrachtet man die Location, den inklusiven Service, die Größe und auch durchaus die Reputation (eingeführte Location), dann würde ich nach Abzug aller Kosten iwas um die 3.500€ schätzen, eher weniger.

Zuletzt, Merch? Also bitte, gibt es wirklich Menschen die sich ne Tasse oder nen TShirt mit seinem Gesicht kaufen (würden)? Nen unterschriebenes Programmheft ok, wegen meiner auch nen Foto - aber sonst? Ok....

Nur mal kurz reingeschmissen und wieder rausgeschlichen^^


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Der Mensch Jens Söring

gestern um 22:47
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Wie gesagt, die Werbung läuft und läuft ... Völlig ander als sonst. Momentan sieht es nicht so aus. Sind aber noch zwei Monate.
Auf seinen Kanälen macht er auch nichts anderes, als für sein Event zu werben. Aber ganz ehrlich, wenn es mir kein Vergnügen bereiten würde, zuzusehen, wie er sich selbst zerstört, würde ich seine Events auch nicht besuchen. Besonders rein inhaltlich gesehen, war DMDB eine Nullnummer. Nur mit seiner netten Begrüßung konnte er punkten. Heutzutage muss man kreativ sein, um beim Publikum auch inhaltlich anzukommen. Einfach nur Lebensläufe von ein paar Knast Insassen abzulesen ist wirklich keine Kunst. Und wen interessieren diese Knast Insassen überhaupt????
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Mein Mann schätzt (ohne die genauen Details zu kennen) bei ausverkauftem Haus bleibt was zwischen 3.100 - 4.700€ (bleibt so vage, da man die Miete und Kosten für Tontechnik und Beleuchter etc. nicht kennt), vor Einkommenssteuer. Er tippt grob 2.000€ - 3.000€ Reingewinn + Merch.
Oh echt so wenig? Bei 230 Karten? Und bei 50 Karten? Wäre das ein Minusgeschäft?
Es wird bestimmt einen Grund haben, warum er in so vielen Städten auftritt.


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Der Mensch Jens Söring

gestern um 23:02
@Pharus
Wenn du das öfters machst, frag ihn doch mal nach nem Mengenrabatt. Das würde ihm gefallen, Wetten. Dauer Gast, das gibt Prozente.
Du würdest dann offiziell zum groupie ernannt und darfst evtl noch mit auf die Plakate. Wer weiß.,Mitreisender Fan? Du darfst dann seinen schweren Buchkoffer tragen… was meinst Du?
Nicht, dass Du noch das Lager wechselst…


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Der Mensch Jens Söring

gestern um 23:13
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Also bitte, gibt es wirklich Menschen die sich ne Tasse oder nen TShirt mit seinem Gesicht kaufen (würden)?
Kannste dir selbst für paar Euronen online anfertigen lassen.

Und der vertickt dann vielleicht das Zeug für 49,00 €. Und wer bitte zieht so ein T-Shi(r)t an? Am besten dann noch eins mit seinen Tourdaten drauf, wie von Metallica oder AC/DC. 🤣


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Der Mensch Jens Söring

gestern um 23:13
@calligraphie
Oh, du bist so geistreich. Genauso, wie ich es erwartet habe. Ich hoffe, du bist im echten Leben genauso schlagfertig.


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Der Mensch Jens Söring

um 00:21
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Also bitte, gibt es wirklich Menschen die sich ne Tasse oder nen TShirt mit seinem Gesicht kaufen (würden)? Nen unterschriebenes Programmheft ok, wegen meiner auch nen Foto - aber sonst? Ok....
Vielleicht sollte er Toilettenpapier mit seinem Konterfei bedrucken lassen. Das würde sogar ich kaufen und hätte meine wahre Freude daran, ihm täglich ins ...
Aber lassen wir das.
Ob seine Auftritte finanziell ein Minusgeschäft sind, sei dahingestellt.
Söring braucht die Öffentlichkeit, sie ist sein Lebenselixier. Ich schätze, daß sich kaum ein Kritiker zu seinen Comedy-Auftritten verirren wird. Bestenfalls, um einmal einem skrupellosen, gewissenlosen Mörder in die eiskalten Augen zu sehen. Die meisten wollen nicht nachdenken, wollen sich berieseln, unterhalten lassen. Niveau ist keine Hautcreme und heute nicht gefragt. Eine Win-Win-Situation also: schnellebige, billige Unterhaltung von einem billigen Entertainer. Und Söring findet Zuhörer und Leute, die ihn bewundern.
Auf Dauer aber wird es ihn nicht befriedigen, von dieser Schicht angehimmelt zu werden.
Was wird er dann tun?


