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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:30
@jihotiyo

wer ist ein feind des rechtststaats?

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:30
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wenn das jetzt ne dritte partei gesehen und angezeigt hätte hätten wir uns beide (also auch ich als der, der nicht der ersten schlag gemacht hat) strafbar gemacht.

Insbesondere kann der andere dann kaum sagen, dass ich es im nachhinein ja auch gewollt hätte, selbst wenn es stimmt und ich sogar dankbar war, meien wut rauszulassen.

Denn: In deutschland gibt es keine gegenseitige einwilligung zur körperverletzung.
§ 228
Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:30
@shionoro

was soll ich verstehen? dass du berührungsangst hast?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:30
@kleinundgrün

Und der fall den ich beschrieb ist gegen die guten sitten, darum sind hooligan kämpfe verboten.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:31
@osttimor

Das ich genau das gegenteil von dem gesagt habe, was du denkst, was du aber leider wie es scheint nicht verstanden hast.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:31
Zitat von osttimorosttimor schrieb:sarkasmus oder ernst?
ironisch natürlich ;)


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:32
@shionoro
Du hast geschrieben:
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Denn: In deutschland gibt es keine gegenseitige einwilligung zur körperverletzung.
Und das ist halt falsch. Bei Deinem Beispiel hängt es schlich von den Gesamtumständen, von der Schwere der Verletzung und von den Verletzungshandlungen ab, ob es nun strafbar ist oder nicht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:33
@shionoro


ja das man straffrei bleibt, aber diese straffreiheit immer im einzelnen begründen muss!


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:33
@kleinundgrün

Dann spezifiziere ich: in deutschland darf man sich nicht treffen, um dsich gegenseitig zu verhauen außerhalb vom reglementierten sport.

Damit steht meine gesamte argumentation immernoch. Antworte doch einmal darauf.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:37
Der 228 deckt z.B. Operationen, Blutentnahmen etc. ab, natürlich auch einfache KVen, die beide Beteiligten begen wollen.

Eine Vergewaltigung mit Einwilligung ist keine Vergewaltigung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit zurückgenommen werden.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:37
@CosmicQueen
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Man sollte vielleicht auch noch ins Gesetz schreiben, dass man unter Alkohol keinen Sex haben darf!
Und wenn doch, dann muss sämtliche Verantwortung an den Beischläfer abgegeben werden, ganz unabhängig davon, ob der selbst gesoffen / was eingenommen hat, oder nicht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:39
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Damit steht meine gesamte argumentation immernoch. Antworte doch einmal darauf.
Welche Argumentation denn? Dass nicht jede Handlung einwilligungsfähig ist? Das hat doch mit dem Fall nichts zu tun, da sexuelle Handlungen stets einwilligungsfähig sind.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:40
@Kältezeit ..

I'm so lonly.:p


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:43
@osttimor

Sofern angezegit wird.
Zeigst du leute an, wenn die dich auf die schulter tippen?
Zeigen selbst böswillige menschen sowas an, müssen sie die prozesskosten tragen, sofern hier kein grabschen vorliegt.

Wo also denkst du, dass cih schultertippen kriminalisieren will?

Es kann durchaus legitim sein, jemanden auf die schulter zu tippen, um auf sich aufmerksam zu machen.
Die frage, mit der sich das gericht dann beschäftigen würde, wäre, ob die berührung übergriffig war (z.b. wäre eine plötzliche ungewollte massage bei einer wildfremden sowas) oder sich im rahmen bewegt 'auf die schulter tippen ganz einfach, um jemanden anzusprechen der gerade musik gehört hat).


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:43
Zitat von y-rayy-ray schrieb:Der 228 deckt z.B. Operationen, Blutentnahmen etc. ab, natürlich auch einfache KVen, die beide Beteiligten begen wollen.
Genau.
Zitat von y-rayy-ray schrieb:Eine Vergewaltigung mit Einwilligung ist keine Vergewaltigung.
Eben. Eine Vergewaltigung ist im Grunde eine qualifizierte Nötigung. Und wenn ich einverstanden bin, kann ich schon rein logisch nicht zu etwas genötigt werden.
Zitat von y-rayy-ray schrieb:Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit zurückgenommen werden.
Auch richtig.
Allerdings wird in diesen Fällen die Tatsachenfeststellung immer schwieriger. und das mag nach außen so aussehen, dass das Opfer entrechtet wäre oder dass es besondere Dinge tun müsse, um seine Rechte zu wahren, @Tussinelda aber das stimmt nicht. Das Opfer hat überhaupt keine Verpflichtungen.
Es kommt alleine darauf an, wie der Täter aus Sicht eines vernünftigen Dritten die Situation bewerten müsste.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:44
@kleinundgrün

Dass das verhalten von GLL irrelevant ist dafür, ob sich der täter der einwilligung versichert sein konnte und ob sie vor gericht bestand haben sollte.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:45
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wo also denkst du, dass cih schultertippen kriminalisieren will?
du findest aber man sollte das berühren der männlichen brust bestrafen! wo ist der unterschied zwischen brust und schulter?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:45
Dass das verhalten von GLL irrelevant ist dafür, ob sich der täter der einwilligung versichert sein konnte und ob sie vor gericht bestand hat.
Aber das ist eben bei einer Nötigung schon gar nicht denkbar. Ich kann niemanden zu etwas nötigen, das dieser möchte.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:46
@osttimor

Mans ollte es bestrafen, wenn es keinen guten grund hat außer um des grabschens willen.
Wenn ich auf ner leigewiese liege, und da kommt jemand vorbei, und ich lieg da mit geschlossenen augen und er oder sie streicht mir über die brust.
Ja, das geht in meine privatssphre rein, das sollte verboten sind.

Wenn ich im gedränge auf nem konzert bin, jemand will durch und schiebt mich an der brust etwas zur seite, dann ist das vollkommen legitim.

Darum sage ich ja, dass man schlecht zonen eingrenzen kann, wo man sich belästigt fühlen darf und wo nicht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 09:47
@Kältezeit

Die veranwortung ob er oder sie es ignoriert oder weitermacht, wenn der andere 'nein' sagt, das ist die, die man eindeutig jemandem zuschreiben kann.
ganz unabhängig vom alkoholpegel.


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