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Darf mein Arbeitgeber mich rausschmeißen?

168 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Arbeit, Rausschmiss ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Darf mein Arbeitgeber mich rausschmeißen?

11.07.2017 um 10:54
@Suppenhahn
es ist nicht unmöglich, zu kündigen, auch nicht bei Schwerbehinderung. Aber erst einmal sollte mit dem Mitarbeiter gesprochen werden, das Integrationsamt dazu kommen, um herauszufinden, ob sich irgendwas für den schwerbehinderten Mitarbeiter ändern lässt, damit er nicht so häufig krank wird. Wenn man alles macht, was in Frage kommt (und da bekommt man gute finanzielle Hilfe vom Integrationsamt, als AG) und das alles nicht klappt, dann stimmt in der Regel auch das Integrationsamt der Kündigung zu.

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Darf mein Arbeitgeber mich rausschmeißen?

11.07.2017 um 10:58
@Tussinelda: hat mein Kollege alles schon durch, die Dame hat den leichtesten Arbeitsplatz im Betrieb bekommen, Integrationsamt wurde auch schon konsultiert, aber laut eine ärztliche Attest ist die Gesundheitsprognose durchaus positiv. Fazit: Dame weiter krank, wann sie evtl. wieder arbeiten kann ist unbekannt.


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Darf mein Arbeitgeber mich rausschmeißen?

11.07.2017 um 12:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: In der Regel hat der AG aber die perfideren Methoden, um gegen einen AN vorzugehen, ihn loszuwerden, als umgekehrt.
Da wäre ich vorsichtig. Der AN kann auch viele fiese Sachen an stellen. Krank machen, Dienst nach Vorschrift etc.
Wenn man fies genug ist, nehmen sich beide Seiten nichts.
Zitat von SkorpiusaSkorpiusa schrieb:Was ist der Grund, warum mein Mitarrbeiter/Meine Mitarbeiterin nicht mehr in meinem Betrrieb arbeiten möchte.
Die Gründe sind vielfältig. Manche liegen beim AG, manche beim AN.
Zitat von SkorpiusaSkorpiusa schrieb:Das sind genau so unempathische Aussagen, die genau einem Chef nicht wundern lassen sollten, warum man als Mitarbeiter/in die Firma verlassen möchte...
Teilweise stimme ich Dir zu. Es ist auch Aufgabe des Chefs, Mitarbeiter zu motivieren. Auf der anderen Seite ist der AN erwachsen und auch in einer Bringschuld. Auch hier ist das eine zweiseitige Sache.
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Fazit: Dame weiter krank, wann sie evtl. wieder arbeiten kann ist unbekannt.
Bei kleinen Betrieben in der Tat ein Problem. Auf der anderen Seite ist es für die AN auch ein erhebliches Problem, quasi in Frührente zu müssen.


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Darf mein Arbeitgeber mich rausschmeißen?

11.07.2017 um 12:46
Die Wahrheit ist häufig komplizierter.

Es gibt schlechte, faule und gemeine Arbeitgeber UND Arbeitnehmer. Ohne den Einzelfall zu kennen, sollte man vorsichtig damit sein, sich vorschnell auf die eine Seite zu stellen.
Ideal ist, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gutes, respektvolles Verhältnis miteinander haben.
Auch bei Kündigungen kommt es ja stark drauf an, wie man es macht. Tonfall und so.


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Darf mein Arbeitgeber mich rausschmeißen?

11.07.2017 um 12:50
Ich möchte mich noch mal eben einklinken und suppenhahn etwas beistehen. 

Auch war mehrmals chef , hatte insgesamt fünf Mitarbeiter ( allerdings immer versetzt).

Meine Selbständigkeit bezieht sich auf den Gesundheitsbereich und ich habe vor den Mitarbeitern alles selbst gemacht und nach den Erfahrungen die ich als AG gemacht habe, werde ich dies bis zu meiner "Rente" so weiterführen.


Mitarbeiter sind leider sehr oft der Meinung, das sie viel dürfen und viele rechte haben, allerdings fehlt es oft an der Durchführung der Pflichten. 

