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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:08
@jihotiyo

Was aber selbst wenn es stimmt unerheblich ist für die diskussion darüber, ob das, was ihr passiert ist, hätte strafbar sein sollen.

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:11
Och Gottchen, jetzt wird GLL auch noch von so einem drittklassigen Ballermann Sänger auf 5000 Piepen Schadensersatz verklagt... Anscheinend ist sie zu einem vertraglich geregelten "Videodreh" nicht angetanzt. Dabei hat sie irgendwie von garnichts gewußt.
Zack die Bohne.
Kam zumindest so gerade im Lokalradio ...


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:13
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wie solle eine erfolgreiche falschbeschulidgung da aussehen?
Aussage gegen aussage gibt es ja immernoch.
ja aber laut deiner logik sind die zeugen, der tropfen der das vergewaltigungsfass zum überlaufen und damit eine verurteilung bringen soll.
mit falschbeschludigung in diesem fall meine ich noch den gängigsten, nämlich "opfer" hat irgendeinen grund den "täter" falsch zu beschuldigen, die zeugen die vor gericht sind sagen wahrheitsgemäß aus was sie vor der "vergewaltigung" gesehen haben. also "nein" "ich will nicht" "lass mich" etc
dh die zeugen müssen gar nicht mit dem "opfer" unter einer decke stecken um eine falsch verurteilung zu erreichen!
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ja siehste und solche regelungen sind doch lächerlich.
warum lächerlich? eher gleichheitsgerecht!
„Grapsch-Paragraf“: Dieser war in der Begutachtung scharf kritisiert worden, weil er wegen der unkonkreten Formulierung selbst ungewünschte Umarmungen oder Berührungen beim Tanzen hätte strafbar machen können. Die Norm stellte auf die Belästigung durch eine „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ ab.
Nun einigten sich Justizminister Wolfgang Brandstetter und SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek auf eine neue Wortwahl. Strafbar ist, wer „eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt“. Das Wort „intensiv“ soll strafwürdiges von straffreiem Verhalten trennen, geht es bei dem Paragrafen doch um bis zu sechs Monate Haft. „Sexuell konnotierte Belästigungen in einem noch weiteren Begriffsverständnis“ sollten ein Thema für das Verwaltungsstrafrecht und das Zivilrecht bleiben, heißt es in den Erläuternden Bemerkungen der Regierung zum Gesetz.
Ebendiese Erläuternden Bemerkungen besagen aber auch, dass die vom neuen strafrechtlichen Paragrafen geschützten „Körperstellen jedenfalls das Gesäß und den Oberschenkel umfassen“. Das Gesäß und der Oberschenkel waren bisher nicht von den Sexualdelikten umfasst (derartige Belästigungen konnten strafrechtlich bis dato höchstens als Ehrenbeleidigung verfolgt werden).
Die nun gewählte Formulierung sei „sicher besser als die alte im Entwurf“, sagt der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer zur „Presse“. „Normale Umarmungen“ würden nun jedenfalls nicht unter den Paragrafen fallen. „Der Begriff ,der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle‘ ist freilich nicht viel bestimmter als die frühere Formulierung des Entwurfs“, kritisiert Schwaighofer aber. Immerhin würden die Erläuternden Bemerkungen nun konkreter werden. Der Jurist möchte aber auch auf den neu formulierten Paragrafen verzichten: „Derartige Handlungen sind unerwünscht, absolut abzulehnen, aber gehören nicht in das Kriminalstrafrecht, weil es sich letztlich nicht um so schwere Sozialstörungen handelt“, meint er. „Ich könnte mir vorstellen, dass es auch immer wieder zu Einstellungen wegen Geringfügigkeit kommen wird“, sagt Schwaighofer über die geplante Norm.
Diese wird im Gesetz freilich nicht „Grapsch-Paragraf“ heißen. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim schlug etwa den Begriff „Sexuelle Demütigung“ vor, um den Unwertgehalt der Tat deutlicher hervorzuheben.
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4756240/GrapschParagraf-fix_Po-und-Oberschenkel-kunftig-geschutzt


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:15
@osttimor

Aber dann hat der täter ja in der tat eine straftat begangen, wenn zeugen gesehen haben, dass sie 'lass mich' sagt und er weitemachte.
Ganz unabhängig davon, ob die frau ihm was böses will oder nicht.
Das ist doch dann keine uneindeutigkeit.
Das ist dann etwas, womit man rechnen muss, weil es ja auch hätte ernst gemeint sein können.
Genau darum geht es ja, dass man nicht einfach annehmen darf, dass nein halt schonmal ja heißt und es deswegen ignoriert.

Lächerlich, weil es unerheblich sein sollte, wo man angegraptscht wird.
Es sollte generell nicht erlaubt sein.
Wenn ich ne Frau von hinten einfach so auf den hals küsse ist das doch mindsetens genauso ne sexuelle belästigung.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:16
@shionoro
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Was aber selbst wenn es stimmt unerheblich ist für die diskussion darüber, ob das, was ihr passiert ist, hätte strafbar sein sollen
Was? Hm... ? Was denn?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:19
Oder meientwegen, bevor es jemand sagt, der mann.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:20
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Aber dann hat der täter ja in der tat eine straftat begangen, wenn zeugen gesehen haben, dass sie 'lass mich' sagt und er weitemachte.
Ganz unabhängig davon, ob die frau ihm was böses will oder nicht.
ja aber nach deinem beispiel haben sie NICHT die vergewaltigung gesehen sondern nur das "bedrängen" vorher. also gibt es vor gericht die vergewaltigung nur aufgrund der meinung des "opfers". sagen die zeugen aber, dass er sie bedrängt hätte ohne aber irgendwelche sexuellen sachen zu machen könnte das, sofern nicht in dubio pro reo, zu einem trügerischen fehlschluss der richter führen.
nämlich: naja sie wurde nachweislich durch zeugen, von ihm bedrängt sie wollte dass nicht, dann wird er sie wohl auch später ohne dem beisein von zeugen vergewaltigt haben!
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Lächerlich, weil es unerheblich sein sollte, wo man angegraptscht wird.
Es sollte generell nicht erlaubt sein.
Wenn ich ne Frau von hinten einfach so auf den hals küsse ist das doch mindsetens genauso ne sexuelle belästigung.
also würdest du auch das berühren der männlichen brust unter strafe stellen?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:21
Ich bin kurz davor, zu sagen ihr habt Recht, die Lohfink ist das unschuldige Justizopfer
...

