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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:05
@planetzero
Zitat von planetzeroplanetzero schrieb:Die Frage ist, wie weit der Notwehrparagraph gefasst ist. Und der sollte meiner Meinung nach angesichts der tatsache, dass bezüglich Einbruchstraftaten ein de facto rechtsfreier Raum besteht, erweitert werden.
Da hast du den Sinn des Notwehrparagraphen aber arg falsch verstanden:

Er dient einzig dazu um einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren.
Er dient nicht zur Bestrafung von Tätern.

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:06
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Das kannst du gerne tun, so lange die Verhältnismäßigkeiten stimmen. ;)
Das setze ich voraus... :D
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:In diesem Fall von Hannover, stimmen die Verhältnismäßigkeiten nicht mehr, deshalb wird der Fall jetzt auch genauer unter die Lupe genommen.
Sobald jemand auf nicht natürlichem Wege zu Tode kommt, muss ermittelt werden. Allerdings scheint hier noch ein Schütze zu sein, der sich bereits mehrfach untrschiedlich geäussert hat, zum Tathergang und auch das Einschussloch im Rücken (wenn ich das recht erinner) ist eigentlich kein "Merkmal der Notwehr" mehr, da davon ausgegangen werden kann, das der/die flüchtende/-n Täter keine Beute hatten... der Einbruch schien ja noch in der "Anfangsphase" zu sein.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:08
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:wegen irgendwelchen Sachwerten....nope.
Das scheint mir der "ethisch-moralische" Teil zu sein. Aber den klammere ich für mich aus und bleibe bei der Nüchternheit der Gesetze :)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:10
@Hawkster
ich kann mir keinen Gegenstand vorstellen....wirklich nicht......das ist anders, wenn es um Menschen oder Tiere gehen würde, insbesondere, wenn diese mir auch noch nahestehen würden


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:10
@Hawkster
Ja, die Verhältnismäßigkeit einer Notwehrsituation ist laut Ermittlern nicht gegeben. Man kann das auch verkürzen.. ;)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:12
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich kann mir keinen Gegenstand vorstellen....wirklich nicht......das ist anders, wenn es um Menschen oder Tiere gehen würde, insbesondere, wenn diese mir auch noch nahestehen würden
Absolut akzeptabel, aber wenigstens ist klar worauf ich hinaus wollte. :)
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Ja, die Verhältnismäßigkeit einer Notwehrsituation ist laut Ermittlern nicht gegeben. Man kann das auch verkürzen.. ;)
Meins klingt besser :D finde ich ;)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:16
Zitat von planetzeroplanetzero schrieb:Die Frage ist, wie weit der Notwehrparagraph gefasst ist.
Die "Notwehr" ist sehr engmaschig gestrickt, eben damit damit kein Unfug getrieben werden kann. Und auch wenn dieses Gesetz genau definiert ist, ist es manchmal schwierig festzustellen ob eine Situation notwehrfähig war oder nicht.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:24
Wenn sich jemand beklauen lassen will ist das ja sein gutes Recht. Aber es ist ebenso jedermanns Recht sich gegen den Diebstahl zu wehren.
Schon grenzwertig wen man hier den Leuten die Grundrechte streitig machen will.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:26
@McMurdo
und wer macht das irgendwo? Ich finde es grenzwertig, dass hier immer wieder etwas unterstellt wird, was überhaupt nicht stimmt und auch somit nicht belegt werden kann.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:28
@Tussinelda
Indem man Leute verurteilt und zu Tätern macht, die ihr Eigentum verteidigt haben.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:29
@McMurdo
und wer macht das?Die behauptung konnte schon letztes Mal nicht belegt werden, aber mal in den Raum stellen, vielleicht glaubt es ja jemand, der den thread nicht exakt verfolgt....sind aber langsam olle Kamelle, sozusagen....hast Du sonst nix mehr, argumentativ oder so?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:30
@McMurdo
Das Verurteilen nicht wir, sondern ist, wie hier in dem Fall, eben so per Gesetz, sonst säße der gute Mann ja nicht in Untersuchungshaft.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:31
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Okay :) So betrachtet ist das natürlich richtig.... aber ich zB möchte nicht das meine Sachen spazieren getragen werden, also versuche ich den Straftäter von seiner Tat abzubringen...
Das kannst du, indem du die Zugänge zu deinem Haus absicherst. Das ist allemal effektiver als eine Waffe unter deinem Kopfkissen und würde genug Zeit geben, um die Polizei zu rufen und deren Eintreffen abzuwarten.
Dann muss der Hausbesitzer auch nicht befürchten, selbst in ein Kugelhagel der Einbrecher zu geraten ...


