azazeel schrieb:Die Frage war erst mal die Definition von "Gleichbehandlung". Also ob eine ungleiche Behandlung von Männern und Frauen überhaupt dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspricht. Der nun mal besagt, dass Gleiches gleich zu behandeln ist.
Dann kommen wir zum schweren Teil: Ist es in der Gesamtbetrachtung der biologischen und real existierenden sozialen Unterschiede zwischen Männern und Frauen gerecht, eine "Dienstpflicht" geschlechtsspezifisch zu unterscheiden oder nicht. Es gibt für beides Argumente. Frauen engagieren sich (gezwungenermaßen) schon mehr für den Erhalt der Gesellschaft und "verdienen" daher einen Ausgleich. Oder man sieht es anders und die negativen Folgen einer Schwangerschaft sind natürliches Pech und die Frauen sind durch den veränderten Hormonhaushalt schon genug belohnt. Etwas flapsig formuliert, aber dem Grunde nach sind das die Richtungen.
Jetzt muss man nur noch das Modell wählen, das am nächsten an einer gerechten Verteilung liegt.
"Nur". In der Realität ist das am schwierigsten. Denn was die gerechteste Verteilung ist, gehört in die politische Diskussion und nicht vor Gerichte. Dabei gibt es diverse Interessengruppen, Männer, Frauen, Pazifisten, Feministen, Sicherheits- und Geopolitiker, Sozialwissenschaftler, die Frauenunion usw.
azazeel schrieb:Aber Männer und Frauen sind nun mal nicht in der Realität gleich. Sie sind definitiv gleichwertig und gleichberechtigt. Aber faktisch gibt es nun mal erhebliche Unterschiede. Ein Mann braucht biologisch zur Erzeugung eines Nachkommens im besten Fall ein paar Sekunden an "Aufwand". Eine Frau trägt das Kind aber aus und ist biologisch beeinträchtigt - aber auch faktisch sozial, weil sie es ja erst mal "faktisch an der Backe hat". Das ist eben keine gleiche Ausgangssituation. Und die Aufgabe des Gesetzgebers ist, daraus ein soziale Gleichheit zu erzeugen.
Das ist auch vielen anderen Vergleichsgruppen (Alte, Kranke, Studium, Pflegeberuf, familiäre Belastungen usw.) zu berücksichtigen. Stichwort Ausnahmen, Verhältnismäßigkeit, Härtefälle usw.
azazeel schrieb:Ich bin für einen "verpflichtenden Dienst an der Allgemeinheit" für alle.
Das ist auch schon lange meine Vorstellung. Ich habe kürzlich in einem Krankenhaus sehr viele junge Frauen (leider kaum Männer) getroffen, die dort als FSJler ein Jahr lang in der Pflege tätig waren. Nach dem Abi lernten sie das "echte Leben" kennen, mit kranken Menschen, mit Dramen, mit Blut und mit Tod. Wer danach ein Studium oder eine andere Berufsausbildung geht, hat einen völlig anderen Horizont als die, die in ihrer realitätsfernen Blase bleiben.
So ein
Pflichtdienst ist von der Eingriffsintensität viel geringer als die
Wehrpflicht (keine Waffe, kein Kampf, kein Töten), zumal die Rahmenbedingungen sehr viel ziviler und somit sozial integrativer sind. Da halte ich es - trotz der noch immer existierenden generellen sozialen Benachteiligung von Frauen - mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn man zugleich Mutterschaft und Erziehung erheblich aufwertet. Wer stattdessen Wehrpflicht leisten möchte, soll das tun, meinetwegen auch mit finanzieller Gratifikation.
Ich halte die allgemeine Dienstpflicht gesellschaftlich für einen Gewinn, aber das muss klüger und gerechter wie der alte Zivildienst organisiert werden.
jorkis schrieb:Die Politiker, die wir gewählt haben, haben sich nicht für die Wehrpflicht entschieden. Sie lassen es einfach so, wie es ist, weil es den einfachsten Weg darstellt. Für alles Andere braucht man eine 2/3 Mehrheit.
Das ist bei vielen Gesetzen so. Es gibt viele Normen, die 100 oder 150 Jahre alt sind. Oder eben 75, 50 oder 25 Jahre. Soweit es das Grundgesetz ist, betrifft es sowohl die erste Fassung von 1949 wie viele Änderungen danach. Vieles würde heute nicht mehr so gemacht werden. Manches würde "rückabgewickelt", zuletzt ist es bei der "Schuldenbremse" geschehen.
jorkis schrieb:Dass das Bundesverfassungsgericht anders entschieden hat ist einzig eine juristische Frage. Sie haben nicht gesagt, dass die Argumentation aus Düsseldorf falsch ist, sondern dass der 12a den selben Rang hat und demnach Artikel 3 nicht entgegensteht. Das letzte Mal 2010 wo es explizit nicht um Mann vs. Frau ginge. Deine Einwürfe zum Thema "Gründe" laufen also völlig ins Leere.
Tun sie gar nicht. Art. 12a GG steht eben nicht in Art. 3 GG sondern unter Art. 12 GG (Berufsfreiheit und Dienstpflichten). Dort ist die Wehrpflicht verankert, als eigenständige Grundrechtseinschränkung. Also ist ihre Rechtfertigung im Gesamten zu vorzunehmen und nicht im im Lichte des Art. 3 Abs. 2 GG.
Ob die Wehrpflicht nur Männer oder auch Frauen treffen darf, hängt also nicht davon ab, ob hier jemand "diskriminiert" wird, sondern welche Gründe für eine Wehrpflicht sprechen. Wenn nach Ansicht des Gesetzgebers eine nur aus Männern bestehende Wehrpflichtarmee ihre Aufgabe besser erfüllen kann, als eine aus beiderlei Geschlechtern, dann ist das der verfassungsrechtliche Maßstab, nicht der Gleichheitssatz. Kurz und gut: Die vorlegenden Gerichte hätten sich mit Wehrpflicht als Ganzem, wie in Art. 12a GG niedergelegt, befassen müssen. Haben sie nicht. Deshalb hat sich das BVerfG nicht zu Diskriminierungsfragen geäußert. Und das ist halt der Stand.
Gleiches gilt auch umgekehrt, wenn der Gesetzgeber in Art. 12a GG die Wehrpflicht auch auf Frauen erweitern würde. Implizit müsste dann geprüft werden, ob unter den gegebenen sozialen Umständen Frauen unangemessen gegenüber Männer benachteiligt werden würden. Ebenso, dass es sich um einen verpflichtenden Kriegsdienst mit der Waffe handelt, der deutlich größere Beeinträchtigungen mit sich bringt, als eine allgemeine Dienstpflicht. Auch ein Operator für Drohnen kämpft mit einer Waffe und zerstört Dinge und tötet Menschen.
Im Ergebnis dürfte es daran hängen, welche Ausnahmen es für Frauen gibt, die geschlechtsspezifischen Unterschieden ausreichend Rechnung tragen.
jorkis schrieb:Dann war halt auch die Benachteiligung von Frauen de jure in Deutschland oder heute im Iran keine Diskriminierung, weil es halt so "Recht" war.
Seufz. Dein Blick auf das Recht ist noch immer recht holzschnittartig. Der Iran interessiert hier trotz mehrfacher Erwähnung nicht, das ist kein Rechtsstaat sondern ein Strohmann.
Bestehendes Recht kann gemessen am Grundgesetz sehr wohl diskriminierend sein, nur bedarf es hierzu einer Entscheidung des BVerfG (Normverwerfungsmonopol). Und seitdem es den Gleichberechtigungsartikel in Art. 3 Abs. 2 GG gibt, also seit 1949 hat das BVerfG dem Gesetzgeber seine Verstöße um die Ohren gehauen.
So war der lustige "Stichentscheid" im BGB aus den 50er Jahren offensichtlich diskriminierend (die Regelung war sinngemäß: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Sie müssen sich in allen Ehe- und Familienfragen einigen. Wenn sie sich nicht einigen können, entscheidet der Mann."