der Wolf ... das Lamm ... hurz! ;p


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:24
@Kältezeit
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Sie hat nicht permanent geschlossene Augen. In einer Sequenz lächelt sie sogar in die Kamera.

Auf Google kann Bilder finden von besagter Nacht, die nicht aus dem 45 Sekunden-Video stammen.

Da lächelt sie in die Kamera, neben ihr steht dieser eine nackte Typ. Auf einem anderen Selfie küssen sie sich. Also permanent "weggetreten" war sie garantiert nicht.
Ich hab wie gesagt, gestern das Video gesehen und mit dem Selfie, als sie der Typ küsst - da ziert sie sich auch erst, bzw. reicht ihm die Wange, was ihm scheinbar nicht ausreicht. Ich glaube, sie fand den Typ, im Nachhinein dann auch eklig (kommt mir so vor, ist nur ne Vermutung).

Überhaupt - weggetreten wirkt sie auf jeden Fall in dem Video, die ganze Zeit über. Sie lächelt zwar, aber sie lallt auch und scheint generell irgenwie voll wie ne Haubitze zu sein... in einem Clip hört man sie aber auch stöhnen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:24
@shionoro
Wenn ich ne Frau von hinten einfach so auf den hals küsse ist das doch mindsetens genauso ne sexuelle belästigung.

]Text
Lach! Darf man heute keinen Menschen mehr ohne Hintergedanken berühren bzw. küssen? In den Schritt fassen, ist eine konkrete sexuelle Belästigung. Mit Zeugen wohlbemerkt.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:25
@osttimor

Vergewaltigung muss nicht nur das eindringen sein.
Wie gesagt, wenn einer nicht auf 'hör auf' reagiert beim vorspiel und die frau da vernascht obwohl sie nein sagt, der kann sich später dann kaum vor gericht beschweren, wenn es ihm als vergewaltigung ausgelegt wird wenn es danach erwiesenermaßen zum verkehr kam und die frau ihn anzeigt.


Das gericht sit auch durchaus meist schlau genug zeitabstände zu messen.
Wenn zeugen z.b. dann gesehen haben, dass sie danach freiwillig mit ihm mitging, dann wäre es wieder aussage gegen aussage und man könnte ihm maximal nötigung oder belästigung oder sonstwas vorwerfen.
Zitat von osttimorosttimor schrieb:also würdest du auch das berühren der männlichen brust unter strafe stellen?
Wenn mich einer angrapscht, ohne dass ich das will, sollte er das, egal an welcher körperstelle, nicht dürfen.

Man kann da sicherlich ermessensspielraum für gerichte schaffen.
Man kann durchaus regelungen schaffen, wo man straffrei rausgeht, wenn man nen grund hatte, jemanden anzufassen (also z.b. sagt, ich hab ihm auf die schulter getoppt, weil ich ihn auf etwas aufmerksam machen wollte) oder eben nicht (denn welcher grund besteht, einer frau an die brust zu packen, wenn nicht der sexuelle?).


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:27
@AgathaChristo

An die brust zu packen wohl auch im ermessen der meisten menschen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:28
Man sollte vielleicht auch noch ins Gesetz schreiben, dass man unter Alkohol keinen Sex haben darf!
Immerhin ist man auch unter Alkoholeinfluss sehr beeinflussbar, man hat "Filmrisse" und bereut am Ende sein sexuelles Abenteuer im Nachhinein. Wenn die vermeintlichen Täter dann auch noch unter Alkoholeinfluss standen, können sie ein "hör auf" wahrscheinlich auch nicht richtig zuordnen, bzw. es auf eine andere Handlung beziehen, aber nicht auf den gesamten Verkehr.
Im Nachhinein dann jemanden der Vergewatigung zu beschuldigen, ist natürlich eine Straftat und muss bestraft werden, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:28
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Da ist nen typ,, der baggert an ner besoffenen rum (oder anderweitig außer gefecht gesetzten).
rumbaggern ist für mich keine sexuelle handlung!
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Man kann durchaus regelungen schaffen, wo man straffrei rausgeht, wenn man nen grund hatte, jemanden anzufassen (also z.b. sagt, ich hab ihm auf die schulter getoppt, weil ich ihn auf etwas aufmerksam machen wollte)
na dann gute nacht! wenn du ein schulterklopfen gerichtlich verfolgen lassen willst...


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:29
Hm. Nur noch Freunde von GLL und Feinde des Rechtsstaats hier, hm?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:29
@osttimor

Ich spezifiziere: Er grabscht sie an, küsst sie usw., vernascht sie also, während sie sagt, hör auf, ich will nicht.
Zitat von osttimorosttimor schrieb:na dann gute nacht! wenn du ein schulterklopfen gerichtlich verfolgen lassen willst...
Lesen ---> verstehen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:29
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Man sollte vielleicht auch noch ins Gesetz schreiben, dass man unter Alkohol keinen Sex haben darf!
sarkasmus oder ernst?


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