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:34
@Issomad
ja, beim Einbrecher sagt man, da er kriminell handelt, muss er damit rechnen, dass ihm etwas passiert...nur muss das der Hausbesitzer auch, er begibt sich nicht nur in Gefahr, sondern kann strafrechtliche Konsequenzen zu spüren bekommen und ist dann genauso kriminell, wie der Einbrecher, wenn er verurteilt wird...also im Grunde alles voll bekloppt


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:35
@Issomad

Ich gehe jetzt einmal davon aus das du mit "Waffe" eine "Schusswaffe" meinst und sage es von daher noch einmal: Sich zur Wehr setzen ist nicht beschränkt auf das Schiessen auf einen Angreifer.
Und selbst wenn ich mein Haus "absichere" ist es nicht ausgeschlossen, das jemand illegal eindringt. Dagegen setze ich mich, mit mir zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr, nach Möglichkeit mit dem "mildesten Mittel".
Jedem steht es frei sich nicht zur Wehr zu setzen, ob Einbruch, Raub, KV oder was auch immer, aber denen die sich zur Wehr setzen wollen, dürfen das.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:38
@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Wenn sich jemand beklauen lassen will ist das ja sein gutes Recht. Aber es ist ebenso jedermanns Recht sich gegen den Diebstahl zu wehren.
Schon grenzwertig wen man hier den Leuten die Grundrechte streitig machen will.
Jetzt im Ernst?

Die meisten Hausbesitzer-Verteidiger hier argumentieren ja damit, dass ihrer Meinung nach der Besitzer um sein Leben fürchten musste. Finde ich ja eine nachvollziehbare Meinung.

Aber jetzt ist ein über-den-Haufen-Ballern schon bei DIEBSTAHL gerechtfertigt, ja sogar ein Grundrecht? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das so nicht im Grundgesetz drinsteht.

Ich darf demnach also auch jemandem, der mir am Dönerstand die Geldtasche aus der Hand fuchst, die Kehle aufschneiden, verstehe ich das so ungefähr richtig?


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Venom ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:41
@MareTranquil
Zitat von MareTranquilMareTranquil schrieb:Ich darf demnach also auch jemandem, der mir am Dönerstand die Geldtasche aus der Hand fuchst, die Kehle aufschneiden, verstehe ich das so ungefähr richtig?
War er bewaffnet? - Ja
War er nicht bewaffnet? - Nein

Wobei...du musst ja nicht unbedingt gezielt die Kehle durchschneiden, aber kommt halt drauf an.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:42
@Venom
Wobei...du musst ja nicht unbedingt die Kehle durchschneiden, aber kommt halt drauf an.
Wenn er bewaffnet ist, ist es kein Diebstahl, sondern bewaffneter Raub. Das ist eine ganz andere Größenordnung.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:43
Zitat von MareTranquilMareTranquil schrieb:Wenn er bewaffnet ist, ist es kein Diebstahl, sondern bewaffneter Raub
Da behaupte ich jetzt einfach mal: Nö :) Wenn er dich während des Diebstahls nicht mit einer Waffe bedroht, ist es eben nur Diebstahl. Sollte er, weil er nicht gefasst werden möchte, eine Waffe ziehen um dir zu entkommen... das ist dann dumm gelaufen :)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

29.06.2015 um 17:44
@ threefish
Zitat von threefishthreefish schrieb:Er dient einzig dazu um einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren.
Er dient nicht zur Bestrafung von Tätern.
Vielen Dank für die Aufklärung. Juristisch sachkundige Hobbyforisten bereichern ein ums andere Mal meinen Tag.

Nur mal ergänzend: der PARAGRAPH dient nicht der "Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs" sondern der Klarstellung, welche Maßnahmen zur Abwehr welchen Angriffs straffrei bleiben.




@ Tussinelda

Das staatliche Gewaltmonopol beruht auf der Voraussetzung, dass der Staat willens und in der Lage ist, seine Bürger zu schützen.

Unser Staat ist aber weder noch umfänglich willens noch gar dazu in der Lage, die Bürger zu schützen (Stichwort Grenzkontrollen, fehlender Strafverfolgungsdruck bei Verbrechen wie Einbrüchen etc.).

Wenn dies der Fall ist, bröckelt die Legitimität des staatlichen Gewaltmonopols.

Dann wird es für jeden einzelnen Bürger notwendig und legitim, notfalls sein Leib und Leben sowie sein Eigentum selbstständig auch mit Einsatz von Gewalt zu schützen. Konsequenterweise sollte das dann auch legalisiert werden.

So geht das.


@ issomad

Deine Ausführungen werden die abertausende von Einbruchsopfern trösten, die ihr Haus für ein paar Tausend Euro "gesichert" haben und dann erlebten, mit welchem Furor sich die Polizei daran machte, die Einbrecher zu ermitteln, die es merkwürdigerweise trotzdem schafften, ins Haus einzudringen.


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