@lycka @Dumas @Genosis Ich will mich auch nicht ständig wiederholen müssen. Wenn man jemanden abschieben kann, dann muss er auch abgeschoben werden, wenn er hier gewisse Straftaten begangen hat. Meine Frage war doch vor allem diejenige, was passiert, wenn der Staat, wohin man den Asylbewerber abschieben will, ihn nicht aufnimmt. Dann kannst du ihn zu irgendeiner Grenze bringen, aber der andere Staat nimmt in nicht an. Was machst du dann? Sollen wir den Asylbewerber dann mit einer Bazooka über die Grenze ballern? Ich gehe vollkommen d'accord, dass jemand sein Asylrecht verwirkt hat, wenn er z.B. eine Vergewaltigung begeht. Dann wäre die nächste Option, ihn abzuschieben. Dummerweise kannst du jemanden nicht einfach abschieben, wenn der andere Staat ihn nicht will. Zwar gibt es Staaten die keine Staaten sind wie Libyen etc., aber dann stellt sich die Frage, ob ein Staat wie Deutschland es verantworten kann, jemand in den Tod zu schicken. Darüber kann man diskutieren.