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Weiterbildung und Steuern

4 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Steuern, Weiterbildung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Weiterbildung und Steuern

09.07.2016 um 15:39
Hallo zusammen,

man kann ja die Weiterbildungskosten also sie Kursgebühren von den Steuern absetzen.

Jetzt ist es ja aber so, dass man beim Bafög einen Teil sowieso bezuschusst bekommt.

Welchen Betrag gibt man denn dann bei den Werbungskosten im Antrag für das Finanzamt an?


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Weiterbildung und Steuern

09.07.2016 um 16:10
@speedforce
Ich bin kein Steuerberater, aber um mal die vereinigte Lohnsteuerhilfe zu zitieren:
Diese Fort- und Weiterbildungskosten können Sie als berufliche Ausgaben in Ihrer Steuererklärung, genauer gesagt in der Anlage N, angeben:

- Kurs- und Prüfungsgebühren etc.
- Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft (wenn Sie sich Vollzeit weiterbilden, können Sie bei Fahrten zur Bildungseinrichtung nur die einfache Fahrt absetzen).
- Übernachtungskosten, beispielsweise im Hotel (eine eventuelle Miete können Sie nur absetzen, wenn es sich um einen Zweitwohnsitz handelt).
- Für Essen und Trinken außer Haus können Sie pauschal Verpflegungskosten von der Steuer absetzen. Welche Verpflegungspauschalen Sie ansetzen können, erfahren Sie in unserem Artikel Verpflegungsmehraufwand – was ist das?.
- Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial.
- Den heimischen Arbeitsplatz, wenn Sie die Fort- oder Weiterbildung daheim nach- oder vorbereiten müssen.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/kosten-fuer-fort-und-weiterbildung-von-der-steuer-absetzen.html
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/verpflegungsmehraufwand-was-ist-das.html (Archiv-Version vom 05.06.2016)

Verpflegungspauschale: Bei mind. 8 Stunden Fortbildung können 12 € pro (Schulungs-)Tag angegeben werden, ist man den ganzen Tag wegen Fortbildung von zu Hause abwesend, sogar 24 €.
Beim heimischen Arbeitsplatz zählt die Einrichtung eines Arbeitszimmers oder die Anschaffung eines PCs für berufliche Zwecke dazu ...

Aber ich würde das noch mal mit der örtlichen Lohnsteuerhilfe, Verbraucherberatungsstellen oder dem Finanzamt selbst abklären ...

BaFöG spielt eigentlich keine Rolle, weil das nur ein (Teil-)Darlehen ist ...


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Weiterbildung und Steuern

10.07.2016 um 17:26
Zitat von speedforcespeedforce schrieb:Welchen Betrag gibt man denn dann bei den Werbungskosten im Antrag für das Finanzamt an?
Na, im Zweifel gibst Du alles an.

Was nicht berücksichtigungsfähig ist, streicht Dir das Finanzamt schon raus.


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Weiterbildung und Steuern

15.07.2016 um 00:49
Ich habe beruflich mit Steuern zu tun und kann dir dazu nur sagen:

Weiterbildungskosten können in deiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sollten die Kosten teilweise durch dein Bafög bezuschusst werden, kannst du nur die Differenz geltend machen (Weiterbildungskosten abzgl. Bezuschussung).

Wenn du keine Lohnsteuer zahlst, wirst du keine Erstattung durch das Finanzamt erhalten. Vielmehr sind die Werbungskosten dann als vorweggenommene Werbungskosten in deiner Steuererklärung erklärt.

Die Variante von SKlikerklaker kann ich dir nicht empfehlen. Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass die Rechtsprechung immer zu Gunsten des Finanzamtes ist. Die Bescheide werden meistens unter Vorbehalt der Nachprüfung ausgestellt. Wird der Fehler dann erst bei der Prüfung festgestellt, dann hast du das nachsehen, die Steuer muss zurückgezahlt werden (Zinsen können entstehen - 6% p.a.).

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Im Zweifel wende dich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.


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