:D
jorkis schrieb:Eine Ungleichbehandlung muss heute viel stärker begründet werden, als damals. Und genau das passiert eben nicht. Man geht einfach den Weg des geringsten Widerstandes. Das macht es aber nicht "richtig".
Ja, was ist "richtig"? Warum die Wehrpflicht auch für Frauen "richtiger" sein soll, ist mir nach wie vor ein Rätsel geblieben.
jorkis schrieb:Wie wäre es mit Norwegen, Schweden, Dänemark? Gemeinhin als sehr progressive Staaten bekannt.
So, dann lassen wir mal das juristische Gedöns beiseite, denn da wird es erstmals politisch interessant.
Wenn man sich nicht am "wir Männer werden diskriminiert"- oder "alles grundrechtswidrig"-Seil aufhängt, sondern die Situation und Argumente in diesen Ländern betrachtet (die ich noch nicht zur Kenntnis genommen hatte - Dänemark ist auch erst kurz davor). Da gibt es doch fundamental andere Prämissen:
- Es handelt sich skandinavische Staaten, die relativ wenig Einwohner haben (unter 10 Mio.).
- Sie sind sozial und ethnisch viel homogener, haben viel weniger Ungleichheit, haben einen viel intensiveren Sozialstaat ("Volksheim"), sind viel solidarischer untereinander und auch viel transparenter (Einkommen, Vermögen, Steuer).
- Sie vertrauen ihrem Staat, ihren Sicherheitskräften und ihren Politikern viel mehr.
- Sie sind mit der Gleichstellung der Geschlechter bereits extrem weit fortgeschritten. Haben dabei ein ganz anderes Maß erreicht. Sind uns 10 bis 20 Jahre voraus. Die Wehrpflicht folgt also der Gleichstellung.
- Nach Ansicht vieler Frauen ermöglicht die Wehrpflicht ihnen zusätzliche Gleichstellung.
- Die Armeen sind viel kleiner und professioneller. Während Deutschland über 200.000 Soldaten hat, hat die dänische Armee 4.700 Soldaten.
- Die Küstenwache hat angesichts der Meeresgrenzen einen viel größeren Stellenwert, was für Frauen auch viel attraktiver sein dürfte. Dagegen ist die Bundeswehr noch immer eine Kontinentalverteidigungsarmee.
- Die Soldaten der Skandinavier haben 1914/18 und 1939/45 keine fremden Länder überfallen, keine massenhaften Verbrechen an und hinter der Front verübt, waren nie federführend an einem Genozid beteiligt. Image und Anerkennung in der eigenen Bevölkerung haben ein ganz anderes Fundament.
Am Ende hat sich aber eine politische Mehrheit dafür entschieden. Politische Mehrheiten finden sich nicht über Meinungsumfragen, sondern da fließen viele Interessen zusammen.
Wenn ich mir Situation und Diskussion bei den Skandinaviern ansehe, dann kann ich mir - unter den gleichen sozial- und gleichstellungspolitischen Prämissen auch eine Diskussion über eine Wehrpflicht für alle, auch für Frauen vorstellen. Aber unter dem gegenwärtigen Abbau des Sozialstaats und der erheblichen Gerechtigkeitsdefizite, die die Bevölkerung registriert, ist das "Gerechtigkeitssaldo" unausgewogen, so lange Frauen in Parlamenten, Regierungen, Unternehmen, beim Lohn unterrepräsentiert und bei der Armut, den Einkommensverlusten und der Kindererziehung überrepräsentiert sind.
Der Gesetzgeber hat hier wohl einen Spielraum, aber wie
@azazeel schon erwähnt hat: Der allgemeine Gleichheitssatz zwingt nicht nur zur Gleichbehandlung, er kann in gleicherweise auch zur Ungleichbehandlung zwingen. Entscheidend ist, welche Vergleichsgruppen ich heranziehe. So können Frauen und Männer verglichen werden, aber auch Frauen und schwangere Frauen. Je mehr differenziert werden muss, und dass muss man wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzips, desto mehr Bürger dieses unseres Landes werden sich wieder diskriminiert FÜHLEN.