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Obdachloser auf Drogen

150 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krank, Physisch, Obdachloser ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 18:44
@Teegarden
@Namrael


Wie schon gesagt, besonders nett ist es halt nicht. Ich fände es auch nicht nett gefilmt zu werden und würde es selbst nicht tun. Aber es ist eben auch nicht privat, sondern öffentlich. Er wurde nicht in seiner Wohnung beobachet sondern draußen. Außerdem hat er direkt in die Kamera geschaut und nichts gesagt. Daher kann man mal annehmen, dass er wusste, dass er gefilmt wird und hat aber trotzdem nichts unternommen.

Und um jemanden betriebsbedingt zu kündigen braucht der Chef auch keine Youtube-Videos. Zumal ich anzwiefle, dass derart eingefahrene Chefs sich Youtube Videos mit 3000 Klicks und dem Titel "Kinder, nehmt keine Drogen" anschaut.

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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 18:47
Zitat von GimGim schrieb: Außerdem hat er direkt in die Kamera geschaut und nichts gesagt. Daher kann man mal annehmen, dass er wusste, dass er gefilmt wird und hat aber trotzdem nichts unternommen.
In dem Zustand hättest du wahrscheinlich auch nicht mehr viel dagegen gemacht. ;)
Youtube Videos mit 3000 Klicks und dem Titel "Kinder, nehmt keine Drogen" anschaut.
Es gibt mit Sicherheit noch andere Schlüsselworte. Die Heimatstadt des Betroffenen evtl. Man weiß es nicht. Ich kann auch nur spekulieren.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 18:47
@Gim

Es ist aber immernoch ein unterschied nur gefilmt zu werden von einer privatperson oder das ganze einem millionenpublikum zu zeigen.

und was ist wenn der name des mannes rauskommt? Dann ist er mit dem video in zusammenhang zu bringen.

ausserdem weiss ich nicht ob der mann sich im klaren ist ob er gefilmt wird, hab nur 3 sekunden vomvideo gesehen, da wusste ich schon um was es geht und brauch mir nicht das gesqmte video angucken.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 18:55
@Teegarden
@Namrael


Nunja, so hart es klingt aber, letzten Endes ist er selber Schuld. Jedenfalls wenn er gesoffen oder Drogen konsumiert hat. Wenn er das macht und öffentlich so einen Auftritt hinlegt, warum sollte dann ein anderer Schuld daran tragen. Er hat es verschuldet und muss dann auch die Konsequenzen bezüglich Arbeit usw. tragen. Wenn er anderenfalls behindert oder geistig verwirrt ist, weiß jedoch der Chef mit Sicherheit davon und wird ihn deswegen auch nicht kündigen. Man kann schlielich nicht auf Arbeit normal und in der Freizeit behindert sein.

Und nochmal für euch beide, weil ihr es scheinbar schon wieder überlesen habt: Ja ich verurteile das Filmen ebenfalls. Sowas macht man als moralisch handelnder Mensch einfach nicht. Aber wie bereits gesagt, hatte der Mann direkt in die Kamera gesehen udn nichts getan. Augenscheinlich hat es ihn also nicht gestört, gefilmt zu werden. Derjenige, der das aufgenommen und ins Internet gestellt hat, ist trotzdem ein blöder Arsch. Aber es ist nunmal nicht verboten auf öffentlichen Plätzen zu filmen. Deswegen wird man da kaum was machen können.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:02
Zitat von GimGim schrieb:Nunja, so hart es klingt aber, letzten Endes ist er selber Schuld. Jedenfalls wenn er gesoffen oder Drogen konsumiert hat.
Traurig, dann kann man ja nur hoffen das er unzurechnungsfähig ist (keine Drogen konsumiert hat), dann könnten wenigstens die Verwandten klagen (wenn es denn welche sehen und gibt).
Die Würde des Menschen ist unantastbar.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:03
Zitat von GimGim schrieb:Er hat es verschuldet und muss dann auch die Konsequenzen bezüglich Arbeit usw. tragen.
Aber nicht wenn jemand ohne sein Wissen ein Video davon macht!

Nein es ist nicht verboten auf öffentlichen Plätzen zu filmen. Aber es ist nicht erlaubt gezielt auf einem öffentlichen Platz jemand zu filmen ohne dass er einverstanden ist, und dieser Mann im Video hat es anscheinend nicht gerallt dass er gefilmt wird.
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden....

Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet (siehe auch Mephisto-Entscheidung).

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht unbedingt.[3] Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden. Die Erkennbarkeit einer Person entfällt auch dann nicht, weil diese sich altersbedingt verändert hat. Eines Beweises, dass die Person tatsächlich erkannt wird, bedarf es nicht.[4]

Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006[5] aus:

„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“

Ähnlich entschied über eine Veröffentlichung in der Presse auch das Landgericht Hamburg. ....

Erlaubt ist die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk (z.B. zufällig vorbeilaufende Personen vor einem fotografierten Gebäude) erscheinen.
Die Zitate will ich dir jetzt nicht allein aufs Auge drücken, die sind für alle die es interessiert. :) Also nicht in den falschen Hals kriegen. ^^


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:08
Hatte mit so was noch nichts zu tun, daher kannte ich die Rechtslage nicht wahrlich und wäre von daher nicht über „diese Brücke“ von „Gim“ gegangen.
Danke für deine Information. @Namrael


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:09
@Agnodike

Immer wieder gerne :)


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:11
@Gim

Warst du noch nie betrunken? In deiner freizeit? Odee auf irgendwelchen parties, ich hab solche jugendsünden, heute trink ich keinen alkohol mehr, aber wenn ich alkohol in meiner freizeit trinke hat das nichts mit meiner arbeit zu tun, die kann ich trotzdem noch leisten...


