Manchmal reicht sogar schon Wikipedia:
Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Dazu bedarf es einer Erlaubnis (Waffenschein).
Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen der Waffe, nicht aber zum Besitz. Wer Waffen in der Öffentlichkeit außerhalb des befriedeten Besitztums führen will, benötigt daher beides: Waffenbesitzkarte und Waffenschein.
Tragen der Waffe innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums, der eigenen Wohnung und der Geschäftsräume - und nur an diesen Orten - gilt nicht als Führen im Sinne des Gesetzes, ist also gestattet (weil kein Waffenschein erforderlich).
Die Aufbewahrung ist eine andere Baustelle. Waffen sind so aufzubewahren, dass sie vor Abhandenkommen und dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt sind. (Das ist auch gegeben, wenn die Waffe am Mann getragen wird). Während der Nachtruhe (wenn der Waffenbesitzer schläft) oder beim Verlassen der Wohnung muss sie aber in den Tresor.
Übrigens müssen Waffe und Munition nicht unbedingt getrennt gelagert werden, es kommt auf den Widerstandsgrad des Tresores an. Link anbei:
http://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf