@Robert80 @Durchfall @AbahatschiAlso zur Klarstellung : Es geht hier um den Straftatbestand "Falsche Verdächtigung". Dazu heißt es im Strafgesetzbuch : "wer einen anderen...wider besseres Wissen...einer rechtswidrigen Tat...verdächtigt..."
Knackpunkt ist hier der Passus "wider besseres Wissen" . Es geht also in diesem Prozess nicht um die Frage
, ob es eine Vergewaltigung war. Auch ich bin der Meinung, daß es keine Vergewaltigung war. Sondern einzig und allein um die Frage, ob sie die beiden Männer "wider besseres Wissen" angezeigt hat. Und dafür sehe ich keinerlei Anhaltspunkte. Sie kann sich an die Tat selber nicht erinnern. Sie ist nach dem Schauen der Videos zu der Überzeugung gelangt, daß es eine Vergewaltigung war.
Wegen einer falschen Interpretation eines Sachverhalts kann man nicht juristisch belangt werden.