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:11
@Gim
Zitat von GimGim schrieb:letzten Endes ist er selber Schuld. Jedenfalls wenn er gesoffen oder Drogen konsumiert hat
Der Gesetzgeber sieht das anders. Taten, die im Drogen- oder Vollrausch begangen werden, werden nach dem sogn. Vollrauschparagraphen behandelt.
Zitat von GimGim schrieb:Sowas macht man als moralisch handelnder Mensch einfach nicht.
Oha, mal wieder die Moralkeule. Das hatten wir lange nicht.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:11
Erlaubt ist die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk (z.B. zufällig vorbeilaufende Personen vor einem fotografierten Gebäude) erscheinen.


Er wurde NICHT nur als Beiwerk gefilmt, sondern gezielt.


Und das ist für mich der springende Punkt. Hat er danach sein Einverständnis gegeben oder nicht? Solange wir das nicht wissen, können wir uns darüber solange streiten wie wir wollen ohne dass wir auf einen grünen Zweig dabei kommen.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:12
@KillingTime

Vollrauschparagraph? Kurz gesagt, nicht zurechnungsfähig? :ask:

*edit*

WAT? :D Du wirst bestraft weil du ne Scheibe einschlägst, bist aber voll, daher nicht zurechnungsfähig und deshalb wirst du bestraft weil du voll warst? Wie dämlich ist das denn bitte? XD


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:15
@Namrael

Ja, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:15
@Namrael
Wenn ich sein Chef wäre, dann wäre ich froh so ein Video von meinem Arbeitnehmer zu bekommen.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:16
@Butterbirne

Wieso? Dann hast du evtl. ne gute Arbeitskraft weniger, nur weil er einmal so drauf war? Lohnt sich das wirtschaftlich? Bei großen Betrieben ist es wurscht, aber bei kleineren wo jeder gebraucht wird nicht.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:22
@KillingTime

*kopfschüttel*

Die haben echt zuviel Zeit um sinnlose Gesetze zu erfinden.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:28
@Namrael
@Agnodike


Gut, diesen Fehler gestehe ich ein. Es ist offensichtlich verboten, wenn man jemanden gezielt filmt und erst Recht wenn man das Material dann noch veröffentlicht.

@Teegarden

Es ist in der Tat etliche Jahre her, seit ich das letzte Mal berauscht war. Auch zu der Zeit, als ich Alkohol konsumiert hatte, was mit 14 oder so gewesen sein muss, war ich nie so betrunken, dass ich nicht mehr wusste was ich tue. Ich verurteile Drogenkonsum scharf. Da schließe ich auch Alkohl- und Nikotinkonsum mit ein. Das heißt natürlich nicht, dass ich keine Jugendsünden begangen hätte.

@KillingTime

Bitte auf den Wortlaut achten. Er ist dafür verantwortlich, dass er Alkohol oder Drogen konsumiert hat. Es sei denn, ihm wurde vor dem Video Wodka eingeflöst. Und dann hat er vielleicht eingeschränkte Schuldfähigkeit bei Delikten. Worauf ich mich allerdings bezog ist sein verrücktes Verhalten. Wenn man sich berauscht, weiß man in der Regel, worauf man sich da einlässt. Als ich sagte, dass er selbst Schuld ist, meinte ich damit, dass er damit hätte rechnen müssen, dass sein verrücktes Verhalten Konsequenzen hat.
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Oha, mal wieder die Moralkeule. Das hatten wir lange nicht.
Ja und jetzt? Was willst du mir damit sagen? Das man fremde Leute nicht filmt um sich (auch noch im Internet) über sie lustig zu machen, sage ich bereits seit meinem ersten Post in diesem Thread. Und da scheint mir hier bisher auch jeder zuzustimmen.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:31
@Gim
Zitat von GimGim schrieb:Worauf ich mich allerdings bezog ist sein verrücktes Verhalten.
Ich weiß es nicht, ich habe das Video nicht gesehen. Ich finde es schlimm, wenn jemand von Wildfremden bei sowas gefilmt wird. Man sieht ja dann doch wo sowas landet - bei YouTube.
Zitat von GimGim schrieb:Was willst du mir damit sagen?
Ich mag das Wort "Moral" nicht, und ich sage es auch hier: Moral ist dem Zeitgeist geschuldet, und damit irrelevant.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:31
@Namrael
Zitat von NamraelNamrael schrieb:Wieso? Dann hast du evtl. ne gute Arbeitskraft weniger, nur weil er einmal so drauf war? Lohnt sich das wirtschaftlich? Bei großen Betrieben ist es wurscht, aber bei kleineren wo jeder gebraucht wird nicht.
Solche Leute möchte man einfach nicht beschäftigen. Man stelle sich vor ein Kunde von mir, fährt zufällig in dem Bus mit und erkennt ihn wieder.


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Obdachloser auf Drogen

01.04.2014 um 19:33
@Gim

Tja und stell dir mal vor du wirst so gefilmt worden und das hätte dein ausbilder gesehen oder so, würdest du nicht toll finden.
ich hätte sowas auch nicht toll gefunden.

man weiss ja sonst nichts über das video, eventuell ist es schon lter und der mann hat sich gefangen und gejt jetzt einer arbeit nach und dann holt ihn eventuell so ein video wieder ein, wäre wohl nicht so klasse (is jetzt nur mal ein beispiel von mir).


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