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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 15:44
@Roydiga
Ja, grundsätzlich darf man Einbrecher "nicht mal so" erschießen, aber den Eindruck bekommt man hier.

Denn:
Erforderlichkeit (tatsächlicher Aspekt) Die Abwehr muss das mildeste
der zur Abwehr des Angriffs gleichermaßen geeigneten Mittel darstellen. G
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/14-rechtswidrigkeit-notwehr.pdf (Archiv-Version vom 27.03.2016)

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aero ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 15:44
@Egi


na ja...überzeugend wirkt das jetzt nicht auf mich was du da sagst...und wie kommst du auf die Angels.?


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Venom ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 15:46
@aero
Du, sie drücken uns nicht einfach so Waffen in die Hand. Es wurden erstmal Beweise für den Einbruch gesammelt und es wurde geschaut wo wir zu dem Zeitpunkt waren usw.
Mir ist es wurscht wenn einer einbricht versuche ich ihn wenn es möglich ist nur zu verletzen indem ich auf seine Beine ziele (wobei da kann er genauso verbluten aber trotzdem), wenns zu gefährlich ist bezahlt er mit seinem Leben. Das gilt dann trotzdem als Notwehr bzw sie würden es eh nachweisen können.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 15:47
@CosmicQueen

Und wer wollte hier Einbrecher "mal eben so" erschießen?
Davon sprichst nur du, alle anderen sprechen von Notwehr, du hast das Selbstjustiz genannt, jetzt bestreitest du das alles.


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aero ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 15:48
@Venom

Das hört sich schon ganz anders an. Alles klar.


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Venom ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 15:52
@aero
Was aber kein Argument dafür ist, dass man dann die Pistole überall mitnimmt und damit angibt :D


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Egi ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 15:53
CosmicQueen sollte die eigenen verlinkten Beiträge besser rezipieren:
Erforderlichkeit (tatsächlicher Aspekt)
Die Abwehr muss das mildeste der zur Abwehr des Angriffs gleichermaßen geeigneten Mittel darstellen.

Grundsätzlich darf der Angreifer aber das Mittel anwenden, welches den Angriff mit Sicherheit beendet. Er darf nicht auf ein für ihn „riskanteres“ Mittel verwiesen werden

(keine „Verhältnismäßigkeitsprüfung“; Grund: es wird nicht nur das angegriffene Rechtsgut vor Verletzung bewahrt, sondern zugleich die Rechtsordnung als solche verteidigt). Liegen mehrere gleich effektive Mittel vor, so ist zudem die Zumutbarkeit zu beachten.
Ein Schuss in die Brust eines körperlich deutlich überlegenen Täters, der gewaltsam in die Wohnung eindringt, beendet den Angriff mit Sicherheit. Der Schütze handelt im Rahmen des Gesetzes.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 15:57
@Roydiga
Ja, für mich! und davon sprach ich auch die ganze Zeit, ist das Selbstjustiz. Selbst wenn man per Gesetz einen Einbrecher auf der Flucht z.B erschießen darf (da Hab und Gut verteidigt wird) ist es für MICH Selbtsjustiz einen Einbrecher der irgendeine Ware klauen will, abknallen zu dürfen. Deshalb schrieb ich ja, schon gefühlte 100 Mal, dass ich Schusswaffen in privater Hand nicht beführworte.


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tufan ehemaliges Mitglied

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27.06.2015 um 15:57
Man tritt nicht jemanden, der auf dem boden liegt. Das ist sann auch keine Notwehr mehr.. :D


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27.06.2015 um 16:04
Meine Mutter wurde mal auf Arbeit ausgeraubt, indem ihr ein Riesenmesser unter die Kehle gehalten wurde, der Täter hat damals mehrere tausend Mark erbeutet und meinte, er kommt wieder.

Er wusste sogar, wo der Tresor ist, deshalb hat die Polizei meiner Mutter sofort eine Schusswaffe nahegelegt und wir haben auch relativ schnell eine bekommen.


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Venom ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 16:08
@CosmicQueen
Es ist auch verboten zu klauen, und der Einbrecher hat mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch eine Waffe. Man muss ihn zwar nicht töten, aber kampfunfähig machen ist nicht verboten in so einem Fall. Wenn der Einbrecher jedoch auf der Flucht erschossen wird ist es keine Notwehr mehr, der Besitzer wird aber soweit ich es weiß nicht so hart bestraft wie jemand der einfach so jemanden erschießt.

Ich habe zb eine (habe schon erklärt warum) und das legal. Wenn einer einbricht muss ich ihn auch aus der Distanz kampfunfähig machen und notfalls erledigen können, weil ich sonst selber dran bin.
Ich renne ja schließlich nicht mit ihr herum und schieße durch die Gegend oder so, sondern habe sie nur zur Notwehr da.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 16:24
Zitat von VenomVenom schrieb:Es ist auch verboten zu klauen,
Es ist auch verboten Kinderpornographisches Materialal zu beziehen, in bestimmten Kreisen ist das für einen Obulus von lächerlichen 5000,- Öcken abgegolten.

In Amerika kann man in manchen Staaten Waffen frei erwerben und besitzen

Wikipedia: Waffenrecht (Vereinigte Staaten)

Wollen wir sowas hier bei uns? also ich nicht.


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Venom ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 16:28
@Heijopei
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Wollen wir sowas hier bei uns? also ich nicht.
Normalerweise kriegt man die Waffen nur bei Ausnahmen (wie zb bei mir) und nicht so wie in den USA.
Dass einige aber illegal an die Waffen kommen ist was ganz anderes.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 16:29
@CosmicQueen
Ich glaube du setzt jeden Schusswaffengebrauch damit gleich, dass dann aus Lust und Laune der Einbrecher erschossen wird.