Beispiele?
Nr. 1: Mitarbeiterin arbeitet genau sechs Monate für mich. Innerhalb dieser Zeit bekam ich ein Angebot eine Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu über nehmen.
 Für mich war das zu diesem Zeitpunkt nix, ich wusste aber das sie diese Arbeit unbedingt machen wollte. Nach Absprache mit ihr nach ich das Angebot an.
Als genau diese sechs Wochen rum waren, fiel mir auf, das seine Mitarbeiterin mir nicht immer sagte, wenn Therapien in der Schule ausfielen und durch verschiedenene Aktivitäten an manchen tagen uberhaupt keine Therapien stattfanden und sie ohne mich zu informieren einfach daheim blieb. 
Auf meine Nachfrage wie wir das zukünftig handhaben wollen ( urlaubstag oder praxistermine) meinte sie nur sie bleibe zu Hause und wenn ich da jetzt nach der Probezeit was machen will, kann sie jederzeit ein Attest vom Neurologen besorgen, das beweist, das sie vor 10 uhr uberhaupt nicht arbeiten dürfte.

PS: nach einem hal en Jahr erfolgloser suche und massig geldverlust ha e ich die Schule weiter gemacht

Beispiel 2: Mitarbeiterin zieht von Leipzig nach Berlin und bewirbt sich auf eine stelle bei mir. 
Ich nehme sie und die Patienten sind drei Wochen im wartemodus.
Mitarbeiterin hat ihren ersten Tag und am nächsten Tag habe ich eine krankschreibung, vier Tage später die Kündigung auf dem Tisch. 


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11.07.2017 um 14:40
@UnderBlackSun

Montag ist vorbei. Konntest Du die Sitaution am Arbeitplatz jetzt klären?


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11.07.2017 um 18:37
@Halbedelstein : Genau solche Sachen meine ich, so ein Mitarbeiterverhalten kostet unheimlich Nerven und nebenbei auch Geld. Desweiteren kannst du i.d.R. als Chef dafür sorgen, dass der Betrieb trotzdem weiterläuft, was meist auf kurzfristige Personalumplanung rausläuft. Ach ja, und der Chef hat halt dann mal statt der üblichen 60-Stunden-Woche auch mal ne 80-Stunden-Woche (oder auch mehr)


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11.07.2017 um 21:16
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Genau solche Sachen meine ich, so ein Mitarbeiterverhalten kostet unheimlich Nerven und nebenbei auch Geld. Desweiteren kannst du i.d.R. als Chef dafür sorgen, dass der Betrieb trotzdem weiterläuft, was meist auf kurzfristige Personalumplanung rausläuft. Ach ja, und der Chef hat halt dann mal statt der üblichen 60-Stunden-Woche auch mal ne 80-Stunden-Woche (oder auch mehr)
Dafür kann aber keiner was, das ist freie Entscheidung der Person/der Personen, die eine Firma gründen.
Dies darf nicht zu Lasten des Personals gehen! Mitarbeiter gehörten wie Gold behandelt, denn durch sie steht oder fällt der Betrieb.
Zufriedene Mitarbeiter - gutes Geschäft!


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11.07.2017 um 21:44
@Skorpiusa
Von der Theorie schon richtig, die Praxis sieht leider oft anders aus.


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UnderBlackSun Diskussionsleiter
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11.07.2017 um 23:59
@off-peak

naja immernoch der gleiche Stand, der AL hat dem GF angeblich nichts erzählt und geht davon aus das sich die beiden GF der Firmen untereinander ausgesprochen haben. Ich glaub das allerdings nicht da die Stellenausschreibung immernoch Online ist, und denke das die mich solange Behalten wollen bis ein Ersatz gefunden wurde, schon alleine weil Urlaubssaison ist und der andere Schichtführer 3 Wochen im Urlaub ist. Wenn ich und er weg wären würde die ganze ganze Produktion stehen. Bei dem anderen Betrieb habe ich heute angerufen und abgesagt da ich lieber in meinem Berufsfeld bleiben will, aber sobald da ein Platz frei werden sollte wollen Sie sich bei mir Melden, na mal sehen wie es weiter geht, ich warte jetzt erstmal ab.


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Darf mein Arbeitgeber mich rausschmeißen?