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Der Mensch Jens Söring

um 10:18
Zitat von PharusPharus schrieb: Oh echt so wenig? Bei 230 Karten? Und bei 50 Karten? Wäre das ein Minusgeschäft? Es wird bestimmt einen Grund haben, warum er in so vielen Städten auftritt.
Nee, Minus macht er vermutlich nicht, er muss halt zumindest die Fixkosten tragen. Wie jemand schrieb, wir schätzen (kein Insiderwissen), dass Venue + Ton- und Lichttechniker so 1.000€ - 1.500€ kosten, Umsatzsteuer fällt an, die Buchungsplattformen sind auch recht teuer, seine Reisekosten. Aber es ist nicht so, dass er halt 20 Auftritte macht und dann zwei Jahre problemlos davon leben kann.
Zitat von AschkalonAschkalon schrieb: Söring braucht die Öffentlichkeit, sie ist sein Lebenselixier. Ich schätze, daß sich kaum ein Kritiker zu seinen Comedy-Auftritten verirren wird. Bestenfalls, um einmal einem skrupellosen, gewissenlosen Mörder in die eiskalten Augen zu sehen.
Er hat sich selbst davon überzeugt, dass er es nicht war, da braucht er Bestätigung. Und sonst hat er nicht viel, keine Ausbildung, etc.


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Der Mensch Jens Söring

um 11:11
Zitat von AschkalonAschkalon schrieb:Ich schätze, daß sich kaum ein Kritiker zu seinen Comedy-Auftritten verirren wird.
Oh doch, ich glaube schon, wenn auch nur wenige. Unter Hammels Videos auf Youtube haben schon welche in den Kommentaren geschrieben, dass Sie seine Events besucht hatten, und es waren keine Befürworter von Söring. Ich denke, dass seine Zuhörerschaft sehr gespalten ist, ein Teil, der ihn anhimmelt, und ein anderer Teil, der ihn kritisiert. Jemand, der gar keine Meinung zu JS hat, wird sich wahrscheinlich nicht zu seinem Auftritt verirren.


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Der Mensch Jens Söring

um 11:20
@Rick_Blaine

Ist das so, wie JS sagt - das Urteil ist in Dt. Nicht rechtsgültig?
Kritik an seinen Auftritten kann Söring nach eigenen Angaben nachvollziehen. Manche Menschen sähen es kritisch, dass ein wegen Doppelmordes verurteilter Mann heute auf Bühnen stehe. Söring verweist in diesem Zusammenhang auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Urteil aus den USA sei in Deutschland nicht rechtsgültig, er habe hier keinen Eintrag im Strafregister und keinen Kontakt zur Justiz.
Quelle:
https://www.wuppertaler-rundschau.de/termine/jens-soering-tritt-am-26-juni-in-wuppertal-auf_aid-149846725
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Aber es ist nicht so, dass er halt 20 Auftritte macht und dann zwei Jahre problemlos davon leben kann.
Vielleicht sind die Events in kleinen Locations, also Restauransts, recht günstig fuer JS.
Wenn man sich fuer einen Geburtstag einen Raum mietet, zahlt man idR ja auch nur Getränke und Essen, aber keine Raummiete.
Vielleicht ist das da auch so, dann gehen die 34€ ganz an JS.
Wenn nur 30-40 Hansel im Kinosaal auftauchen, wird es mit den Fixkosten doch schnell knapp.

Auf Eventim sind einige seiner Auftritte jetzt mit gut 40€ ausgepreist. Was echt viel ist - hier, fuer die örtliche Kleinkunstbuehne sind die Ticketpreise zumeist unter 30€.

Ich glaube, die Kuh ist auch bald gemolken - die, die JS mal life sehen und kennenlernten wollten, hatten inzwischen ja oft genug die Gelegenheit - und inhaltlich ist da ja nicht viel zu erwarten, die Hälfte der Veranstaltung dreht sich ja immer um Jens.....


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Der Mensch Jens Söring

um 11:30
Zu seinem Programm:
Stell dir vor, du wirst in der Knastdusche von einem Mithäftling bedrängt. Was würdest du tun?​

Das Publikum stimmt ab, dann erklärt Jens Söring bei jeder Möglichkeit, was die Folgen wären.
Quelle:
https://www.jens-soering.de/

Ganz ehrlich - wenn interessiert das?
Und hat dafuer Boecke, 34-40€ springen zu lassen?

Ich sehe gerade: Die Buchungen ueber Eventim sind rund 5€ teurer als ueber JS Seite.


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Der Mensch Jens Söring

um 12:02
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:@Rick_Blaine

Ist das so, wie JS sagt - das Urteil ist in Dt. Nicht rechtsgültig?