Da muss man allerdings differenzieren, wenn ich Notwehr ausübe um mich oder auch mein Eigentum zu schützen, dann muss ich darauf abzielen diesen Angriff zu beenden, du hast also insofern Recht, dass kein Rachegedanke erlaubt ist oder die Haltung "du brichst ein, dafür knall ich dich ab". ABER der Angegriffene muss wie schon oft erwähnt, kein eigenes Risiko in Kauf nehmen, er schiesst auf den Angreifer um ihm zu stoppen (darunter zählt auch die Flucht mit der Beute zu unterbinden) so weit so gut, wenn der Angreifer dabei umkommt, dann ist das erstmal sein Pech.

Einen offensichtlich ohne Beute fliehenden Einbrecher darf ich selbstverständlich nicht einfach so erschiessen.

Ich kann auch die Sicht des Einbrechers unter Umständen nachvollziehen, man ist ne arme Sau aus Rumänien, man hat gar nichts, keine Schulbildung keine Chance, das ist auch echt Pech und bedauernswert, aber wenn derjenige sich entscheidet Rechtsnormen zu verletzten, dann darf kein Unschuldiger dafür hinhalten oder muss das so hinnehmen.

@Venom
Die meisten Einbrecher sind nicht mit einer Waffe ausgestattet, von Hebelwerkzeugen etc. die man als gefährlichen Gegenstand missbrauchen kann mal abgesehen.

Dennoch muss man als argloser Bürger nicht auf solche Wahrscheinlichkeiten vertrauen

@Tussinelda
Schau ins Waffengesetz, Anlage 1, Abschnitt 2, 4.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

Dort ist der Begriff des Führens erläutert, alles was per Gesetz nicht verboten ist, ist erlaubt, das ist ein rechtstaatlicher Grundsatz ;)


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Egi ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 16:32
@Heijopei

Das deutsche Waffenrecht ist mit dem US-amerikanischen aber wirklich nicht vergleichbar. In Deutschland dürfen Sie z.B. keine Vorstrafen haben, keine Probleme mit Alkohol und/oder Drogen, benötigen einen festen Wohnsitz und eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit (Tresor) für die Waffe/n, außerdem müssen Bedürfnis (Sportschütze oder Jäger) und Sachkunde nachgewiesen werden. Dann gibt es eine Waffenbesitzkarte. Diese gestattet es NICHT, die Waffe im öffentlichen Raum zu tragen. Ein Waffenschein für Privatpersonen wird in Deutschland nur in Ausnahmefällen erteilt. Richter und Staatsanwälte bekommen ihn relativ einfach, manche Politiker auch, ebenso Juweliere. Dann wird es schon seeeehr schwierig.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 16:40
@Venom
Zitat von VenomVenom schrieb:Dass einige aber illegal an die Waffen kommen ist was ganz anderes.
Waffen bekommt man an jeder Ecke in Deutschland, einwandfreie herkunft und ungegistriert.

Und nen Waffenschein braucht man auch nicht zwingend.

Aber darum geht es hier doch gar nicht, es geht darum das man nicht einfach Menschen abknallen kann wie es einem beliebt.

Es gibt da durchaus unterschiede ob ein paar übermütige Bengel versuchen dich auszurauben oder ob sich ein Triebtäter an einem kleinen Mädchen vergeht und die geschändete Leiche dann im fluss versenkt, oder irgendwo verscharrt.


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Venom ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 16:45
@Heijopei
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Aber darum geht es hier doch gar nicht, es geht darum das man nicht einfach Menschen abknallen kann wie es einem beliebt.
Keiner hier behauptet, dass man jemanden abknallen kann "wie es ihm beliebt", oder hat das jemand behauptet? Wenn ja, dann würde ich gerne den Zitat sehen.
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Es gibt da durchaus unterschiede ob ein paar übermütige Bengel versuchen dich auszurauben oder ob sich ein Triebtäter an einem kleinen Mödchen vergeht und die geschändete Leiche dann im fluss versenkt.
Aber Ausrauben ist nunmal auch gefährlich, und die Einbrecher sollte man nichtmal dann ganz in Schutz nehmen, wenn sie erst bei der Flucht erschossen werden. Wenn sie noch im Haus sind besteht ja immernoch die Gefahr, dass sie dem Besitzer und seiner Familie was antun können und erst recht wenn sie bewaffnet sind.


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27.06.2015 um 16:50
@Venom
Ansonsten besteht ja immernoch die Gefahr, dass sie dem Besitzer und seiner Familie was antun können und erst recht wenn sie bewaffnet sind.
Dann reagiere angemessen und wozu du in der Lage bist, den meisten kanst du die Waffe sowieso aus der Hand nehmen , weil die nicht wissen was sie im ernstfall damit tun sollen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 16:50
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Es gibt da durchaus unterschiede ob ein paar übermütige Bengel versuchen dich auszurauben oder ob sich ein Triebtäter an einem kleinen Mädchen vergeht und die geschändete Leiche dann im fluss versenkt, oder irgendwo verscharrt.
Es ist aber nicht meine Sache, zu entschlüsseln, ob er Triebtäter ist und meine Tochter verscharren könnte.
Sobald er sich in mein Haus begeben hat, hat er sich dem Risiko selbst ausgesetzt und ich würde sicherlich nicht abwarten, dass er erst meine Tochter verscharrt.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 16:53
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Dann reagiere angemessen und wozu du in der Lage bist, den meisten kanst du die Waffe sowieso aus der Hand nehmen , weil die nicht wissen was sie im ernstfall damit tun sollen.
Ohje, ein geradezu selbstmörderischer Rat. Denke an den Raubmörder aus dem Supermarkt bei Hannover. Da endete so ein Versuch tödlich.


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