12.07.2017 um 07:51
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Dass in Deutschland in Sachen Kündigung von Arbeitsverhältnissen ein katastrophaler Unterschied zwischen den Rechten des Arbeitnehmers und den Rechten des Arbeitgebers herrscht, ist auch unstrittig. Wenn der Arbeitnehmer kündigt, dann ist er in 4 Wochen weg, der Arbeitgeber hat keine Chance sich dagegen zu wehren, selbst wenn du dadurch eien Auftrag verlierst oder Mehrkosten durch zu leistende Überstunden hast. Kündigt jedoch der Arbeitgeber, so hat er wesentlich mehr gesetzliche Auflagen zu erfüllen.
Niemand zwingt einen Arbeitgeber, mit dem Mitarbeiter eine vierwöchige Kündigungsfrist zu vereinbaren.
Die gesetzliche Kündigungsfrist war früher 6 Wochen zum Quartalsende und sie wurde auf Druck der Arbeitgeber aufgeweicht, um Mitarbeiter schneller entsorgen zu können.

Also selbstgemachte Leiden.


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12.07.2017 um 08:51
Zitat von pappalardipappalardi schrieb:Niemand zwingt einen Arbeitgeber, mit dem Mitarbeiter eine vierwöchige Kündigungsfrist zu vereinbaren.
Jein, wenn dein Betrieb in einer Branche ist, bei dem ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, dann ist dieser bindend. In den meisten Tarifverträgen gilt ab einer gewissen Zeit ein für AG längere Kündigungsfrist als für AN. Auch im §622 BGB ist eine Ungleichbehandlung bei den Kündigungsfristen zwischen AN und AG festgeschrieben.
Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass man die Kündigungsfristen einzelvertraglich regelt, wobei hier der AN nicht benachteiligt werden darf.


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12.07.2017 um 09:12
Zitat von UnderBlackSunUnderBlackSun schrieb am 07.07.2017:Hallo und zwar habe ich diese Woche Urlaub gehabt und da dachte ich mir bewirbst du dich in der Freien Zeit mal da mein aktueller Betrieb nicht besonders gut bezahlt. Mittwoch hatte ich ein Vorstellungsgespräch was auch gut verlief, gehaltsforderungen ect. wurde akzeptiert. Da es aber ein neuer Aufgabenbereich ist wollte ich erstmal Probearbeiten. Der Probetag (4 Stunden) war heute und was soll ich sagen, die Arbeit gefällt mir überhaupt nicht, sehr laut, sehr heiß, sehr anstrengend, man muss viel laufen. Man war zwar zufrieden mit mir und würde mich einstellen aber irgendwie ist das nichts für mich, so das ich eher beim alten Job bleiben will. Zwar hätte ich gut 200-250€ mehr im Monat + mehr Urlaub aber das ist es mir bei dieser Belastung dann auch nicht wert. Aktuell bin ich Schichtleiter in einem Betrieb wo ich deutlich mehr Ruhe habe, das ist mir dann schon wichtiger für die Zukunft als das Geld. Als ich Mittwoch mit meinem Abteilungsleiter schrieb wegen der Schicht nächste Woche habe ich das Thema mit angeschnitten das ich mich woanders Beworben habe und wir nächste Woche mal darüber sprechen. So nun schaue ich heute auf unserer Betriebsseite nach und sehe das meine Stelle ausgeschrieben steht zum frühstmöglichen Eintrittstermin. Auch in der Jobbörse steht die Stelle für den 17.7 aus. Das finde ich sehr merkwürdig da ich ja weder eine Kündigung eingereicht habe noch einen Arbeitsvertrag bei der neuen Firma unterschrieben habe. Zudem habe ich ja eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, ist es normal das sich Firmen schon nach neuen Leuten umsehen nur weil man sich mal woanders bewirbt? Habe nun Angst das mich der alte Betrieb absägen will und ich dann mit leeren Hände da stehe, da kann ich mir nämlich gleich den Strick nehmen da ich eine Menge Rechnungen/Kredite zu bezahlen habe. Was denkt ihr darüber?
Kann passieren. Vorsicht ist besser als Nachsicht in der Personalabteilung. Frag doch einfach im Betriebsrat nach wenn möglich.


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12.07.2017 um 16:16
@Suppenhahn

folgende situation, dein AN kommt zu dir und will eine lohnerhöhung. du sagst nein, dein gutes recht. jetzt geht dein AN auf bewerbungstour und findet eine arbeit mit höheren lohn und jetzt erwartes du tatsächlich das der AN bis zum samtnimmerlein tag nicht kündig.
das ist wohl etwas zu viel verlangt.