Kritik an seinen Auftritten kann Söring nach eigenen Angaben nachvollziehen. Manche Menschen sähen es kritisch, dass ein wegen Doppelmordes verurteilter Mann heute auf Bühnen stehe. Söring verweist in diesem Zusammenhang auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Urteil aus den USA sei in Deutschland nicht rechtsgültig, er habe hier keinen Eintrag im Strafregister und keinen Kontakt zur Justiz.
Nun, schauen wir dazu mal ins Gesetz. Da steht:
§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
1Die Eintragung einer Verurteilung, die nicht durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangen ist, in das Register oder die Erteilung einer Auskunft aus dem Register an eine Stelle eines anderen Staates oder an eine über- und zwischenstaatliche Stelle ist unzulässig, wenn die Verurteilung oder die Erteilung der Auskunft wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widerspricht. 2Liegt eine Verurteilung oder ein Ersuchen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union vor, ist die Eintragung der Verurteilung oder die Erledigung des Ersuchens unzulässig, wenn die Verurteilung oder die Erledigung des Ersuchens im Widerspruch zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht.
§ 54
Eintragungen in das Register
(1) Strafrechtliche Verurteilungen, die nicht durch deutsche Gerichte im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangen sind, werden in das Register eingetragen, wenn

1. die verurteilte Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes geboren oder wohnhaft ist,
2. wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden oder sinngemäß umgestellten Sachverhalts auch nach dem im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse, eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung hätte verhängt werden können,
3. die Entscheidung rechtskräftig ist.
(2) Erfüllt eine Verurteilung die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 nur hinsichtlich eines Teils der abgeurteilten Tat oder Taten, so wird die ganze Verurteilung eingetragen.

(3) 1Ist eine Verurteilung einzutragen oder ist sie bereits eingetragen, wird auch Folgendes eingetragen:

1. als Folgemaßnahmen spätere Entscheidungen oder sonstige Tatsachen, die sich auf die Verurteilung beziehen,
2. bei der Übermittlung einer Strafnachricht mitgeteilte Bedingungen, die die Verwendung des Mitgeteilten beschränken,
3. soweit es sich um eine Verurteilung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union handelt, Mitteilungen zu
a) der Tilgung,
b) dem Ort der Tatbegehung und
c) den Rechtsverlusten, die sich aus der Verurteilung ergeben,
4. eine deutsche Entscheidung, durch die die ausländische Freiheitsstrafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung für vollstreckbar erklärt wurde.
2Wird eine eingetragene Verurteilung durch die Eintragung einer Folgemaßnahme ergänzt, ist § 55 Absatz 2 nicht anzuwenden.
§ 55
Verfahren bei der Eintragung
(1) Die Registerbehörde trägt eine Verurteilung, die nicht durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangen ist, ein, wenn ihr die Verurteilung von einer Behörde des Staates, der sie ausgesprochen hat, mitgeteilt worden ist und sich aus der Mitteilung nicht ergibt, daß die Voraussetzungen des § 54 nicht vorliegen.

(2) 1Die betroffene Person soll unverzüglich zu der Eintragung gehört werden, wenn ihr Aufenthalt feststellbar ist. 2Ergibt sich, daß bei einer Verurteilung oder einem abtrennbaren Teil einer Verurteilung die Voraussetzungen des § 54 Abs. 1 nicht vorliegen, so ist die Eintragung insoweit zu entfernen. 3Lehnt die Registerbehörde einen Antrag der betroffenen Person auf Entfernung der Eintragung ab, so steht der betroffenen Person innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung die Beschwerde zu. 4Hilft die Registerbehörde der Beschwerde nicht ab, so entscheidet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
§ 56
Behandlung von Eintragungen
(1) 1Eintragungen nach § 54 werden bei der Anwendung dieses Gesetzes wie Eintragungen von Verurteilungen durch deutsche Gerichte im Geltungsbereich dieses Gesetzes behandelt. 2Hierbei steht eine Rechtsfolge der im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden Rechtsfolge gleich, der sie am meisten entspricht; Nebenstrafen und Nebenfolgen haben für die Anwendung dieses Gesetzes keine Rechtswirkung.

(2) 1Für die Nichtaufnahme einer nach § 54 eingetragenen Verurteilung in das Führungszeugnis und für die Tilgung der Eintragung bedarf es nicht der Erledigung der Vollstreckung. 2Satz 1 gilt nicht, soweit die Verurteilung im Geltungsbereich dieses Gesetzes vollstreckt wird.

(3) Die §§ 39 und 49 gelten entsprechend.
Quelle: Bundeszentralregistergesetz

Die Antwort ergibt sich vor allem aus § 54. Der Doppelmörder ist deutscher Staatsbürger und das ergangene Urteil widerspricht nicht den wesentlichen deutschen Rechtsgrundsätzen.

Der einzige manchmal vorliegende Grund einer Nichteintragung ist, dass das amerikanische Urteil nicht offiziell den deutschen Behörden mitgeteilt wurde (§ 55). Das kann vorkommen, weil die einzelnen amerikanischen Bundesstaaten oft kein Interesse an dem Aufwand haben.


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