CosmicQueen
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2009
dabei seit 2009
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 15:44@Roydiga
Ja, grundsätzlich darf man Einbrecher "nicht mal so" erschießen, aber den Eindruck bekommt man hier.
Denn:
Ja, grundsätzlich darf man Einbrecher "nicht mal so" erschießen, aber den Eindruck bekommt man hier.
Denn:
Erforderlichkeit (tatsächlicher Aspekt) Die Abwehr muss das mildestehttp://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/14-rechtswidrigkeit-notwehr.pdf (Archiv-Version vom 27.03.2016)
der zur Abwehr des Angriffs gleichermaßen geeigneten Mittel darstellen. G