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12.07.2017 um 17:40
Zitat von dasewigedasewige schrieb:folgende situation, dein AN kommt zu dir und will eine lohnerhöhung. du sagst nein, dein gutes recht. jetzt geht dein AN auf bewerbungstour und findet eine arbeit mit höheren lohn und jetzt erwartes du tatsächlich das der AN bis zum samtnimmerlein tag nicht kündig.
das ist wohl etwas zu viel verlangt.
Nö, aber mir mir kann man zum Thema Arbeit über alles reden. Ich habe weder ein Problem damit über höheren Lohn zu verhandeln oder über andere Arbeitszeiten etc.
Was mich ankotzt sind Sachen wie krankfeiern, Unpünktlichkeit o.Ä. Spätestens wenn ich von AN angelogen werde ist bei mir Schluß mit netter Chef.


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12.07.2017 um 17:48
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb: pappalardi schrieb:
Niemand zwingt einen Arbeitgeber, mit dem Mitarbeiter eine vierwöchige Kündigungsfrist zu vereinbaren.

Jein, wenn dein Betrieb in einer Branche ist, bei dem ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, dann ist dieser bindend. In den meisten Tarifverträgen gilt ab einer gewissen Zeit ein für AG längere Kündigungsfrist als für AN. Auch im §622 BGB ist eine Ungleichbehandlung bei den Kündigungsfristen zwischen AN und AG festgeschrieben.
Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass man die Kündigungsfristen einzelvertraglich regelt, wobei hier der AN nicht benachteiligt werden darf.
4 Wochen ist die gesetzliche Kündigungsfrist und ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Tarifvertrag nicht über die gesetzliche Kündigungsfrist hinausgeht. Es ist korrekt, daß bei einer vereinbarten gesetzlichen Kündigungsfrist der AG eine längere Kündigungsfrist einzuhalten hat. Die Steigerung ist aber moderat.

Letzlich wurden 4 Wochen auf Druck der Arbeitgeber eingeführt, weil sie die Leute schneller loswerden können. Ganze Branchen, insbesondere die Gastronie, machen es bewusst so, daß sie in den Spitzenzeiten Leute einstellen und dann vor die Tür setzen.

Mein früherer Arbeitgeber hat nur Arbeitsverträge mit gesetzlicher Kündigungsfrist gewollt und schaute dann dumm, als 4 Leute gleichzeitig gekündigt hatten und aufgrund des noch zustehenden Urlaubs "Schüssi" gesagt haben. Er konnte den laden dann dicht machen. Selbstgemachte Leiden.


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12.07.2017 um 18:41
Der AG kann doch gar nicht so einfach kündigen, da sind die Kündigungsfristen erstmal wurscht. Eine betriebsbedingte Kündigung muss man erstmal vor dem Arbeitsgericht durchbringen, das ist nicht so einfach. Wenn die Firma nicht grade vor der Pleite steht und man sich nichts zu schulden kommen lassen hat, dann wird der AN bei der Klage auf Wiedereinstellung fast immer gewinnen.


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12.07.2017 um 19:24
Zitat von cejarcejar schrieb: dann wird der AN bei der Klage auf Wiedereinstellung fast immer gewinnen.
Wieviel Sinn es macht bei jemandem weiter zu arbeiten der dich loswerden will steht auf einem anderen Blatt.


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12.07.2017 um 21:34
@Nerok


Das hat den Sinn das der AG Dir eine Abfindung zahlen muss um Dich loszuwerden. Denn normalerweise wird er Dich nach dem Prozess nicht weiter beschäftigen, alleine schon um seine Stärke gegenüber den anderen Arbeitnehmern zu demonstrieren.


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13.07.2017 um 01:21
Zitat von cejarcejar schrieb:Der AG kann doch gar nicht so einfach kündigen
Genau das ist der Punkt, der mich als AG ärgert. Zum einen, weil die Gesetzeslage tatsächlich so ist und damit eine Rechtsungleichheit zwische AN und AG schafft, und zum anderen diese Selbstverständlichkeit, mit der die AN dieses Recht in Anspruch nehmen ohne zu bedenken dass im umgekehrten Falle der AG der Depp ist.


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